Protocol of the Session on January 26, 2006

Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: „Persönliches Budget“ für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/2290 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/2550

Zu Wort hat sich Herr Kollege Dr. Matthiesen gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der niedersächsische Modellversuch zum persönlichen Budget hat im Bundesvergleich sehr gut abgeschnitten. Er ist Ende 2005 mit zuletzt 52 Teilnehmern zu Ende gegangen. Namens der CDU-Fraktion danke ich den Kommunen, den Leistungsanbietern und allen Beteiligten sehr herz

lich, die den Modellversuch zu einem Erfolg gemacht haben und auch künftig mit dem persönlichen Budget arbeiten wollen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bitte die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte, dies als Ansporn zu nehmen und ebenfalls das persönliche Budget mit den Leistungsberechtigten, anderen Kostenträgern und Leistungsanbietern unverzüglich abzustimmen und in die Tat umzusetzen.

Am 1. Dezember 2005 habe ich auf Einladung des Sozialministeriums an einer sehr guten niedersachsenweiten Veranstaltung zur Eingliederungshilfe im Kreishaus des Landkreises Hildesheim teilgenommen. Dort zeigte sich die sehr große Bereitschaft der zahlreichen anwesenden kommunalen Sozialhilfeträger, die Eingliederungshilfe mit modernen Instrumenten weiterzuentwickeln. Übereinstimmung bestand darin, dass noch viele unausgeschöpfte Möglichkeiten bestehen, die Qualität der Eingliederungshilfe zu verbessern und die knappen öffentlichen Finanzmittel mit einer deutlich höheren Treffsicherheit einzusetzen.

Die Kommunen sind mit neuen Instrumenten wie Fachstellen für Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung sowie mit Hilfekonferenzen schon ein gutes Stück vorangekommen. Die weiteren Schritte sind nun die flächendeckende Einführung des persönlichen Budgets und auf mittlere Sicht die Kommunalisierung des Vertragsrechts, für die der Landtag im Dezember 2004 gesetzliche Grundlagen geschaffen hat.

Für den flächendeckenden Ausbau des persönlichen Budgets in Niedersachsen sind nach jetzigem Erkenntnisstand und vorbehaltlich der Auswertung des Abschlussberichts zum Modellversuch sechs Eckpunkte von besonderer Bedeutung: erstens der Ausbau ambulanter Strukturen, zweitens die Einbeziehung von Pflegeleistungen im Wege des trägerübergreifenden Budgets, drittens die Entdeckelung des Pflegebudgets, viertens die funktionierende Budgetassistenz, fünftens unbürokratische Verwendungsnachweise und sechstens die Verhinderung von Schwarzarbeit.

Ich begrüße es, dass das Sozialministerium diese schon in der ersten Beratung von der CDUFraktion angesprochenen Punkte aufgenommen hat; das ist in der Ausschussberatung deutlich geworden.

In den kommenden Jahren wird die Zahl der Menschen mit Behinderungen deutlich zunehmen. Mithilfe des persönlichen Budgets ist es auch nach Auffassung des Ministeriums möglich, den parallelen Anstieg der stationären Betreuung zu kappen und erheblich stärker in den ambulanten Bereich zu gehen, und dies bei einer qualitativ gleichwertigen oder sogar besseren Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen. Das quotale System bietet den kommunalen Trägern dafür finanzielle Anreize.

Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion könnte auch ein großer Teil der bereits in stationären Einrichtungen lebenden Leistungsberechtigten ambulant betreut wohnen. Das sollte in den weiteren Gesprächen mit den kommunalen Trägern deutlich werden.

In diesem Zusammenhang ermuntert die CDUFraktion das Ministerium, wie in der Ausschussberatung angekündigt, mit dem Ziel auf die Pflegekassen zuzugehen, nunmehr trägerübergreifend über den Bereich der Eingliederungshilfe hinaus das Budget auf Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz auszudehnen. Es ist erfreulich, dass die Beteiligten in Braunschweig dabei sind, Wege zu finden, dieses trägerübergreifende Budget einschließlich der Pflegeleistungen aus einer Hand an die Leistungsberechtigten auszuzahlen.

Um die Möglichkeiten des persönlichen Budgets umfassend zu nutzen, muss die im Modellversuch verfolgte Deckelung auf eine Höchstzahl von Fachleistungsstunden pro Woche wegfallen. Fachlich und kostenmäßig müssen dabei sicherlich die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich verglichen werden, also Sachleistungen oder persönliches Budget. Die gesetzliche Kostenobergrenze ergibt sich dabei immer aus den Kosten der stationären Betreuung.

Von besonderer Bedeutung für den Durchbruch des persönlichen Budgets ist die so genannte Budgetassistenz. Im Verlauf des Modellversuchs haben Betreuer, Hilfeanbieter und Angehörige diese Arbeit übernommen. In der Ausschussberatung war zu hören, dass das Sozialministerium nun in begrüßenswerter Weise einen Schritt weiter denkt. Zu Beginn des persönlichen Budgets könnte der Budgetassistent aus dem persönlichen Budget finanziert werden, um die passgenaue Hilfe abzurufen.

Erfreulich ist auch, dass sich nach den Erfahrungen des Modellversuchs eine einfache verwaltungsmäßige Handhabung insbesondere bei den Verwendungsnachweisen zur Zielerreichungskontrolle abzeichnet. In diesem Zusammenhang werte ich es als sehr positiv, dass das Sozialministerium sein Augenmerk auf die Verhinderung von Schwarzarbeit legt und hierzu den Erfahrungsaustausch mit dem Bund und den anderen Bundesländern sucht. Für das persönliche Budget passt eventuell eine Regelung, wie sie bei der Pflegeversicherung besteht. Danach ist das Pflegegeld bei der Pflege durch Familienangehörige kein steuerliches Einkommen; im Übrigen müssen es die Träger dann versteuern.

Es gibt also noch viel zu tun. Es ist notwendig, bei allen Beteiligten in ganz Niedersachsen Vertrauen zu schaffen. Die Leistungsangebote müssen ausgebaut werden, ohne die vorhandenen Leistungsanbieter und ihre Angebote in Misskredit zu bringen. Das persönliche Budget darf nicht an der fehlenden Infrastruktur scheitern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion die Idee des Sozialministeriums, in Kürze eine Abschlussveranstaltung zu dem Modellversuch durchzuführen und bei allen kommunalen Sozialhilfeträgern intensiv für die unverzügliche Einführung des persönlichen Budgets in ganz Niedersachsen zu werben. Der heute zu erwartende einstimmige Landtagsbeschluss wird hierfür hoffentlich Rückenwind bringen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Krämer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was das persönliche Budget betrifft, waren wir uns in der Sache immer einig. Die SPDFraktion hat sich in der Vergangenheit und wird sich auch in der Zukunft dafür einsetzen, dass es Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen ermöglicht wird, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind aber nach wie vor der Meinung, es wäre besser gewesen, vor der Einbringung dieses Antrags am 10. November 2005 den Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung abzuwarten. Aufgrund der Zusage des Sozialministeriums, dass dieser Bericht nun wohl Ende März/Anfang April vorliegt, öffentlich diskutiert und dem Fachausschuss im April vorgestellt wird, wollen wir den weiteren Verlauf nicht behindern und werden dem uns vorliegenden Antrag so zustimmen.

Trotzdem oder gerade deshalb möchte ich nachfolgend aber auf einige wichtige Punkte eingehen, die gelöst werden müssen, um das persönliche Budget einen Erfolg werden zu lassen. Wie richtig unsere Bedenken gegen die Einbringung des Antrags von CDU und FDP schon im November 2005 waren, hat die Diskussion im Fachausschuss im Januar dieses Jahres gezeigt. Nicht nur die Mitglieder aller Fraktionen haben noch großen Klärungsbedarf, nein, auch das Sozialministerium sagt, dass es noch eine Reihe von Fragen gibt, die geklärt und für die Regelungen und Lösungen erarbeitet werden müssen.

In dem jetzt abgeschlossenen Modellversuch hat man sich auf Sozialhilfeleistungen bzw. auf die Eingliederungshilfe beschränkt; die Leistungen der Pflegeversicherung wurden außen vor gelassen. Es hat sich gezeigt, dass es für einen erfolgreichen Ausbau des persönlichen Budgets dringend notwendig ist, die ambulanten Strukturen trägerübergreifend zu verstärken. Das heißt, die örtlichen Kostenträger müssen hinsichtlich des persönlichen Budgets sensibilisiert werden; denn viele Landkreise und auch kreisfreie Städte sind nicht in der Lage oder auch nicht gewillt, Hilfe Suchende zu beraten.

Wie sollen daher die örtlichen Träger in die Lage versetzt werden, die Hilfe Suchenden zu beraten? Welche Vorstellungen hat hier das Land bzw. das Ministerium? - Denn ab dem 1. Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Kein örtlicher Träger kann es dann, aus welchen Gründen auch immer, mehr ablehnen. Da das Bundesgesetz die Leistungen der Pflegeversicherung aber mit einschließt, sollten vom Ministerium entsprechende Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet werden, wie es in Nr. 3 des uns vorliegenden Antrages formuliert worden ist.

Ein ganz schwieriges Thema ist nach Meinung aller die Budgetassistenz. Hier sind noch viele Fragen offen. Um es ganz klar zu sagen: Die SPD

Fraktion hält die Budgetassistenz für wichtig und unverzichtbar. Für uns ist nicht klar, wie die Betroffenen ohne eine solche Assistenz zurechtkommen sollen. Die Frage, ob ein Helfer bzw. Assistent zusätzlich notwendig ist oder ob diese Aufgabe auch der gesetzliche Betreuer wahrnehmen kann, stellt sich uns daher nur mit Blick auf die Qualität dieser Leistung. Uns stellt sich aber sehr wohl die Frage, ob eine Deckelung auf sechs Wochenstunden sein muss. Unserer Meinung sollte hierüber erneut nachgedacht bzw. sollte diese Regelung gleich gestrichen werden.

Es muss auch darüber nachgedacht werden, warum die behinderten Menschen einen Verwendungsnachweis erbringen sollen. Das hat mit der im Vorfeld versprochenen Verfügungsfreiheit nichts mehr zu tun. Die Angst, möglicherweise Schwarzarbeit zu fördern, ist meines Wissens durch den inzwischen abgeschlossenen Modellversuch nicht bestätigt worden. Man muss von einem Verwendungsnachweis also wieder Abstand nehmen, wenn man es mit einem selbstbestimmten Leben für behinderte Menschen ernst meint.

Ende März dieses Jahres soll nun die öffentliche Abschlussveranstaltung stattfinden, in der die örtlichen Träger, die Leistungsanbieter und die kreisfreien Städte über die Ergebnisse des Modellversuchs und der wissenschaftlichen Begleitung informiert werden. Ich begrüße es und halte es für äußerst wichtig, dass bei dieser Gelegenheit nicht nur die Ergebnisse und Erfahrungen, die die Modellkommunen gemacht haben, ausgewertet werden sollen, sondern dass auch am persönlichen Budget beteiligte Behinderte die Möglichkeit haben sollen, über ihre Erfahrungen zu berichten. Notwendig und sinnvoll ist es meines Erachtens auch, dass sich das Ministerium mit anderen Bundesländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz zum Zweck des Erfahrungsaustausches und der Suche nach Lösungen in Verbindung setzt. In Rheinland-Pfalz haben 800 Personen an dem Modellversuch teilgenommen; in den drei niedersächsischen Modellregionen aber nur ca. 50.

Meine Damen und Herren, es wird sicherlich nicht einfach sein, allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen die Idee eines persönlichen Budgets schmackhaft zu machen. Nur der Druck eines Bundesgesetzes per 1. Januar 2008 ist keine gute Basis. Auch das Bestreben einzelner Landkreise, vor allem aus Gründen der Kostenersparnis auf die Budgetassistenz zu verzichten, darf

nicht richtungsweisend sein, sondern muss verhindert werden.

Die anstehende öffentliche Veranstaltung und die weitere Diskussion im Sozialausschuss müssen dazu führen, dass wir in Niedersachsen den behinderten und den von Behinderung bedrohten Menschen mit dem persönlichen Budget eine Bereicherung in ihrem Leben anbieten, nicht aber eine Minderung ihrer Lebensqualität. Ich betone nochmals: Das persönliche Budget kann zu einer Qualitätsabsenkung führen. Das aber muss auf jeden Fall verhindert werden. Deshalb ist es unser aller Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Hilfe Suchenden keine verminderte Qualität erhalten.

Im Übrigen erwarte ich mit Interesse den Bericht des Sozialministeriums, der Ende September dieses Jahres vorgelegt werden soll. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Meißner. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist doch schade, dass es - obwohl wir uns einig sind trotzdem immer wieder Kritik gibt. Deshalb wollte ich noch einmal darauf eingehen. Frau Krämer, ich fange gleich bei Ihnen an.

(Ulrich Biel [SPD]: Das kann aber noch weiterentwickelt werden!)

- Ja, gut, okay. - Wir sind uns darin einig, dass das persönliche Budget eine gute Sache ist. Niedersachsen ist nicht das erste Bundesland, das das persönliche Budget eingeführt hat. Es ist zuvor schon in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erprobt worden. Überall dort, wo es erprobt worden ist, hat man gemerkt, dass die Möglichkeit, das Geld selbst in die Hand zu bekommen, um damit die jeweils benötigten Leistungen eigenständig einzukaufen, bei den betreffenden Personen zu mehr Lebensqualität und zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft geführt hat. Letztendlich war es eine rundherum gelungene Sache. Das wissen wir doch alle. Deshalb wollen wir in Niedersachsen das Ganze auch weiterentwickeln. Auch darüber sind wir uns einig; denn das ist wichtig.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Krämer, nun haben Sie heute wie schon im November kritisiert, dass unser Antrag zu früh vorgelegt worden sei. Ich denke: Wenn wir im November 2005 beantragen, dass wir über den 31. Dezember 2005 hinaus weitermachen und das Ganze nicht auslaufen lassen wollen, dann ist das nicht zu früh, sondern genau der richtige Zeitpunkt. Dass es weitergehen soll, müssen wir doch schon vorher sagen, nämlich kurz vor dem Ende der zweijährigen Laufzeit, wenn wir absehen können, dass es gute Erfolge gab, sodass es von daher sinnvoll ist, das Projekt fortzuführen. Deshalb haben wir unseren Antrag zur absolut richtigen Zeit vorgelegt.

(Norbert Böhlke [CDU]: Und wir waren schneller !)

- Ja, wir waren schneller. Genau. Richtig. - Wir wollen keine Einschränkung nur auf Eingliederungshilfeleistungen vornehmen, wie wir das in der Modellerprobungsphase zunächst getan haben. Wir müssen aber immer mit etwas anfangen. Das macht jeder, der ein Modellprojekt installiert. Man kann es nicht von vornherein auf alles ausweiten. Wir wollen die Ausweitung auf andere Leistungen aber prüfen, wie wir schon immer gesagt haben.

Selbstverständlich wird auch über die Budgetassistenz diskutiert. Wir werden Überlegungen darüber anstellen, wie die Budgetassistenz finanziell abgesichert und auch die Beratung durchgeführt werden kann. Natürlich können die Menschen mit Behinderungen nicht immer von jetzt auf gleich selbstständig entscheiden und auf gleicher Augenhöhe mit den Leistungserbringern verhandeln. Deshalb habe ich auch schon im November gesagt, dass wir für die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige ganz dringend Fortbildungsmöglichkeiten brauchen, damit sie wirklich in der Lage sind, selbstständig zu verhandeln. Wir sind uns über all das, was notwendig ist, im Klaren und werden uns darum entsprechend kümmern. Dies gilt auch für die Deckelung auf sechs Wochenstunden, die probeweise vorgenommen worden war und jetzt voraussichtlich flexibilisiert werden muss.

Ferner haben Sie darauf hingewiesen, dass es in Rheinland-Pfalz 800, in Niedersachsen aber nur 50 Teilnehmer gab. Frau Krämer, Sie wissen sicherlich, dass dies auch darauf zurückzuführen ist, dass es in Rheinland-Pfalz im gesamten Sozialbe

reich eine völlig andere Struktur gibt als in Niedersachsen. Deshalb ist das nicht miteinander vergleichbar. Für uns in Niedersachsen waren 50 Teilnehmer wirklich schon ein Erfolg.

Selbstverständlich werden wir auch die Qualität beachten. Unser Ziel ist es, viel mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, selbstständig darüber zu entscheiden, welche Leistungen sie sich einkaufen wollen. Experten meinen, dass 15 bis 20 % der Menschen mit Behinderungen für das Modell „Persönliches Budget“ durchaus geeignet sind. Genau wie Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben auch wir festgestellt, dass die Erfahrungen positiv sind und wir deshalb weitermachen sollten. In Rheinland-Pfalz, wo das Projekt schon Ende Mai 2005 abgeschlossen worden war und wo an dem Projekt vier Regionen teilgenommen hatten, haben sich im Anschluss sieben weitere Kommunen gemeldet, um ebenfalls das persönliche Budget einzuführen. Zahlreiche weitere Kommunen haben ihr Interesse bekundet. Genau das wollen wir in Niedersachsen auch erreichen. Nachdem es an drei Standorten erprobt worden ist, wollen wir eine landesweite Ausbreitung vornehmen und dafür werben, dass mehr mitmachen. Ich denke: Was Rheinland-Pfalz kann, das können auch wir.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Helmhold hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir werden diesem Entschließungsantrag zustimmen. Sie gestatten allerdings, dass ich, auch wenn breite Einigkeit über das Instrument an sich besteht, doch einige Gedanken darlege, die wir uns zu dieser Sache machen, weil die Debatte im Allgemeinen dann auch Erkenntnisse befruchtet. Wir in Niedersachsen wollen ja auch weiterkommen.