(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Herr Prä- sident, das bezog sich jetzt aber nicht auf mich! Das war schon sehr kurz!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Um die Einzigartigkeit dieser Landschaft durch einen einheitlichen Schutz auf Dauer
zu gewährleisten, verfolgt das Land Niedersachsen das Ziel, die Nationalparke künftig zusammenzuführen. - So heißt es in der Präambel zum noch gültigen Nationalparkgesetz. Dieses wurde damals hier im Haus einstimmig verabschiedet.
Meine Damen, meine Herren, wir sind sehr froh, dass die neue Landesregierung zügig an die Umsetzung herangegangen ist. Sie hat den Staatsvertrag im Jahr 2004 geschlossen. Heute beraten wir das niedersächsische Nationalparkgesetz und werden darüber abstimmen. Morgen wird der Landtag in Sachsen-Anhalt über ein fast gleich lautendes Gesetz abstimmen. Das alles hört sich jetzt sehr einfach an. Der Weg dorthin aber war beschwerlich. Aus dem Harz gab es Befürchtungen dahin gehend, dass ein neues Gesetz Veränderungen zum Nachteil der Bevölkerung und der Tourismuswirtschaft bringen würde, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten des Beirates eingeschränkt würden und vieles andere mehr. Nichts davon aber ist eingetreten.
Die Beratungen waren allerdings schwierig. Gegen den ursprünglichen gemeinsamen Gesetzentwurf bestanden rechtliche Bedenken seitens des GBD, sodass jetzt doch ein Staatsvertrag geschlossen werden muss, der schon durch das Kabinett gegangen ist.
Während der Beratungen allerdings entwickelten sich die Gesetzentwürfe der Länder SachsenAnhalt und Niedersachsen stark auseinander. Unsere Befürchtung war immer, dass der Nationalparkleiter mit zwei unterschiedlichen Gesetzen durch einen einheitlichen Nationalpark laufen müsste. In zähen Verhandlungsrunden haben wir unser Ziel aber erreicht. Dafür gebührt unser Dank beiden Umweltausschüssen - den in SachsenAnhalt schließe ich jetzt mit ein -, den Juristen aus beiden Umweltministerien sowie dem GBD. Wir alle freuen uns auf den einen länderübergreifenden Nationalpark Harz. Wenn dann nach kurzer Zeit auch noch der Staatsvertrag unterzeichnet wird, haben wir den Auftrag der Präambel endgültig erfüllt.
Ganz wenige Worte noch zum Entschließungsantrag. Er begleitet politisch das Nationalparkgesetz. Ähnlich haben wir das auch beim Biosphärenreservat gemacht. Meiner Meinung nach dient er den Mitarbeitern der Nationalparkverwaltung zur Beruhigung; denn dort gab es anfänglich Unruhe bezüglich der Frage: Was wird aus uns? - Er legt aber auch Wert darauf, dass partnerschaftlich zu
sammengearbeitet wird und dass Landund Forstwirtschaft sowie Tourismus genauso weiter entwickelt werden wie der Naturschutz; letztendlich auch alles im Interesse der Bevölkerung.
Wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf gleich einstimmig verabschieden, so sehe ich das auch als ein positives Signal in Richtung Magdeburg an. Ich bin sicher, dass der heutige Tag ein guter Tag für den Harz ist. - Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Steiner das Wort. Dass Sie jetzt nicht fünfeinhalb Minuten einsparen können wie Frau Zachow, ist mir klar. Vielleicht aber folgen Sie ein bisschen ihrem Beispiel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es bedauerlich - das muss ich jetzt einmal sagen -, dass dieser Gesetzentwurf an dieser Stelle so beraten wird. Wir hatten ihn noch nie im Plenum. Er hat ein gewisses Gewicht. Aus der heutigen Beratung kann man schließen, für wie bedeutend er von einzelnen Fraktionen eingeschätzt wird.
Frau Zachow hat es schon gesagt. Auch ich kann Ihnen nicht den Hinweis darauf ersparen, dass dieses Projekt eines länderübergreifenden Nationalparks etwas Besonderes und in Deutschland bisher Einmaliges ist. Seit dem Beginn der Arbeiten am Nationalpark Harz im Jahr 1990 war es das erklärte Ziel, einen großen gemeinsamen Nationalpark für den gesamten Harz zu schaffen. Bekanntlich waren die Grünen in dieser Zeit an der Schaffung des Nationalparks maßgeblich mit beteiligt. Wir haben schon damals die Auffassung vertreten, dass wir einen gemeinsamen Nationalpark für den ganzen Harz bräuchten. Leider haben die niedersächsischen Landesbehörden blockiert: Das geht nicht, das Land hat keine Kompetenzen usw.
Kabinettsbeschlüsse und Vereinbarungen, aber nie hat sich realiter etwas bewegt. Wir haben es begrüßt, dass vom Jahr 2003 an wieder Bemühungen aufgenommen worden sind, das Projekt des länderübergreifenden Nationalparks Harz ernsthaft auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen waren nicht einfach. In der Zeit der deutschen Teilung haben sich nicht nur die gesellschaftlichen Verhältnisse in Niedersachsen und in SachsenAnhalt unterschiedlich entwickelt, sondern auch die verschiedenen Teile des Harzes. Während im Osten auch große alte Waldbestände erhalten blieben und die Schutzbestimmungen enger gefasst wurden, wurden im Westen vor allem Fichtenbestände angelegt und wirtschaftlich genutzt. Gleichzeitig war die touristische Nutzung im westlichen Harz viel stärker ausgeprägt.
Als Folge der bekannten umfangreichen Grenzsicherung der DDR waren auf der Ostseite des Harzes tourismusfreie Zonen entstanden. Diese besondere Situation wirkt bis heute nach. Bestehende unterschiedliche Standards zum Schutz und zur Nutzung mussten in diesem Nationalpark unter einen Hut gebracht werden, und eine demokratische Beteiligung am Verfahren musste organisiert werden. Deshalb haben alle unterstrichen und fanden es auch so wichtig, hier einmal vorzutragen, dass es zurzeit ein einmaliges Projekt ist, ein solches länderübergreifendes Großschutzgebiet zu schaffen.
Ich muss aber feststellen, dass der Weg dorthin nicht so einmalig, sondern mit allerhand Stolpersteinen gepflastert war. Das Ziel war, ein inhaltsgleiches Gesetz für Niedersachsen und SachsenAnhalt zu schaffen. Es gab aber offensichtlich erheblich unterschiedliche Auffassungen, in welchem Maße der Gesetzestext mit der heißen Nadel gestrickt werden könne.
Bei der ersten gemeinsamen Beratung der Umweltausschüsse aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen im September wurde deutlich, dass den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, den europäischen Vorgaben und der Bestimmung des Schutzzwecks - um nur einige wesentliche Punkte zu nennen - durchaus unterschiedliches Gewicht zugemessen wurde.
Das Niedersächsische Umweltministerium betrachtete dies eine Zeit lang als Kleinigkeiten. Während im Umweltausschuss gleichzeitig die
Köpfe bei der Beratung des GBD-Kommentars rauchten, erklärte der Pressesprecher des MU kühn im Namen des Ministers, kleinere Mängel der ursprünglichen Gesetzesvorlage seien bereits abgearbeitet und korrigiert worden.
Dazu kann ich nur sagen: Wenn mit der gleichen Einstellung an andere Gesetze herangegangen wird, können wir uns noch auf allerhand gesetzgeberisches Chaos gefasst machen.
Ich habe in meinem Redemanuskript an dieser Stelle eine lange Passage des Lobes für die Kompetenzen und die Nachtarbeit des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes. Ich schließe mich jetzt aber einfach dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Dehde, an und unterstreiche noch einmal: Ohne den GBD hätten wir heute kein Gesetz in dieser seriösen und soliden Fassung vorliegen und könnten kein solches Gesetz verabschieden.
Wenn wir jetzt diese gesetzliche Verankerung für ein großes Naturschutzprojekt auf den Weg bringen, wissen wir, dass man in den Ländern schon dabei ist, die papiernen Festlegungen mit Leben zu erfüllen. Die begleitende Entschließung, die die Fraktionen gemeinsam einbringen, appelliert nicht ohne Grund an alle Akteure der Region, die Belange der regionalen Entwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung und des Tourismus mit den Erfordernissen des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Dass sich Konflikte entwickeln werden, für die Lösungen gefunden werden müssen, wissen wir aufgrund unserer Erfahrungen mit anderen Großschutzgebieten.
Was die Erläuterung des gemeinsamen Antrages der Fraktionen angeht, so verweise ich jetzt schon auf den Beitrag des Kollegen Meyer von der SPD; denn meine Redezeit lässt es nicht zu, jetzt näher auf diesen Antrag einzugehen. Die Punkte, um die es in dem Antrag geht, waren uns so wichtig, dass wir sie nicht nur irgendwo hinten in der Gesetzesbegründung ansprechen wollten. Wir wollten diese Punkte vielmehr in einer von allen Fraktionen getragenen Entschließung besonders unterstreichen.
Ich komme zum Schluss. Wir wollen, dass der neue gemeinsame Nationalpark Harz einerseits zu einem bedeutenden Naturschutzgebiet an der früheren deutschen Grenze wird. Auf der anderen Seite wünschen wir uns auch, dass er zu einem Magnet für den naturnahen Tourismus wird, damit
das, was schützenswert ist, vielen zugänglich und bekannt wird. Nur so kann das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass wir unser Naturerbe, wo immer es möglich ist, für nachfolgende Generationen erhalten müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, das, was vorhin gesagt wurde, ist richtig: Mit dem Gesetz über den gemeinsamen Nationalpark schreiben wir tatsächlich ein Stück weit Nationalparkgeschichte. Der neue gemeinsame Nationalpark ist ein gutes Beispiel dafür, dass man nicht immer nur über den Neuzuschnitt von Bundesländern diskutieren muss, sondern durch sinnvolle Kooperationen oft viel mehr erreichen kann.
Was uns jetzt vorliegt, ist, wie ich glaube, ein mehr als gelungener Kompromiss. Die Beratungen waren nicht immer leicht. Es gab mit den Kollegen aus Sachsen-Anhalt das eine oder andere Hin und Her. Nachdem Herr Kollege Dehde sich vorhin richtigerweise beim GBD bedankt hat - diesem Dank möchte ich mich anschließen -, möchte ich mich ganz persönlich und im Namen von FDP und CDU ganz herzlich noch bei einer Kollegin bedanken, die nicht nur eine Menge Telefonate, sondern auch die eine oder andere schlaflose Nacht in dieses Gesetz investiert hat. Ich sage der Frau Kollegin Anne Zachow ganz herzlichen Dank dafür.
Mein Dank geht aber auch an die Oppositionsfraktionen, die mitgezogen haben. Das ist nicht immer selbstverständlich. Wir haben gesagt, wir wollten ordentlich, aber auch zügig beraten. Ich glaube, dieser Spagat ist uns am Ende auch gut gelungen.
Die Entwicklung des Harzes im Sinne eines Nationalparks ist, wie ich glaube, aus Naturschutzsicht ein großer Schritt nach vorne. Wir haben seit einiger Zeit einen gemeinsamen Nationalparkleiter und eine Nationalparkverwaltung. Durch das vorliegende Gesetz stellen wir, wie ich glaube, jetzt sicher,
dass die Regelungen auch vor Ort Akzeptanz finden. Bei der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, ist deutlich geworden, dass ein Bestandsschutz für bisherige Nutzungen vor Ort von immenser Bedeutung für die Akzeptanz ist. Ich glaube, Entsprechendes ist uns gelungen. Ein Nationalpark muss - das hat Frau Steiner zu Recht gesagt - aber auch erlebbar sein. Das heißt, wir wollen, dass die Menschen in den Nationalpark kommen. Die Betretensregelungen, die wir mit dem Nationalparkgesetz schaffen, sind meines Erachtens in jeder Weise in Ordnung und stoßen vor Ort auf Akzeptanz.
Ich glaube, dass das Gesetz eine große Chance für den Harz als Tourismusregion, aber auch insgesamt für den Harz und die Menschen eröffnet. Es ist somit auch von wirtschaftlicher Bedeutung. Insofern bin ich froh und glücklich, dass wir das Gesetz heute hier einstimmig verabschieden können.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen noch einmal ganz herzlich für die Mitarbeit bedanken. Die Beratungen waren, wie gesagt, nicht immer ganz einfach. Auch bei dem Staatsvertrag gab es das eine oder andere Hin und Her. Das muss man wohl zugeben. Am Ende ist uns, wie ich glaube, aber etwas Vernünftiges gelungen. Dafür können wir uns als Politiker vielleicht auch einmal ein wenig auf die Schulter klopfen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einmal etwas unkonventionell beginnen. Ich habe hier eine Seite aus dem Nationalparkplan.
Ich weiß nicht, ob Sie es erkennen können: Die Karte zeigt ein Stück entlang der Eckertalsperre. Was ich hier farbig markiert habe, ist die ehemalige Grenze zur DDR. Diesseits der Markierung liegt der Bereich Niedersachsens, jenseits der Markierung der Bereich Sachsen-Anhalts. Ich will Ihnen mit dieser Karte symbolisch etwas verdeutlichen. Ich hatte als Jugendlicher einmal das, wie ich ehr
lich einräume, durchaus zweifelhafte Vergnügen, mit meinen Eltern direkt an der Eckertalsperre 14 Tage Urlaub machen zu müssen. Das war für mich die erste konkrete Erfahrung mit der Grenze zur DDR. Ich finde, wenn es heute gelingt, das, was seinerzeit geschehen ist, wiederum ein Stück weit zu beenden, ist das eine gute Leistung und gut so.
Die seinerzeitige Grenze ist heute nur noch die Grenze zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Für den Nationalpark Harz wird sie künftig, wenn der zweite Staatsvertrag abgeschlossen ist, überhaupt keine Bedeutung mehr haben.
Gestatten Sie mir einen kleinen Exkurs. Heute auf den Tag genau hat Willy Brandt vor 35 Jahren den Warschauer Vertrag unterschrieben. Damit und mit dem Kniefall seinerzeit hat er eine wichtige Voraussetzung für die spätere Einheit Deutschlands geschaffen. Das kann man hier ja einmal einflechten.