Ich komme jetzt zu meiner Frage: Aufgrund der Aussagen des Ministerpräsidenten hat die Kollegin Steiner eine sehr konkrete Nachfrage gestellt, nämlich wie er es sich vorstellen kann, Kontakt in das Heimatland der Eltern aufrechtzuerhalten - im Regelfall kennen es die Kinder und Jugendlichen gar nicht, weil sie es kurz nach der Geburt verlassen haben oder hier in Deutschland geboren worden sind -, wenn dort Verfolgung und Bürgerkrieg herrschen, sodass keine Möglichkeit besteht, Kontakte in dieses Land zu halten. Das soll bisher die Grundlage der Erörterung in der Landesregierung gewesen sein.
indem Sie vorhin bei der Beantwortung einer Frage auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, die Muttersprache zu pflegen, während Sie dieser Gruppe auf der anderen Seite vorwerfen, sie würden die Muttersprache pflegen und damit eine Parallelgesellschaft begründen, weil sie die deutsche Sprache nicht sprechen?
Herr Bachmann, Sie haben einen Widerspruch aufgezeigt, der einfach nicht existiert. Ich muss das wirklich einmal so sagen.
Jetzt komme ich zu dem zweiten Punkt, nämlich dem, was Sie zu Muttersprache und Parallelgesellschaften gesagt haben. Entschuldigen Sie bitte. Dass Sie diesen Zusammenhang hergestellt haben, finde ich schon bemerkenswert, wie ich sagen muss.
Wenn ich meine Muttersprache spreche und darüber hinaus die Sprache des Landes spreche, in dem ich lebe, dann ist das keine Parallelgesellschaft.
Wenn ich hingehe und sage, nur das eine oder das andere, dann wird ein Schuh daraus. So, wie Sie es dargestellt haben, ist es falsch.
Jetzt einmal ganz im Ernst: Heute ist Vielsprachigkeit mit Sicherheit ein Leistungskriterium. Es ist auch sehr wichtig für eine erfolgreiche Zukunft, und zwar nicht nur in unserem Land. Deshalb unterstütze ich es in jedem Fall, dass die Muttersprache gesprochen wird.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wa- rum streicht Ihr Kollege Busemann den muttersprachlichen Unterricht?)
Ich unterstütze in jedem Fall und halte es für unbedingt erforderlich - lassen Sie mich auch das noch sagen -, dass ausländische Schülerinnen und Schüler, die bei uns in die Schule kommen, die deutsche Sprache beherrschen; denn sonst können Sie das Angebot, das wir hier haben, gar nicht wahrnehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, weil Sie gerade gesagt haben, vor zehn Jahren hatten wir diese Verfahren im Zusammenhang mit der Kettenduldung, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich dann, dass wir jeden Donnerstag im Petitionsausschuss Fälle behandeln, die zehn Jahre und älter sind und in denen es um Abschiebung geht?
Die Gründe bzw. die Kriterien, die dort erörtert werden, sind ganz individuell und haben nichts mit dem Verfahren bezüglich der Stichtagsbleiberegelung zu tun.
Mir liegt ein Vermerk vor, aus dem hervorgeht, dass Sie den Eltern vorhalten, sie würden eine Aufenthaltsverlängerung nur durch Ausnutzen aller Verfahrensmöglichkeiten erreichen, - -
- - - und das dürfe nicht belohnt werden. Ich frage die Landesregierung: Wie vereinbaren Sie das mit Ihrem Rechtsempfinden?
Ich weiß nicht, welchen Vermerk Sie da haben und wer da was geschrieben hat. Das dürfte für mich sehr schwer zu beantworten sein. Ich kann es vom Grundsatz her beantworten. Es gibt Verfahrensmöglichkeiten. Die Verfahrensmöglichkeiten können selbstverständlich ausgenutzt werden. Wenn die Verfahrensmöglichkeiten erschöpft sind und eine Entscheidung vorliegt, dann ist entsprechend der Entscheidung zu verfahren. Es tut mir Leid; mehr kann ich Ihnen dazu wirklich nicht sagen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Äußerungen z. B. des Kollegen Bachmann und anderer frage ich die Landesregierung: Trifft es zu, dass es Erkenntnisse gibt, dass es sich bei denjenigen, die mehr muttersprachlichen Unterricht in der Schule fordern, um dieselben handelt, die sich hier im Parlament dagegen wehren, wenn der Herr Ministerpräsident
den Vorschlag macht, dass ausländische Kinder mit ihren Eltern auch in ihrer Muttersprache sprechen sollten.
Frau Ministerin Heister-Neumann, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die niedersächsische Landesbischöfin heute Morgen dazu aufgerufen hat, die Landesregierung möge sich dem Vorschlag des Landes Hessen anschließen, um hier endlich zu einer weitergehenden Lösung zu kommen, frage ich Sie: Was sind die Details der hessischen Lösung, die Ihnen eine Zustimmung unmöglich machen?
Ich gehe davon aus, dass Sie sich zwischenzeitlich schlau machen konnten. Ich gehe auch davon aus, dass eine Landesregierung zumindest alle Vorschläge kennt, die bei einer Innenministerkonferenz auf dem Tisch liegen.
Es ist mir noch einmal bestätigt worden: Es gibt Pressemitteilungen, aber es gibt noch keinen Vorschlag von Hessen für die Innenministerkonferenz. Da liegt keiner vor. Insofern werden Sie verstehen,