Protocol of the Session on December 9, 2005

Derartige Bleiberechtsregelungen für alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich langjährig in Deutschland aufgehalten haben, hat es bereits gegeben, und zwar in den Jahren 1996 und 1999. Sie wurden regelmäßig damit begründet, dass seinerzeit über viele Asylanträge erst nach langjährigen Verfahren beim Bundesamt und auch bei den Verwaltungsgerichten entschieden werden konnte und deshalb bei der Ablehnung der Asylanträge und damit beim Eintritt der Ausreiseverpflichtung bereits ein Einleben der Asylbewerber in die hiesigen Lebensverhältnisse stattgefunden hatte. Das gilt natürlich insbesondere für die mit eingereisten oder hier geborenen Kinder.

Die seinerzeit langen Verfahrenszeiten gibt es nach zahlreichen gesetzlichen Änderungen nicht mehr. Seit Jahren wissen die Asylbewerber bereits in aller Regel schon sehr früh, ob sie bleiben dürfen oder zurückkehren müssen. Deshalb hat es seit 1999 keine weiteren allgemeinen Bleiberechtsregelungen mehr gegeben. Es gab dennoch Bleiberechtsregelungen. Dabei handelte es sich aber um Regelungen für bestimmte Personengruppen, denen aus besonderen Gründen die Rückkehr

nicht zugemutet werden sollte oder die wegen der Kriegssituation in ihren Herkunftsländern langjährig daran gehindert waren, wieder zurückzukehren. So wurde für die ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina sowie aus Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo im Jahre 2001 eine Bleiberechtsregelung erlassen. Danach erhielt ein Aufenthaltsrecht, wer, erstens, seit sechs Jahren in Deutschland lebte, zweitens erwerbstätig war und, drittens, dem der Arbeitgeber ein dringendes Interesse an der weiteren Beschäftigung bestätigte. Die Innenministerkonferenz hat in diesem Jahr eine Bleiberechtsregelung für ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan beschlossen. Auch hiervon konnte grundsätzlich nur begünstigt werden, wer seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten konnte und natürlich auch schon längerfristig hier war.

Eine allgemeine Bleiberechtsregelung ist zwar - Sie haben es angesprochen - auch im Vermittlungsausschuss im Zusammenhang mit den Beratungen über das Zuwanderungsgesetz intensiv diskutiert worden. Allerdings ist beim Kompromiss über das Zuwanderungsgesetz eine Bleiberechtsregelung eben gerade nicht vereinbart worden. Gleichwohl werden regelmäßig in der Innenministerkonferenz Vorschläge für weitere Bleiberechtsregelungen eingebracht. Aktuell liegt ein Vorschlag des Innenministers von Nordrhein-Westfalen für eine allgemeine Bleiberechtsregelung vor. Danach soll Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Ausländern mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet ein Bleiberecht dann gewährt werden, wenn es sich um Familien handelt, die seit sechs Jahren im Bundesgebiet gelebt haben, und wenn der Lebensunterhalt dieser Familien auf Dauer gesichert ist, wobei in Härtefällen darüber hinaus auch noch Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen sein sollen.

Auch von Berlin wurde erneut eine allgemeine Bleiberechtsregelung vorgeschlagen, und zwar für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt sowie für Ausländer, die über Jahre nicht ins Herkunftsland zurückgeführt werden konnten. Dieser Vorschlag wurde in der letzten Sitzung der Innenministerkonferenz am 24. Juni 2005 bereits einmal abgelehnt, steht bei der heute stattfindenden Sitzung aber erneut auf der Tagesordnung. Bei diesen Konferenzen scheint es üblich zu sein, Vorschläge in einem regelmäßigen Rhythmus erneut zu unterbreiten.

Beide vorgeschlagenen Bleiberechtsregelungen werden in der heute stattfindenden Ministerkonferenz beraten, sodass darüber noch nicht beschlossen wurde. Es zeichnet sich aber ab - das kann ich Ihnen vor dem Hintergrund des gestrigen Kamingespräches jetzt schon definitiv sagen -, dass es in diesem Jahr wiederum zu keiner Einigung kommen wird, d. h. es wird keine neue Regelung zustande kommen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Es scheitert an Niedersachsen!)

- Es gibt ein Einstimmigkeitsprinzip, und das ist eine Mehrheitsentscheidung. In diesem Fall ist es nicht nur Niedersachsen, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Es war auch Bremen! Schlimm genug!)

Ich werde die Haltung der Landesregierung, wie sie von meinem Kollegen Schünemann in der IMK vertreten wird, bei der nachfolgenden Beantwortung der einzelnen Fragen darstellen und zugrunde legen. Es geht jetzt um die niedersächsische Haltung.

Zur Frage 1. Die aus Nordrhein-Westfalen und Berlin zur IMK angemeldeten Vorschläge für allgemeine Bleiberechtsregelungen hätten zur Folge, meine Damen und Herren, dass eine Zuwanderung, die ungesteuert stattgefunden hat, nachträglich weiterhin legalisiert wird. Es soll jetzt belohnt werden und endgültig bleiben dürfen, wer erstens illegal nach Deutschland gekommen ist, zweitens erfolglos Asylverfahren betrieben hat und drittens seiner Ausreiseverpflichtung jahrelang nicht nachkam.

Das entspricht nicht den Vorstellungen der Niedersächsischen Landesregierung und wird auch - das hat sich gestern Abend auch wieder gezeigt - von der überwiegenden Zahl der anderen Länder abgelehnt.

Die Landesregierung ist vielmehr mit anderen CDU/CSU-geführten Regierungen der Auffassung, dass Zuwanderung weiterhin stattfinden soll, aber dass sie gesteuert werden muss.

(Beifall bei der CDU)

Wer illegal einreist und nicht als Flüchtling anerkannt werden kann, sollte umgehend wieder ausreisen. So ist es auch im neuen Aufenthaltsgesetz festgelegt. Es wäre ein falsches Signal und würde

die ungeregelte Zuwanderung erheblich verstärken, wenn jemand nach illegaler Einreise und mehreren erfolglosen Asylverfahren allein wegen der bisherigen Aufenthaltsdauer und der damit fast zwangsläufig verbundenen Eingewöhnung in deutsche Lebensverhältnisse ein Daueraufenthaltsrecht erhielte; denn, meine Damen und Herren, die langjährige Aufenthaltsdauer war regelmäßig Ergebnis eigenen Verhaltens, weil der festgestellten Ausreisepflicht eben nicht nachgekommen und auch die Abschiebung verhindert wurde.

Aus diesen Gründen machen die Innenminister von Bund und Ländern auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlich bestehenden Möglichkeit zum Erlass von Bleiberechtsregelungen Gebrauch.

Die von Nordrhein-Westfalen und Berlin vorgeschlagene Bleiberechtsregelungen sollen zunächst nur Personen begünstigen, die sich - es handelt sich natürlich immer wieder um dieselben Kriterien - bereits langjährig im Bundesgebiet aufhalten und wirtschaftlich integriert sind. Dieser Personenkreis, meine Damen und Herren, dürfte allerdings bereits von den früheren Bleiberechtsregelungen erfasst sein. Nur wer die Einreisestichtage früherer Bleiberechtsregelungen nicht erfüllt hatte, könnte jetzt unter eine erneute allgemeine Bleiberechtsregelung fallen. Das heißt, es handelt sich um eine kontinuierliche Fortsetzung - neuer Stichtag, neue Bleiberechtsregelung - einer grundsätzlichen Entscheidung für allgemeine Bleiberechtsregelungen.

Das ist meines Erachtens - dazu stehe ich sehr wohl auch - unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten abzulehnen. Dadurch würden z. B. diejenigen bevorteilt, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind und frei nach dem Motto „der Ehrliche ist immer der Dumme“ alle Möglichkeiten ausgenutzt haben. Gerade um dies auszuschließen, sind nach der letzten allgemeinen Bleiberechtsregelung im Jahr 1999 nur noch Regelungen für bestimmte Personengruppen getroffen worden, die seither nicht ausreisen konnten, z. B. die afghanischen Staatsbürger, für die die Regelung von 1999 nicht galt. Meine Damen und Herren, es soll auch in Zukunft so bleiben, dass es diese Möglichkeiten für diese bestimmten Personengruppen gibt.

Von den von NRW und Berlin vorgeschlagenen Bleiberechtsregelungen dürften daher im Wesentlichen Personen profitieren, die geltend machen, dass bei ihnen ein Härtefall vorliege und eine Ausnahme von den Integrationsbedingungen zugelas

sen werden müsse. Das heißt aber nichts anderes, als dass sie auch dann ein Aufenthaltsrecht erhalten müssten, wenn der Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln gesichert werden muss. Denn für diejenigen, die sich sozial und wirtschaftlich weitgehend integriert haben, konnten bereits in der Vergangenheit nach den allgemeinen ausländerrechtlichen Bestimmungen Lösungen gefunden werden. Das Aufenthaltsgesetz bietet auch die Möglichkeit - das wissen Sie auch -, in einzelnen Härtefällen einen legalen Aufenthalt zu erreichen. Auch deshalb wird eine erneute allgemeine Bleiberechtsregelung abgelehnt.

Zu Frage 2. In den bisherigen Bleiberechtsregelungen wurde der aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sowie aus Gründen der europäischen Integration gewollte Vorrang inländischer Arbeitskräfte stets aufrechterhalten. Das war Ziel dieser Regelungen. Bleiben durfte nur, wer einen Arbeitsplatz gefunden hatte, für den kein Deutscher, EU-Bürger oder dauerhaft bleibeberechtigter Ausländer zur Verfügung stand - deshalb „bevorrechtigte Arbeitnehmer“. Wenn jetzt abgelehnte Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre auf Probe erhalten sollen, bedeutet das einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ohne die Berücksichtigung der Bevorrechtigung der Gruppen, die ich eben genannt habe. Meine Damen und Herren, das würde bei der jetzigen Arbeitsmarktsituation mit Sicherheit einen Verdrängungsprozess zum Schaden der bevorrechtigten Arbeitnehmer, wie ich sie als Personengruppe eben beschrieben habe, befördern.

Auch die Kosten für die öffentlichen Haushalte - dieses Argument war angeführt worden - würden deshalb eben nicht sinken. Darüber hinaus würden aber auch erhebliche Kosten in der zweijährigen Probezeit entstehen, weil viele angesichts der Arbeitsmarktsituation und der geforderten Qualifikation nicht kurzfristig einen Arbeitsplatz finden würden. Es ist daher eher wahrscheinlich, dass Asylbewerber für weitere zwei Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhielten, weil sie in dieser Zeit dann doch keine Beschäftigung finden.

Meine Damen und Herren, das hätte erhebliche Sozialhilfekosten zur Folge. Aber es hätte auch zur Folge, dass sich die Kinder dieser Personengruppe in dieser Verlängerungszeit weiter in die hiesigen Lebensverhältnisse eingewöhnen würden. Damit ist aber ein Problem von vornherein wieder auf die Tagesordnung gekommen, nämlich dass

das nicht zu einer größeren Sicherheit, sondern zu einer Verlängerung der Unsicherheit für weitere zwei Jahre führt. Deshalb wäre mit einer solchen Regelung meiner Meinung nach niemandem geholfen.

Meine Damen und Herren, es sollte auch immer bedacht werden, dass derartige Bleiberechtsregelungen, die in der Vergangenheit erlassen wurden, immer dazu führen - selbst wenn aktuell der Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit bestritten werden kann -, dass es in erhöhtem Maße Versorgungslasten geben wird - es würden neue Versorgungslasten für die Menschen in diesem Land entstehen -; denn eine auskömmliche Rente kann jemand, der älter als 45 Jahre ist und im Niedriglohnsektor beschäftigt ist, selbst dann nicht erreichen, wenn er bis zur Altersgrenze ununterbrochen arbeiten würde, zwischenzeitlich also nicht arbeitslos werden würde. Das heißt nichts anderes, dass mit einer weiteren allgemeinen Bleiberechtsregelung und erst recht in Kombination mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhebliche finanzielle Belastungen entstehen würden, und zwar kurzfristige, solange keine ausreichende Erwerbsarbeit gefunden wird, und langfristige, weil die erreichten Rentenansprüche für die Lebensunterhaltssicherung vielfach nicht ausreichen dürften. Großzügigkeiten zulasten der nachfolgenden Generation sind unseres Erachtens nicht weiter verantwortbar. Die große Mehrheit unserer Bevölkerung sieht dies mittlerweile auch so. Die vorgeschlagene zweijährige Probezeit wird deshalb von uns abgelehnt.

Zu Frage 3. Von Niedersachsen ist vorgeschlagen worden, ein Bleibe- und Wiederkehrrecht für Jugendliche und junge Erwachsene gesetzlich zu verankern. Der Vorschlag meines Kollegen Schünemann fußt auf einer bereits bestehenden gesetzlichen Regelung. Sie betrifft 15- bis 21-jährige junge ausländische Jugendliche bzw. junge Erwachsene und wurde schon in den 80er-Jahren in das damalige Ausländergesetz aufgenommen. Diese jungen, in Deutschland aufgewachsenen und gut integrierten Ausländer sollen die Möglichkeit erhalten, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Damals, meine Damen und Herren - so habe ich mir sagen lassen; ich habe mich natürlich erst informieren müssen -, haben viele Verbände gerade diese Vorschläge gefordert und unterstützt und diese Regelung außerordentlich begrüßt. Sie wurde deshalb auch zunächst unverändert als § 16 in das Ausländergesetz von 1990 und mit In-KraftTreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar

2005 als § 37 in das jetzt geltende Aufenthaltsgesetz übernommen.

Allerdings gilt diese Option so, wie sie im Augenblick gesetzlich verankert ist, nur für die ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einen rechtmäßigen Voraufenthalt in Deutschland vorweisen konnten. Die große Zahl der hier aufgewachsenen, geduldeten ausländischen Jugendlichen kann diese Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das soll mit dem Vorschlag des Kollegen Schünemann geändert werden; dies ist die Zielrichtung. Die Rechte ausländischer Jugendlicher sollen erweitert werden; denn für die ausländischen Jugendlichen macht es nach einem langjährigen Aufenthalt in Deutschland meiner Meinung nach wirklich keinen Unterschied, ob sie ausreisen müssen, weil ihre Eltern aus eigenem Antrieb Deutschland verlassen haben oder weil sie illegal ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland waren und deshalb zur Ausreise verpflichtet waren. Es gibt viele ausländische Familien, die sich seit den 80er-Jahren in Deutschland aufhalten, aber kein Aufenthaltsrecht haben, weil die Eltern z. B. keinerlei Anstrengungen unternommen haben, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder selbst zu verdienen, weil sie sich weigern, an der Identitätsfeststellung und Passersatzpapierbeschaffung mitzuwirken und damit selbst den weiteren Aufenthalt erzwingen, oder weil sie straffällig geworden sind und deswegen von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen wurden. Diese Eltern wird sicherlich niemand belohnen und ihnen nach jahrelanger Verweigerung, der Ausreiseverpflichtung nachzukommen, eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen wollen.

Fakt ist aber auch, dass in diesen Familien Kinder aufwachsen, die von klein auf in Deutschland leben oder hier sogar geboren wurden, bzw. dass in diesen Familien Kinder leben, die die Schule absolviert haben, und Kinder, die zum Teil sogar bereits eine Berufsausbildung begonnen oder auch abgeschlossen haben. Diese Jugendlichen, meine Damen und Herren, haben somit unter überwiegend sehr schwierigen familiären und auch finanziellen Bedingungen eine meines Erachtens hohe Integrationsleistung erbracht und wären unter sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit Sicherheit eine große Bereicherung für unser Land.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich weise Sie darauf hin, dass es bei dem Vorschlag meines Kollegen Schünemann darum geht, diesen in Deutschland aufgewachsenen ausländischen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ein Angebot für ein weiteres Aufenthaltsrecht zu unterbreiten. Dieses Angebot können die ausländischen Jugendlichen selbst annehmen, wenn sie bereits volljährig sind. Wenn sie noch minderjährig sind, müssen die Eltern ihre Zustimmung erteilen. Die Familien können sich auch entscheiden, ob sie zunächst - was die Regel sein sollte - gemeinsam ausreisen, um eine Wiedereingliederung der gesamten Familie im Herkunftsland zu versuchen. Die Jugendlichen könnten dann später auch nach Deutschland zurückkehren, wenn ihnen die Eingliederung im Herkunftsland der Eltern nicht gelingt. Ihnen steht jetzt aber, wenn diese Regelung möglich wäre, auch die Möglichkeit offen, ohne Ausreise vorübergehend oder auf Dauer hier zu bleiben. Ich sehe mit dieser Erweiterung der Rechte ausländischer Jugendlicher den grundgesetzlich verankerten Schutz von Familien nicht verletzt.

(Lachen bei der SPD)

Ich sehe ihn deshalb nicht verletzt, meine Damen und Herren, weil es sich hierbei um ein Angebot und nicht um eine Pflicht handelt.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ich finde, das ist ein unmoralisches Angebot!)

Ich muss mich daher sehr wundern, dass die derzeit geltende Regelung, die genau diesen Personenkreis der zwischen 15- und 21-Jährigen betrifft, dann von Ihnen in der Vergangenheit nicht kritisiert oder während Ihrer Regierungszeit in Berlin geändert wurde, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Vorschlag Niedersachsens ist bisher jedenfalls der einzige, der den in Deutschland aufgewachsenen geduldeten ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine eigenständige Perspektive in Deutschland für die Zukunft auf Dauer ermöglicht. Demgegenüber würden die Vorschläge - ich bitte Sie, sich das noch einmal genau vor Augen zu halten - für Bleiberechtsregelungen aus Nordrhein-Westfalen und Berlin für diese Jugendlichen keinerlei Verbesserungen bringen. Sie müssten vielmehr mit ihren Familien ausreisen oder würden abgeschoben. Der Vorschlag aus Niedersachsen ist deshalb auch der einzige, der den betroffenen Jugendlichen nützt, ohne ein un

gerechtfertigtes Verhalten der Eltern zu belohnen. Deshalb ist er dem Bundesinnenministerium zur Aufnahme in das Zweite Gesetz zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes übermittelt worden. Gleichzeitig wird mein Kollege Schünemann heute in der Innenministerkonferenz für diesen Vorschlag werben. Wir hoffen im Interesse der jungen Menschen, die sich in Deutschland integriert haben, die lange hier leben und denen wegen des Verhaltens ihrer Eltern kein Vorwurf zu machen ist, dass ihnen eine Chance eröffnet wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Rednerliste ist schon ziemlich lang, deswegen lese ich sie kurz vor: Frau Langhans, Herr Meihsies, Herr Lennartz, Frau Polat, Herr Hagenah, Frau Dr. Heinen-Kljajić, Frau Merk, Herr Coenen, Herr Biallas, Herr Hiebing, Herr Wenzel, Frau Helmhold und Herr Nahrstedt.

Die erste Zusatzfrage stellt Frau Langhans.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Ich mache zurzeit die Erfahrung, dass abgelehnte Asylbewerber in vielen Kommunen mit Arbeitsverboten durch die Ausländerbehörden belegt werden, d. h. die Kinder dürfen keine Ausbildung anfangen und Asylbewerber, die bereits eine Arbeit ausüben, - -

Frau Langhans, kommen Sie bitte zu Ihrer Frage.

- - - die also bereits eine Arbeit haben, dürfen diese Arbeit nicht fortführen; es wird ihnen untersagt.

Ich frage Sie unter dieser Maßgabe: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass durch das faktische Arbeits- und Ausbildungsverbot - -

(Zuruf von der CDU: Nicht vorlesen!)

Frau Langhans, die Fragen dürfen nicht vorgelesen werden.

- - - geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber jetzt aus diesen Bleiberechtsregelungen herausfallen würden?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Fragen nicht verlesen werden dürfen. - Frau Ministerin!

Frau Langhans, ich kenne diese Einzelfälle jetzt natürlich nicht.