Ein letzter Satz zu § 108. Wenn Sie den Einlassungen des Innenministeriums nicht immer Glauben schenken, so hat aber gerade der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu den Änderungen klar Stellung bezogen. Von einem Paradigmenwechsel kann hier nicht die Rede sein. Materiell ändert sich nicht dramatisch etwas. Richtig ist allerdings, dass ein deutliches Signal gegeben wird und dass sich die Kommunen bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung nur auf das Wesentliche konzentrieren sollen. Das ist die Daseinsvorsorge. Das wird durch diesen Paragrafen deutlich geregelt. Das, was bisher gemacht worden ist, kann auch weiterhin gemacht werden. Das ist selbstverständ
lich. Durch die Änderung des § 108 ist aber kein Paradigmenwechsel eingeleitet worden. Insofern sollte man das, was der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in den Ausschüssen dargelegt hat, zur Kenntnis nehmen. Man sollte die Kommunen nicht verunsichern. In den Gesprächen, die ich selbst mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt habe, ist das inzwischen auch so erkannt worden. Insofern freue ich mich, dass es sicherlich eine breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf gibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zu einem Aspekt Stellung nehmen. Herr Schünemann, wenn Sie die Beratungen des Innenausschusses mitverfolgt hätten, dann wüssten Sie, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dort deutlich gemacht hat, was sich hier massiv verändert. Dass diese Darlegungen bei den Koalitionsfraktionen aber nicht so angekommen sind, machen schon diese sehr seltsamen Stellungnahmen von Herrn Bode und auch von Herrn Hiebing deutlich. Herr Hiebing hat hier gesagt: Nur in Zukunft, und an alles, was Bestand hat, gehen wir nicht ran. - Herr Bode hat erzählt, Sie wollten damit zunächst einmal irgendwelche unwirtschaftlichen Partydienste zunichte machen. Allein diese widersprüchlichen Ansagen, die Sie hier zum Ausdruck bringen, machen - das haben auch die Ausschussberatungen gezeigt - eines deutlich: Bei Teilen der Regierungsfraktionen herrscht eine massive Kenntnislosigkeit über das Gemeindewirtschaftsrecht vor.
Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ist Bestandteil der Selbstverwaltungsgarantie, weil sie zur Erledigung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft erfolgt und erfolgen darf. In den Ausschussberatungen sind - das werden Sie vielleicht noch in Erinnerung haben - stets Beispiele angeführt worden, die damit aber überhaupt nichts zu tun hatten. Die Entsorgung von Abfällen und Abwässern ist keine wirtschaftliche Betätigung, sondern eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Ebenso ist die Unterhaltung kommunaler Bauhöfe und gemeindeeigener Einrichtungen generell eine Kernaufgabe der Kommunalverwaltung und keine wirtschaftliche Betätigung. Worum es gehen soll, ist klar: die kommunale Selbstverwaltung als Beute privater Interessen. Dass diese Positionen jedenfalls zurzeit innerhalb der CDU nicht mehrheitsfähig sind, macht die Sache nicht besser. Der kleinere Koalitionspartner - das haben hier fast alle Vorredner zum Ausdruck gebracht - hat sich in dieser Frage durchgesetzt und damit deutlich gemacht, dass die FDP von einer ehemals liberalen Partei zu einer Vereinigung von Krämerseelen heruntergekommen ist.
Sie müssen sich schon mit solchen Beurteilungen zufrieden geben. Wenn Sie hier Ihre Einschätzung der Qualität von Rednern der SPD zum Ausdruck bringen, dann müssen Sie auch mit so etwas klarkommen.
Meine Damen und Herren, die beabsichtigte Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch dieses Gesetz ist aus unserer Sicht so schwerwiegend, dass wir diesen Gesetzentwurf aus diesem Grunde, nicht wegen der doppelten Buchführung, ablehnen werden.
Jetzt hat auch die CDU-Fraktion um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Biallas, Sie bekommen zwei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bartling, die Zeiten haben sich geändert, Klassenkampf ersetzt Kenntnis nicht.
Es geht auch nicht darum, Herr Kollege Bartling, die Tätigkeiten der Kommunen, die sie in kommunalen Gesellschaften ausführen, gegen privates
Handeln auszuspielen. Es geht vielmehr einzig und allein darum - da wünsche ich Ihrer Fraktion im Innenausschuss etwas mehr Öffnung für Kenntnisse, die man dort erlangen kann, wenn man genau hinhört -, dass der Staat und damit auch die Kommunen sich auf die Aufgaben zurückziehen, die unbedingt von den Kommunen zu leisten sind. Damit stellen wir Stadtwerke überhaupt nicht in Frage. Aber - das ist interessant; deshalb verstehe ich, warum Sie sich so echauffieren - die Fälle, die wir Ihnen aufzählen könnten - dafür reicht meine Zeit nicht aus -,
sind allesamt kommunale Gesellschaften, die unter maßgeblichem Einfluss der Sozialdemokraten stehen.
So ist es. - Dass Sie das besonders anpiekt, kann ich verstehen. Aber wir sind dafür, dass das unter der Kommunalaufsicht des Landes klar geregelt wird. Das wird auch laufen. Sie brauchen sich nicht aufzuregen. Sie werden schon sehen, es kommen andere Zeiten, und die werden gut, Herr Bartling.
Bevor ich Herrn Bode das Wort erteile, möchte ich Herrn Brandes darauf aufmerksam machen, dass das Telefonieren im Plenarsaal nicht erlaubt ist. Ich bitte ihn, den Saal zu verlassen. - Jetzt hat Herr Bode um zusätzliche Redezeit gebeten. Sie erhalten eineinhalb Minuten.
dass Sie nach hier vorn kommen und die Fälle, die wir anhand der Landeshauptstadt Hannover beispielhaft genannt haben, bei denen Steuergelder der Bürger massiv vergeudet werden, auch noch rechtfertigen, verstehe ich beim besten Willen nicht.
Wo ist denn, bitte schön, die Dramatik dabei, wenn eine Gemeinde, die nichts anderes tut, als das Geld ihrer Bürger wirtschaftlich zu verwalten, schaut, ob sie es günstiger macht oder ob es ein anderer günstiger für ihre Bürger erledigt? Ich kann verstehen, dass man bei der SPD in den Kommunen nicht so darauf schauen will, dass der Bürger die günstigste Leistung und die niedrigste Steuerbelastung hat. Wir wollen aber, dass der Bürger das beste und das günstigste Angebot bekommt. Das ist die Kernänderung im Gemeindewirtschaftsrecht.
Hinsichtlich der Kassenkredite sind Sie der Ausschussberatung auch nicht gefolgt. Sie haben auch nicht gemerkt, dass wir etwas geändert haben. Vielleicht sollten Sie sich zu der Diskussion dieses Punktes auch noch einmal die Beratungsprotokolle genau anschauen. Vielleicht kommen Sie dann zu einem anderen Ergebnis. - Vielen Dank.
Artikel 1. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Artikel 2. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist auch das so beschlossen.
Artikel. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenstimmen? Dann ist auch das so beschlossen.
Artikel 4. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenstimmen? Auch hier war das erste die Mehrheit.
Artikel 4/1. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier war das erste die Mehrheit.
Artikel 5. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenstimmen? Auch hier war das erste die Mehrheit.
Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Das Gesetz ist somit beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2131 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/2306 - Änderungsantrag der SPD-Fraktion - Drs. 15/2332
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Biestmann. Herr Biestmann, Sie haben das Wort zur Berichterstattung!