Protocol of the Session on April 22, 2005

Meine Damen und Herren, angesichts der Bedrohung durch den Terrorismus brauchen wir einen starken Verfassungsschutz.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von den GRÜNEN: Und der muss die Mo- scheen kontrollieren!)

Sechstens. Das, was hier vor den Moscheen stattfindet, findet in allen 16 Bundesländern statt. Es wird ausdrücklich von Bundesinnenminister Otto Schily gefordert, dass die Länder diese Aktionen durchführen. Insofern tun wir hier das, was die Bundesregierung empfiehlt. Deshalb bleibt es bei „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zu dieser Eingabe liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zum Kollegen Böhlke. - Entschuldigung. Ich hatte die Körpersprache falsch verstanden. Ich habe auch schon einen Zettel geschrieben. - Bitte schön, Herr Kollege Gabriel!

Herr Präsident, das ist ausschließlich meine Schuld. - Ich wollte bei allen unterschiedlichen Auffassungen zu der Petition den Kollegen Biallas bitten, zu überlegen, ob seine Formulierung mit der geltenden Rechtslage, nach der wir verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können, übereinstimmt. Er sagte als Begründung dafür, dass es das bei Christen nicht gäbe, solange die nicht des Terrorismus verdächtigt werden. Der Umkehrschluss ist wohl mit dem Gesetz, das zugegebenermaßen gegen unsere Stimmen, aber verabschiedet wurde, nicht vereinbar. Sie können es nicht in Umkehrschluss damit begründen, prinzipiell seien Menschen, die dem Islam angehören, die Moslems sind - -

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das habe ich nicht gesagt!)

- Oh doch, das haben Sie hier gesagt. Ich glaube nicht, dass Sie das ernst meinen. Wenn doch, hätten wir hier im Landtag ein erhebliches Problem.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Biallas, Sie haben fast wörtlich gesagt, Christinnen und Christen würden solange nicht vor den Kirchen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen werden, wie es nicht Christen gibt, die des Terrorismus verdächtigt werden. Erstens gibt es die, leider. Weltweit, leider. Zweitens ist im Zusammenhang mit der Debatte über verdachtsunabhängige Kontrollen vor den Moscheen der Schluss, dass Sie davon ausgehen, dass gerade dort deshalb kontrolliert werden müsse, weil man allgemein die Menschen, die dieser Religionsgemeinschaft zugehören, dem Verdacht unterziehen muss, sie könnten den Terrorismus unterstützen, unzulässig.

(Zuruf von der CDU: Völliger Unfug!)

Ich sage Ihnen: Mit dem Gesetz, über das wir hier reden, hat das nichts zu tun. Das ist nicht die Grundlage, auf der wir das hier gemacht haben eine allgemeine Verdächtigung gegenüber Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Quatsch!)

Nehmen Sie das also bitte zurück, oder interpretieren Sie sich selbst neu, Sie haben ja die Möglichkeit dazu.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt sortieren wir das. Gehört das noch zu diesem Thema? - Bitte schön, Herr Kollege Wenzel, dann machen wir das jetzt, weil danach andere Themen kommen. Ich erteile Ihnen noch eine Minute Redezeit, wenn Sie einverstanden sind; denn Sie haben die Redezeit bereits überschritten. Bitte schön!

(Zuruf von den GRÜNEN: Der Minis- ter hat doch auch gesprochen!)

- Deshalb sage ich: eine Minute.

Ich spreche zu derselben Petition. Ich möchte Sie, Herr Biallas und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, bitten, noch einmal ernsthaft in sich zu gehen und zu überlegen, was für ein Signal Sie ins Land senden. Ich meine, man sollte diese Petition sehr ernsthaft bedenken und sich vergegenwärtigen, was es für die Menschen muslimischen Glaubens heißt, die im Umfeld von Moscheen in solch auffälliger Art und Weise und auch in einer solchen Häufung mit Kriminalität, mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden, und das sehr allgemein. 99,9 % dieser Menschen finden das genauso abscheulich, was dort in der Vergangenheit an Attentaten geschehen ist, wie jeder von uns auch. Ich meine, wir sind es den Menschen muslimischen Glaubens schuldig, dass wir hier ein Höchstmaß an Achtung und Rücksicht wahren. Von daher wäre ich dankbar, wenn wir diese Petition noch einmal zur Beratung zurücküberweisen könnten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zu dieser Eingabe liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Redezeiten von SPD und Grünen sind inzwischen bei weitem überschritten. Wir kommen dann zu anderen Themen. Ich hatte bereits den Kollegen Böhlke aufgerufen. Jetzt hat er das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu einer Eingabe sprechen, die von SPD und Grünen strittig gestellt worden ist, nämlich zum Thema Jugendhof Steinkimmen. Petent ist der Multikulturverein für Völkerverständigung. Er spricht sich in seiner Eingabe gegen die Streichung der Landesmittel für die überverbandliche Bildungsstätte in Steinkimmen aus und bittet darum, unseren Beschluss zu überdenken, den wir im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung getroffen haben.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation des Landes haben wir bekanntlich alle Programme auf den Prüfstand gestellt. Sowohl die Regierung als auch der Landtag haben in ihren Beratungen auch die Frage der weiteren Förderung des Jugendhofes Steinkommen ausgiebig erörtert, sehr lebhaft diskutiert, abgewogen und eine endgültige Entscheidung erst nach mehrmaligem Vertagen getroffen. Dabei wurde berücksichtigt, dass sowohl das Land als auch insbesondere die Kommunen eine Vielzahl von Angeboten der Jugendbildung und der Jugendbegegnung gefördert haben und auch weiterhin fördern werden.

Bei der Jugendbildungsstätte in Steinkimmen handelt es sich angesichts der Vielzahl von Tagungsund Bildungsstätten dem Grunde nach nicht um ein unbedingt notwendiges Angebot, das im Landesinteresse mitzufinanzieren ist. Vor diesem Hintergrund ist bei den Haushaltsberatungen die Entscheidung getroffen worden. Wir haben empfohlen, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten, und möchten daran auch festhalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Das Wort hat jetzt der Kollege Meinhold. Zehn Sekunden!

Herr Präsident, vielen Dank für die zehn Sekunden. Aber ich glaube, ich kann nicht ganz so schnell reden. Es geht um die Eingabe 1686.

Sie müssen schnell machen. Sie haben nämlich eigentlich keine Redezeit mehr.

In dieser Eingabe wird auf den Klassenbildungsund Lehrerzuweisungserlass hingewiesen. Die Petentin fordert, dass dieser Erlass abgeschafft wird, und zwar mit einer Begründung, die die Landesregierung selber liefert.

(Norbert Böhlke [CDU]: Ist bekannt!)

Die Landesregierung sagt nämlich, mit dem neuen Erlass werde besonders die Erteilung der Schülerpflichtstunden gewährleistet; denn diese hätten Vorrang vor anderen Maßnahmen. Bevor dieser Erlass kam, war es anders. Die Schulleiter haben der früheren Landesregierung zwei Elemente vorgelegt: einmal das, was die Pflichtstunden angeht - -

Herr Kollege, das geht leider nicht. Sie haben jetzt um eine Minute und 45 Sekunden überzogen. Noch zwei Sätze, weshalb Sie anderer Meinung sind, bitte! Das kann ich sonst wirklich nicht zulassen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Fassen Sie sich kurz, Herr Kollege! - Zurufe von der SPD)

Dann kann ich zusammenfassen: Die Petentin weist zu Recht darauf hin, dass der neue Erlass nicht zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung, sondern zur Verschlechterung geführt hat, weil der Bereich der Zusatzstunden nur mit zwei Stunden abgedeckt wird, im Gegensatz zu früheren Zeiten, als ungefähr 16 % der zugewiesenen Stunden für Zusatzbedarfe da waren und 84 % für die Pflichtversorgung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war so- gar nur ein Satz!)

- Es tut mir ja Leid, aber ich sage mal ganz freimütig: Dann müsst ihr sehen, dass ihr die Zeiten anders aufteilt.

Herr Dr. von Danwitz hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche auch zur Eingabe 1686. Hier geht es um die Verschlechterung der Unterrichtsversorgung und übervolle Klassen. Wir sind der Meinung, dass mit den neuen Erlassen einiges verbessert worden ist, nämlich insbesondere die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz, jahrelang gefordert vom Niedersächsischen Landtag und vom Niedersächsischen Landesrechnungshof. Dies wurde endlich umgesetzt. Jetzt können die Eltern, jetzt können die Schüler und auch Sie, wenn Sie sich damit beschäftigen, nachvollziehen, wie die Unterrichtsversorgung tatsächlich ist.

Meine Damen und Herren, für die Unterrichtsversorgung ist die tatsächliche Lehreristversorgung maßgeblich. Unterricht kann man nun einmal nur mit zusätzlichen Lehrern erteilen. Wir haben gestern schon darüber diskutiert. Sie wollten die zusätzlichen 2 500 Lehrer nicht; wir haben die Stellen eingerichtet. Dadurch kam es nicht zu einer Verschlechterung,

(Zuruf von der SPD: Doch!)

sondern zu einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Die Zahl der Lehreriststunden lag zum Schuljahresbeginn 2004/2005 um 28 376 Stunden über der vor zwei Jahren festgestellten Zahl. Trotz des nochmaligen Anstiegs der Schülerzahlen hat sich - das ist auch eine Zahl, anhand der man das beurteilen kann - die Relation Lehreriststunden pro Schüler gegenüber dem 15. August 2005 verbessert und nicht verschlechtert.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wer hat Ih- nen denn die Zahlen aufgeschrie- ben?)

Da außerdem der Durchschnitt der Klassenfrequenzen in Niedersachsen deutlich unter dem der anderen Flächenländer liegt, besteht auch hier keine gravierende Verschlechterung. Wir empfehlen daher die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Die letzte Wortmeldung, die mir vorliegt, kommt von Frau Kollegin Lorberg. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um eine Eingabe zum Thema Bleiberecht aus humanitären Gründen für eine vietnamesische Staatsangehörige und ihre beiden Kinder. Die vietnamesische Staatsangehörige reiste 1990 mit ihrem damaligen Ehemann in das Bundesgebiet ein. Ein Asylantrag wurde abgelehnt, auch für die beiden hier in Deutschland geborenen Kinder. Im Jahr 2002 haben die vietnamesischen Behörden die Rücknahmezusicherung für Frau Nguyen und ihre Kinder erteilt. Frau Nguyen hat allerdings nicht von der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise Gebrauch gemacht.

Die Abschiebung, die für den 15. März festgesetzt war, erfolgte mit dem Einverständnis von Frau Nguyen. Sie reiste mit ihren Kindern nach Vietnam zurück und ist dort bei ihren Eltern und engeren Verwandten eingezogen.

Positiv ist anzumerken, dass aufgrund einer bevorstehenden Eheschließung Frau Nguyen mit ihren Kindern in absehbarer Zeit wieder nach Deutschland zurückkommen wird.

Wir haben uns im Petitionsausschuss für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage entschieden. Ich möchte das hiermit noch einmal bekräftigen; denn ich meine, die Petenten sollten darüber unterrichtet werden. An sich ist diese Petition allerdings als erledigt anzusehen. - Ich danke Ihnen.