Die für das Jahr 2005 zur Verfügung gestellten Mittel wurden von SUPPORT II am 1. November 2005 angefordert und am 7. November 2005 vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ausgezahlt.
Ein Antrag auf eine über den 31. Dezember 2005 hinausgehende Förderung von SUPPORT II liegt der Landesregierung nicht vor.
Zu 3: Im Rahmen des in der Anfrage genannten Gesprächs am 4. November 2005 ist der Abschluss von Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 140 a ff SGB V über die Palliativversorgung in Niedersachsen zunächst mehrheitlich auf Ablehnung gestoßen. Die Debatte darüber wird gegebenenfalls in den weiteren Gesprächsrunden fortgeführt.
Verschiedene Landesregierungen planen derzeit, ihre Polizeikräfte mit Elektroimpulswaffen auszurüsten. Mit der geplanten Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern sollen „Elektroimpulsgeräte und vergleichbare Waffen“ generell zugelassen werden und nicht nur einzelnen Spezialeinheiten der Polizei zur Verfügung gestellt werden. So soll z. B. ein so genannter Taser, der eine Elektroimpulswaffe ist, in der Lage sein, einen Gegner für Minuten außer Gefecht zu setzen.
Die Waffen werden häufig als Betäubungswaffen und vermeintlich sanfte Alternative zu Schusswaffen verharmlost. Dabei verzeichnete amnesty international in Kanada und den USA mehr als 70 Todesfälle, die durch Elektroimpulswaffen verursacht wurden.
1. Beabsichtigt die Landesregierung ebenso wie u. a. Bayern, das SOG zu ändern und die Polizei mit Elektroimpulsgeräten und vergleichbaren Waffen auszustatten? Wenn ja, zu welchen Anlässen und unter welchen Bedingungen?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Folgen, die der Einsatz von Elektroimpulswaffen unterschiedlicher Arten bei Herzkranken, Schwangeren, gesundheitlich Beeinträchtigten oder Drogensüchtigen auslösen könnte, und können Stürze der Getroffenen, Augenverletzungen und gesundheitliche Spätfolgen ausgeschlossen werden?
3. Ist zu befürchten, dass solche angeblich nicht tödlichen Waffen schneller und häufiger als Schusswaffen eingesetzt werden würden?
Das Elektroimpulsgerät „Taser“ wurde im September 2001 als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt für den polizeilichen Gebrauch ausschließlich in Einsätzen des Spezialeinsatzkommandos Niedersachsen im Rahen einer Pilotierung zur weiteren Erkenntnissammlung zugelassen. In den Ausführungsbestimmungen zu § 69 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wird für den Gebrauch der Reizund Betäubungsstoffe vorgegeben, dass diese nur zulässig sind, wenn der Einsatz körperlicher Gewalt oder anderer Hilfsmittel der körperlichen Gewalt keinen Erfolg verspricht und wenn
durch den Gebrauch dieser Stoffe die Anwendung von Waffen vermieden werden kann. Neben der analogen Anwendung dieser Voraussetzung wurde darüber hinaus durch Erlass der Einsatz des „Tasers“ zusätzlich ausdrücklich auf die Fälle beschränkt, bei denen durch den Gebrauch des Elektroimpulsgerätes die Anwendung von Schusswaffen vermieden werden kann.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage des Abg. Briese namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, das Niedersächsische SOG zu ändern. Es ist nicht vorgesehen, die Polizei des Landes Niedersachsen allgemein mit Elektroimpulsgeräten auszustatten.
Zu 2: In Fällen, in denen die Notwendigkeit einer möglichst schnellen Aktionsunfähigkeit der betroffenen Person besteht, ist dessen Gefährdungsrisiko beim Einsatz von „Taser“-Waffen gegenüber dem von Schusswaffen deutlich geringer. Darüber hinaus dürfen Elektroimpulsgeräte nur von an den Geräten fortgebildeten Bediensteten geführt und eingesetzt werden. Die Fortbildung beinhaltet eine eingehende Einweisung in die Bedienung, die Wirkungsweise und die medizinischen Risiken des Einsatzes. Sekundäre Verletzungen durch die plötzliche Bewegungsunfähigkeit, wie z. B. Sturzverletzungen, Verletzungen durch Abstürze aus der Höhe oder in Wasser, sind beim Einsatz des Gerätes durch entsprechende Vorkehrungen zu berücksichtigen.
Zu 3: Die Befürchtung, dass Elektroimpulsgeräte schneller und häufiger als Schusswaffen eingesetzt werden, wird von der Landesregierung nicht geteilt. Die Anzahl von lediglich sieben Einsatzfällen seit der Einführung belegt den verantwortungsvollen Umgang mit diesem Einsatzmittel. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der „Taser“Einsatz gerade auf die Vermeidung der Anwendung von Schusswaffen abstellt. Dies ist aber nicht gleichzusetzen damit, dass für den Einsatz des „Tasers“ die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch vorliegen müssen (vgl. §§ 76 ff. Nds. SOG). Der „Taser“ soll gerade auch zu einem Zeitpunkt eingesetzt werden können, wenn die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch eben (noch) nicht vorliegen, es sich aber abzeichnet, dass sich die Situation so entwickeln wird, dass ein Schusswaffengebrauch zur Abwendung der Gefahr bzw. zum Erreichen des Einsatzzwe
ckes erforderlich werden würde. So muss auch z. B. der Gebrauch des „Tasers“ zur Vereitelung eines Suizidversuches möglich sein.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 12 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)
Die Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst ist ein Projekt der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen. Ziel sind die Qualitätsverbesserung der Aus- und Fortbildung sowie die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. Die jährlichen Ausgaben des Landes sollen um 20 % verringert werden. Mittlerweile wurden drei Teilprojektgruppen gebildet, die bis zum 30. Juni 2005 Grundsatzentscheidungen vorbereiten sollten und deren Abschlussberichte bis zum 31. Dezember 2005 vorliegen sollen.
1. Welche jährlichen Ausbildungsbedarfe sieht sie für die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Dienstes in den kommenden zehn Jahren?
2. Plant sie die Privatisierung der Ausbildung von Beschäftigten für Kommunen und das Land Niedersachsen?
3. Wie begründet sie die Notwendigkeit eines weiteren Standortes für die Polizeiausbildung, zum einen unter Berücksichtigung der vorhandenen ausreichenden Kapazitäten in Hannoversch-Münden und zum anderen unter Berücksichtigung der angestrebten organisatorischen und finanziellen Synergien?
Mit Beschluss der Landesregierung vom 19. April 2005 wurde u. a. festgelegt, die Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst des Landes neu zu ordnen, soweit sich diese auf entsprechende Landeseinrichtungen in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Rechtspflege, Steuerverwaltung und Polizei bezieht. Mit der Neuordnung soll eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung bei mindestens gleich bleibender Ausbildungsqualität angestrebt werden, die zu einer deutlichen Haushaltseinsparung (20 % ggü. HHJ 2004) führt. Gegenstand der Untersuchungen sind die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege sowie die Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung und der
Zu 1: Eine belastbare Schätzung der Ausbildungsbedarfe in den kommenden zehn Jahren, insbesondere in den untersuchten Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes der Allgemeinen und der Finanzverwaltung sowie des gehobenen Dienstes in der Rechtspflege und der Polizei ist nicht möglich. Sie wird von den Entwicklungen des Haushalts ebenso wie von den positiven Veränderungen durch die Entwicklung einer leistungsfähigeren Verwaltung durch den permanenten Prozess der Verwaltungsmodernisierung abhängen. Im Jahr 2005 hat das Land z. B. im Bereich der Allgemeinen Landesverwaltung (mittlerer und gehobener Dienst) aus diesen Gründen auf die Einstellung von Auszubildenden verzichten können. Über Einstellungen in den Jahren 2006 ff. in diesen Laufbahnen ist noch nicht entschieden.
Für die Ausbildung des gehobenen Dienstes in der Kommunalverwaltung (zurzeit an der FHS Hildes- heim) gehen die groben Schätzungen von 150 bis 200 Anwärtern pro Jahr in den nächsten Jahren aus.
Die Finanzverwaltung rechnet für das Jahr 2006 mit etwa jeweils 50 Anwärtern der gehobenen und mittleren Finanz- bzw. Steuerverwaltung, für das Jahr 2007 mit etwa jeweils 60 Nachwuchskräften der beiden Laufbahnen.
Für den gehobenen Justizdienst erfolgt die Ausbildung gemeinsam mit den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein; in diesem Bereich wird zurzeit von einem Ausbildungsbedarf von insgesamt etwa 65 bis 70 Anwärtern ausgegangen.
Der Ausbildungsbedarf bei der Polizei wird nach den heutigen Planungen für die nächsten drei Jahre wie folgt eingeschätzt:
munen die Möglichkeit einzuräumen, die Ausbildung ihrer kommunalen Anwärter des gehobenen Dienstes in einer von ihnen errichteten und betriebenen Fachhochschule durchführen zu lassen.
Für die Ausbildung für den gehobenen Dienst der Landesverwaltung wird erwogen, künftig verstärkt Erfahrungen mit extern ausgebildeten Bewerbern zu sammeln.
Zu 3: Mit der inhaltlichen Neuordnung der Aus- und Fortbildung in der Polizei ist auch eine neue Struktur verbunden, die unmittelbare Auswirkungen auf die Standorte der polizeilichen Aus- und Fortbildung hat. Es ist dabei nicht beabsichtigt, die Zahl der bisherigen Standorte zu erhöhen, wohl aber auch andere Standorte - wie ich bereits in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage von Herrn Kollegen Professor Dr. Lennartz am 16. September 2005 zum Standort Nienburg angemerkt habe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in die Betrachtungen einzubeziehen und gegebenenfalls Abmietungen an anderen Standorten zu ermöglichen. Die Standorte in Hann.-Münden und in Oldenburg werden bestehen bleiben.
des Umweltministeriums auf die Frage 13 der Abg. Joachim Albrecht, Rainer Beckmann, Gabriele Jakob und Clemens Große Macke (CDU)
Im Jahre 1946 erlebte die Stadt Hannover das letzte Hochwasser. Bis zu 3 m standen Stadtteile von Ricklingen bis Herrenhausen unter Wasser. Nach tagelangem Regen auf gefrorenem Boden transportierten Ihme und Leine so viel Wasser, dass 1 700 ha Stadtgebiet überflutet waren und 16 000 Menschen ihre Unterkunft verloren. Alle wichtigen Verkehrsknotenpunkte zwischen Hannover und Linden waren betroffen.
Es ist davon auszugehen, dass sich ein solches Szenario wiederholen kann. Statistisch treten solche Hochwässer einmal in 100 Jahren auf, 60 Jahre sind seit der letzten Überschwemmung vergangen. Zwischenzeitlich sind jedoch natürliche Abflussgebiete gerade in der Calenberger Neustadt überbaut worden. An den Deichen wurde seit Jahren nur das Notwendigste ausgebessert. Ein Hochwasser könnte die Stadt also noch schlimmer treffen als 1946.