Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 19, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 19.45 Uhr enden. An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst - bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr wird erinnert.
Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Umweltminister Herr Sander, von der Fraktion der CDU Herr Eppers für den Vormittag, von der Fraktion der SPD Herr Lenz für den Vormittag und Frau Rübke ebenfalls für den Vormittag sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Klein für den Nachmittag.
a) Notwendige Nachfrage: Halten sich die Mitglieder der Landesregierung an die Niedersächsische Verfassung? - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1928
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich der Abgeordnete Herr Möhrmann von der SPD-Fraktion gemeldet. Herr Möhrmann, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst im Februar dieses Jahres hat Ministerpräsident Wulff mit zweijähriger Verspätung und auf Nachfragen der Presse durch einen entsprechenden Vermerk auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Funk und Tenfelde („übt seinen Beruf zur- zeit nicht aus“) seinen Verstoß gegen Artikel 34 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung geheilt.
1. Kann sie ausschließen, dass weitere Mitglieder des derzeitigen Kabinetts gegen den Artikel 34 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen haben bzw. noch verstoßen?
2. Wenn nein, welche Mitglieder sind dies, und wie hoch ist ihr Einkommen aus diesem anderen besoldeten Amt, Gewerbe oder Beruf?
3. Wenn ja, welche Ausnahmegenehmigung wurde für welches Kabinettsmitglied erteilt und dem Landtag mitgeteilt?
Bevor ich der Landesregierung Gelegenheit gebe zu antworten, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. - Wer antwortet für die Landesregierung? - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich im Einzelnen auf die Fragen antworte, möchte ich zur Klarstellung Folgendes ausführen:
Der Herr Ministerpräsident hat nicht gegen das in Artikel 34 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung vorgegebene Verbot der Berufsausübung verstoßen. Deshalb, meine Damen und Herren, galt es auch nicht, einen Verstoß zu heilen. Alle
Maßnahmen sind stets mit der Rechtsanwaltskammer Oldenburg abgestimmt worden. Der Herr Ministerpräsident hat über die gesetzliche Pflicht hinaus einen ergänzenden Zusatz bei Amtsschild, Briefkopf und Internetauftritt vorgenommen.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Staatskanzlei auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jüttner bei der Plenarsitzung am 25. Februar 2005.
Zu 3: Die Landesregierung hat in der laufenden Wahlperiode folgende Ausnahmen nach Artikel 34 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zugelassen. Es handelt sich ausschließlich um die Entsendung in Organe von auf Erwerb ausgerichteten Unternehmen. Ich darf sie Ihnen im Einzelnen vortragen:
Frau Ministerin Dr. von der Leyen ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Messe AG und des Aufsichtsrats der Niedersächsischen Gesellschaft für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH.
Herr Minister Stratmann ist Mitglied des Aufsichtsrates der Niedersächsischen Staatstheater Hannover GmbH und des Aufsichtsrates der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg.
Herr Minister Hirche ist Mitglied der Aufsichtsräte der Volkswagen AG, der Deutschen Messe AG und der Norddeutschen Landesbank, wobei der Herr Minister vom zuletzt genannten Amt zwischenzeitlich zurückgetreten ist.
Herr Minister Ehlen ist Mitglied des Aufsichtsrats der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, des Aufsichtsrats der Niedersächsischen Gesellschaft
für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH. Außerdem ist er Vorsitzender des Agrarkreditausschusses der Norddeutschen Landesbank.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den Landtag am 9. April 2003 über die Zulassung der vorgenannten Ausnahmen unterrichtet. Ich darf insofern auf die entsprechende Landtagsdrucksache 15/98 verweisen.
- Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Herr Jüttner, erst möchte Herr Möllring noch die Antwort der Landesregierung ergänzen. - Herr Möllring!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie dem Handbuch des Niedersächsischen Landtages entnehmen können, bin ich außerdem Vorsitzender des Aufsichtsrates der Norddeutschen Landesbank und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bremer Landesbank, allerdings nur noch bis 30. Juni. Ab 1. Juli bin ich wieder nur einfaches Mitglied. Außerdem bin ich im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie nicht dem Handbuch, wohl aber mehreren Presseveröffentlichungen zu entnehmen ist, bin ich im Aufsichtsrat der NBank, nachdem diese gegründet worden ist. Aus diesem Grunde habe ich mein Mandat bei der NORD/LB niedergelegt.
Danke, Herr Hirche. - Gibt es weitere Ergänzungen vonseiten der Landesregierung? - Das ist nicht der Fall. - Herr Jüttner, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So eine Beichtstunde am frühen Morgen hat doch auch Charme.
(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Ich glaube, Sie hatten vorher ähnliche Ämter! War das na- hezu identisch?)
Ich habe zwei Fragen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Die Erste bezieht sich auf das, was Frau Heister-Neumann zur Person des Ministerpräsidenten ausgeführt hat. Ich frage die Landesregierung, ob und seit wann die Rechtsanwaltskammer die richtige Adresse ist, um die Gewährleistung der Verfassung in Niedersachsen zu prüfen.
Die zweite Frage: Kann die Landesregierung sich und mir erklären, wie es kommt, dass ein Mitglied der Landesregierung - hier konkret Herr Busemann - gemeinsam mit seinem Rechtsanwaltsund Notarpartner einen Brief an eine Landesbehörde schreibt, ohne dass im Briefkopf der Hinweis darauf enthalten ist, dass nach Artikel 34 der Verfassung der Minister eine weitere berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann?
Herr Jüttner, zunächst einmal zu den Ergänzungen, die vorgetragen wurden. Dabei geht es um gesetzliche Mitgliedschaften, die nicht bekannt gemacht werden müssen, sondern aus sich heraus bestehen. Sie bedürfen auch keiner Ausnahmen.
Nun zu dem, was Sie in Bezug auf die Rechtsanwalts- und die Notarkammer sowie zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit gesagt haben. Wir sind sehr wohl in der Lage, selbst die Verfassungsmäßigkeit unseres Handelns zu überprüfen. Die Notarkammer hat sich auf die Frage der Veröffentlichung bezogen, sie hat sich darauf bezo