Ein gutes Beispiel hierfür - auch etwas Positives darf hier einmal genannt werden - ist die Schulstrukturreform.
ein Gesetz, das ganz anders war als der ursprüngliche Gesetzentwurf. Es ist dann auch umgesetzt worden. Ständig so zu tun, als würden wir uns Argumenten verschließen, ist schlicht und ergreifend nur hervorgeholt.
(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Was war denn schlecht? - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Sprechen Sie über die Verfassung!)
Es ist völlig richtig - das soll auch gar nicht bestritten werden -, dass im Fall des niedersächsischen SOG das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt hat und dass wir diesem Gesetz zugestimmt haben. Daran will ich gar nicht herumdeuteln. Allerdings ist für meine Fraktion festzustellen - nur für die kann ich hier sprechen -, dass wir bereits im Gesetzgebungsverfahren einige Bestimmungen entschärft bzw. verändert haben, z. B. den Erhalt des Richtervorbehalts, das Überwachungsverbot für besondere Berufsgruppen wie Ärzte, Journalisten oder Rechtsanwälte.
Trotzdem waren noch einige Bestimmungen im Gesetzentwurf enthalten, denen wir nur auf dem Kompromissweg unsere Zustimmung erteilt haben. Ich will in diesem Zusammenhang gar nicht verschweigen, dass auch innerhalb der FDP große Kritik an unserer Landtagsfraktion geübt wurde. Wir hatten aber schon weit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeräumt, dass die von uns mitgetragene Entscheidung, soweit sie die präventive Telefonüberwachung betraf, nicht richtig war. Wir haben das auch öffentlich erklärt und diese Entscheidung begründet.
Deshalb fühlen wir uns durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes letztlich in unseren Bedenken bestätigt.
- Das darf man hier ruhig einmal so sagen. Man kann auch einmal Fehler eingestehen, Herr Jüttner. Das kennen Sie vielleicht nicht, aber wir können so etwas.
Deshalb kann man sicherlich für die Zukunft sagen: Demnächst wird man sicherlich mehr auf die Bedenken der FDP hören.
Anders verhält es sich - jetzt kommen wir zu dem interessanten Punkt - bei dem Mediengesetz. Entgegen der eben von Ihnen geäußerten Auffassung, Herr Jüttner,
hat der Staatsgerichtshof bestätigt, dass das Land die Beteiligung politischer Parteien durch das Mediengesetz durchaus einschränken darf,
um eine entsprechende Politikferne zu gewährleisten. Sie tun ja gerade so, als wäre alles für nichtig erklärt worden.
- Die konkrete Ausgestaltung der numerischen Beteiligungsgrenzen wurde als zu weit gehend abgelehnt; das ist insofern richtig. - Durch das Gericht wurde vor allem unsere Auffassung bestätigt, dass der Einfluss der Parteien durch Medienbeteiligungen beschnitten werden muss. Nach der Meinung der FDP gibt es am besten gar keine Beteiligung der Parteien an Medien. Dann gibt es nämlich auch keine Verschwimmungen, was für einen objektiven Journalismus wesentlich besser ist. Wir wollen eine größtmögliche Entflechtung von Politik und Medien.
Insgesamt kann man deshalb sagen: Sie haben mit Ihrem Antrag ziemlich viel heiße Luft abgelassen. Aber es ist auch klar: Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Die habe ich eben eingestanden. Das ist gar keine Frage. Ich gebe aber gerne zu, dass Fehler, die zu verfassungswidrigen Regelungen führen, besonders unverzeihlich sind. Aber wir werden in Zukunft sicherlich besser arbeiten. Sie können gewiss sein: Wir werden zukünftig sorgfältiger arbeiten und den Sachverstand und die Bedenken in die Beratungen mit einbringen.
Wenn Sie jetzt schon im vorauseilenden Gehorsam feststellen, dass bei der Privatisierung der Landeskrankenhäuser das Gleiche gemacht wird und dass der Haushalt auch verfassungswidrig sein wird, dann sollten Sie erst einmal abwarten, was passiert, bevor Sie etwas in die Gegend postulieren.
Abschließend möchte ich zum Haushalt sagen: Bei dem Trümmerhaufen, den Sie uns überlassen haben, müssen wir erst einmal ordentlich aufräumen.
Wir müssen das erst einmal ordentlich aufarbeiten, damit wir wieder zur Verfassungsmäßigkeit kommen. Das kann man nicht von heute auf morgen schaffen. Aber das haben Sie bis zum heutigen Tage nicht kapiert. Deshalb muss man an Ihrer Kompetenz ernsthaft zweifeln. - Vielen Dank.
Herr Kollege Jüttner, ich war nicht ganz sicher, deshalb habe ich die Verwaltung gebeten nachzuschauen. Aber ich bin veranlasst, Ihnen für den Begriff „Dünnbrettbohrer“ einen Ordnungsruf zu erteilen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiner Bartling [SPD]: Wolfgang, wir sind stolz auf dich! - Bernd Althus- mann [CDU]: Da hat jemand gerufen „Wir sind stolz auf dich“! Das will ich einmal anmerken!)
Auch wenige Tage vor der Bundestagswahl - wir haben das alle geahnt - sollten wir uns bemühen, dass dieses Parlament nicht ein Bild abgibt, das Leute vielleicht dazu veranlasst, zu Hause zu bleiben und nicht zur Wahl zu gehen.
Ich darf Ihnen noch einen Hinweis geben: Das sind die Regeln des Deutschen Bundestages, die ich angewendet habe. Deshalb ist dieser Ordnungsruf, denke ich, auch berechtigt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist innerhalb von acht Wochen zweimal höchstrichterlich abgewatscht worden. Zwei zentrale Gesetzesvorhaben sind vom Bundesverfassungsgericht und vom Staatsgerichtshof in zentralen Punkten kritisiert worden. Wir stellen fest: Das Polizeigesetz und das Mediengesetz waren zum großen Teil verfassungswidrig. Das ist für diese Landesregierung eine krachende Niederlage.
Die Regelung der so harmlos daherkommenden präventiven Telefonüberwachung war ein schwerer Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Ich rate Ihnen allen: Lesen Sie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einmal genau durch! Denn es ist an Klarheit nicht zu überbieten. Die Regelung ist erstens formalrechtlich verfassungswidrig, weil Sie nicht einmal die Kompetenz dazu hatten, Telefonüberwachungen in Niedersachsen zu regeln; denn dafür ist der Bund zuständig. Zweitens ist die Regelung inhaltlich verfassungswidrig, weil Sie ein Grundrecht schwer verletzt haben, und dann war es auch noch gesetzestechnisch schlampig gemacht, weil Sie nicht einmal das Zitiergebot beachtet haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen fest: Das niedersächsische Polizeigesetz war nicht das schärfste Polizeigesetz, es war nicht das beste Polizeigesetz, und - mein lieber Herr Kollege Bode, ducken Sie sich nicht weg - es war schon gar nicht das liberalste Polizeigesetz, sondern das schlechteste Polizeigesetz aller Länder.
sich gewaschen. Das war ignorant und arrogant. Egal ob es von Verfassungsrechtlern, von Generalstaatsanwälten oder Polizeipraktikern kam - Sie haben das einfach in den Wind gestoßen und keine Kritik angenommen. Die Quittung haben Sie jetzt bekommen. Das ist die verdiente Quittung. Sie sind höchstrichterlich abgestraft worden. Darüber freuen wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Während der Innenminister - das muss einmal gesagt werden - nicht einmal den Mumm hatte, seine Niederlage vor der Presse zu rechtfertigen, sondern seine arme Justizministerin vorgeschickt hat, empfand ich die Kommentierung der FDP als grotesk und bizarr. Was sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Philipp Rösler? - Man sei ganz „erleichtert“ über das Urteil.