Protocol of the Session on June 22, 2005

Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat in der eben erwähnten Sitzung ebenfalls drei Fälle der Kreditaufnahme für Niedersachsen dargelegt, für rückzahlbare Darlehen oder aber für übertragene Förderprogramme, für die Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Alles würde und wird normal über den Landeshaushalt abgebildet. Jegliches Förderprogramm, das an die LTS gegeben wird, oder die Gewährung von Zuschüssen ist in dem Gesetzentwurf nicht zu regeln, so der Landesrechnungshof. Alles erfolgt letztlich über den Haushaltsplan. Ich kann es nicht verstehen. Jedes Jahr wird im Haushaltsausschuss eine vertrauliche Übersicht über sämtliche Landesbürgschaften verteilt. In der letzten Übersicht vom 10. Mai können Sie nachlesen, dass sich das Gesamtvolumen - das ist jetzt nicht mehr vertraulich - für den Bereich Landesinitiative „Energieeinsparung“ auf 31,3 Millionen Euro beläuft. Alles ist hinterlegt, ist transparent, ist im Haushaltsausschuss vorgelegt worden, ist Ihnen vorgelegt und mit Ihnen diskutiert worden. Dennoch sagen Sie: Schattenhaushalt. - Meine Damen und Herren, das entzieht sich inzwischen auch unserem Verständnis. Sie können alles nachlesen. Offenbar wollen Sie es aber nicht nachlesen, meine Damen und Herren. Inzwischen scheint auch die SPD auf diesen Kurs umgeschwenkt zu sein.

Ich sage Ihnen sehr deutlich: Die LTS kümmert sich im Jahr 2004 um kinderreiche Haushalte. Für schwerbehinderte Menschen wurden im Jahr 2004

beim Kauf sowie beim Neu- bzw. Umbau angemessenen Wohnraums insgesamt 646 Eigentumsmaßnahmen und 316 Mietwohnungen gefördert. Das ist eine großartige Bilanz der LTS. Insofern sind meiner Meinung nach viele Ihrer Bedenken auch hinsichtlich bewährter Strukturen, die es bereits seit 50 Jahren gibt, mitnichten gerechtfertigt.

Meine Damen und Herren, es war die CDUFraktion, die bei den Beratungen im Haushaltsausschuss eine Regelung vorgeschlagen hat, nach der im Zweifelsfall sogar der Haushaltsausschuss im Falle irgendwelcher Verlagerungen von Zuschüssen auf die entsprechenden Ministerien über den § 1 ein Zustimmungsrecht haben soll und die Zustimmung letztendlich durch das Parlament erfolgen können soll. Ich glaube, das ist ein Verdienst von CDU und FDP. Sie haben kein Jota dazu beigetragen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Von daher, meine Damen und Herren, wäre es ein gutes Signal, wenn Sie nach intensivsten Beratungen im Ausschuss und nach Widerlegung sämtlicher Behauptungen in Richtung eines Schattenhaushaltes endlich aus dem Schatten Niedersachsens heraustreten und diesem für die Wirtschaft unseres Landes so wichtigen Gesetzentwurf zustimmen könnten. Wir freuen uns darauf. Treten Sie aus dem Schatten heraus! - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Redner ist Herr Möhrmann von der SPDFraktion.

(David McAllister [CDU]: Es ist doch alles gesagt! Gib auf!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich bin ich gegen öffentliche Ausschusssitzungen. Wenn ich mir aber die Reden von Herrn Althusmann und vom Minister anhöre, dann muss ich sagen: Es spricht doch einiges dafür, dass man der Öffentlichkeit einmal die Chance geben sollte, das, was im Ausschuss passiert, mit dem, was hier behauptet wird, zu vergleichen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, wenn Sie wirklich mit offenem Visier kämpfen würden, dann hätten Sie uns erheblich mehr Zeit für die Beratung gegeben. Das Thema ist seit Ihrem Regierungsantritt - nachdem Sparkassengesetz und NORD/LB geregelt waren bekannt. Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, eine normale Beratung durchzuführen. Wir aber mussten im Ausschuss beraten, ohne dass der GBD die Möglichkeit hatte, zu der ganzen Thematik Stellung zu nehmen. Wir mussten uns die Stellungnahme des Landesrechnungshofs selbst einholen. So offen war das Visier also nicht.

Herr Minister Möllring, Sie haben hier darauf hingewiesen, dass der Haushaltsausschuss widersprechen könne. Diese Möglichkeit hatte der Regierungsentwurf aber nicht vorgesehen. Diese Möglichkeit ist nun auch nicht deshalb geschaffen worden, weil sich die CDU-Fraktion weiterbewegt hat, sondern diese Möglichkeit ist von uns im Ausschuss gemeinsam erarbeitet worden. Das ist auch gut so.

Meine Damen und Herren, ich möchte ganz offen auch noch Folgendes sagen: Das vorliegende Gesetz spricht von seiner Anlage her für eine breite Zustimmung. Die entscheidende Frage aber lautet: Ist es tatsächlich so gestaltet, dass diese breite Zustimmung möglich ist? - Meine Damen und Herren, ich möchte anhand einiger Beispiele deutlich machen, weshalb uns zunächst einmal Zweifel gekommen sind und wir letztendlich Nein gesagt haben.

Herr Althusmann, Sie haben auf den Personalabbau hingewiesen. Das ist ja richtig. Der hat aber schon früher begonnen. Seinerzeit standen Sie noch nicht in der Verantwortung. Das ist jetzt weiter umgesetzt worden. Auf die Frage, welche personellen Ressourcen aufgrund der Verlagerung von Aufgaben auf die LTS in den Ministerien eingespart werden konnten, gibt es bisher keine Antwort.

Meine Damen und Herren, es gibt noch eine zweite Sache, die hier angesprochen werden muss. Wir haben eine Informationsbroschüre der NBank bekommen. Im Ausschuss ist gesagt worden, die LTS übernehme bestimmte Bereiche der europäischen Förderung. Auf Nachfragen haben wir aber feststellen müssen, dass die Aussage, dass alles auf die LTS konzentriert werde, nicht richtig ist, sondern dass es Parallelförderungen durch LTS und NBank gibt. Wenn das wirtschaftlich sein soll, meine Damen und Herren, muss man

das vorher doch einmal abgeklärt haben. Es gibt ganz konkrete Hinweise darauf, dass z. B. in den Bereichen Interreg III A sowie im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen beide Institutionen fördern. Ich finde, dass man sich das Ganze - wenn man Personal abbauen und als Land wirtschaftlich arbeiten will - noch einmal ansehen und ausgleichen sollte. Das aber hätte uns nicht dazu bewogen, Nein zu sagen.

Es gibt einen weiteren Grund. Auf die Frage, ob die Mittel in Zukunft außer im Bereich LTS-Agrar auch in anderen Bereichen abgeschöpft werden sollen, um Ihnen, Herr Möllring, die Haushaltsanierung möglicherweise zu erleichtern, gab es nur eine hinreichende Antwort dergestalt, dass gesagt wurde, dass dem derzeit noch landesgesetzliche Regelungen gegenüberstünden. Das war für mich Hinweis genug darauf, dass dort vermutlich noch mehr passiert und nicht nur bei LTS-Agrar alles abgeschöpft wird. Das haben im Übrigen auch wir schon gemacht. Das ist jetzt nicht der Vorwurf. Wir werfen Ihnen aber vor, dass Sie auch hier nicht mit offenem Visier kämpfen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, noch ein letztes. Ich wundere mich, mit welchem Selbstbewusstsein sich der Minister hier hinstellt und so tut, als hätte er überhaupt keine Vergangenheit. Herr Möllring, ich möchte Sie an die Diskussionen über die Frage, ob es Schattenhaushalte gibt oder nicht, und an die Aussagen des Landesrechnungshofs dazu erinnern. Dem sind Sie seinerzeit, als Sie noch in der Opposition waren, vollständig gefolgt und haben gesagt, das sei ein Schattenhaushalt. Dann haben wir ein Gutachten eingebracht, in dem der GBD festgestellt hat, dass der Wohnungsbau durchaus durch die LTS gemanagt werden könne und dass man diese Schulden, denen ein Vermögen gegenübersteht, bei den Landesschulden nicht mit anrechnen muss.

Meine Damen und Herren, genau bei dieser Linie bleiben wir. Herr Wenzel hat einen Antrag eingebracht, der nicht das enthält, was Herr Althusmann hier behauptet hat. Stattdessen nimmt er den Wohnungsbau bei der Anrechnung von Schulden ausdrücklich aus. Nur die anderen Dinge - das kann man aus wirtschaftlichen Gründen ja tun; dagegen haben wir ja nichts - sollen dann aber bitte schön bei den Landesschulden angerechnet werden.

(Beifall bei der SPD)

Worum geht es, meine Damen und Herren? - Sie haben Angst davor, dass immer deutlicher wird, dass Sie Ihr Wahlversprechen, die Nettokreditaufnahme jedes Jahr abzusenken, nicht einhalten können. Wenn wir auf dieser Linie bleiben, meine Damen und Herren, und dem folgen, was wir als Opposition immer gesagt haben, dann verstehe ich nicht, warum wir nicht auch noch diesen letzten Schritt gemeinsam gehen konnten. Dann hätten wir diesem LTS-Gesetz zugestimmt. So können wir das nicht, weil wir diesen Widerspruch, den Sie selbst und nicht wir verursacht haben, nicht ausgeräumt finden. Deshalb werden wir das Gesetz heute ablehnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Minister Möllring hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Ich gebe Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Möhrmann, ich bedaure, dass wir hier unter Zeitdruck beraten müssen. Wir haben mit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes im März letzten Jahres begonnen. Im Anschluss daran ging er in die Mitzeichnung. Danach ging er zur EU. Anfang Dezember ist er dem BMF übersandt worden; denn wir durften mit der EU ja gar nicht kommunizieren. Die reden nur mit der Bundesrepublik Deutschland. Ende Dezember ist er bei uns im Landes-Finanzministerium vom BMF angekommen. Dann musste er in die Mitzeichnung durch alle Häuser, weil ML, MS und MW beteiligt sind. Auch das hat seine Zeit gedauert. Wir haben den Gesetzentwurf dann im April eingebracht. In den Ausschüssen war dann zwei Monate Zeit.

(Dieter Möhrmann [SPD]: 24. Mai 2005!)

- Was?

(Dieter Möhrmann [SPD]: 24. Mai 2005!)

Wir haben den Gesetzentwurf dem Landtag im April übersandt mit der Bitte, die Beratungen in den Ausschüssen sofort aufzunehmen. Den Zeitdruck haben also nicht wir aufgebaut.

Ansonsten steht im Gesetz - Herr Althusmann hat schon darauf hingewiesen -, dass der Landtag bei jeder neuen Übertragung beteiligt wird. Noch offener kann man nicht sein. Wo hier ein verdecktes Visier sein soll oder wo wir hier versuchen sollen, nebenher etwas zu machen, weiß ich nicht. Wenn der Landtag das genehmigt, ist es gut. Wenn der Landtag es nicht genehmigt, ist es nicht gut. Sie weisen völlig zu Recht darauf hin, dass die Entnahmen aus dem LTS-Agrar-Vermögen zu Ihrer Zeit üblich waren. Das machen wir so weiter. Auch das ist nicht irgendwo verdeckt, sondern das steht völlig normal im Haushaltsplan als Entnahme aus dem LTS-Agrar-Vermögen. Das können Sie so beschließen, oder Sie können einen Antrag stellen, es nicht zu entnehmen. Es ist also ein völlig normaler Vorgang.

Ich habe eben auch gesagt, dass wir dort nur noch die Altfälle abarbeiten. Das beweist, dass die Rückflüsse dem Landeshaushalt zufließen. Die ursprünglichen Mittel sind ja auch einmal aus dem Landeshaushalt gekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Redner ist Herr Rickert von der FDPFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich nicht um ein Schattenhaushaltsoptionsgesetz, es ist also keine grüne Wortschöpfung, sondern es geht um Tatsachen, die uns auf die Zukunft vorbereiten sollen. Dieses Gesetz ist notwendig geworden im Hinblick auf den 18. Juli. Gleichzeitig musste die NBank ausgegliedert werden. Mit der NBank ist, wie wir alle wissen, ein schlagkräftiges Finanzinstrument für den Mittelstand aufgebaut worden.

Es bleibt also nur noch eine Treuhandstelle übrig. Über die Effizienz und den betriebswirtschaftlichen Nutzen hat Herr Althusmann bereits berichtet. Altfälle aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung sollen noch von der LTS abgewickelt werden. Wir sind ganz sicher, dass damit keine Parallelstrukturen zur NBank entstehen können.

Die verbleibende Förderverwaltung ist auch in Zusammenarbeit mit Brüssel auf eine praktikable Gesetzesgrundlage gestellt worden. Gestört hat uns in der Tat das etwas kurzfristige Timing; aber

das gehört, wie Herr Minister vorhin ausgeführt hat, in den Bereich der langen Beratungs- und Instanzenwege bezüglich der EU-Kommission und der Bundesregierung, auf die wir keinen Einfluss haben.

Der im Gesetz abgebildete Förderkatalog ist in Abstimmung mit der EU entstanden. In § 1 Abs. 2 des Gesetzes ist festgelegt worden, dass der Finanzminister und der Landtag einzuschalten sind. Auch darüber ist hier berichtet worden.

Die LTS ist entstanden - das muss man auch noch einmal ausführen -, um ganz bestimmte Aufgaben, die zur Daseinsvorsorge gehören, für das Land wahrzunehmen. Das wurde bei einer Bank angesiedelt, weil man der Meinung war - der Meinung bin ich auch heute noch -, dass Banken solche Aufgaben etwas besser wahrnehmen können. Aber das ist nichts Neues, es wird seit 30 Jahren praktiziert.

Es sollte vielleicht eher kritisch hinterfragt werden, was zur Daseinsvorsorge zählen soll und was wir uns angesichts knapper Kassen überhaupt noch leisten können, und es sollte auch hinterfragt werden, ob es überhaupt noch zeitgemäß ist, eine Bank, die wir an anderer Stelle durch Eigenkapitalausstattung für den Wettbewerb fit gemacht haben, die sich eine schlanke Organisationsstruktur gegeben hat und die dabei ist, sich neue Geschäftsfelder aufzubauen, mit derartigen Aufgaben zu betrauen.

Im Übrigen weise ich auch noch einmal darauf hin, dass LTS-Krediten ein nicht unerhebliches Vermögen gegenübersteht. Damit sind die Kredite im investiven Bereich angesiedelt, und sie ändern nichts an der verfassungsgemäßen Verschuldungsgrenze.

Wer übrigens den umfassenden Bericht der LTS mit dem dazugehörigen Tabellenteil liest, wird sich auch sonst ausreichend informiert fühlen und feststellen, dass der ganz überwiegende Anteil der Ausgaben aus Investitionen besteht. Zuschüsse machen nur einen kleinen Anteil aus, der in Zukunft weiter zurückgehen wird. Warum, habe ich ausgeführt.

Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nach § 71 Abs. 2 hat Herr Wenzel um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gebe ihm zwei Minuten.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag eine trockene Materie sein, Herr Althusmann, Herr Möllring; nichtsdestotrotz ist interessant, wie hoch der Rechtfertigungsbedarf bei Ihnen ist.

(Lachen bei der CDU)

Frau von der Leyen hat sich der im ersten Haushalt übernommenen Einsparverpflichtung entledigt, Frau Körtner, indem sie die Krankenhausfinanzierung in einen Schattenhaushalt bei der LTS übertragen hat.

(Bernd Althusmann [CDU]: Woher wissen Sie das eigentlich? Dann ist es doch kein Schattenhaushalt!)

Das mag ja im Einzelfall sinnvoll sein, aber es widerspricht dem, was Sie, Herr Möllring, zu Beginn Ihrer Amtszeit in einer Regierungserklärung ausgeschlossen haben. Sie haben damals die SPD-Fraktion gescholten und ihr vorgeworfen, sie arbeite immer mit Schattenhaushalten. „So etwas machen wir nie im Leben“, haben Sie gesagt.