Protocol of the Session on December 9, 2005

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Gefahr eines Hochwassers in Hannover?

2. Gibt es eine Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Stadt Hannover für einen effektiven Hochwasserschutz?

3. Wo bestehen in Hannover Überschwemmungsgebiete, um ein ankommendes Hochwasser abzumildern?

Das Bemessungshochwasser (BHQ) bildet die wesentliche Grundlage für die Bemessung von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserschutzanlagen. In Niedersachsen werden in diesem Zusammenhang grundsätzlich 100-jährlich zu erwartende Hochwasserereignisse (HQ100) zugrunde gelegt. Mit Hilfe der Statistik lassen sich eventuelle Trends im langjährigen Hochwasserverhalten und die Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmter hydrologischer Ereignisse ermitteln. Eine zeitliche Vorhersage des Eintrittes von Hochwasserereignissen ist damit allerdings nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In den letzten Jahren sind mehrere größere Hochwasserabflüsse an der Leine bei Hannover aufgetreten. Beim Winterhochwasser 2002/2003 wurde am Pegel Herrenhausen ein Abflussscheitelwert von ca. 531 m³/s erreicht. Dieses entspricht statistisch einem 25-jährlichen Ereignis. Grundsätzlich kann auch ein noch größeres Hochwasser auftreten. Das 100-jährlich zu erwartende Hochwasserereignis am Pegel Herrenhausen beträgt 913 m³/s. Im Jahre 1946 wurde dort ein Hochwasserabfluss von 1050 m³/s ermittelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Zukunft ein ähnliches Hochwasser auftritt, ist somit statistisch nicht auszuschließen.

Die ehemalige Bezirksregierung Hannover hat 1999/2000 die Wasserstände für ein 100-jährliches Ereignis für das hannoversche Gebiet der Leine ermitteln lassen und im Jahre 2001 im Rahmen der Überschwemmungsgebietsfestsetzung die natürlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt. Die Karten weisen für dieses extreme Ereignis aufgrund unzureichender Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Mauern etc.) größere Stadtgebiete als überschwemmungsgefährdet aus. Sie sind derzeit mit Mitteln der Gefahrenabwehr wie Sandsackbarrieren zu schützen.

Die Region Hannover hat im Jahre 2003 einen Arbeitskreis gebildet, in dem alle regionsangehörigen Städte an der Leine mitarbeiten, um für den Hochwasserfall die notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen zu überprüfen und zu aktualisie

ren. Basis ist die vorliegende Berechnung aus den Jahren 1999/2000. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass mit den vorhandenen Hochwasserschutzeinrichtungen insgesamt ein begrenzter Hochwasserschutz in Hannover besteht, der aber keinen Schutz vor einem HQ100 bietet.

Zu 2: Es ist ausschließlich Aufgabe der Gemeinden, im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge einen ausreichenden Hochwasserschutz für besiedelte Flächen zu gewährleisten. Das Land unterstützt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes die Gemeinden im ländlichen Raum bei dieser Aufgabe. Für die Landeshauptstadt Hannover stehen diese Haushaltsmittel nicht zur Verfügung.

Derzeit werden für einzelne Gewässer in Niedersachsen sowohl vom Land als auch von einigen Landkreisen Hochwasserschutzpläne aufgestellt. Die Stadt Hannover erwägt derzeit ebenfalls die Erstellung eines solchen Planes; das Umweltministerium ist bereit, die Stadt Hannover dabei zu unterstützten.

Zu 3: Der Region Hannover sind in der Stadt Hannover keine Gebiete bekannt, die geeignet sind, um einen Hochwasserstand wirksam zu reduzieren. Die Stadt Hannover hat aber eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Daraus geht hervor, dass ein Ausbau der Ihme im Bereich des Schwarzen Bären eine Wasserspiegelabsenkung bis zu 0,40 m und damit die Hochwasserfreiheit der Calenberger Neustadt bewirken würde.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Parteienforschung in Niedersachsen

In der jüngsten Zeit sorgten zwei Meldungen in der niedersächsischen Hochschullandschaft für Aufregung. Zum einen verkündete der Präsident der Göttinger Universität, er wolle die Politikwissenschaft zugunsten der Soziologie herunterfahren. Er begründete dies mit der fehlenden Schwerpunktsetzung und der nicht vorhandenen Entwicklungsfähigkeit der Politikwissenschaft. Insbesondere angegriffen wurden in diesem Zusammenhang die Parteienforschung und deren Vertreter.

Demgegenüber attestierte die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) dem Schwerpunkt Parteienforschung in Göttingen in ihrer Forschungsevaluation 2004: „Die Forschungen zeigen ein beachtliches Qualitätsniveau. In Göttingen ist eine national wahrgenommene Parteienforschung an den Lehrstühlen ‚International vergleichende Regierungslehre‛ und ‚Parteienforschung‛ etabliert.“ Die WKN zieht außerdem das Fazit: „Angesichts der bestehenden Kapazitätsverteilung hat das Fachgebiet am Standort Göttingen die relativ besten Aussichten, in Zukunft - vor allem durch die Einbeziehung vergleichender Forschungsansätze - mehr internationale Sichtbarkeit zu gewinnen.“

Zum anderen meldete der rundblick in seiner Ausgabe vom 21. November 2005: „Der Osnabrücker Prof. Dr. Jörn Ipsen, der häufig als Gutachter für die Landesregierung tätig ist, soll von Ministerpräsident Christian Wulff als Gegenentwurf zu den Wahlanalysten und -kommentatoren im Fernsehen wie den Göttinger Professoren Peter Lösche und Franz Walter oder dem Mainzer Jürgen Falter aufgebaut werden. Wulff möchte deshalb Ipsens Institut an der Osnabrücker Uni mit mehr Finanzmitteln ausstatten - sowohl mit Fremdmitteln als auch mit Landesmitteln oder aus dem VW-Vorab, heißt es. Ein Versuch Wulffs, das VW-Vorab für Ipsen über das Wissenschaftsministerium zu verstetigen, soll dort allerdings auf Bedenken und wenig Gegenliebe gestoßen sein. An der Uni Göttingen wird befürchtet, dass durch diese Initiative das renommierte Göttinger Institut ausgehungert werden oder gar aufgelöst werden könnte.

Hierauf reagierte der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Kultur in einem Leserbrief am folgenden Tag: „Zwischen der Restrukturierung der Sozialwissenschaften in Göttingen und der beantragten Anschubfinanzierung für ein ‚Institut für Parteienforschung‛ an der Universität Osnabrück besteht kein Zusammenhang. Vielmehr hat Prof. Dr. Jörn Ipsen, Direktor des Instituts für Kommunalrecht an der Universität Osnabrück, im Dezember 2004 eine Anschubfinanzierung für die Errichtung eines entsprechenden Instituts beantragt. Wie bei einem solchen Antrag üblich, wurde dieser im Wissenschaftsministerium entgegengenommen, bearbeitet und dann der WKN mit der Bitte um Begutachtung zugeleitet. Sofern die Begutachtung durch externe Wissenschaftler von außerhalb Niedersachsens positiv ausfällt, soll die Anschubfinanzierung aus Mitteln des Niedersächsischen VW-Vorab erfolgen. Die Finanzierung durch das VW-Vorab erfolgt dann nach Zustimmung durch die Landesregierung sowie des Kuratoriums der VW-Stiftung. Die Stärkung der Soziologie in Göttingen durch Umschichtung aus der Politikwissenschaft geht ebenfalls zurück auf eine Empfehlung der WKN. Diese hatte dem Land und den Universitäten Göttingen und Hannover empfohlen, in Soziologie und Politikwissenschaften deutlich

sichtbare Schwerpunkte zu setzen. Nach intensiven Beratungen zwischen den beiden Universitätsleitungen und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat sich das Präsidium in Göttingen für einen breiten Ausbau der Soziologie ausgesprochen. An der Universität Hannover soll die Politikwissenschaft bei dem in den nächsten 18 Monaten anstehenden Generationswechsel bei der Professorenschaft durch Neuberufungen breit ausgebaut werden. Ein Strukturkonzept ist dazu von Gutachtern der WKN für die Universität Hannover bereits erarbeitet worden. Mit dieser Schwerpunktbildung wird die Sichtbarkeit der Metropol- und Wissenschaftsregion Hannover/Göttingen/Braunschweig in Politikwissenschaften und Soziologie nachhaltig gestärkt werden. Ein ‚Institut für Parteienforschung‛ an der Universität Osnabrück würde sich in die Forschungslandschaft des Landes Niedersachsen einfügen und sie thematisch wie regional ergänzen.“

Im Göttinger Tageblatt vom 23. November 2005 wird Ministerpräsident Wulff indirekt mit den Worten, die Landesregierung schätze sich glücklich, dass in Göttingen politikwissenschaftliche Professuren von überregionaler Reputation ansässig sind, zitiert. Darüber hinaus teilte die Staatskanzlei auf Anfrage mit, dass der Ministerpräsident den Fortbestand der Parteienforschung in Göttingen unterstütze. In welcher Form diese Unterstützung geleistet werden soll, blieb unklar.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat die WKN eine Empfehlung für die Einrichtung eines neuen „Instituts für Parteienforschung“ an der Universität Osnabrück ausgesprochen?

2. Wie begründete sich aus Sicht der Landesregierung die Einrichtung eines neuen „Instituts für Parteienforschung“ an der Universität Osnabrück bei gleichzeitigem Abbau renommierter und etablierter Kapazitäten in eben diesem Bereich an der Universität Göttingen, insbesondere unter dem Stichwort „Hochschuloptimierung“ und unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen der WKN für die beiden Standorte?

3. Welche konkrete Unterstützung hat Ministerpräsident Wulff jeweils dem Standort Osnabrück und dem Standort Göttingen im Hinblick auf die Parteienforschung versprochen, und wie weit sind die versprochenen Unterstützungsbemühungen derzeit gediehen?

Der Präsident der Göttinger Universität hat den dortigen Senat am 16. November 2005 über mögliche Umstrukturierungsmaßnahmen informiert. Die Pläne des Präsidiums für die Sozialwissenschaftliche Fakultät sind Vorschläge, die jetzt mit der Fakultät und den Gremien beraten werden. Eine Entscheidung nach § 41 Abs. 2 NHG ist - entgegen

anders lautenden Zeitungsberichten - noch nicht gefallen. Daher sollten die Diskussion und der Entscheidungsprozess im Sinne aller Beteiligten sachlich begleitet werden.

Im Interesse der Hochschule muss ein Präsident die Entwicklungsplanung für die Universität vorantreiben, die nach dem NHG vom Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium beschlossen wird. Dabei ist bisher lediglich der Handlungsrahmen für weitere Strukturdiskussionen definiert worden. Eine solche Entscheidung über die weitere Entwicklung einer Hochschule kann nicht in kürzester Zeit geplant und umgesetzt werden. Es handelt sich um eine mittelfristige Planung für den Generationenwechsel in der Professorenschaft. Daher richten sich diese Pläne auch nicht gegen einzelne an der Universität lehrende Personen. Sie besagen auch nichts zu Stärken und Schwächen von derzeit am Fachbereich Lehrenden.

Grundlage der Überlegungen waren so genannten Clustergespräche, die auf das am 20. Oktober 2003 von der Landesregierung beschlossene Hochschuloptimierungskonzept (HOK) zurückgehen. Zielsetzung ist es, zu einer weiteren Steigerung der Effizienz und Effektivität der Hochschulen vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Situation der öffentlichen Haushalte zu kommen. Hierzu sieht das HOK die Arbeitsteilung zwischen den Hochschulen durch Profil- und Schwerpunktbildung einerseits und Kooperation und Vernetzung andererseits vor. Diese von der Landesregierung bereits 2003 beschlossenen Maßnahmen sind offensichtlich inzwischen von der Opposition anerkannt. So sieht der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 15/2427 vor, dass der Wissenschaftsund Hochschulstandort Niedersachsen durch die Konzentration von Studiengängen an einzelnen Hochschulstandorten und durch eine verbesserte Kooperation mit den Forschungseinrichtungen gestärkt werden solle.

Die Clustergespräche werden seit Anfang 2005 unter Moderation des MWK zwischen den einzelnen Hochschulen mit dem Ziel der Vernetzung und Schwerpunktbildung geführt. Dabei haben die beteiligten Hochschulleitungen auch über eine mögliche Profilbildung Göttingen - Hannover im Bereich der Sozialwissenschaften gesprochen. Diese Umstrukturierungspläne wurden vor dem Hintergrund des bevorstehenden Generationenwechsels im Bereich Sozialwissenschaft an der Universität Göttingen diskutiert.

Bereits im Dezember 2004 wurde ein Antrag auf Anschubfinanzierung eines Instituts für Parteienforschung an der Universität Osnabrück gestellt. Wie bei solchen Anträgen üblich, wurde das vorgegebene Prüfungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren sieht die Begutachtung durch die Wissenschaftliche Kommission mit externen Gutachtern vor. Das Begutachtungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das weitere Verfahren richtet sich nach der Stellungnahme der unabhängigen Gutachter. Sollte die Begutachtung negativ ausfallen, wird der Antrag abgelehnt, und es erfolgt keine Finanzierung. Sollte das Gutachten positiv ausfallen, so wird das Wissenschaftsministerium das Ergebnis in den Verwendungsvorschlag für die Nutzung des VW-Vorabs einbeziehen.

Gemäß der Satzung der VW-Stiftung entscheidet über das Niedersächsische Vorab das Kuratorium der VW-Stiftung auf Vorschlag der Niedersächsischen Landesregierung. Die Verwendungsvorschläge werden jeweils vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur dem Kabinett vorgelegt und vom Kabinett beschlossen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Gutachten der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen zu der Errichtung eines Instituts für Parteienforschung in Osnabrück liegt noch nicht vor.

Zu 2: Auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3: Ministerpräsident Wulff hat in Gesprächen mit Herrn Präsident Professor von Figura und Herrn Professor Walter seine Wertschätzung der gegenwärtig an der Universität Göttingen tätigen Politikwissenschaftler zum Ausdruck gebracht. Er hat zudem betont, dass die in der Eigenverantwortung der Hochschule liegende Entwicklungsplanung eine wesentliche Aufgabe zur weiteren Profilierung und Stärkung des Standortes Göttingen sei und von allen Beteiligten angesichts des bevorstehenden Generationenwechsels sachgerecht diskutiert werden solle. Im Übrigen hat er auf die laufenden, gesetzlich vorgesehenen Verfahrens- und Entscheidungsprozesse hingewiesen. Ministerpräsident Wulff hält eine Ergänzung der Parteienforschung um den Schwerpunkt Parteienfinanzierung, so wie dies an dem geplanten AnInstitut für Parteienforschung in Osnabrück vorgesehen ist, für grundsätzlich wünschenswert. Ob

dies realisiert werden kann, hängt von dem Ergebnis der Begutachtung ab. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 15 der Abg. Sigrid Leuschner (SPD)

Kurze Frist zur interkommunalen Zusammenarbeit - Absicht oder Panne?

Die Landesregierung hat am 12. April 2005 entschieden, in der so genannten zweiten Phase der Verwaltungsreform die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Kommunen zu fördern. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung einen Gutachter, das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften - ISE -, beauftragt, eine Bestandsaufnahme durchzuführen, Rahmenbedingungen für gute Kooperationen zu erarbeiten und Anreizsysteme für das Verbessern der interkommunalen Zusammenarbeit vorzulegen. Weiterhin sollen Pilotprojekte eingeleitet und durchgeführt werden. Sie sollen in einer besonderen Weise Auskunft geben, wie die Zusammenarbeit von Kommunen künftig gestaltet und verbessert werden kann. Hierzu sollen der Prozess der Zusammenarbeit in den Pilotprojekten beobachtet und die Ergebnisse evaluiert werden. Der vom Land in dem Projekt beauftragte Gutachter soll für eine begrenzte Zahl von Kooperationsprojekten (maximal acht) die Anstoßphase und die Implementierungsphase der Gemeinschaftsarbeit begleiten und die Erfahrungen wissenschaftlich auswerten. Die Ergebnisse sollen dann anderen kooperationswilligen Kommunen Anhaltspunkte über Chancen, Risiken und auch Einsparpotenziale geben. Für das Projekt ist eine Lenkungsgruppe eingerichtet worden, in der die kommunalen Spitzenverbände mitarbeiten.

Mit Schreiben vom 21. September 2005 hat das Innenministerium daraufhin die Region Hannover, die Landkreise und Gemeinden in Niedersachsen aufgefordert, mitzuteilen, ob Interesse besteht, als modellhafte Kommune an einem Pilotvorhaben mitzuwirken. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass der Projektzeitplan vorsieht, bis Ende Oktober aus den Anmeldungen konkrete Pilotvorhaben der kommunalen Kooperation auszuwählen, die durch das Projekt begleitet werden. Vor diesem zeitlichen Hintergrund wurde darum gebeten, etwaiges Interesse an der Teilnahme an einem Pilotprojekt bis zum 21. Oktober 2005 anzuzeigen.

Durch diese äußerst knapp bemessene Frist blieben den kooperationswilligen Kommunen faktisch kaum drei Wochen Zeit, um die notwendigen Beteiligungen und interkommunalen Abstimmungen zu organisieren. Dieses Vorgehen der Landesregierung erscheint angesichts der Tatsache, dass seit dem Kabinettsbe

schluss mehr als fünf Monate verstrichen sind, höchst fragwürdig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum hat sie mehr als fünf Monate zwischen dem Kabinettsbeschluss und der Aufforderung zur Bewerbung verstreichen lassen?

2. Warum wurde die Bewerbungsfrist derart kurz bemessen, dass den Kommunen faktisch kaum drei Wochen Zeit blieb, um sich interkommunal abzustimmen und sich zu bewerben, und wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf, dass diese kurze Bewerbungsfrist bewusst gewählt wurde, um nur bereits im Vorfeld informierten Kommunen Gelegenheit zu geben, sich zu bewerben?

3. Welche Kommunen haben sich beworben, und welche Vorschläge zur interkommunalen Kooperation wurden eingereicht, welche konkrete Hilfe wurde dabei von den Kommunen vom Land bzw. von der Projektgruppe erwartet, und nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmer des Pilotprojekts schließlich ausgewählt?