Protocol of the Session on December 9, 2005

schen Haushalten und Büros durch den Stand-byZustand verschwendet wurden. Das entspräche fast der gesamten Stromerzeugung aus Windenergie in Deutschland.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Kilowattstunden Strom in niedersächsischen Haushalten und Büros durch elektronische Geräte im Stand-by-Zustand unnötigerweise verbraucht wurden?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, den Leerlaufverbrauch auf Elektrogeräten in Watt auszuweisen?

3. Wie stellt sie sicher, dass in öffentlichen Gebäuden und Büros kein unnötiger Stromverbrauch stattfindet? - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Bundesrepublik wurden bereits verschiedene Kampagnen zur Energieeffizienz und zum Stand-by-Verbrauch von Geräten durchgeführt. Die bekannteste Kampagne ist die „Initiative EnergieEffizienz“ zur effizienten Stromnutzung in privaten Haushalten. Diese zeigt an einer Vielzahl praktischer Informationen und Tipps, wie jedermann Energie nutzen, aber auch unnötigen Stromverbrauch vermeiden kann.

Ein Evaluierungsbericht von Oktober bis Dezember 2004 ergab signifikante und positive Veränderungen im Benutzerverhalten beim Stand-by-Betrieb. Laut Bericht sind sie der Verbraucherinformation zuzuschreiben.

Ebenso hat sich das Beratungsangebot von Händlern zu diesem Thema, der Nachfrage entsprechend, angepasst. Es werden verstärkt schaltbare Steckdosen gekauft und auch eingesetzt. Nach dem Bericht wünschen 50 % der Verbraucher Informationen zur Verringerung des Stand-byVerbrauchs von elektronischen Geräten sowie zu energiesparenden Haushaltsgeräten und Lampen.

Im Rahmen der Landesinitiative Energieeinsparung hat die Landesregierung mit dem Energie

sparmobil Niedersachsen und der Broschüre „Energiespartipps“ besonders darauf reagiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es liegen keine Daten über den Stromverbrauch in niedersächsischen Haushalten und Büros durch elektronische Geräte im Standby-Zustand vor. Das Verbraucherverhalten in Niedersachsen dürfte aber nicht grundlegend anders sein als in anderen Bundesländern. Der Verbrauch kann daher auf ca. 10 % des für das Bundesgebiet ermittelten Wertes geschätzt werden; bundesweit werden 14 bis 18 Milliarden Kilowattstunden verbraucht. Niedersachsen hat 8 Millionen Einwohner, also 10 % der Bevölkerung Deutschlands. Insofern können wir die Zahlen aus den Bundeswerten ableiten.

Zu Frage 2: Eine Kennzeichnung des Leerlaufverbrauchs in Watt neben der Kennzeichnung der Energieeffizienz dürfte die Kaufentscheidungen beeinflussen. Es ist bekannt, dass der Energieverbrauch inzwischen maßgeblich zur Entscheidung beim Gerätekauf beiträgt. Dies könnte langfristig auch zu entsprechenden Stromeinsparungen führen.

Zu Frage 3: Seitens der Landesregierung können durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen - verantwortlich für das Verbrauchs- und Kostencontrolling im Bereich Energie - nur Aussagen zu den vom Land genutzten Gebäuden und Liegenschaften getroffen werden. Die Energie- und Medienverbräuche - also Heizenergie, Strom, Wasser - sämtlicher Landesliegenschaften sowie deren Kosten werden von der Betriebsüberwachung erfasst. Sie werden im Rahmen von Begehungen und Auswertungen kontinuierlich überprüft. Sofern erforderlich, wird unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel stromsparende Technik in allen Bereichen der Gebäudetechnik realisiert.

Die Landesregierung hat darüber hinaus mit ihrem Beschluss vom Mai 2004 zum Gebäudemanagement u. a. eine Intensivierung der Gebäudeüberwachung beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die nutzenden Verwaltungen verstärkt über Möglichkeiten zur Realisierung von Energie- und Kosteneinsparungen beraten.

Von dem Studieninstitut des Landes Niedersachsen werden Schulungsprogramme zum Thema „Energieeinsparung und Energiemanagement“

angeboten, die sich speziell an haustechnisches Personal richten. Das Ziel dieser Maßnahmen ist insbesondere eine Optimierung des Nutzerverhaltens, da dieses in erheblichem Maße den Energieverbrauch bestimmt.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 19. April 2005 zur strategischen Neuausrichtung der Informationstechnologien ist u. a. eine verbindliche Beschaffung aus dem Warenkorb des Informationszentrums Niedersachsen geregelt. Das Informationszentrum Niedersachsen ist vom zentralen ITManagement im MI aufgefordert worden, bei künftigen Ausschreibungen von Hardware auf den Energieverbrauch der Geräte zu achten bzw. zu fordern, dass sie sich beim Herunterfahren vollständig ausschalten.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, vielen Dank. - Meldungen zu Zusatzfragen sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur

Frage 6: Zunahme der Zahl von Verkehrsunfällen unter Drogeneinfluss

Sie wird von der Kollegin Siebert gestellt. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Einfluss verschiedener illegaler Drogen hat sich in Niedersachsen binnen sechs Jahren mehr als verzehnfacht. Allein im vergangenen Jahr stieg die Zahl derartiger Unfälle in Niedersachsen um 3 %. Die Mehrzahl der Verkehrsstraftaten unter Drogeneinfluss wird von Jugendlichen begangen. Bei einer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft durchgeführten anonymen Befragung antworteten 94 % der befragten Jugendlichen, dass sie regelmäßig nach Drogenkonsum Auto fahren. Mit vermehrten Kontrollen sowie einer landesweiten Aufklärungskampagne will die Landesregierung gemeinsam mit der Polizei gegen Drogen am Steuer vorgehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, ob in anderen Bundesländern ein ähnlicher Anstieg derartiger Unfälle zu verzeichnen ist?

2. Hat sie die Absicht, im Zuge der geplanten Kampagne auch an anderen Orten als an Schulen Aufklärungsaktionen durchzuführen oder andere Institutionen, wie beispielsweise Fahrschulen oder Drogenberatungsstellen, an der Kampagne zu beteiligen?

3. Welche Arten von Drogen lassen sich vor Ort feststellen?

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Wer antwortet für die Landesregierung? - Bitte schön, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung gewinnt das Phänomen Drogen im Straßenverkehr zunehmend an Bedeutung. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen kennzeichnet die Dimension der Drogenproblematik im Verkehrssektor. Demzufolge ist mit etwa gleich vielen Fahrten unter Drogeneinfluss zu rechnen wie mit Alkoholfahrten ab 0,5 Promille. Im Jahr 2004 wurden bundesweit mehr als 165 000 Alkoholfahrten festgestellt, bei denen es nicht zu einem verkehrsschädigenden Ereignis gekommen ist. Die Diskrepanz zu den festgestellten 43 000 Drogenfahrten ist somit kennzeichnend für den bestehenden Handlungsbedarf.

Die Gesamtunfallzahl ist vom Jahr 2000 bis 2004 bundesweit um 3,9 %, in Niedersachsen um 4,65 % zurückgegangen. Dementgegen sind die unter Drogeneinfluss verursachten Verkehrsunfälle im selben Zeitraum bundesweit um 61,5 % auf 3 312 gestiegen, in Niedersachsen um 22,2 % auf 396.

Die Steigerung der festgestellten Drogenunfälle erklärt sich auch dadurch, dass die Polizei ihre Fähigkeiten zur Detektion einer Drogenbeeinflussung in den letzten Jahren erheblich verbessert hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja. Nahezu alle Bundesländer registrieren im Vergleich zum Vorjahr höhere oder zumindest stagnierende Drogenunfallzahlen. Nur in drei Ländern, nämlich in Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz, wurden im Jahr 2004 weniger Drogenunfälle festgestellt als im Jahr 2003.

Zu Frage 2: Ein Ziel der Landesregierung besteht in der Reduzierung drogenbedingter Verkehrsunfälle und in der Minderung schwerer Unfallfolgen. Dies wird auf ein vernetztes, präventive und repressive Elemente beinhaltendes Maßnahmenkonzept gestützt, das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. mit der Kampagne „Don´t Drug and Drive“ entwickeln ließ. Die Kampagne geht neue Wege, indem sie auf örtlicher Ebene Informations- und Motivationselemente mit direkten und gezielten Überwachungsmaßnahmen gegenüber Drogenkonsumenten kombiniert. Sie folgt dabei wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen durch spürbaren Kontrolldruck wesentlich erhöht wird. Durch Auftritte u. a. in Schulen, Berufskollegs oder Fahrschulen soll die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen unterrichtlicher Sonderveranstaltungen angesprochen werden. Hierbei wird den individuellen Strukturen und polizeilichen Bedürfnissen der betreuten Stadt bzw. der Region lageangepasst reagiert. In einem engen zeitlichen Zusammenhang schließen sich polizeiliche Verkehrskontrollen an, die an An- und Abfahrtswegen der bevorzugten Diskotheken, Clubs und Bars stattfinden. Diese Kontrollmaßnahmen werden durch offensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Die im September in Niedersachsen begonnene Fortbildung von 80 Lehrerinnen und Lehrern und 40 Polizeibeamtinnen und -beamten als Multiplikatoren dient der ersten Umsetzung der Kampagne in den Dienstbezirken und Schulen. Eine weitere Einbindung freier Träger der Verkehrssicherheitsarbeit und anderer Stellen wird auf örtlicher Ebene vorgenommen.

Zu Frage 3: Die Polizei ist in der Lage, mit Hilfe unterschiedlicher Drogenvortests in Form von Speichel-, Schweiß- und Urintests die psychoaktiven Substanzen bzw. die Wirksubstanzen der gebräuchlichsten Betäubungsmittel festzustellen. Nachweisbar sind THC, Amphetamin, Kokain, Opiate und Metamphetamin. Bei positivem Drogenvortest und analogen Verdachtsmomenten ist allerdings für einen gerichtsverwertbaren Nachweis

eine Blutanalyse erforderlich, bei der dann auch weitere psychoaktive Substanzen wie Barbiturate oder Benzodiazepine nachgewiesen werden können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zusatzfragen dazu gibt es nicht.

Dann kommen wir zur

Frage 7: Keine IZBB-Mittel im Landkreis LüchowDannenberg

Sie wird vom Kollegen Dehde gestellt. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausweislich einer aus dem Kultusministerium stammenden Aufstellung über die Verwendung der IZBB-Mittel zur Förderung von Ganztagsschulen in Niedersachsen erhalten im Zeitraum bis 2007 Landkreise und Kommunen erhebliche Bundesmittel, z. B. der Landkreis Emsland mehr als 25 Millionen Euro.

Auffällig ist, dass eine einzige Gebietskörperschaft - der Landkreis Lüchow-Dannenberg keinerlei Fördermittel erhalten hat und auch im Planungszeitraum keine Mittel erhalten soll. Als Ursache für diesen Missstand wird angegeben, dass antragstellende Schulen entweder nicht bereit waren, den vom Ministerium geforderten Verzicht auf zusätzliche Lehrerstunden zu erklären, oder aber nicht dem geforderten Schultyp entsprachen.

Selbst bei entsprechenden Veränderungen der Anträge - so in der Presse ein Sprecher des Kultusministeriums - sei es nahezu aussichtslos, noch mit einer Förderung nur eines Projektes im Landkreis Lüchow-Dannenberg zu rechnen.

Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 besuchen die 5. Klassen der fünf Hauptschulen im Landkreis Lüchow-Dannenberg ca. 76 Schülerinnen und Schüler. Auf diese Situation müssten an allen Standorten eigentlich kooperative Systeme reagieren und gemeinsam mit Realschule und Gymnasium unter deren Federführung Ganztagskonzepte realisieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie groß sind die 5. Klassen aller Hauptschulen im Landkreis Lüchow-Dannenberg, aufgegliedert nach den einzelnen Hauptschulen?