Ich weiß, dass die Redner der FDP und der Grünen uns wieder einmal mangelndes Demokratieverständnis vorwerfen werden. Das kennen wir schon. Wir können darüber nur noch schmunzeln. Die Welt ist, wie sie ist. Wenn wir die neue Ehrlichkeit nehmen, die ja auch Frau Merkel anpreist, dann werden Sie verstehen, dass wir der Meinung sind, dass sich das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren bewährt hat, und dass wir wegen dieses Punktes der Änderung des Kommunalwahlgesetzes nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunalwahlen sind für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung. Wahlen sind - das ist, glaube ich, auch unstrittig in einer Demokratie - das wichtigste Mitwirkungsinstrument für unsere Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber - hier also das Land - in einem durchaus sensiblen Rechtsgebiet Regelungen und Vorschriften erlässt, die Rechtssicherheit, Klarheit und Verständlichkeit bringen. Nur durch klare Rechtsnormen kann gewährleistet werden, dass diese Wahlen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden können. Es dürfen deshalb bei der Vorbereitung und Durchführung keine Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Abhaltung dieser Wahlen aufkommen.
Meine Damen und Herren, da allgemeine Kommunalwahlen alle fünf Jahre und die Direktwahlen alle acht Jahre abgehalten werden sollen und müssen, sind klare und verständliche Vorgaben besonders bedeutsam. Wegen dieser zeitlichen Trennung beider Wahlen sind diese eigenständig im Gesetz geregelt. Ich finde, dass das angemessen und gut ist.
Es ist wichtig, nochmals deutlich zu machen, dass nur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dazu führt, dass die gewählten Kommunalparlamente, ebenso aber auch die direkt gewählten Eingleiser in den Kommunen demokratisch legitimiert sind.
Nun zu den einzelnen Änderungen: Erstens sind deshalb die Fristen für die Wahlbekanntmachung, das Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und das Ende der Frist für die Zulassung von Wahlvorschlägen so verändert worden, dass alle Beteiligten nunmehr mehr Zeit haben. Ich glaube, das ist gut für die Herstellung der Wahlunterlagen, das ist für die rechtzeitige Aussendung der Briefwahlunterlagen gut. Das waren Vorschläge von kommunalen Praktikern, meine Damen und Herren. Hier gilt Sorgfalt vor Geschwindigkeit, und so ist es auch richtig.
Zweitens zu der Abschaffung bisher möglicher Wahlvorschlagsverbindungen. Aus dem Bericht des Kollegen Lennartz - deshalb kann ich das auch abkürzen - ist deutlich hervorgegangen, was wir für dieses Gesetz als richtig ansehen.
Ich komme drittens zu einem sehr wichtigen Punkt des Gesetzes. Das ist die Rückkehr zum modifizierten Proportionalverfahren, nach dem künftig die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber erfolgen soll, also Hare/Niemeyer statt d’Hondt. Hare/Niemeyer begünstigt tendenziell etwas die kleineren Fraktionen. Ich denke aber, damit können wir alle leben.
Meine Damen und Herren, wenn ich sage „Rückkehr zu diesem Verfahren“, dann möchte ich ganz einfach feststellen, dass wir das schon einmal hatten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie hatten auch seinerzeit einen kleinen Koalitionspartner. Sie haben das auch so gemacht. Ich denke, wir sollten das mit einer gewissen Gelassenheit sehen.
Ich möchte etwas ironisch anmerken: Man könnte in das Gesetz auch hineinschreiben: Gibt es eine Regierungskoalition aus großem und kleinen Partner, dann gilt das eine,
sollte es anders sein, dann gilt das andere. - Ich denke, darüber sollten wir uns heute nicht streiten.
Viertens. Wahlgeräte sollten durchaus zulässig sein. Ich mache im Interesse der Kommunen aber deutlich, dass das nie ein Zwang werden darf. Hier sollte die Freiwilligkeit erhalten bleiben. Der Bund kann es sich nicht leisten, das Land kann es sich nicht leisten und die Kommunen leider Gottes auch nicht. Es wäre aber schon eine Arbeitserleichterung für die Wahlvorstände.
Fünftens noch ein Hinweis: Die Veröffentlichung von Wählerbefragungen am Wahltag selbst ist zu untersagen. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.
Meine Damen und Herren, wir sollten dieses Gesetz heute mit möglichst breiter Zustimmung in Kraft treten lassen. Das wäre ein guter Auftakt für das Kommunalwahljahr 2006.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus der zaghaften Enthaltung in den Fachausschüssen wird unsere Fraktion eine kraftvolle Zustimmung machen. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, wir waren uns einig in der Festlegung, dass die Feststellung der Wahlergebnisse für die Kommunalwahlen zukünftig nach dem Verfahren Hare/Niemeyer stattfindet. Ich sage es mit einem kleinen Augenzwinkern: Vielleicht ist uns die SPD irgendwann einmal dankbar, dass wir diesen Passus so eingeführt haben. Man kann ja nie wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie. In Lüneburg haben wir die SPD bei den Europawahlen überholt, und wenn
Meine Damen und Herren, wir waren uns darin einig, dass die Fristen z. B. für die Wahlbekanntmachung und die Einreichung der Wahlvorschläge präzisiert werden. Der gefundenen Regelung stimmen wir zu.
Wir waren uns auch darin einig, dass wir die Wahlgeräte künftig auf freiwilliger Basis zulassen wollen.
Wir waren uns nicht einig darin, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 auf die Kommunalwahlen angewendet werden soll und kann. Wir hätten es bei der alten Regelung belassen sollen. Das wäre besser für die Meinungsvielfalt und die Zugangsmöglichkeiten auch für kleine Wählervereinigungen gewesen. Das wäre eine Bereicherung für die Kommunalparlamente gewesen.
Trotz der unterschiedlichen Auffassung in diesem einen Punkt stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. - In der Kürze liegt die Würze. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat: In der Kürze liegt die Würze. Von daher werde ich auch nicht alle inhaltlichen Ausführungen meiner Vorredner wiederholen, sondern mich ihnen für die FDP-Fraktion anschließen.
Ich hoffe ja sehr, dass die Grünen, wenn sie irgendwann einmal die SPD überholt haben und dann die zweitkleinste Partei sind, dabei bleiben und es bei dem gerechten Verfahren Ha
re/Niemeyer belassen. Wir werden es auf jeden Fall allein aus inhaltlichen Überlegungen immer völlig unabhängig vom eigenen Vorteil oder dem Vorteil des anderen beibehalten wollen.
Was ist denn der Unterschied zwischen den beiden Verfahren? - Das eine Verfahren gibt 1:1, mathematisch ausgerechnet, die Verteilung der Sitze nach den Stimmen, die der Wähler abgegeben hat, wieder. Das ist Hare/Niemeyer.
Das andere Verfahren, das Verfahren nach d’Hondt, zieht bei den kleineren Parteien etwas ab und gibt es den großen.
Wir sind der Meinung, es muss bei der Wahl so sein: Jede Stimme ist gleich viel wert. - Das haben wir jetzt hier eingeführt, und so soll es bleiben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.