Protocol of the Session on November 9, 2005

(Zustimmung bei der FDP)

Von daher ist bei der Gesetzesänderung, die hier im Landtag beschlossen worden ist, exakt der gleiche Verfahrensweg wie bei allen früheren Änderungen des Zählverfahrens gewählt worden.

(Hermann Eppers [CDU]: Das haben die ja auch schon einmal gemacht!)

Es war daher - so hat es das Innenministerium richtig gesehen, wie wir inzwischen wissen - auch immer eine klare Rechtslage vorhanden. Durch eine Klage der Grünen vor dem Verwaltungsgericht hat es dann aber tatsächlich Irritationen gegeben. Es ist richtig, dass es eindeutig die Absicht der Regierungsfraktionen war - ein Blick in den Koalitionsvertrag hätte das zeigen können -, das Verfahren zur nächsten Kommunalwahl zu ändern. Von daher haben wir uns bemüht, eine Regelung in dieser Absicht zu schaffen, und sind entsprechend tätig geworden. Dieses Tätigwerden ist in Verbindung mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes und der Gesetzesberatung im Innenausschuss der Vorschlag, wie er Ihnen jetzt vorliegt. Wir empfehlen ihn Ihrer Zustimmung. Ich bin erfreut, dass Sie jetzt hierbei mitmachen. Ich würde mich aber freuen, wenn Sie künftig auch bei der Umstellung auf das demokratischere Verfahren nach Hare-Niemeyer mitmachen würden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Wolfgang Jütt- ner [SPD]: Demokratischer ist es in- zwischen auch schon! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Es ist Zeit, dass ihr wieder herausfliegt!)

Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Professor Dr. Lennartz das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bode, ich möchte an Ihre Ausführungen anknüpfen. Erstens. Sie sagten, dass Auszählverfahren Hare-Niemeyer sei gerechter. Das war nicht das Motiv, es einzuführen. Ich habe die Debatte anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes, der am 22. April dieses Jahres verabschiedet worden ist, Revue passieren lassen. Im Protokoll taucht als einziger Redner Herr Biallas auf, der sich zu dem Thema „Auszählverfahren“ geäußert hat. Er sagte sinngemäß: Wissen Sie, wie das ist? - Wenn man alleine regiert, macht man d’Hondt. Wenn man einen Koalitionspartner braucht, macht man HareNiemeyer; dann gibt es gute Koalitionspartner. Wir haben einen - so Biallas -,

(Zustimmung bei der FDP)

und dann gibt es kleine Parteien, die auch davon profitieren - bedauerlicherweise. So weit sinngemäß der Debattenbeitrag vom April dieses Jahres.

Zweitens. Ihr Koalitionsvertrag interessiert uns überhaupt nicht. Das ist ein Vertrag zwischen der CDU und der FDP, quasi ein privatrechtlicher Vertrag, könnte man - laienhaft gesprochen - auch sagen. Uns interessiert nur, welche Gesetzentwürfe hier eingebracht werden, damit wir uns damit befassen, sie beschließen oder ablehnen oder ihnen zustimmen.

Deswegen sage ich jetzt - damit komme ich zum Punkt -: Was hat man hier im April eigentlich gewollt? Mir ist nicht klar geworden, ob die Umstellung des Auszählverfahrens tatsächlich erst nach der nächsten Kommunalwahl greifen sollte. Wenn es so gewollt war, dann haben Sie tatsächlich einen Fehler gemacht. Die Folgen dieses Fehlers sind eben von verschiedenen Rednerinnen und Rednern beschrieben worden.

(David McAllister [CDU]: Den Sie aber auch nicht gesehen haben!)

- Wir wollten ihn nicht sehen, weil wir es für eine richtige und sinnvolle Lösung halten, schon jetzt nach Hare-Niemeyer auszuzählen.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Hans-Christian Biallas [CDU]: Wieso das denn eigentlich?)

Wir halten im Übrigen das Verhalten, das etwa von Frau Modder, die für die SPD-Fraktion gesprochen hat, an den Tag gelegt wird, für kleinlich. Das muss man hier nicht unbedingt so breit treten.

Drittens. Wir haben diese Rechtsprechung bekommen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden und hat gesagt: Schon wegen der Rechtsänderung muss auf Antrag nach Hare-Niemeyer ausgezählt werden. - Die Berufungsinstanz OVG Lüneburg hat daraufhin gesagt: Nein, nicht schon wegen der Rechtsänderung muss nach Hare-Niemeyer ausgezählt werden, sondern nur dann, wenn sich die Zusammensetzung von Fraktionen geändert hat und ein entsprechender Antrag vorliegt. - Da hätte man eigentlich Schluss machen können. Damit war die Rechtslage klar. Nur dann, wenn man partout durchsetzen wollte, dass es erst ab November 2006 nach Hare-Niemeyer geht, musste man etwas machen. Das haben Sie jetzt getan. Das ist auch von Ihrer Seite kleinlich.

Letzter Punkt. Die Stichtagsregelung in Artikel 6 dieses Gesetzentwurfs wird unter Umständen noch juristische Probleme für Sie aufwerfen. Die Aussage von Herrn Hiebing und Herrn Boden anlässlich eines ganz anderen Tagesordnungspunktes - das Thema stand überhaupt nicht auf der Tagesordnung - „Wir wollen da noch mal was ändern“ als Maßstab für die Rückwirkung zu nehmen, wie es auch in der Begründung steht, ist ja wohl ein Witz.

(Glocke der Präsidentin)

- Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Der einzig richtige Stichtag, den Sie juristisch hieb- und stichfest hätten absichern können, wäre der 6. Oktober. Das ist nämlich das Datum, zu dem dieser Gesetzentwurf den Mitgliedern des Innenausschusses zur Verfügung gestellt worden ist. Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Professor Dr. Lennartz. - Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst komme ich, wenn sich alle hingesetzt haben, zur Einzelberatung der Drucksache 2265. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lassen möchte. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist einstimmig gefolgt worden.

Artikel 7. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke schön. Sie können sich wieder hinsetzen. Gegenstimmen? - Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist das Gesetz so beschlossen.

Wir müssen noch über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2173 abstimmen. Dieser Antrag soll - das hat auch schon die Vertreterin der SPD-Fraktion gesagt - für erledigt erklärt werden. Das hatte ich eingangs auch schon dargestellt. Wer also der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den in die Beratungen einbezogenen Antrag für erledigt erklären möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Letzteres sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1800 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2304

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Konrath von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Konrath!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen einstimmig und in Übereinstimmung mit den mitberatenden Ausschüssen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in redaktioneller, teilweise auch in sachlicher Hinsicht überarbeitet. Dabei ließ er sich von dem Ziel leiten, die einzelnen Vorschriften möglichst präzise zu fassen

und dabei Verweisungen des Landesgesetzes auf das entsprechende Bundesgesetz auch möglichst verständlich auszugestalten.

(Vizepräsident Ulrich Biel über- nimmt den Vorsitz)

Die Überprüfung dieser Verweisungen hat ergeben, dass auf eine ganze Reihe von Vorschriften verzichtet werden kann. So sollen aus der Verweisungskette des § 2 Abs. 1 Satz 1 insgesamt fünf Bestimmungen vollständig und zwei weitere teilweise herausgenommen werden; zwei weitere werden durch klarere Ausformulierungen ersetzt. Über die Einzelheiten dieser Überarbeitung gibt der schriftliche Bericht Auskunft, der Ihnen vorliegt.

Ich kann mich daher in dem mündlichen Bericht darauf beschränken, eine sachliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf anzusprechen. In § 3 Abs. 2 wird die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung erstmals landesrechtlich ausformuliert. Die vom Ausschuss überarbeitete Fassung lehnt sich enger an das bisherige niedersächsische Abgabenrecht an und vermeidet einige Ungenauigkeiten der bundesrechtlichen Parallelvorschrift. Hierzu schlägt der Ausschuss noch eine Ergänzung vor, die sich gegen eine aus der Sicht des Ausschusses nicht überzeugende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wendet. Das Gericht hat beanstandet, dass die Umlage der Aufwendungen für die Versicherungsaufsicht auch solche Versicherungsunternehmen voll trifft, die daneben noch der Rechtsaufsicht einer anderen Landesbehörde unterliegen. Für eine Besserstellung dieser Unternehmen besteht aber kein einleuchtender Grund. Auch der mitberatende Rechtsausschuss sieht hierfür keine Notwendigkeit, da diesen Unternehmen aus der allgemeinen Staatsaufsicht keine zusätzlichen Kosten entstehen und beide Behörden demselben Rechtsträger - nämlich dem Land angehören.

Ich bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Höttcher von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Drucksache 1800: Änderung des Niedersächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes. Der § 2 ist der Kern dieses Gesetzes. Hier werden die sachlichen Anforderungen und Aufsichtsmittel der zu beaufsichtigenden Unternehmen geregelt. Die Änderungen sind notwendig geworden, da aus den einstigen Pflichtversicherungen und Monopolanstalten Braunschweigische, Oldenburgische und Ostfriesische Landesbrandkasse Wettbewerbsversicherungen entstanden sind. Das Land hat hier die Gesetzgebungskompetenz verloren. Auch den Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes des Bundes muss Rechnung getragen werden. Einzelne Punkte möchte ich ganz kurz erwähnen.

Der Geschäftsleiter eines Versicherungsunternehmens muss als Erlaubnisvoraussetzung eine fachliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen. Entfallen können Genehmigungen für Geschäftsplanänderungen. Die bisherige Regelung, den Versicherten Jahresunterlagen zukommen zu lassen, kann entfallen. Eine Reihe von geänderten Bestimmungen haben Auswirkungen auf die Rechnungslegung.

Damit eine Rechtsänderung im laufenden Geschäftsjahr vermieden werden kann, soll die Neuregelung bereits zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Von der SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Wolfkühler das Wort.

(Reinhold Coenen [CDU]: Jetzt nicht wieder alles in Frage stellen!)