Protocol of the Session on October 5, 2005

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

und entscheiden uns danach für die rechtlich und wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

(Zustimmung bei der FDP)

Wenn Sie das während Ihrer Regierungszeit immer getan hätten, würde es unserem Land heute sicherlich besser gehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Gestatten Sie mir noch eine kurze persönliche Anmerkung: Da das mein letzter Redebeitrag vor meinem Ausscheiden aus dem Landtag war, möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich für die Zusammenarbeit mit den Kollegen - weil Sie gerade hier sitzen, vor allem bei Ursula Helmhold, bei Dieter Möhrmann und ganz besonders bei Bernd Althusmann - bedanken. Dem ganzen Haus

wünsche ich auch in Zukunft stets die richtigen Entscheidungen zum Wohle unseres Landes. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Dr. von der Leyen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja eine eigenwillige Phantomdebatte, die die Opposition hier führt. Das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz sieht seit seinem In-Kraft-Treten im Jahr 1982 in § 3 die Möglichkeit der Beleihung Dritter zur Durchführung des Maßregelvollzugs vor - genau wie viele andere Ländergesetze in der Bundesrepublik. Ich nenne nur Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Wenn man die Beratungsprotokolle zum Gesetzentwurf 1982 ansieht, wird deutlich, dass damals keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken dahin gehend geltend gemacht wurden, dass die gesetzliche Möglichkeit der Beleihung Dritter nicht in Ordnung wäre.

Auch in den Folgejahren - seit In-Kraft-Treten des Gesetzes - gab es keine Bedenken, schon gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie hatten 13 Jahre Zeit gehabt, sich diese Gedanken zu machen. Jetzt will die SPD die Rolle rückwärts. Während also andere Länder die Dinge fortentwickeln, würden wir uns damit zurückentwickeln, und zwar ohne überhaupt die Frage geprüft zu haben, unter welchen Rahmenbedingungen und in welchen engen Grenzen eine Beleihung Dritter bei der operativen Umsetzung des Maßregelvollzugs möglich ist. Das gehört aber zu einer differenzierten Betrachtungsweise.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die zehn Landeskrankenhäuser umfassen zu drei Vierteln - Frau Helmhold: drei Viertel! - die allgemeine Psychiatrie, wie sie in vielen Krankenhäusern in anderer Trägerschaft angeboten wird. Hier plant die Landesregie

rung einen Trägerwechsel. Die allgemeine Psychiatrie, die eine Fachrichtung wie Chirurgie oder Kinderheilkunde ist, wird vollständig privatisiert. Das Land wird somit in Zukunft keine Krankenhäuser einzelner Fachrichtungen mehr in eigener Trägerschaft bewirtschaften.

Etwa ein Viertel - mehr nicht! - der Arbeit der Landeskrankenhäuser umfasst den Maßregelvollzug. Das ist eine hoheitliche Aufgabe, soweit das Thema Freiheitsentzug und bestimmte Bereiche der Therapie betroffen sind. Es bleibt eine hoheitliche Aufgabe, auch wenn man Dritte in die Umsetzung der Aufgabe einbezieht. Hierzu kann ich nur aus der vorangegangenen Plenarsitzung zitieren:

„Eines ist klar. Das Land bleibt verantwortlich für die Leistungsqualität, für die Sicherung und Finanzierung, und steuert diese Prozesse im Interesse der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung. Wir brauchen Investitionsmittel, um die immer weiter steigende Zahl der Patienten im Maßregelvollzug angemessen unterbringen zu können und auch angemessen“

- qualitativ hochwertig

„therapieren zu können.“

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Deshalb gehen wir eine Public Private Partnership ein. Allein um diese Fragen geht es.

Mittlerweile haben mehrere Länder - Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hamburg - bereits den Schritt der Beleihung vollzogen, wobei die Vertragsgestaltungen durchaus unterschiedlich sind. Darauf kommt es an. Nach meiner Kenntnis gibt es weitere Länder, die derzeit prüfen, Dritte an der Durchführung des Maßregelvollzugs zu beteiligen. In diesem Prozess befinden auch wir uns. Wir werden im Rahmen unseres Prüfprozesses sorgfältig arbeiten. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir den grundrechtsrelevanten Kernbereich des Maßregelvollzuges auch im Wege der Beleihung nicht antasten; im Gegenteil. In Niedersach

sen werden weiterhin Landesbedienstete diese Aufgabe wahrnehmen.

Dieser Umstand ändert aber nichts an der Tatsache, dass im Rahmen eines abgestuften Systems trotzdem auch Dritte außerhalb des Kernbereichs in die operative Umsetzung des Maßregelvollzuges einbezogen werden können. Dies macht auch Sinn, wenn es um Qualität und Leistungsfähigkeit geht. Ich erwähne nur Stichworte wie Verpflegung, Wäscherei, Apotheke, Gebäude- oder Investitionsmanagement. Das gilt es, vorurteilsfrei zu prüfen. Die Einbeziehung Dritter und auch die Beleihung sind nicht per se bedenklich oder unzulässig. Der konkrete Ausgestaltungsrahmen ist entscheidend. Die beabsichtigte Einbeziehung Dritter in die operative Umsetzung des Maßregelvollzug ist auch nicht im Ansatz ein Einfallstor für die Aufgabe des Gewaltmonopols des Staates. Wer das behauptet, redet wider besseres Wissen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie soll allein dazu beitragen, die Aufgabenerledigung den aktuellen Betriebs- und Investitionsbedürfnissen anzupassen. Hoheitliche Aufgabe bleibt dabei immer hoheitliche Aufgabe.

Abschließend lassen Sie mich sagen: Wir werden das realisieren, was verfassungsrechtlich zulässig ist, und kein unkalkulierbares Risiko eingehen. Aber wir müssen auch die Gelegenheit haben, dies alles mit Sorgfalt und ohne Legendenbildung prüfen zu können. Deshalb lehne ich die Intention dieses Gesetzentwurfes ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen zur federführenden Beratung zu überweisen. Mitberatend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zuständig sein, ebenso der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Beides Letztere sehe ich nicht. Damit ist so beschlossen worden.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, erteile ich Herrn Kollegen Jüttner nach § 75

unserer Geschäftsordnung das Wort. Bitte schön, Herr Jüttner!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss auf den Tagesordnungspunkt 1 a von heute Vormittag zurückkommen. Herr McAllister hat hier zum Thema „Situation bei der Polizei“ gesprochen und hat sich über das gute Klima gefreut. Das will ich nicht kaputt machen, wir wollen ja fair und kooperativ miteinander arbeiten.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Bei dieser Gelegenheit hatte er darauf hingewiesen, dass es manchmal recht klug ist, über die Grenzen des Landes hinauszuschauen. Wenn man sehe, was anderswo passiere, dann werde man zurückhaltend. Er hat dann aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen berichtet, wo ein besonderes Ruhestandsmodell mit gestaffelten Lebensarbeitszeiten für die Polizeibeamten beschlossen worden sei. Er hat dann sinngemäß gesagt: Da sehen Sie einmal, wie in SPD-regierten Ländern die polizeiliche Praxis ausgestaltet wird.

Ich habe in diesem Landtag gelernt, dass das Arbeiten mit halben Wahrheiten nicht klug ist und dass wir es lassen sollten, meine Damen und Herren, so miteinander umzugehen.

(Beifall bei der SPD)

Herr McAllister, wenn Sie aus Nordrhein-Westfalen zitieren, dann sollten Sie nicht im September 2003 stehen bleiben, sondern auf den 4. November 2003 schauen. An diesem Tag beschloss nämlich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, von dieser unterschiedlichen Behandlung der Landespolizisten Abstand zu nehmen, weil sie gemerkt hatte, dass man sich damit Ärger an die Hacken holt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Nun können Sie zu Recht sagen: Na gut, aber was haben die dann beschlossen? Da haben Sie Recht. Sie haben das beschlossen, was die Landesregierung hier gerade plant und was der Abgeordnete Bode als noch diskussionsbedürftig herausgestellt hat. Wir sind interessiert zu erfahren, wie die Debatte ausgeht.

Ich möchte nur der Vollständigkeit halber darauf hinweisen - damit hier im Raum nichts Halbes

stehen bleibt -, dass der Landesparteitag der CDU in Nordrhein-Westfalen am 5. März dieses Jahres Folgendes festgestellt hat - er hat damals das Wahlprogramm beschlossen -; ich zitiere:

„Wir wollen die Polizeibesoldung und die Arbeitszeiten“

- also das mit den 62 Jahren

„neu regeln. Die heutigen Strukturen sind in erheblichem Maße ungerecht und intransparent und führen zu Demotivation. Eine Neuordnung“

kann gestaltet werden.

„Ihre Eckpunkte sind:... Die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten verbunden mit einer Flexibilisierung der individuellen Lebensarbeitzeit.“

Meine Damen und Herren, wir bitten um korrekte und vollständige Informationen, wenn Sie, Herr McAllister, auf den Sachstand in anderen Ländern zurückgreifen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN - Unruhe)

Es liegt eine weitere Wortmeldung zur - davon gehe ich aus - Geschäftsordnung nach § 75 vor. Herr Kollege McAllister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jüttner, ich nehme das jetzt erst einmal zur Kenntnis, was Sie vorgetragen haben, und sichere dem hohen Hause zu, dass ich erstens alles nachlesen werde und mich zweitens gegebenenfalls zu gegebener Zeit im Laufe dieser Plenardebatte nach § 75 der Geschäftsordnung zu Wort melden werde. Sollten Sie Recht haben, dann war es wichtig und richtig, dass Sie uns diesen Hinweis gegeben haben. Aber lassen Sie mich das bitte erst einmal überprüfen.

Ein Letztes: In Wahlprogramme zu schauen, ist ein kluger Hinweis von Ihnen. Das werden wir beherzigen. Das Landtagswahlprogramm der SPD zur Wahl 2003 wird uns in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch reichliche Zitatenschätze bieten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Uwe Schwarz [SPD]: Eine schlappe Erwiderung!)