Protocol of the Session on December 9, 2005

1. Wie groß sind die 5. Klassen aller Hauptschulen im Landkreis Lüchow-Dannenberg, aufgegliedert nach den einzelnen Hauptschulen?

2. Wird die Landesregierung generell keine weiteren Ganztagsschulen genehmigen?

3. Wird sie angesichts des dramatischen Rückgangs der Schülerzahlen in den Hauptschulen weiterhin darauf bestehen, dass Ganztagsschulangebote ausdrücklich bevorzugt an diese Schulform gebunden werden?

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weder die zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm ‚Zukunft Bildung und Betreuung‘ 2003-2007“ (IZBB) noch die niedersächsische „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung‘ 2003-2007“ machen Vorgaben zur regionalen Verteilung der Mittel aus dem IZBB. Eine Berücksichtigung regionaler Aspekte bei der Aufstellung der Listen der Vorhaben würde einen Verstoß gegen die niedersächsische Förderrichtlinie bedeuten. Durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie waren alle Schulträger über die Möglichkeiten und die Bedingungen der Antragstellung informiert. Darüber hinaus ist durch die Bezirksregierungen bzw. die Landesschulbehörde und durch das Niedersächsische Kultusministerium erhebliche Beratung zur Antragstellung geleistet worden. Allen Antragstellern waren stets die gleichen Informationen zugänglich. Es können daher eventuell vorhandene Unterschiede in der regionalen Verteilung der Anzahl der Anträge und des Umfangs der Anträge nur mit einem unterschiedlichen Ausmaß an Aktivität beim Ausbau der Ganztagsschulen erklärt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Errichtung einer Ganztagsschule und der Antrag auf Zuwendungen aus dem IZBB fallen in die

Verantwortung der Schulträger. Daher gehen alle Vorwürfe gegen die Landesregierung in diesem Zusammenhang an den falschen Adressaten.

(Zuruf von der SPD: Nein!)

Vergleicht man die einzelnen Regionen, dann können bei der unterschiedlichen Größe der niedersächsischen Landkreise nicht die absoluten Summen der geplanten Zuwendungen die Vergleichsgröße sein. Vergleicht man die Investitionsmittel pro potenziellem Ganztagsplatz in den Landkreisen miteinander, so stellt man fest, dass in dieser Aufstellung die Landkreise und kreisfreien Städte Nienburg, Rotenburg, Northeim, Emden und Cloppenburg die ersten fünf Rangplätze einnehmen.

(Zuruf von der SPD: Aber nicht Han- nover!)

Das Emsland liegt an sechster Stelle.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg, um den es in der Frage geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat für die Hauptschule Jeetzel-Schule in Lüchow, die Realschule Lüchow, die KGS Drawehn-Schule in Clenze und die Förderschule Wilhelm-Warmbold-Schule in Lüchow 2004 bzw. 2005 Anträge auf Erteilung einer Ganztagsschul-Genehmigung gestellt. Bereits im November 2003 ist presseöffentlich darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Genehmigung neuer Ganztagsschulen, die zusätzliche Ressourcen des Landes benötigen, enge Grenzen nach den Möglichkeiten des Landeshaushalts gesetzt sind. Die Finanzlage des Landes ist hinlänglich bekannt, ebenso die zwingende Notwendigkeit zur Haushaltssanierung.

Die Landesregierung hat vor der Alternative gestanden, entweder aus finanziellen Gründen auf die Genehmigung weiterer Ganztagsschulen und damit auf IZBB-Mittel zu verzichten oder den Wünschen zahlreicher Schulträger entgegenzukommen, die nach Nr. 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004 mit eigenem Personal, mit der öffentlichen Jugendhilfe, mit freien Trägern der Jugendhilfe oder mit anderen Kooperationspartnern an den Schulstandorten ein jeweils maßgeschneidertes Konzept der Ganztagsbeschulung erarbeitet haben. Die vier Schulen sind am 13. September 2005 durch das Kultusministerium angeschrieben worden mit der Bitte um Mitteilung, ob der bisherige Antrag aufrechterhalten oder zum 1. August 2006 in geänderter Form neu gestellt werden soll. Von der Möglichkeit, nach Nr. 8.2 des Erlasses Ganz

tagsschule zu werden, wurde bisher nur für die KGS Drawehn-Schule Gebrauch gemacht. Ein entsprechender Antrag ist am 1. Dezember 2005 im Kultusministerium eingegangen. Die anderen drei Schulen haben bislang nicht die Bereitschaft erklärt, Ganztagsschule nach Nr. 8.2 des Erlasses werden zu wollen. Zum Teil ist eine Ganztagsschulgenehmigung ohne zusätzliche Lehrerstunden ausdrücklich abgelehnt worden.

Für die Bernhard-Riemann-Realschule in Dannenberg, das Fritz-Reuter-Gymnasium in Dannenberg, die Förderschule Erich-Kästner-Schule in Dannenberg und die Hauptschule Dannenberg liegen in Bezug auf die Erteilung einer Genehmigung als Ganztagsschule bislang nur Voranträge vor. Detaillierte Antragsunterlagen wurden in keinem der genannten Fälle vorgelegt.

Aufgrund des vorstehend dargelegten Sachverhalts konnte bislang für keine der acht Schulen eine Ganztagsschulgenehmigung ausgesprochen werden. Genehmigungsfähige Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem IZBB liegen bisher nicht vor.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Die 5. Klassen der Hauptschulen im Landkreis Lüchow-Dannenberg weisen folgende Schülerzahlen auf:

Haupt- und Realschule Bernhard-Varenius-Schule in Hitzacker, Hauptschule: elf Schüler, eine Klasse. Hauptschule Jeetzel-Schule in Lüchow: vierzig Schüler, zwei Klassen. Hauptschule Dannenberg: zwölf Schüler, eine Klasse, Haupt- und Realschule Elbtalschule Gartow: drei Schüler, 0,6 Klassen. KGS Drawehn-Schule in Clenze: dreizehn Schüler, eine Klasse im Hauptschulbereich.

Zu Frage 2: Die Landesregierung ist darum bemüht, die Anzahl der Ganztagsschulen auszuweiten, und wird dieses im Rahmen der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch tun.

Zu Frage 3: Die Landesregierung wird auch künftig die vom Landtag als Gesetzgeber in § 23 Abs. 5 des Schulgesetzes getroffene Bestimmung beachten.

Vielen Dank. - Herr Kollege Dehde hat noch eine Frage dazu. Bitte schön!

Mindestens eine Frage.

(Jörg Bode [FDP]: Maximal zwei!)

Herr Minister, wie hoch sind denn die im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel für neue Ganztagsschulangebote?

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Nicht nach- fragen! Null weiß er auswendig! - Zu- ruf von der CDU: Warum diskutiert er das dann noch aus?)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dehde, zum Ganztagskomplex muss man sagen: Für die Baumittel - das sind die Bundesmittel - beträgt der Gesamtetat für das Bundesgebiet 4 Milliarden Euro. Auf Niedersachsen entfielen davon 394 Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2003 bis 2007. Die Verteilung ist im Großen schon vollzogen worden, weil wir mehr Anträge als vorhandene Mittel haben.

Sie meinen wahrscheinlich die Budgetmittel, die wir zum Betrieb von Ganztagsschulen im Landeshaushalt haben. Die liegen in diesem Jahr, für alle Ganztagsschulen wohlgemerkt, bei 46,5 Millionen Euro. In diesem Paket sind alle 460 Schulen, wobei wir wissen - das haben wir gestern rund um den Haushalt diskutiert -, dass um die 180 Ganztagsschulen die Genehmigung nach Nr. 8.2 unseres Ganztagsschulerlasses erst letztes Jahr erhalten haben. Dort geben wir keine zusätzliche Ressource hinein. Über das Genannte hinaus ist dafür kein Geld im Etat. Ich habe hier gestern angekündigt, dass wir miteinander überlegen wollen, vielleicht auf unterschiedlichen Wegen, ob wir die Schulen nach Nr. 8.2 bei besonderem Bedarf auch mit Stunden ausstatten können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an die Landesregierung. In der Elbe-Jeetzel-Zeitung, der örtlichen Zeitung von Lüchow-Dannenberg, stand am 18. November über eine Sitzung des Kreisschulausschusses zum Tagesordnungspunkt Ganztagsschulen, dass der Kollege Dehde den dortigen Landrat kritisiert hat. Ich zitiere aus der Zeitung:

„In der Spitze des Hauses habe das Thema Ganztagsschule nicht den Stellenwert - - -"

Frau Kollegin, Sie müssen fragen, bitte.

Entschuldigen Sie, Herr Präsident. Ich zitiere aus der Zeitung. Ich habe das aus der Zeitung nicht auswendig gelernt.

(Zuruf von Karl-Heinz Klare [CDU])

Dann werde ich das, was in der dortigen Zeitung stand, nicht zitieren - sonst müsste ich jetzt ablesen-, sondern zusammenfassen. In der Zeitung stand, dass der Kollege Dehde unter dem Tagesordnungspunkt Ganztagsschulen massiv den Landrat in etwa mit den Worten kritisierte, dass das Thema Ganztagsschulen in LüchowDannenberg und insbesondere beim Landrat nicht den Stellenwert habe, den es haben sollte.

(Zuruf von der SPD: Frage!)

Vor dem Hintergrund, dass eine Woche zuvor, am 11. November, in derselben Zeitung stand, dass der Landrat bedauert habe, dass aus LüchowDannenberg kein genehmigungsfähiger Antrag vorliege, möchte ich wissen, wie die Landesregierung diese Kritik einschätzt.

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock, es steht der Landesregierung nicht zu, das Verhalten von Schulträgern in ihren Zuständigkeitsbereichen zu kommentieren. Ich weiß aber, dass gelegentlich gerade Kommunalpolitiker - Herr Kollege Dehde ist meines Wissens auch Kreistagsabgeordneter darüber verärgert sind, dass die Gründung einer neuen Ganztagsschule in diesen Tagen, wo wir noch kein Landesgeld dazugeben können, daran scheitert, dass die Lehrerkollegien das zu den Bedingungen nicht machen wollen. Das führt dann dazu, dass die Schule die Voraussetzungen nicht schafft. Wer dann keine Ganztagsschule wird, kann auch keine Baumittel beantragen. Das ist wohl auch in meiner offiziellen Antwort klar geworden.

In den letzten Jahren hat sich manche Kommune gesagt: Halt, wie entwickelt sich unsere Schulstandortlandschaft? - Manche haben sich gesagt: Unser Etat ist sozusagen leer. Auch die 10 % kommunaler Anteil sind uns zu viel. - Daher haben sie hinhaltend taktiert. Ich weiß nicht, ob das möglicherweise die Diskussionen befördert hat. Vielleicht war auch die gesamte Diskussion um das Schicksal des Landkreises Lüchow-Dannenberg hinderlich, sodass man nicht mit der von Herrn Dehde gewünschten Schnelligkeit an die Themen herangegangen ist.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Dehde, Sie haben eine letzte Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben von Lehrerkollegien und von den Voten von Gesamtkonferenzen gesprochen. Meine eigentliche Frage, Herr Präsident, lautet: Es liegt auch der Antrag eines Gymnasiums vor. Ich wüsste ganz gerne von der Landesregierung, wie hoch denn die zugesagte bzw. in Aussicht gestellte Förderung für die landeseigenen Internate ist, aufgeteilt auf die einzelnen Schulen mit den beteiligten Schülern.

Vielen Dank.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dehde, mit dem letzten Teil Ihrer Frage hatte ich akustisch Probleme.

Gegenstand der Ursprungsfrage ist die Situation im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Jetzt fragen Sie offenbar nach der Förderung der Internatsgymnasien, die unstreitig nicht im Landkreis Lüchow-Dannenberg liegen. Wir haben diskutiert, dass das Land auch berechtigt ist, aus den Mitteln des Bundes, die der Bund aufgrund einer Vereinbarung an das Land transferiert hat, seine eigenen Schulen, wenn sie ganztagsspezifische Bauten machen, entsprechend zu fördern. Was nicht an landeseigene Schulen geht - das ist die ganz große Masse -, wird an die anderen Schulen im Lande Niedersachsen weitergegeben, in welcher Trägerschaft auch immer.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)