Wir haben gewährleistet, dass die Neuregelung des § 108 lediglich für Unternehmungen gilt, die nach In-Kraft-Treten des Gesetzes gegründet worden sind. Es ist hier also eine deutliche Bestandssicherung aller bisherigen kommunalen Aktivitäten gegeben.
Das Schreckensszenario, das Sie hier malen, wird auf jeden Fall so nicht eintreten. Es soll auch nicht eintreten.
Meine Damen und Herren, von zusätzlicher Bürokratie kann keine Rede sein, weil die Kommunalaufsicht auch schon bisher immer die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen geprüft hat. Das müssen Sie auch wissen. Wichtig ist mir, dass die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch in Zukunft kommunalaufsichtlich beurteilt werden wird und muss. Damit ist gewährleistet, dass im Zweifelsfall die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt bleiben. Ich denke, das ist auch richtig so.
- So ist es. - Meine Damen und Herren, abschließend bleibt festzustellen, dass sich ein großer Teil der niedersächsischen Kommunen in ihrer wirtschaftlichen Betätigung auf das notwendige, der Daseinsvorsorge dienende Maß beschränkt. Das ist richtig und sollte auch in Zukunft so bleiben und uneingeschränkt gewährleistet sein.
Meine Damen und Herren, Ausgewogenheit im Sinne eines Kompromisses zwischen dem Streben nach der wirtschaftlichsten Lösung und einer effizienten kommunalen Aufgabenerfüllung ist der Weg, den wir auch in Zukunft gemeinsam gehen sollten. - Danke schön.
schen Legenden gebildet und auch hier im Plenum Märchengeschichten verkündet. Angeblich soll auf einmal die Wolfsburg AG nicht mehr möglich sein. Wachstumskonzepte sollen nicht mehr umgesetzt werden können. Nichts von alledem ist wahr. Wir haben darüber im Ausschuss gehört, und wir haben es geprüft. Danach lautete die eindeutige einstimmige Erklärung, der sich auch der Kollege Schnellecke angeschlossen hat, dass alles möglich wäre.
Genau so ist das Gesetz ausgelegt. Warum ändern wir den § 108? Warum ändern wir etwas bei der wirtschaftlichen Betätigung? - Wir tun dies, weil wir der festen Überzeugung sind, dass nicht derjenige Staat leistungsfähiger ist, der sich in alle möglichen Bereiche der Gesellschaft einmischt,
Um es hier mit Bezug auf die kommunale Ebene deutlich zu sagen: Die schlanke Stadt ist die starke Stadt.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Was ist denn die Kernaufgabe? Sagen Sie das einmal! Herr Bode, was ist denn die Kernaufgabe?)
Damit Sie sich das besser vorstellen können, Herr Jüttner, haben wir in Niedersachsen eine Musteroder gar Modellstadt. Das ist Braunschweig. Der Oberbürgermeister Hoffmann hat nach seiner Amtsübernahme alles umgekrempelt. Er will sich und die Stadt Braunschweig auf die Kernaufgaben beschränken. Er privatisiert. Er gründet Private Public Partnerships. Ja, sogar die Ampeln und auch die Fahrbahnmarkierungen sind in Braunschweig privatisiert worden. Was ist nun das Ergebnis in Braunschweig, Herr Bartling? Sie können es sich einmal anschauen. Das Ergebnis ist: Die Ampeln lenken den Verkehr weiterhin. Im Hinblick auf den Haushalt und die Finanzen stehen die Signale auf einmal aber auf Grün. So muss es in Niedersachsen flächendeckend werden.
Deshalb wollen wir Subventionen abbauen. Wir wollen die öffentlichen Aufgaben zurückführen. Wir wollen staatliche Beteiligungen privatisieren. Wir wollen auf diese Weise Wachstum schaffen. Wir wollen Arbeitsplätze schaffen.
Auf dem Weg dorthin gehen wir mit dem heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt. Künftig muss eine Kommune nachweisen - das ist der eigentliche Kern -, dass Sie eine Aufgabe, die sie wahrnehmen möchte, besser erledigen kann als ein privater Anbieter. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Wir haben in Niedersachsen aber nicht nur eine Musterstadt, sondern auch ein Negativbeispiel. Wir müssen nur einmal aus dem Landtag hinausgehen und uns die Landeshauptstadt ansehen.
Die Landeshauptstadt betätigt sich verlustreich als Immobilienvermieter bzw. als Immobilienverkäufer. Sie betreibt den wohl erfolglosesten Partyservice in Norddeutschland. Hier werden Steuergelder vergeudet und mögliche reguläre Arbeitsplätze verhindert. Das wollen wir künftig ändern.
Das Gesetz hat auch einen zweiten Teil, der ebenfalls wesentlich ist. Er beinhaltet die Einführung der kaufmännischen Buchführung bei den Kommunen. Wir haben dafür gesorgt, dass es bei den Kommunen eine Vergleichbarkeit gibt und dass bei der erstmaligen Aufstellung einer Bilanz bezüglich der Vermögensbewertung nicht Luftschlösser gebaut werden, sondern dass man an dieser Stelle auf den richtigen Wert zurückgeht.
Außerdem haben wir nicht - das ist von den Oppositionskollegen hier falsch dargestellt worden - das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Das Widerspruchsverfahren ist schon früher abgeschafft worden. Wir haben den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt - auch in diesem Punkt ist Braunschweig eine Modellstadt -, dann, wenn Probleme etwa bei Müllgebühren auftreten und Rechtsstreitigkeiten anstehen, eine Lösung nicht innerhalb nur eines Monats anzustreben, sondern in Zukunft haben die Kommunen ein Jahr Zeit, um gemeinsam mit den Bürgern ein bürgerfreundliches Verfahren zu organisieren. Das ist ein bedeutender Schritt nach vorne. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige wenige Bemerkungen machen, um einiges von dem, was hier vorgetragen worden ist, richtig zu stellen. Zum einen freue ich mich sehr darauf, dass das, was schon von meinem Vorgänger in Auftrag gegeben worden ist, vom Parlament heute verabschiedet wird, nämlich ein zukunftsweisendes Gemeindehaushaltsrecht auf der Basis der Doppik. Vor allem haben wir den Pilotgemeinden zu danken, die hier eine hervorragende Arbeit geleistet und uns insofern die Möglichkeit gegeben haben, all das auf der Basis praktischer Erfahrungen rechtlich zu verankern.
Leider ist in diesem Zusammenhang noch einmal das Konnexitätsprinzip angesprochen worden. Weil es mit dem in Rede stehenden Problem aber gar nichts zu tun hat, will ich hier nur noch einmal Folgendes anmerken: Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung ist - ich glaube, von mehreren Fraktionen - schon in das Parlament eingebracht worden. Insofern gilt es jetzt, eine Abstimmung herbeizuführen. Wir werden dann sehen, ob auch die linke Seite des Hauses zustimmen wird. Insofern könnten wir dann schnell zu einer rechtlichen Verankerung kommen. Dass sich die Landesregierung bereits daran hält, haben Sie auch angesichts ihres Verhaltens bei der Verwaltungsmodernisierung erleben können. Es ist noch nichts verankert, aber im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform haben wir den Gemeinden die Kosten 1 : 1 erstattet. Daran gibt es überhaupt keine Zweifel. Das haben die Kommunen auch selbst so dargestellt.
Was das Konnexitätsprinzip betrifft, so geht es gerade im Zusammenhang mit der Doppik nicht um eine neue Aufgabe. Sie haben es gesagt. Sogar der Deutsche Landkreistag hat gesagt: Das ist keine neue Aufgabe. Das hat nichts mit Konnexität zu tun. - Insofern sollte man hier jetzt aber nicht
Ein weiterer Punkt, den ich einmal richtig stellen muss. Man muss sich ja auch die Grundlagen einmal genau angucken. Es wird immer wieder gesagt, die Wolfsburg AG könnte nicht mehr gegründet werden. Herr Viereck kann Ihnen wahrscheinlich bestätigen, dass die Wolfsburg AG eine 50 : 50-Gesellschaft ist. Insofern würde sie dem Gemeindewirtschaftsrecht gar nicht unterliegen. In diesem Zusammenhang aber etwas anderes zu behaupten, zeigt, dass man sich mit den Gegebenheiten und den zu beschließenden Vorschriften nicht so ganz intensiv auseinander gesetzt hat.
Herr Minister, warten Sie bitte einen Augenblick, bis die Privatgespräche beendet worden sind und hier wieder Ruhe eingekehrt ist. Das geht so nicht. Es ist einfach zu laut. - Das gilt auch für Herrn Biel.