Protocol of the Session on May 15, 2003

Vielen Dank, Herr Kollege. - Bitte schön!

Das, was Sie schildern, ist mir in keiner Form bekannt. Ich bin am selben Tag in der MHH gewesen. Sowohl der ärztliche Direktor als auch der behandelnde Arzt haben mit mir gesprochen. Keiner hat die Thematik, dass der eine gegen den anderen gearbeitet hätte, angesprochen. Insofern gehe ich davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Vielen Dank. - Herr Dr. Matthiesen, bitte schön!

Frau Ministerin, wie können im ambulanten und stationären Bereich lebensbedrohliche Infektionen verhindert oder zumindest weitgehend verhindert werden?

Frau Ministerin!

Im stationären Bereich ist nach SGB V die Krankenhaushygiene zuständig. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen sind bundesgesetzlich genau geregelt, wobei eine kontinuierliche Fortführung erfolgt. Was den ambulanten Bereich angeht, so hatte ich gerade die wichtige Funktion des öffentlichen Gesundheitsdienstes skizziert. Ich verweise hier auf das Zusammenspiel mit den Kommunen und den Hilfsorganisationen, die vorwiegend die Transport- und Rettungswege sichern.

Vielen Dank. - Frau Kollegin Groskurt, bitte schön!

Frau Ministerin, die Landesregierung hat ja festgestellt, dass den Bezirksregierungen keine Listen der Krankenhäuser vorliegen, die bei lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten zuständig sind. Hat sich das inzwischen erledigt? Haben sie inzwischen auch die Verzeichnisse und die Handlungsanweisungen bekommen?

Vielen Dank. - Bitte schön!

Ja, das ist der Fall.

Danke sehr. - Frau Kollegin Stief-Kreihe, bitte schön!

Frau Ministerin, ich möchte Ihre Darstellung gerne auf ein aktuelles Problem beziehen. Wir leben ja in der ständigen Sorge, dass die Geflügelpest auch in Niedersachsen auftritt. In den Niederlanden ist festgestellt worden, dass es durch die Übertragung von Viren auch auf die Menschen zu ernsthaften Erkrankungen bis hin zu einem Todesfall gekommen ist. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen Ihnen vor bzw. welche Informationen - wenn hier von Vorsorge, Schutz und Information die Rede ist - geben Sie für die betroffenen Menschen - sprich: Veterinäre, Hilfspersonal - als Vorbeugung nach außen?

Vielen Dank. - Frau Ministerin! Heute können Sie sich Ihren morgendlichen Waldlauf ersparen. Bitte schön!

Das Thema Geflügelpest ist ein sehr ernstes Thema. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind so weit gediehen, dass die Geflügelpest in seltenen Fällen, wenn man mit Kot der betroffenen Tiere in Berührung kommt, z. B. zu Augenentzündungen führen kann, was also nicht hoch dramatisch ist. Der erwähnte Tierarzt hatte Nebenerkrankungen. Eine Herpes-Erkrankung war da mit im Spiel. Das verändert die Immunlage des Organismus sehr stark. Außerdem kamen noch zwei persönliche Probleme hinzu, die ich hier in der Öffentlichkeit nicht thematisieren möchte, obwohl das gestern auch über den Sender ging. Das war also ein sehr spezifischer Fall. Die Geflügelpest ist aber üblicherweise für den Menschen nicht gefährlich. Sie kann zu ganz milden Konjunktividen führen.

Unsere Sorge ist - das ist im Zusammenhang mit Viren dominant -, dass Viren mutieren können und insbesondere über den Wirt „Schwein“ in veränderter Form auf den Menschen übertragen werden. Deshalb sind wir, abgesehen von der großen Komponente der Landwirtschaft, so darauf bedacht, konsequent Isolationsmöglichkeiten bzw. die Sicherheitsmaßnahmen in den betroffenen Gegenden durchzuführen. Zurzeit besteht für den Menschen dort keine Gefahr. Wir wissen aber, dass Viren mutieren können. Deshalb muss man insbesondere Gefahrenherde ausschließen.

Vielen Dank. - Herr Kollege Böhlke hat jetzt eine Frage. Bitte schön!

Frau Ministerin, Niedersachsen ist ein Flächenland. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, die Frage zu stellen: Ist der Transport von lebensbedrohlich Erkrankten in Niedersachsen gewährleistet?

Frau Ministerin!

Der Transport ist über die Rettungsdienstleitstellen und die Hilfsorganisationen, die in diesem Zusammenhang miteinander verknüpft sind, hervorragend gewährleistet.

Vielen Dank. - Herr Kollege Nahrstedt, bitte schön!

Frau Ministerin, an der Informationskette bei schwerwiegenden Infektionskrankheiten ist heute ja immer noch die Bezirksregierung beteiligt. Sie beabsichtigen, die Bezirksregierungen abzuschaffen. Ich frage Sie: Wer soll diese wichtige Funktion in diesen großen regionalen Räumen übernehmen, wenn die Bezirksregierungen abgeschafft sind?

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Die Funktion wird weiterhin wahrgenommen werden. Die Entscheidungen über die Verlagerung von Kompetenzen der Bezirksregierungen, die aufgelöst werden, werden innerhalb der nächsten drei Jahre getroffen und dann abgeschlossen sein. Dass ich heute nicht einen Schnellschuss mache und sage „Vielleicht hierhin oder dorthin“, werden Sie verstehen; denn das will wohl überlegt sein. Wir

haben aber sehr gut funktionierende Strukturen, die ich eben aufgezeigt habe, gerade das Thema Gesundheitsämter, gerade das Thema Landesgesundheitsamt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man ein Kompetenzzentrum zum Thema Gesundheit entwickelt. Wir haben im Landesgesundheitsamt im Augenblick eine Zentralstelle, die wir für das Thema Infektionen entwickeln, die hohe Kompetenzen gerade in diesem ganz engen Gebiet besitzt. Hieran wird also gearbeitet. Innerhalb der nächsten drei Jahre werden die Entscheidungen klar sein.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Kollegin Harms, bitte schön!

Nachdem auch ich die Berichterstattung über Möglichkeiten zur Früherkennung von SARSFällen und zu sonstigen Präventionsmaßnahmen mit Interesse verfolgt habe, ist für mich die Frage offen geblieben, weshalb eigentlich in der Bundesrepublik auf den Flughäfen - also dort, wo ein großes Potenzial für die mögliche Einschleppung dieser Viren besteht - zur Erkennung dieser Fälle nicht auch mit Wärmebildkameras gearbeitet wird.

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Über diese Frage habe ich mir in der Tat auch Gedanken gemacht, Frau Harms. Mir sagen die Experten, dass dies nicht sinnvoll wäre, weil die Wärmebildkameras offensichtlich nur bei hohem Fieber Informationen liefern. Hohes Fieber ist aber einfach zu erkennen und auch durch andere Kriterien zu erfassen.

Frau Harms, bitte schön!

Ich bin auf dieses Thema bzw. auf diese Möglichkeit zu sprechen gekommen, weil ich gelesen habe, dass in Asien durchaus damit gearbeitet wird und

dass man mutmaßt, dass in Europa aus Kostengründen auf dieses Vorgehen verzichtet wird.

Frau Ministerin!

Es ist vielleicht ganz gut, dass Sie dieses Thema noch einmal aufgreifen; denn das zeigt, dass man die Dinge zu sehr reduziert - das werfe ich Ihnen jetzt nicht vor, sondern das liegt oft an der Berichterstattung, die auf einen Satz oder ein Wort reduziert ist - und simplifiziert. In Asien tragen viele der Dinge, die wir medienwirksam sehen - Mundschutz, Temperatur im Ohr messen, Wärmebildkameras -, nicht wesentlich zur Eindämmung der Infektion bei, können aber durchaus als Überreaktion nach den Versäumnissen in den Wochen vorher betrachtet werden, in denen negiert wurde, dass sich die Infektion in dieser Form ausbreitet. Die Infektion hätte sich niemals so ausbreiten können, wenn von vornherein richtig gehandelt worden wäre. Dann stellt sich auch die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Wärmebildkameras - die uns nach Aussagen der Experten unter dem Strich nichts bringen - nur zur Beruhigung oder zur Eindämmung der Hysterie einzusetzen. Es liegt in unserer Verantwortung, da auf die Experten zu hören, wenn sie sagen, dass uns das in der Diagnostik nichts bringt und dass es nicht dazu führt, dass wir den Einzelnen am Flughafen erwischen. Daran, dass diese Fälle sehr eingegrenzt auftreten - wir haben bis jetzt neun SARS-Fälle und 39 Verdachtsfälle in Deutschland -, merken wir auch, dass wir im Augenblick mit dem Vorgehen sehr erfolgreich sind, im Verdachts- oder Erkrankungsfall direkt die Behandlungskette in Gang zu setzen. Wenn aber z. B. am Flughafen so überzogen reagiert würde, würde das Geld nicht richtig eingesetzt.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Kollege Steinecke!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe noch eine Frage an die Ministerin in Bezug auf die Geflügelpest. Habe ich Ihre Antwort richtig

verstanden, dass es für das Hilfspersonal keinerlei Verhaltensanweisungen oder Hinweise gibt, wie man sich zu verhalten hat, wenn man in Ställen eingesetzt wird?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin!

Nein, da haben Sie mich nicht richtig verstanden. Das war ja eine allgemeine Frage nach der Gefährdung der Bevölkerung durch die Geflügelpest. Es gibt ganz detaillierte Vorschriften, wie sich das Hilfspersonal bzw. Personal - Tierärzte, aber auch diejenigen, die direkt im Kontakt mit den Tieren arbeiten - zu verhalten hat: Schutzbrillen, Handschuhe, Kleidung. Das ist ganz detailliert beschrieben. Es gibt also genaue Vorschriften dafür. Die sind auch absolut sicher festgelegt. Die erste Frage bezog sich darauf: Gibt es eine allgemeine Gefährdung der Bevölkerung durch die Geflügelpest?

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfrage liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache dazu ist damit geschlossen.

Ich rufe dann auf:

c) Abzockerei im Naturschutz? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/158

Wer möchte die Anfrage einbringen? - Bitte schön, Herr Kollege Janßen!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlässlich des Festaktes zur Fertigstellung der Deichbaumaßnahme „Mariensiel Dangast“ am 2. Mai 2003 in Sande-Cäciliengroden sprach Herr Umweltminister Sander im Zusammenhang mit den naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen davon, dass Umweltpolitik für die Menschen in vielen Bereichen nicht mehr verständlich und zu reiner Abzocke geworden sei. „Abzocken“ meint nach dem Duden, jemanden auf betrügerische Art und Weise um sein Geld bringen oder doch nach allgemeinem Sprachgebrauch zu

mindest, jemanden auf unfaire Weise monetär erleichtern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Niedersächsische Landesregierung:

1. In welchen Sachverhalten sieht die Niedersächsische Landesregierung den Tatbestand des „Abzockens“ im Umweltbereich und insbesondere im Zusammenhang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht als gegeben an?

2. Welche staatlichen oder kommunalen Behörden haben nach Kenntnis der Landesregierung in welchen konkreten Fällen im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Genehmigungen in betrügerischer oder doch zumindest unfairer Absicht Dritte „abgezockt“?

3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung daraus ziehen, dass nach ihrer Ansicht offensichtlich bei der Anwendung der Eingriffsregelung massive Verstöße gegen das Naturschutzrecht in Niedersachsen vorliegen?

Vielen Dank. - Bevor der Herr Umweltminister das Wort erhält, will ich darauf hinweisen, dass die Damen und Herren, die mit Kameras und ähnlichem Gerät hantieren, diejenigen sind, die den neuen Landtagsfilm produzieren sollen. Deshalb bitte ich um Verständnis, wenn sie versuchen, jetzt Aufnahmen zu machen. Auch wenn die Kamera auf Sie gerichtet ist, ist das keine Garantie dafür, dass Sie im Film auch auftauchen. Wir sehen mal. Ich bitte um Nachsicht.