Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Landesvergabegesetzes ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von CDU und
FDP und ergibt sich auch aus der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten. Es bleibt bei der Absicht, den ÖPNV-Bereich aus dem Gesetz herauszunehmen und das Gesetz auf den Kern, auf Bauaufträge, zu begrenzen.
Der Gesetzentwurf wurde von CDU und FDP eingebracht. Daraufhin hatte der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Gespräche mit Verbänden, Kammern und Gewerkschaften geführt und diese zu einer Stellungnahme aufgefordert. Von dieser Möglichkeit ist dann übrigens auch rege Gebrauch gemacht worden. Dabei reichten die Meinungen von einer gänzlichen Abschaffung des Landesvergabegesetzes über die Heraufsetzung der Bagatellgrenze bis auf 200 000 Euro bis hin zur Beibehaltung der 10 000Euro-Grenze und auch der Regelungen zum ÖPNV. Eine solch breite Bandbreite war gegeben.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt auf die merkwürdige Presseerklärung der SPD-Fraktion zu sprechen, der man entnehmen konnte, CDU und FDP hätten im Ausschuss eine Expertenanhörung verweigert.
Ich lege hier Wert darauf, dass keine Märchenstunde veranstaltet wird. Aber wir wissen ja, meine Damen und Herren - das war auch gestern schon so -: Wenn Herr Lenz an das Redepult kommt, gibt es eben „Lenz pur“, wenn man so will: Gewerkschaftsideologie in Hochpotenz.
Das hat mit der wirtschaftlichen Realität im Mittelstand oft nichts zu tun, meine Damen und Herren. Das muss man politisch ertragen. Das ist auch nicht das Problem. Man muss aber nicht ertragen, wenn die Wahrheit zu kurz kommt. Deshalb lege ich hier Wert auf die Feststellung, dass die SPDFraktion überhaupt keinen konkreten Antrag auf eine neuerliche Expertenanhörung gestellt hat, über den abgestimmt worden ist.
Wir hatten 24 Stellungnahmen von Verbänden, Institutionen bis hin zu den Gewerkschaften und bis in die letzten Tage hinein eine Vielzahl von Gesprächen. Vor dem Hintergrund dieser Stel
lungnahmen hat es in den letzten Wochen eine abschließende Abstimmung zwischen dem Arbeitskreis Wirtschaft, dem Koalitionspartner, dem Wirtschaftsministerium und dem GBD gegeben. Außerdem haben wir in den letzten Tagen u. a. Gespräche mit der Landesvereinigung Bauwirtschaft, dem Bauindustrieverband, der VHN und - ich betone ausdrücklich - dem DGB geführt.
Wie sieht die Situation in den Bundesländern aus, und wie hat sich die Diskussion auf Bundesebene entwickelt? - Wir haben weiterhin die unbefriedigende Situation der verschiedensten Insellösungen. Insofern haben sich die Hoffnungen, dass es ab 2004 bis zum Sommer dieses Jahres zu einer Bundeslösung kommt, leider nicht erfüllt. Für Bauaufträge soll es jetzt nach dem Willen der Mehrheitsfraktionen und auch der Landesregierung weiter ein Landesvergabegesetz geben, weil dies dem Ziel dient, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen. Der Baubereich befindet sich nach wie vor in schwierigem Fahrwasser. Die aktuellen Zahlen belegen ja auch, dass keine durchgreifende Besserung in Sicht ist. Die Frage, wie dieser Schutz am besten gewährleistet und eine wirksame Kontrolle erreicht werden kann, ist nach wie vor politisch strittig.
Im Vordergrund steht für uns als CDU - ich glaube, dies auch für die FDP sagen zu dürfen - der Wunsch nach einem einfachen, kontrollierbaren, unbürokratischen und auch mittelstandsfreundlichen Landesvergabegesetz, das wir mit der vorliegenden Novellierung erreichen werden.
Die Bagatellgrenze wird von 10 000 Euro auf 30 000 Euro angehoben. Alle wissen, dass der erste Entwurf der Fraktionen der CDU und FDP eine Bagatellgrenze von 50 000 Euro vorsah. Wir haben hier die Bedenken aufgenommen. Wir sind den Weg des Kompromisses gegangen und setzen diesen Wert jetzt auf 30 000 Euro fest; denn wir sind der Überzeugung, dass damit eine bessere Kontrollmöglichkeit und eine größere Stichprobendichte erreicht werden können. Dies ist, glaube ich, auch im Sinne des Mittelstandes und des Bauhandwerkes.
Nun zu weiteren Eckpunkten. Die Tariftreueerklärung muss bereits bei Angebotsabgabe vorliegen. Zusätzlich werden Präqualifikationsnachweise der
Bieter zugelassen, sodass Einzelnachweise nicht mehr bei jeder Angebotsabgabe vorgelegt werden müssen. Die Aufnahme dieses Passus - Herr Lenz, das wissen auch Sie - ist der Beweis dafür, dass auch Anregungen von den Verbänden aufgenommen worden sind. Nur bei Auftragserteilung und nicht bei jeder Angebotsabgabe müssen die außer der Tariftreueerklärung wichtigen Unterlagen erbracht werden. Das, meine Damen und Herren, ist eine Lösung der Vernunft; sie dient auch, wenn Sie so wollen, dem Bürokratieabbau und der Vereinfachung. Wir haben redaktionell für die Tariftreueerklärung das getan, was wir von der Sache her für angemessen und von der Formulierung her für unzweifelhaft und eindeutig halten.
Der öffentliche Auftraggeber darf nur Tarifverträge berücksichtigen, die in Niedersachsen gelten und mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossen sind. Dies ist nach meiner Auffassung an Klarheit nicht zu überbieten und wird auch in anderen Bundesländern sinngemäß verwendet. Übrigens ist auch der Vorwurf der SPD, wir würden große Bedenken des GBD ignorieren, völlig überzogen; denn gegen die ursprüngliche Formulierung der repräsentativen Tarifverträge gab es 2002 erhebliche Bedenken und Einwände. Gerade die sind von der früheren Landesregierung vom Tisch gefegt worden.
Durch die Erweiterung der Tarifauswahlmöglichkeiten können die Vergabestellen flexibler auf die unterschiedliche Wettbewerbssituation in den Regionen reagieren und auch so zu wirtschaftlicheren Angeboten kommen.
Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit werden auch die rein privaten niedersächsischen Auftraggeber aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen, da oberhalb der EU-Schwellenwerte die Sektorenauftraggeber die Vergabearten frei wählen können. Weshalb dies unterhalb der Schwellenwerte ausgeschlossen ist, ist schwer erklärbar. Es wäre sonst übrigens auch eine Regelung, die eindeutig zu einem Wettbewerbsnachteil der niedersächsischen Unternehmen führen würde. Für Sektorenversorgungsunternehmen der öffentlichen Hand gilt aber - entgegen allen falschen Behauptungen -, dass diese als Unternehmen der Daseinsfürsorge öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB sind. Damit bleibt
Eine Befristung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2008 gibt auch die Möglichkeit für eine umfassende Überprüfung. Aber ich verbinde dies nachdrücklich mit der konkreten Hoffnung, dass das in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD vereinbarte und formulierte Ziel, das komplexe und unübersichtliche deutsche Vergaberecht zu vereinfachen und zu modernisieren, in dieser Wahlperiode so bald wie möglich umgesetzt wird.
Das wäre dann der Durchbruch zu der, ich glaube, gemeinsam erwünschten bundeseinheitlichen Regelung, die auch Antworten auf europäische Rechtsetzung und Herausforderungen geben kann.
Meine Damen und Herren, der Vorwurf der Opposition, die Novellierung des Landesvergabegesetzes führe zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen in Niedersachsen, ist völlig haltlos und unbegründet. Im Übrigen halte ich sehr viel davon, nicht nur den Dialog mit den Verbandspitzen zu führen, sondern ich lege Wert darauf, auch den Dialog mit den betroffenen Unternehmern, den Mittelständlern, den Handwerkern, zu führen.
Angesichts der Zustimmung aus der Praxis, die wir in diesen Tagen zu den Kernzielen der Novellierung erhalten, muss ich einfach sagen: Das stimmt mich sehr zuversichtlich, dass wir auf dem richtigen Wege sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es bemerkenswert, dass wir seit gestern nun schon zum zweiten Mal - gestern war es Minister Hirche, heute Herr Dinkla - von der Regierungsseite bzw. von der Regierungskoalition Verbandsschelte in Bezug auf das Handwerk und den Mittelstand hören.
Ich finde, Verbandsschelte in einer Situation, in der wir auf all diese Vereinigungen angewiesen sind und auf deren Rat hören sollten, ist wirklich nicht angemessen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch das bisher gültige Landesvergabegesetz wurden Wettbewerbsnachteile gesetzesund tariftreuer Unternehmen gegenüber unseriösen Niedriglohnkonkurrenten in Niedersachsen bei öffentlichen Aufträgen erfolgreich vermindert. Dies gilt nicht nur für den Baubereich. Aufgrund der Dominanz der öffentlichen Hand als Auftraggeber im ÖPNV trug die Tariftreueregelung im geltenden Vergabegesetz auch dort dazu bei, die Arbeitsbedingungen und das Einkommen der Beschäftigten insgesamt zu stabilisieren. Angesichts unserer Probleme insbesondere bei der Binnennachfrage war das auch dringend notwendig.
Angesichts dieser positiven Ziele und angesichts dessen, dass es bei der Umsetzung des Gesetzes keine Probleme gibt - zumindest sind uns im Ausschuss oder in der Praxis keine bekannt geworden -, erscheint es völlig unverständlich, dass der Landtag nach mehr als zweijähriger Beratungspause heute im Eilverfahren über eine Änderung des Vergabegesetzes abschließend beraten soll, die eine Herausnahme des ÖPNV und eine Verdreifachung des Schwellenwertes zum Inhalt hat.
Was treibt Sie außer dem Deregulierungseifer der FDP und vielleicht Ihrem schlechten Gewissen gegenüber den Kommunen wegen Ihres Griffs in den kommunalen Finanzausgleich denn tatsächlich? Herr Dinkla, wie bilanzieren Sie denn die Erfahrungen der niedersächsischen Wirtschaft mit
der nunmehr zweijährigen Praxis bei der Anwendung des Vergabegesetzes? Mit den Ergebnissen der vor zwei Jahren durchgeführten Anhörung können Sie kaum die heutige Entscheidung begründen. Ich bin davon überzeugt, dass Sie hier nicht nach objektiven Argumenten handeln, die inzwischen gewachsen sind, oder gar einem Evaluationsergebnis.
Einziger Mangel war damals, dass wir hier eine Insellösung haben und dass aufgrund der Insellösung im Vergleich zu den anderen Bundesländern unterschiedliche Erfahrungen vorliegen. Inzwischen ist die Landesregierung aber in der Lage, mit einer Bundesregierung, die zur Hälfte ihre eigene Farbe trägt, zu einem Konsens zu kommen. Es wäre das einzig Vernünftige, auf die neue Situation einzugehen, wenn Sie bisher mit Rot-Grün im Bund nicht klargekommen sein sollten. Das hätten wir verstanden. Warum Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aus den bisherigen Regelungen aussteigen wollen, bleibt jedoch unverständlich, es sei denn, Sie wollen sich ein Stück weit von der Koalition im Bund absetzen und Eigenständigkeit im Sinne der Ansage des Ministerpräsidenten beweisen. Offensichtlich scheint Ihnen nicht mehr wichtig zu sein, was Sie in der Vergangenheit wollten, sondern Sie möchten sich hier klar abgrenzen. Wir lehnen dieses falsche und durchsichtige Manöver ab und werden entsprechend abstimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Anlässlich der Verabschiedung dieser wichtigen Gesetzesänderung macht die Opposition genau das, was sie immer am besten kann: Sie - insbesondere Sie, Herr Lenz - spielen in diesem Bereich die Angstkarte. Sie malen Schreckensszenarien an die Wand, die mit der Realität draußen nicht das Geringste zu tun haben.
Mit den behutsamen und ausgewogenen Änderungen an dem geltenden Gesetz beheben wir bestehende Schwächen, ohne an anderer Stelle
übermäßige Belastungen entstehen zu lassen. In erster Linie bedeutet die Reform einen wichtigen Schritt bei unseren Bemühungen zum Bürokratieabbau.
Wenn Sie behaupten - Herr Lenz, ich glaube, Sie haben dies in einem Artikel getan -, die bestehende Regelung würde nicht zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand führen, nehmen Sie die Realität bei den Unternehmen, aber auch bei den ausschreibenden Stellen nicht zur Kenntnis. Gerade für kleine Unternehmen sind die vielfältigen Nachweise - -