Frau Helmhold, lassen Sie mich zu Ihren Ausführungen die Präambel unserer Niedersächsischen Verfassung zitieren. Dort heißt es:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hat sich das Volk von Niedersachsen durch seinen Landtag diese Verfassung gegeben.“
Das Bestattungsgesetz ist ein schlankes Gesetz, mit dem in Niedersachsen ein Bestattungsrecht aus einem Guss geschaffen wird. Bislang waren die Bestimmungen - das haben wir eben schon gehört über das Leichen-, Bestattungsund Friedhofswesen in einer Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen geregelt, oder sie bestanden kraft Gewohnheitsrecht. Viele dieser Vorschriften können nun aufgehoben werden.
Aber ich möchte bei aller Sympathie für die Begrenzung staatlicher Regelungen ausdrücklich betonen, dass es dabei auch Grenzen gibt. Deshalb soll das Bestattungswesen in seinem Kern eine hoheitliche Aufgabe mit öffentlich-rechtlichem Charakter bleiben.
Wir halten daran fest, dass die Friedhofsträgerschaft den Kommunen und den kirchlichen Gemeinden vorbehalten bleibt. Eine Ausnahme bilden selbstverständlich die Friedhöfe, die beim In-KraftTreten des Gesetzes bereits bestehen und deshalb Bestandsschutz erhalten.
Die öffentlich-rechtlichen Friedhofsträger können private Dritte mit der Errichtung und dem Betrieb von Friedhöfen beauftragen. So können wir für anonyme Bestattungen auch Friedwälder haben, womit wir dem Wunsch einer zunehmenden Zahl von Menschen nachgekommen sind.
Meine Damen und Herren, das neue Bestattungsgesetz entspricht dem Subsidiaritätsgedanken unserer Verfassung, und es stärkt die Kommunen. Es wahrt das sittlich-ethische Empfinden der Menschen und ist Ausdruck einer klaren Wertehaltung, die auf dem Respekt vor der Würde toter Menschen und seiner Angehörigen beruht.
Nach meiner Überzeugung ist es mit dem von den Fraktionen der CDU und der FDP in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf nach einer sehr gründlichen, ausführlichen und intensiven parlamentarischen Beratung gelungen, unterschiedliche Vorstellungen zu berücksichtigen und zu einem fairen Ausgleich zu bringen. Das Bestattungsgesetz greift neue Entwicklungen und Bedürfnisse auf, ohne den Bestattungsritus der Beliebigkeit preiszugeben. Es wahrt kulturelle Traditionen, lässt aber dennoch Raum für individuelle und religiöse Besonderheiten.
Ich weiß, dass der Tod und die Bestattung hoch sensible Themen sind, die uns alle betreffen und die deshalb auch zum Teil sehr emotional diskutiert werden. Daher bin ich sehr dankbar, dass es mit diesem Gesetz gelungen ist, auf Gefühle und Empfindungen von Menschen Rücksicht zu nehmen.
Ich möchte hierzu ein Beispiel anführen, das mir selber sehr am Herzen liegt. Vielen Eltern ist es ein sehr persönliches Bedürfnis, dass ihre fehlgeborenen, verstorbenen oder totgeborenen Kinder nicht einfach beseitigt werden. Sie wünschen sich, würdevoll Abschied nehmen zu können, und sie wün
schen sich auch einen Ort der Trauer. Die Trauer um ein Kind kann man nicht an seinem Gewicht festmachen. Deshalb stellen wir künftig sicher, dass diese kleinen Kinder auch bei einem Gewicht unter 500 g einen Anspruch auf Bestattung auf einem Friedhof haben. Ich begrüße, dass die Regierungsfraktionen eine Beratungspflicht eingeführt haben, wonach Ärzte diese Eltern über diese Möglichkeit informieren müssen. Selbstverständlich sollen und müssen sich die Eltern frei entscheiden können. Sie entscheiden, ob sie diesen Ort der Trauer für sich persönlich wünschen.
Mit dem vorliegenden Gesetz regeln wir das Bestattungswesen in Niedersachsen so, dass es den Erfordernissen unserer Zeit angemessen Rechnung trägt, ohne die berechtigten kulturellen Belange insbesondere der christlichen Kirchen zu missachten.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Regelungen des neuen Gesetzes in diesem Geiste in die Praxis umgesetzt werden; denn, meine Damen und Herren, es sagt viel über eine Kultur aus, wie sie mit ihren Toten umgeht. - Vielen Dank.
Frau Helmhold, einen Augenblick! - Meine Damen und Herren, wir sollten es respektieren, wenn sich jemand zu Wort meldet und das Wort erhält. Dann muss man nicht fragen „Muss das sein?“.
Meine Damen und Herren, die Ministerin hat in ihrer Rede sehr stark auf die Gebote unsere Verfassung abgestellt. Wir haben in unserem Land aber auch Religionsfreiheit, und das bedeutet auch Freiheit von Religion.
Mir ist sehr wichtig, noch einmal zu sagen, dass sich auch diese Menschen in den Regelungen wiederfinden müssen, die wir hier treffen. Wir sind nach unserem Grundgesetz so frei, dass wir auch keine Religion haben dürfen. - Ich danke Ihnen.
§ 0/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.
§ 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.
§ 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das war einstimmig.
§ 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Auch das war einstimmig.
§ 3/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Auch das war einstimmig.
§ 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Auch das war einstimmig.
§ 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit so beschlossen.
§ 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei wenigen Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
§ 7. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei wenigen Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
§ 8. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei wenigen Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
§ 9. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei wenigen Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
§ 10. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2441 vor. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu der Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
§ 11. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei drei Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
§ 12. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.
§ 13. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.
§ 14. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.
§ 15. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.
§ 16. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
§ 16/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.
§ 16/2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.