Tagesordnungspunkt 8: 2. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 15/125 - Änderungsantrag der Fraktion der Grünen - Drs. 15/159 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 15/167
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion betrifft die Eingabe 5013/14 (02). Die Drucksache ist noch nicht verteilt worden. Ich werde den Antrag deshalb verlesen: Die CDU-Fraktion beantragt, die Petition 5013/14 (02) für erledigt zu erklären, weil dem Anliegen der Petenten entsprochen worden ist.
(Dieter Möhrmann [SPD]: Das geht aber nicht! – Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Warum geht das nicht? - Dieter Möhrmann [SPD] meldet sich zu Wort)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind gern bereit, kurzfristig über die Änderungswünsche zu diskutieren. Aber allein anhand einer Beschreibung, die so aussieht, dass nur eine Anzahl von Zahlen vorgelesen wird, können wir nicht entscheiden, wie wir uns dazu verhalten. Deswegen bitten wir darum, dass die Vorlage zunächst verteilt wird. Vielleicht können wir nach der Beratung des Antrages zur Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche über diese Eingabe abstimmen.
Herr Möhrmann, ich möchte grundsätzlich feststellen: Jede Fraktion kann bis zur abschließenden Beratung eines Gegenstandes zu jeder Zeit Änderungsanträge vorlegen. Wenn diese nicht schrift
lich vorgelegt werden, dann müssen sie laut unserer Geschäftsordnung vorgelesen werden. Im Anschluss daran wird unser Antrag inhaltlich begründet; denn die Grünen werden sich zu dieser Eingabe mit Sicherheit noch äußern. Herr Biallas wird gleich sagen, warum wir aufgrund einer gerichtsfesten Entscheidung der Ansicht sind, dass diese Eingaben erledigt sind.
Ich meine dennoch, dass wir wie vorgeschlagen verfahren und diesen Antrag im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 40 behandeln sollten.
Damit kommen wir zur Behandlung der Eingabe 5818/14 betr. Änderungen von Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln beim Flughafen HannoverLangenhagen, zu der der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen vorliegt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Eingabe 5818/14 wird beanstandet, dass das Wirtschaftsministerium beim Flughafen Hannover-Langenhagen die Vertretung der Miteigentümeranteile übernimmt und gleichzeitig Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde insbesondere bei Kontrollaufgaben, wie Lärmschutz und Nachtflugverbot, für den Flughafen ist. Unserer Meinung nach beantragt der Petent deshalb zu Recht, dass die Wahrnehmung dieser beiden Aufgaben im Sinne von Transparenz und Unabhängigkeit von Entscheidungen organisatorisch getrennt werden muss.
Der Wirtschaftsausschuss hat es mehrheitlich abgelehnt, der Intention der Petition zu folgen. Deshalb hat die Fraktion der Grünen die Petition strittig gestellt. Sie beantragt, dass die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen wird.
Wir sind der Ansicht, dass in diesem Fall durchaus ein Interessenkonflikt vorliegt, der keinesfalls zwischen den Mitarbeitern eines Ministeriums ausgetragen werden sollte, die letztendlich in eine gemeinsamen Diensthierarchie eingebunden sind. So hat das Wirtschaftsministerium als Eigentümervertreter unter Wirtschaftlichkeitsaspekten wo
möglich ein Interesse daran, dass das Thema Fluglärm nicht besonders restriktiv behandelt wird. Natürlich liegt ein Interessenkonflikt vor, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desselben Ministeriums als Aufsichtsbehörde über die Einhaltung der Auflagen zum Lärmschutz wachen und entscheiden.
Erklären Sie uns doch bitte, wie dieser Interessenkonflikt innerhalb eines Ministeriums sinnvoll und sachgerecht aufgelöst werden soll. Das ist genauso, als wenn Sie mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung die Gewerbeaufsicht mit der Wirtschaftsförderung im Lande beauftragen würden. Erinnern wir uns auch an die Rede von Minister Möllring - um ein aktuelles Beispiel zu nehmen -, in der er dargelegt hat, warum er die Aufsicht und die Eigentümerfunktion bei den Spielbanken jetzt trennen will.
Das Einzige, was hier für Neutralität und Glaubwürdigkeit sorgen kann, ist eine klare und strikte Trennung zwischen der Ebene der Eigentümerin und der Ebene der Kontrolle. Undurchschaubarkeit von Verwaltung entsteht nicht durch zusätzliche Schnittstellen, wie das Wirtschaftsministerium in seiner ablehnenden Stellungnahme argumentiert. Undurchschaubarkeit und Misstrauen entstehen vielmehr dadurch, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehen können, wie eine ministeriumsinterne Entscheidung zustande kommt und welche Abwägungen die Entscheidung beeinflusst haben.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein können, dass die Betriebsaufsicht unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen des Landes arbeiten und entscheiden kann. Stimmen Sie daher dafür, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion - ich nehme an, auch die CDU-Fraktion - hat sich in den Arbeitskreisen sehr intensiv mit dieser Eingabe beschäftigt. Sie hat festgestellt, dass die Frage von Miteigentümerschaft sowie genehmigender und aufsichtsführen
der Behörde für den Petenten - wie er es schriftlich erwähnt - gar nicht der entscheidende Punkt ist. Vielmehr möchte er einfach Sachverhalte, die die Umwelt betreffen, durch das Umweltministerium geklärt haben, und Sachverhalte, die das Innenministerium betreffen, soll das Innenministerium klären. Das gilt z. B. für den Konflikt Nachtflug, Wirtschaft und Wohnen. Außerdem beklagt er, dass das Ministerium über die angesprochenen Punkte nicht in ausreichendem Maße Gespräche mit den betroffenen Bürgern geführt hat.
Wir haben uns z. B. im Wirtschaftsausschuss im Zusammenhang mit Eingaben schon oft mit dem Thema Nachtflugverbot beschäftigt. Wir haben auch mit Bürgerinitiativen und einzelnen Bürgern sehr ausführlich darüber geredet und immer wieder begründet, warum wir die Stellungnahmen des Wirtschaftsministeriums für ausreichend halten. Da hat man sich wirklich Mühe gegeben, einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und Wohnen zu finden.
Deshalb sind wir auch bei dieser Petition der Meinung, dass wir den Petenten über den Sachverhalt zu unterrichten haben, zumal wir und auch die CDU-Fraktion nicht ganz ohne Stolz darauf hinweisen, dass es hier gelungen ist, Genehmigungsverfahren in einem Ministerium zu bündeln, um im Sinne des Bürgers schnell über Eingaben, Beschwerden und Genehmigungen zu verhandeln und den Bürger und Petenten unverzüglich und sehr kurzfristig über Ergebnisse zu informieren.
Wir plädieren dafür – ich nehme an, gemeinsam mit der CDU-Fraktion, so war es jedenfalls im Ausschuss –, den Petenten über die Sachlage zu unterrichten.
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Das war deutlich die Mehrheit. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei deutlicher Mehrheit ist der Antrag der Grünen abgelehnt.
scheiden. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt.
Tagesordnungspunkt 40: Erste Beratung: Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche Für ein sicheres Land Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/127
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionsparteien CDU und FDP u. a. festgelegt: „Zur Verbesserung der Polizeipräsenz werden in dieser Legislaturperiode zusätzlich 1 000 Polizeianwärter eingestellt.“ Mit dem heutigen Antrag setzen wir dieses parlamentarisch um, und wir stellen fest: Auch in dieser Frage halten wir Wort.
Der Antrag zu diesem Thema ist in zweifacher Hinsicht Ausdruck der neuen bürgerlichen Politik für Niedersachsen. Erstens. Wir stärken die Polizei. Zweitens. Wir stärken den ländlichen Raum.
Im Einzelnen: Herr Minister Schünemann, wir unterstützen ausdrücklich die Absicht der Landesregierung, in den kommenden Jahren 1 000 zusätzliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzustellen. Wir übernehmen auch in diesem Bereich eine schwere Erblast der Vorgängerregierung. Niedersachsen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern eine viel zu geringe Polizeidichte mit im Durchschnitt 1 : 452 und bis zu 1 : 900 in einzelnen ländlichen Landesteilen. Hier müssen wir jetzt dringend etwas tun.
ausgebildete und erfahrene Polizistinnen und Polizisten aus anderen Bundesländern, die diese freiwillig und ohne Ersatz abgeben, unverzüglich in den Landesdienst zu übernehmen. Die ersten 159 Beamten hat der Minister gerade eingestellt. Wir von der CDU-Fraktion freuen uns auf jeden neuen zusätzlichen Polizisten in Niedersachsen.
Für uns ist nur wichtig, dass die Beamten auf der Straße oder im Streifenwagen Dienst tun und möglichst nicht in Behördenstuben sitzen. Deshalb, Herr Innenminister, auch Rückendeckung seitens der CDU-Fraktion für die geplante Reform der Polizeiorganisation und vor allem für das ehrgeizige Ziel, die Polizei von möglichst zahlreichen vollzugsfremden Aufgaben zu entlasten.
Aber dieser Antrag bedeutet auch einen Meilenstein für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die neue CDU-FDP-Mehrheit im Landtag wendet sich gegen die bisher geübte Praxis in diesem Land, den ländlichen Raum zu vernachlässigen.
Auch wenn zweifelsfrei in städtischen Ballungszentren mit ihren besonderen Kriminalitätsphänomenen eine höhere Personalausstattung erforderlich ist, wollen wir ebenso dem Sicherheitsbedürfnis der ländlichen Bevölkerung durch eine ausreichende Polizeipräsenz Rechnung tragen. Gerade bei den Polizeiinspektionen im ländlichen Raum ist in den letzten Jahren eine eklatante Unwucht in der Personalausstattung entstanden. Wir sind der festen Überzeugung: Die Bevölkerung auf dem Lande hat genauso wie die Bevölkerung in den Städten Anspruch darauf, in vertretbarer Zeit polizeiliche Hilfe zu erhalten.