Protocol of the Session on December 9, 2005

Frau Langhans, ich kenne diese Einzelfälle jetzt natürlich nicht.

(Heidrun Merk [SPD]: Aber wir kennen sie alle, jeden Tag!)

- Gut. Es tut mir Leid, ich kenne diese Einzelfälle nicht.

Ihre Fragestellung zielte auf ein Arbeitsverbot ab. Ein solches Arbeitsverbot gibt es nicht. Wie ich in der Antwort auf die Dringliche Anfrage vorgetragen habe, gibt es die Voraussetzung, dass eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden muss. Das bedeutet nichts anderes, als dass man dann, wenn man zu einem Arbeitgeber geht und von ihm auch ein Angebot bekommt, zur Arbeitsagentur geht und dort das Angebot vorstellt. Dann prüft die Arbeitsagentur, ob es Bevorrechtigte gibt, die diesen Arbeitsplatz ausfüllen können. Für den Fall, dass die Arbeitsagentur das feststellt, bekommen sie den Arbeitsplatz nicht. Aber ein Arbeitsplatzverbot gibt es nicht.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Aber ein faktisches!)

Herr Meihsies, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion lehnt ganz klar die Geisteshaltung ab, die hinter Ihrer Antwort auf unsere Anfrage steht. Das möchte ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Geisteshaltung ist zutiefst inhuman und verträgt sich nicht mit einem humanen Einwanderungsgesetz.

Herr Meihsies, stellen Sie bitte eine Frage!

Meine Damen und Herren, rund 200 000 geduldete Menschen leben in der Bundesrepublik Deutschland.

Herr Meihsies, Sie sollen eine Frage stellen!

Das ist meine Frage, Frau Präsidentin: Wie viele Menschen würden von der Stichtagsregelung in Niedersachsen profitieren, wie sie NordrheinWestfalen und Berlin vorgelegt haben?

Zweite Frage: Wie viele Kinder und Jugendliche würden von dem Vorschlag profitieren, den uns Innenminister Schünemann hier unterbreitet hat, Stichwort „Neuregelung des Aufenthaltgesetzes“?

Frau Ministerin!

Zu der ersten Frage kann ich Ihnen keine Zahlen nennen.

Zu der zweiten Frage, in welcher Zahl Jugendliche oder junge Erwachsene von dem Vorschlag meines Kollegen Schünemann profitieren würden, muss man sagen: Es gibt über die 15- bis 21Jährigen im Ausländerzentralregister keine statistischen Erhebungen.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Trotzdem ist vor dem Hintergrund dieses Vorschlages versucht worden, grob zu ermitteln, wie viele darunter fallen würden. Das wären bei uns 400 Jugendliche bzw. junge Erwachsene, aber grob geschätzt, nicht auf die einzelne Person genau.

Die nächste Frage stellt Herr Professor Lennartz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen an die Landesregierung.

Die erste Frage bezieht sich auf die Darstellung der Position von Herrn Innenminister Schünemann durch Sie, Frau Heister-Neumann. Angesichts der Tatsache, dass man in den Zeitungen auch heute Morgen lesen kann, dass die FDP Niedersachsens für eine humanitärere Regelung des Bleiberechts eintritt, interessiert mich, ob die Position von Herrn Schünemann innerhalb der Landesregierung abgestimmt worden ist, also von beiden Fraktionen innerhalb der Landesregierung getragen wird.

Meine zweite Frage: Sie haben zur Begründung dieser Position, dass man vonseiten Niedersachsens dem Vorschlag Hessens - also einem CDUVorschlag - nicht beitreten werde, u. a. ausgeführt, dass man nicht illegal eingewanderte oder eingereiste Leute durch ein Daueraufenthaltsrecht oder ein Bleiberecht belohnen wolle. Ich will das nicht weiter kommentieren. Aber es gibt doch eine andere Gruppe von nicht illegal Eingereisten - -

Herr Professor Lennartz, stellen Sie bitte eine Frage!

Ja, das tue ich gerade. - Es gibt doch mindestens eine weitere Gruppe von nicht illegal Eingereisten, beispielsweise die Bürgerkriegsflüchtlinge. Wieso können Sie mit der eben vorgetragenen Argumentation diese Gruppe ebenfalls von einer Bleiberechtsregelung ausschließen?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Heister-Neumann!

Zu Ihrer ersten Frage zur Abstimmung innerhalb der Landesregierung: Es handelt sich hier um einen Vorschlag des Kollegen Schünemann. Es gibt in der Landesregierung des Öfteren Vorschläge. Sie sehen auch an anderen Beispielen, dass wir innerhalb der Landesregierung um die bestmöglichen Vorschläge ringen. Wir werden das auch in Zukunft tun. Ich denke, wir sind hier in jeder Beziehung - auch in dem anderen Bereich - auf einem guten Weg.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Also nicht abgestimmt!)

- Ich habe hier den Vorschlag des Kollegen Schünemann vorgetragen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Es ist klug, eine solche Anfrage in einem Zeit- raum zu stellen, in dem die Konferenz stattfindet! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Das Wort hat Frau Heister-Neumann, sonst niemand. - Bitte!

(Heiner Bartling [SPD]: Das ist die Meinung von Herrn Schünemann!)

Ich antworte gerne weiter, wenn Sie zur Ruhe gekommen sind. So lange habe ich durchaus Zeit.

Herr Lennartz, zu Ihrer zweiten Frage, was die Bürgerkriegsflüchtlinge anbelangt: Bei der Darstellung bin ich auf die allgemeinen Bleiberechtsregelungen eingegangen. Ich habe gesagt, die letzte Regelung war von 1999. Danach hat es sehr wohl auch andere Bleiberechtsregelungen gegeben, aber dann immer für bestimmte Personengruppen. Darunter fallen auch die Gruppen, von denen Sie gesprochen haben. Das heißt nicht, dass es für sie auch in Zukunft nicht Bleiberechtsregelungen geben wird.

Für Sie noch einmal der Unterschied: Es gibt die Stichtagslösungen bei den Bleiberechtsregelungen. Von denen hat man sich in der Innenministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bundesinnen

minister in der Vergangenheit seit 1999 verabschiedet. Man hat aber gesagt: Es wird immer wieder Fälle geben, wo es auch allgemeine Bleiberechtsregelungen geben muss, aber Bleiberechtsregelungen nicht nach Stichtagen, sondern Bleiberechtsregelungen für bestimmte Personengruppen. Die wird es auch künftig immer wieder geben. Daneben gibt es die Härtefälle. Das ist die Strukturierung. Insofern ist die Personengruppe, von der Sie gesprochen haben, davon auch betroffen.

Herr Meihsies, noch einmal Folgendes, weil Sie so - -

(Zuruf von den Grünen: Emotional!)

- Nein, nein, wir verstehen uns ja sehr gut. Sie lehnen das Gedankengut, das dahinter steht, ab. Ich muss Ihnen dazu sagen: Das eine ist eine persönliche Erklärung. Das andere ist: Was ist gesetzlich geregelt? - Wir haben eine gesetzliche Regelung. Wir haben ein Zuwanderungsgesetz. Wir haben ein Aufenthaltsgesetz. Daran ist von allen politischen Gruppierungen, meine Damen und Herren - dazu zählen SPD-Vertreter, dazu zählen Vertreter der Grünen und CDU-Vertreter -, gemeinsam gearbeitet worden. Das ist der Stand. Wenn Sie die Geisteshaltung anprangern, dann lassen Sie bitte auch Ihre eigenen Vertreter nicht außen vor.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Frage stellt Frau Polat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte aus einem Interview von Herrn Schünemann in NDR Info gestern Morgen zitieren.

Sie müssen eine Frage stellen, Frau Kollegin!

(Zuruf: Fragen, ohne Zettel! - Weitere Zurufe)

- Nein, sie hat gesagt, sie möchte zitieren. Sie möchte fragen. Kleiden Sie das Zitat in eine Frage ein, dann klappt das.

Wie beurteilen Sie die Aussage von Herrn Schünemann:

„... auch wenn gesagt wird, dass diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben, dass die dann nach sechs Jahren hier bleiben können, das hilft uns auch nicht weiter. Wir haben das berechnet, wenn man mit 45 Jahren 1 500 Euro verdient und das bis zum 65. Lebensjahr durchhält, dann hat man einen Rentenanspruch von 325 Euro, mit allen Sozialleistungen, die man dann zusätzlich bekommt, macht das etwa 600 Euro aus. Das heißt, auch diejenigen, die hier einen Niedriglohnarbeitsplatz haben, wenn sie den tatsächlich behalten und nicht arbeitslos werden, dann ist das für die Gesellschaft insgesamt auf jeden Fall eine Belastung.“

Das sind meiner Meinung nach fiskalische Argumente. Wie beurteilt die Landesregierung dann die Regelung, die Herr Schünemann vorgeschlagen hat? Auch Jugendliche können 1 500 Euro im Monat verdienen.

(Zuruf von der CDU: Aber die sind doch länger da!)

Frau Heister-Neumann, bitte!