Wir haben uns im Petitionsausschuss für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage entschieden. Ich möchte das hiermit noch einmal bekräftigen; denn ich meine, die Petenten sollten darüber unterrichtet werden. An sich ist diese Petition allerdings als erledigt anzusehen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Meine Damen und Herren, auch von den Fraktionen, die noch Redezeit haben, liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Demzufolge kommen wir jetzt zu den notwendigen Abstimmungen.
Ich rufe die Eingaben einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls er abgelehnt wird, dann über die Beschlussempfehlung abstimmen.
90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich rufe die Eingabe 1857 von der Universität Hannover, Institut für Textilund Bekleidungstechnik, auf. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD nachkommen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Wir kommen zu den Eingaben 6005/14 01 bis 05. Dazu liegt der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsender über die Sachund Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Für die nachfolgend aufgeführte Eingabe liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Es geht um die eben diskutierte Eingabe 1651, betreffend Polizeikontrollen in der Umgebung von Moscheen. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist gefolgt.
Wir kommen zur Eingabe 1932, betreffend Jugendhof Steinkimmen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, vor. Wer diesem Änderungs
antrag folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Für die nachfolgenden Eingaben liegen ebenfalls gleich lautende Änderungsanträge von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD vor. Sie lauten beide, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Ich rufe zunächst die Eingabe 1686, betreffend den Erlass des Kultusministeriums zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen, auf. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Er ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen dann zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist gefolgt.
Wir kommen zur Eingabe 1842, betreffend Unterrichtsversorgung am Gymnasium Oedeme. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist gefolgt
Ich rufe auf die Eingabe 1813, betreffend a) Landeszentrale für politische Bildung, b) kostenlose Verteilung des Grundgesetzes sowie der Niedersächsischen Verfassung. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, vor. Wer diesem Ände
rungsantrag folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen zur Eingabe 1627, betreffend Gruppengrößen in Schulräumen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen, vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 33: Einzige (abschließende) Beratung: Einhaltung des grundgesetzlich gesicherten Gleichheitsgrundsatzes ohne zusätzliche bürokratische Vorschriften - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1622 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Drs. 15/1803
- Wer sich unterhalten möchte, der geht jetzt raus; wenn er rausgeht, kann er das leise tun. Wenn das geschehen ist, dann rufe ich die Beratung wieder auf. Die Unterhaltungen im Plenarsaal - auf beiden Seiten des Hauses - können wir jetzt einstellen auch der Herr Fraktionsvorsitzende sowie die Damen und Herren auf der anderen Seite.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Bundesregierung ist mit der Umsetzung der EURichtlinien 2000/78 und 2000/43 in Verzug - in Verzug wahrscheinlich deshalb, weil sehr viele unnötige und überflüssige Zusätze in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, die unsere Bevölkerung belasten. Lediglich die Richtlinie der Europäischen Union hätte umgesetzt werden müssen. Diese besagt, dass ein Gesetz gegen Diskriminierungen im Alltag geschaffen werden muss. Das heißt, eine Benachteiligung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft muss im privaten Geschäftsverkehr unterbunden werden. Weitergehende Diskriminierungen sind nur im Arbeitsrecht umzusetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen ist völlig unkalkulierbar und völlig überzogen
(Beifall bei der CDU - Ulrich Biel [SPD]: Sehen Sie nicht, dass das ein alter Hut ist? - Heike Bockmann [SPD]: Das gehört in die Mottenkiste, was Sie da erzählen! Das ist doch überhaupt nicht mehr aktuell!)
- Herr Biel, keine Chance, bleiben Sie dabei, hören Sie weiter zu, dann werden Sie wissen, wo es lang geht -, unkalkulierbar, da dieses Gesetz bürokratische Hürden aufbaut und bei Massengeschäften greifen soll - hier wird das Gesetz vom Arbeitsrecht auf das Zivilrecht übertragen -, und überzogen ist es, da in die private Vertragsfreiheit - das ist ein ganz wichtiger Aspekt - eingegriffen wird und die Umkehr der Beweislast geplant ist.
Die Umkehr bedeutet, der Arbeitgeber, der Vermieter, der Gastwirt oder alle Leute, die etwas tun, müssen im Falle einer Klage beweisen, dass sie nicht diskriminiert haben. Kritik und Nachbesserungsvorschläge vonseiten der CDU und der FDP wurden mittlerweile zum Glück schon aufgegriffen. So entfällt glücklicherweise die Haftung des Arbeitgebers für das Verhalten Dritter. Es kann doch nicht normal sein, dass der Arbeitgeber für das Verhalten Dritter, für Kunden oder Lieferanten, haften soll. Das gibt es doch nicht. Ich verstehe
Leider gibt es allerdings immer noch eine lange Reihe von Vorschriften, die einer Präzisierung bedürfen. Nehmen wir das Kündigungsschutzgesetz. Die Abstimmung mit dem Kündigungsschutzgesetz ist wenig geglückt. Für die Rechtsanwendung reicht nicht der schlichte Hinweis: Für Kündigungen gelten vorrangig die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes. - Maßgeblich - so müsste es heißen - ist das Kündigungsschutzgesetz, wonach jede Kündigung innerhalb einer Dreiwochenfrist angegriffen werden müsste. Ohne die Klarstellung wäre Arbeitnehmern, die sich auf eine diskriminierende Kündigung berufen, die Möglichkeit gegeben, innerhalb von sechs Monaten - so viel Zeit will man lassen - zunächst schriftlich Einspruch zu erheben und dann innerhalb weiterer drei Monate Klage einzureichen. Was ist das für eine Rechtsunsicherheit? - Das gibt es doch gar nicht.
Am Beispiel der unrühmlichen Abmahnvereine können Sie sehen, wohin solche Gesetze führen würden. Findige Anwälte und demnächst auch noch Antidiskriminierungsverbände würden die Unternehmen und alle die, die in diesem Land noch etwas anfassen und bewegen wollen, mit Klagen überziehen, und Querulanten wäre Tür und Tor geöffnet.
Ist es nicht so, dass wir Europäer bisher Unternehmer aus Übersee belächelt oder je nach Situation auch bemitleidet haben, wenn diese wegen geringfügiger Verstöße mit exorbitant hohen Geldstrafen und nicht endenden Prozessen belegt wurden? - Diese Praxis, meine Damen und Herren, will die Bundesregierung allem Anschein nach in Zukunft auch in unserem Land übernehmen, indem die EU-Vorgaben auf das Zivilrecht ausgeweitet werden und Verstöße mit abschreckendem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen belegt werden sollen.
„Bei der Vermietung von Wohnraum kann eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung
Jetzt frage ich mich wieder: Wenn man eine Wohnung vermietet, ist es nun zulässig, ja oder nein? Warum gibt es keine klare Aussage? - Das verstehe ich nicht.
So überlässt man die Entscheidung wieder unseren Gerichten. Diese Gerichte haben nun wirklich schon genug zu tun. Die juristisch wirklich wichtigen Prozesse werden hingegen noch weiter in die Länge gezogen. Wie schwer es in unserem Land für Firmen oder andere Leute zum Teil jetzt schon ist, berechtigte Zahlungen einzuklagen, müsste auch in Berlin bekannt sein. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, würde alle Bürger mehr schädigen, als ihnen helfen.
Es geht aber in diesem Land offensichtlich wieder gegen Menschen, die noch etwas tun, die investieren und Arbeitsplätze schaffen. Diese Gruppe ist aber durch die bestehende Bürokratie schon ausreichend belastet. Oder Sie wissen das einfach nicht. Die Bundesregierung spricht selbst gerne davon, dass sie den Abbau von Bürokratie voranbringen möchte. Aber das Schlimme ist: Der Abbau kommt so recht nicht in Gang. In diesem Fall noch eine spezielle Antidiskriminierungsstelle einzurichten, die auch für die Bereiche Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität zuständig sein soll, schafft wieder überflüssige Bürokratie.
Hiervon haben wir nun wirklich schon genug. Alles, was über die europäischen Vorgaben hinausgeht, ist absolut schädlich für unsere Wirtschaft. Das sollten Sie einsehen.