Protocol of the Session on November 9, 2005

(Beifall bei der SPD)

Blamiert haben sich der Minister und die CDU- und die FDP-Ausschussmitglieder,

(Zuruf von der CDU: Der hat sich noch nie blamiert!)

die vorher völlig andere Signale gesetzt hatten. Es stellt sich wirklich die Frage, wie viel Wert ein Wort des Ministers hat. Sowohl Herr Hilse als auch der Landkreistag bestätigen, dass sie vorher vom Minister völlig andere Signale erhalten haben.

Noch grotesker wird es aber, wenn man den Vorschlag des Ministeriums hört. Die Landkreise sollen mit der Tierseuchenkasse Einzelverträge abschließen und damit das Prüfrecht auf die Tierseuchenkasse übertragen.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Sie sollen nicht, sie können!)

Das Wort „Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung“ fiel in diesem Zusammenhang natürlich nicht.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Das ist freiwillig!)

Abgesehen davon hat so eine vertragliche Vereinbarung gegenüber dem Unternehmen natürlich keinen Wert.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Sie sagen das Falsche, das aber mit Macht!)

Die Erklärungsversuche des Ministeriums sind schon fast lächerlich. Da wird darauf gesetzt, dass es einen bundesweiten Überblick über die Kostenentwicklung geben müsse, aber gleichzeitig verhindert man, dass man einen solchen überhaupt erst einmal im eigenen Land bekommt.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Ausschlaggebend scheinen mir folgende zwei Gründe zu sein - das wird auch aus der Sicht des Landkreistages so beurteilt -: Die Stellungnahme sagt, die Kommunen sind originär Beseitigungspflichtige. Eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung der Tierseuchenkasse ist zumindest psychologisch der Einstieg in die alleinige Finanzierung der Tierkörperbeseitigung durch die Landwirte, und das wird vom ML abgelehnt. Es wird also nicht fachlich argumentiert, sondern psychologisch. Das ist im Übrigen eine Argumentation, die selbst das Landvolk, das ja hier direkt angesprochen ist, nicht teilt.

Das heißt also, hier ist eine Entscheidung getroffen worden, die fernab jeglicher fachlicher Beurteilung ist, fernab dessen, was alle Beteiligten einvernehmlich gefordert haben, wie gesagt, ohne dass es dem Land überhaupt nur einen müden Euro kostet. Selbst dazu ist man nicht bereit. - So viel zur Kommunalfreundlichkeit.

(Beifall bei der SPD - David McAllister [CDU]: Donnerschlag!)

Danke schön, Frau Stief-Kreihe. - Für die CDUFraktion erteile ich Herrn Kollegen Biestmann das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bemühen, Ihnen vom Niveau her gerecht zu werden.

(Beifall und Zurufe bei der CDU und FDP - Ursula Körtner [CDU]: Gar nicht so schwer! - Hans-Werner Schwarz [FDP]: Das schaffst du!)

Wenn man meiner Kollegin Frau Stief-Kreihe zuhört, dann hat man das Gefühl, sie hat ganz andere Ausschusssitzungen besucht als wir. Wie sie über unsere Meinungsbildung in diesen Fragen berichtet, ist schon etwas eigenartig. Das hat mit dem, was sich dort abgespielt hat, nur noch sehr wenig zu tun.

(Zuruf von Karin Stief-Kreihe [SPD])

- Frau Stief-Kreihe, mit Schärfe und mit einer übertriebenen Darstellung der Sachverhalte, wie Sie das wiederholt im Landtag tun, werden Sie der Sache nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält Änderungen der niedersächsischen Ausführungsgesetze im Bereich Tierseuchen und Tierkörperbeseitigung. Er hat das Ausschussverfahren ohne wesentliche Änderungen durchlaufen. Das ist maßgeblich. Daran sieht man auch die enge Abstimmung der Mehrheitsfraktionen mit den Vorstellungen der Landesregierung. Der Entwurf liegt jetzt dem Landtag zur Beschlussfassung vor.

Mit Ablauf des Jahres 2005 entfällt die Kostenbeteiligung des Landes für die Beseitigung von SRMFalltieren; das ist verendetes Vieh, das so genannte spezifizierte Risikomaterial.

Die Argumentation, wie sie die SPD und Frau Stief-Kreihe seit Wochen in der Öffentlichkeit führt - auch über Pressemitteilungen und über Presseerklärungen -, ist unredlich. Zunächst müssen wir festhalten: Wir haben eine BSE-Diskussion auf Bundesebene gehabt. Wir waren damals in großer Sorge, dass Tiermehl und andere Nebenprodukte aus dem Schlachtprozess Überträger von BSE sein könnten.

(Rolf Meyer [SPD]: Das hat doch da- mit gar nichts zu tun!)

- Sie werden schon sehen, was das damit zu tun hat, Herr Meyer.

(Rolf Meyer [SPD]: Das ist doch etwas ganz Konkretes!)

Der Bund hat sich damals an den zusätzlichen Kosten der Beseitigung der SRM-Materialien nicht beteiligt. Er hat Tiermehl aufgekauft, das in Silos lagerte. Sonst hat er sich vornehm zurückgehalten. Stichwort: Konnexität.

(Christian Dürr [FDP]: Aha!)

Die damalige Landesregierung hat sich - das will ich zu ihrer Ehrenrettung sagen - nach dem nötigen politischen Druck auch von Landvolkverbänden und von Bauern zu einem Kostenarrangement bereit erklärt: 50 % Tierseuchenkasse, 50 % Land. Diese zusätzlichen Mehrkosten für die SRM-Beseitigung sind über eine gewisse Zeit gelaufen, nämlich bis zur Landtagswahl 2003. Es gab eine Vereinbarung zwischen dem damaligen Finanzminister Aller und dem damaligen Landwirtschaftsminister Bartels, das auf keinen Fall über die Landtagswahl hinaus zu finanzieren. Wir als CDU haben das, wenn es auch in einem politischen Kraft

akt geschehen ist, immerhin bis Ende 2005 50 : 50 weiterfinanziert. Damit sind wir der Landwirtschaft in besonderem Maße entgegengekommen, Frau Stief-Kreihe.

Sie sagen, heute sei kein guter Tag für den Landwirtschaftsminister und für die Landwirtschaft. Ich sage Ihnen: Alles, was Sie jetzt und auch sonst immer an Argumentation bemühen, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Das ist unredlich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Stief-Kreihe, Sie bringen auch wieder die Drittelfinanzierung ins Spiel.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Aber darum geht es jetzt nicht!)

- Das war doch das Erste, was Sie in Ihrer Presseerklärung gesagt haben: Drittelfinanzierung über alle Bereiche der Tierkörperentsorgung hinweg.

Die Drittelfinanzierung würde mindestens 7 Millionen Euro für das Land Niedersachsen bedeuten. Sie wissen genau, dass dieses Geld nicht da ist. Sie wissen genau, dass andere Bundesländer in zunehmendem Maße aus dieser Mitfinanzierung aussteigen. Sie wissen genau, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Tierhalter 100 % dieser Kosten übernehmen müssen. Diese Ihre Diskussion ist nicht redlich. Sie tun jetzt so, als würden Sie dieses alles leisten können und leisten wollen. Zeigen Sie uns bitte, wie Sie das finanzieren wollen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Abgeordneter Biestmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Meyer?

Ich habe nicht viel Zeit und möchte gerne mit einigen wesentlichen Punkten zu Ende kommen. Ich werde das mit Herrn Meyer nachher klären.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einiges ist unbedingt noch zu sagen. Herr Kollege Oetjen hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir gesagt haben, wir wollen diese Schieflage zwischen den Rinder-, Schafe-, Ziegen- Schweineund Geflügelhaltern beseitigen, was auch zulasten einiger Landkreise laufen würde, weil sie von ihrer Struktur in der Tierhaltung her unterschiedlich be

troffen sind. Wir wollen zu der 40 : 60-Regelung kommen: 40 % die Landkreise, die nach Gesetz für diese Aufgabe zuständig sind, und 60 % die Tierseuchenkasse.

Die SPD möchte hier eine Regelung, wonach die Tierseuchenkasse direkt abrechnet. Dazu hat Herr Oetjen das einzig Richtige gesagt: Wir wollen die Zuständigkeiten nicht ändern. Der nach dem Gesetz zuständige Partner sind die Landkreise. Wir wollen nicht auf Umwegen von der Zuständigkeit der Landkreise weggehen und das irgendwo ganz bei den Landwirten lassen. Nein, wir wollen dieses Instrument der Tierseuchebekämpfung sehr wohl aufrechterhalten. Dass der Aufgabenträger hier mit im Boot ist, halten wir für richtig.

Frau Stief-Kreihe, bei einer 40 : 60-Regelung, wenn die Tiersuchenkassen mit den Tierkörperbeseitigungseinrichtungen direkt abrechnen, stellt sich die Frage der Mehrwertsteuer.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Das ist doch Quatsch, was Sie da erzählen!)

- Ich habe mich erneut erkundigt. Das ist nach wie vor ungeklärt.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Dann hat das Finanzministerium gelogen!)

Der Landkreistag hat mir gesagt, die Kommunen könnten sich mit einer 40 : 60-Regelung einverstanden erklären, wenn diese beinhalten würde, dass man unter Vorbehalt zunächst einen Abstandsbetrag zahlt, um anschließend, wenn die Prüfungen zufrieden stellend verlaufen sind, die weiteren Beträge zu entrichten.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Also, hat das Finanzministerium gelogen?)

Ich denke, dass wir mit dieser Regelung einer Forderung der EU entsprechen, wonach 25 % der Beträge verursacherbedingt bei den Landwirten zu erlösen sind. Damit haben wir eine sehr klare Regelung getroffen, die dafür sorgt, dass die Lasten nicht mehr einseitig verteilt werden, und die sicherstellt, dass den Tierseuchenkassen das Prüfungsrecht, das Sie angeschnitten haben, nicht entzogen wird.