Aus heutiger Sicht würde ich Ihnen sagen: Dieser Landesetat ist sehr strapaziert. Sie haben mitverfolgt, was wir tun müssen, um dieses Land auch fiskalisch wieder auf vernünftige Füße zu stellen. Ich nenne nur die weitgehende Abschaffung des Weihnachtsgeldes, die Streichungen beim Urlaubsgeld und bei der Lernmittelfreiheit, die Sie ja wieder einführen wollen, die Veränderung beim Blindengeld und andere Maßnahmen mehr.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Es wird dünner, Herr Kollege! - Dieter Möhr- mann [SPD]: Der politische Wille ist also nicht vorhanden!)
Dieser Etat ist so weit durchgeforstet, dass Beträge in einer Größenordnung von 70 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro nicht einfach aus der Hüfte organisiert werden können.
- Ja, aber da ist das große Problem. Nur weil wir arm sind, hören wir nicht auf zu denken. Aber alles zu seiner Zeit, Herr Kollege Voigtländer!
Nun will ich Ihnen aber noch sagen, wer damals dem Oppositionspolitiker Busemann die passende Antwort gegeben hat.
Es geht um die Pressemitteilung vom 24. Oktober 2002. Die Antwort gab der Ministerpräsident Gabriel. Ich zitiere ihn aus einer dpa-Meldung:
„Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel hat der CDUForderung nach einem beitragsfreien Kindergartenjahr eine klare Absage erteilt. ‚Jeder weiß‘, so Gabriel, ‚in den nächsten Jahren ist das nicht zu finanzieren‘, sagte er am Mittwoch im Landtag in Hannover. Die CDU habe für diesen Vorstoß keine Finanzierungsvorschläge vorgelegt.“
Daraus folgert die Presse, immer unter Hinweis auf Herrn Gabriel: Hannoversche Allgemeine Zeitung, 24. Oktober 2002: Gratisjahr im Kindergarten unbezahlbar. In der NWZ stand, glaube ich: Kein beitragsfreies Jahr für Kindergärten. - Gabriel hat
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Seit wann verstecken Sie sich denn hinter Herrn Gabriel? Das ist etwas ganz Neues!)
- Ich verstecke mich doch nicht hinter Gabriel! Ich will nur sagen: Auch damals gab es bei Ihnen schon Leute! Ich bitte Sie!
Es ist schön, dass Sie Herrn Gabriel noch einmal in Erinnerung bringen. Man staunt ja immer, wie schnell die Leute vergessen werden.
- Wir wollen immer. Und über den passenden Zeitpunkt unterhalten wir uns zur passenden Zeit, nämlich dann, wenn die Finanzen das hergeben. Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Juli letzten Jahres hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine erste Auswertung der Ergebnisse der Dauerzählstellen an Bundesstraßen vorgenommen, die eine erheb
liche Zunahme des Lkw-Verkehrs auf Bundesstraßen dokumentiert. „Dies ist eindeutig auch auf den so genannten Lkw-Mautausweichverkehr zurückzuführen“, erklärte Minister Hirche damals in einer Pressemitteilung (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 26. Juli 2005, Presseerklärung Nr. 104).
Als besonders belastete Strecken wurden die Bundesstraßen 4, 6, 51, 65, 68, 75, 213 und 402 genannt. Im Dezember 2005 hat der Minister dann allerdings nur die B 4, die B 51 und die B 75
dem Bund zur Prüfung für die Ausweitung der Mautpflicht empfohlen. Die Verkehrszählungen hätten landesweit zum Jahresende eine deutliche Reduzierung des Schwerlastverkehrs ergeben (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 21. Dezember 2005, Presse- erklärung Nr. 167).
Inzwischen wurden vom Land sogar auch noch die Prüfungsanträge an den Bund für die B 4 und die B 75 zurückgezogen. Statt einer Mauterhebung soll jetzt von den Verkehrsbehörden mithilfe eines neuen Verbotsschildes der Durchgangsverkehr für Lkw mit mehr als 12 t Gewicht verboten werden. Vermutlich wird es aber bis zu einem halben Jahr dauern, bis die Verbotsschilder an den vorgesehenen Straßenabschnitten aufgestellt sein werden. Die Beschilderung wird zudem von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern belasteter Strecken nicht als ausreichend angesehen, um den weiterhin starken Lkw-Ausweichverkehr einzudämmen. So haben nach Pressemeldungen - Hannoversche Allgemeine Zeitung, 17. Januar 2006 - beispielsweise Bürgerinnen und Bürger aus dem Gehrdener Ortsteil Everloh Demonstrationen angekündigt. Zudem sei einer Vorlage der Regionsverwaltung Folgendes zu entnehmen: Die Zahl der Mautflüchtlinge in der Region Hannover ist zwar gegenüber den ersten Monaten 2005 leicht zurückgegangen, hat sich aber auf einem sehr hohen Niveau eingependelt.
Erstens. Wie haben sich die Lkw-Verkehre in der zweiten Jahreshälfte 2005 nach Auswertung der Daten der Dauerzählstellen an den niedersächsischen Bundesstraßen jeweils im Vergleich zum
Vorjahr und zum ersten Halbjahr 2005, bezogen auf die Lkw-Nachtbelastungen, und von Juli bis Dezember 2005 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten an den Bundesstraßen 4, 6, 51, 65, 68, 75, 213 und 402 entwickelt (Angaben bitte entspre- chend der bereits vorliegenden Auswertung der Dauerzählstellen an den Bundesstraßen vom Sommer 2005)?
Zweitens. Wann werden auf welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten nach bisheriger Kenntnis der Landesregierung die neuen Verbotsschilder gegen den Lkw-Durchgangsverkehr aufgestellt?
Drittens. Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Verbote eingehalten werden und es nicht, auch aufgrund mangelnder Überwachung, zu regelmäßigen Übertretungen kommt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den Zahlen für den gesamten Lkw-Verkehr ergibt sich, dass unmittelbar nach Einführung der Maut auf Autobahnen viele LkwFahrer versucht haben, auf das mautfreie Straßennetz auszuweichen. Unterdessen hat sich jedoch der Lkw-Verkehr außerhalb der Autobahnen landesweit gesehen etwa wieder auf dem Niveau vor Einführung der Maut eingependelt.
Nichtsdestoweniger gibt es eine Reihe von Straßen, die weiterhin durch zusätzlichen Lkw-Verkehr höher belastet sind. Bei allen Anstrengungen, die Lkw weitestgehend auf der Autobahn zu belassen, muss die Landesregierung zum einen das geltende Recht beachten und zum anderen berücksichtigen, dass die regionale Wirtschaft nicht durch unüberlegte Maßnahmen Schaden nimmt.
Zum rechtlichen Rahmen möchte ich zunächst auf die Widmung der Straßen aufmerksam machen. Die Bundes- und Landesstraßen dienen ohne Einschränkung dem weiträumigen Verkehr, also auch dem überregionalen Lkw-Verkehr. Wenn ein LkwFahrer von einer Autobahn auf eine Bundes- oder Landesstraße ausweicht, macht er von diesen Straßen so Gebrauch, wie es der Bundesgesetzgeber gewollt hat. Voraussetzung für eine Einbe
ziehung von Bundesstraßen in die Maut ist gemäß EU- und Bundesrecht, dass dies mit der Verkehrssicherheit begründet werden kann. Neben der Aufnahme dieser Strecken in eine Bundesverordnung ist zudem die Beteiligung der EU-Kommission erforderlich. Das stellt eine hohe Hürde her.
Meine Damen und Herren, diese Bemerkung macht deutlich: Die Probleme der betroffenen Anwohner durch Lärm und Abgase sind nach der bestehenden bundesgesetzlichen Grundlage noch keine tragfähige Begründung für eine Bemautung und würden durch die Maut auch nicht gelöst werden. Aus diesem Grunde haben wir von der Länderseite dafür Sorge getragen, dass die Straßenverkehrsordnung in geeigneter Weise ergänzt wurde. Nunmehr besteht die rechtliche Möglichkeit, bei nachgewiesenen Belastungen durch Mautausweichverkehre den Durchgangsverkehr von Lkw über 12 t zu untersagen.
Die Forderung nach einer weiteren Bemautung hat auch noch eine wirtschaftliche Kehrseite; denn jedes Unternehmen, das von einer mautpflichtigen Straße aus erschlossen wird, zahlt drauf, egal, ob es sich um eine Spedition, einen Industriebetrieb, ein gewerbliches Unternehmen oder einen Handelsbetrieb handelt. Die Mautkosten schlagen zunächst bei diesen Unternehmen zu Buche und verschlechtern deren Position gegenüber Mitwettbewerbern, aber sie landen am Ende natürlich bei den Kunden, bei den Verbrauchern. Dies alles führt zu einem deutlichen Standortnachteil für niedersächsische Unternehmen und gefährdet Arbeitsplätze. Aus diesem Grunde ist Augenmaß geboten, unter Berücksichtigung aller Aspekte zu entscheiden.
Deswegen, meine Damen und Herren - das ist für mich das Maßgebliche -, habe ich mir nicht angemaßt, vom grünen Tisch aus zu entscheiden, ob und welche Straßen in Niedersachsen in die Maut einbezogen werden. Wir haben umfangreiche Verkehrszählungen durchgeführt, diese sorgfältig ausgewertet und diejenigen einbezogen, die vor Ort sind und deshalb sachgerechter entscheiden können. Maßgeblich für die Meldung an den Bund waren deshalb die regionalen Voten. Dazu drei Beispiele:
ße 213 in die Maut ausgesprochen, obwohl diese Straße vom Lkw-Verkehr stark betroffen ist. Aufgrund dieses regionalen Votums haben wir die ursprünglichen Überlegungen zur Bemautung nicht weiter verfolgt.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat sich gegen die Einbeziehung der B 75 in die Mautpflicht ausgesprochen. Deswegen haben wir den Prüfauftrag beim Bund zurückgezogen.