Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass sich alle im Landtag vertretenen Parteien für die Aufrechterhaltung des EIZ aussprechen und dass sie die Arbeit des Europäischen Informations-Zentrums so positiv würdigen. Die Landesregierung ist ebenfalls davon überzeugt, dass das EIZ gebraucht wird, und, meine Damen und Herren, das EIZ soll auch erhalten bleiben. Es soll trotz der äußerst angespannten Haushaltssituation, die wir in Niedersachsen haben, erhalten bleiben. Es soll trotz der deutlichen Kürzung der Betriebsmittelzuschüsse und auch der
Meine Damen und Herren, diese Zusage gilt für diese Wahlperiode. Diese Zusage kann derzeit - ich sage ausdrücklich „derzeit“ - nicht über diese Wahlperiode hinaus Bestand haben, weil diese Zusage auch davon abhängig ist, dass wir von der Europäischen Kommission weiterhin zumindest Betriebsmittelzuschüsse und Projektfördermittel erhalten.
Ich darf Ihnen zu dem, was hier gesagt wurde, nämlich dass sich das Land Niedersachsen aus der Förderung zurückzieht bzw. dass man nicht erwarten kann, dass man von der EU Mittel bekommt und selbst nichts dazu etwas beiträgt, etwas sagen. Wir werden in dieser Wahlperiode die von der EU gekürzten Mittel aus eigenen Mitteln abdecken. Das muss man einmal ganz deutlich sagen. Aber das können wir wirklich nur für diese Wahlperiode garantieren. Über die Wahlperiode hinaus muss das überdacht werden. Das geht nur dadurch, dass wir mit vereinten Kräften, die Landesregierung vorweg, gegenüber der EUKommission sehr deutlich machen, dass diese Kürzungen rückgängig zu machen sind. Dabei brauchen wir die Unterstützung aller Europaabgeordneten. Herr Ministerpräsident Wulff hat sich hierfür ausdrücklich eingesetzt und ist dort selbst aktiv geworden.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass der Ministerpräsident die Arbeit des EIZ, des Europäischen Informations-Zentrums, für ausgesprochen wichtig hält, sie auch positiv würdigt und sich im Rahmen der Veranstaltungen des Europäischen InformationsZentrums selbst immer sehr intensiv eingebracht hat. Er steht zu den Zielen, und er steht auch zu der Arbeit des EIZ.
Ich denke, wir sollten alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir zukünftig wieder die ursprünglichen Zuschüsse für die Projektförderung erhalten. Dann ist mir um die Zukunft des Europäischen Informations-Zentrums überhaupt nicht bange. Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 27: Einzige (abschließende) Beratung: Tausch der landeseigenen Liegenschaft Cloppenburger Str. 320 gegen das von der EWE AG angebotene Objekt Alter Postweg Gebäude 2 und 2 a in Oldenburg - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/1789 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1842
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen lautet auf Zustimmung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht.
Wir kommen also zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist einstimmig gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 28: Bei Gerichtsterminen der Gefangenen besser für die Sicherheit der Bürger sorgen! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1757
Es wird vorgeschlagen, dass federführend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und mitberatend der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ tätig werden sollen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Justizmodernisierung statt Ausverkauf wichtiger Bereiche der Justiz - Nachlasssachen bei den Gerichten belassen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1758
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Keine Sorge“ - so lautet zurzeit eine Botschaft der Justizministerin Frau HeisterNeumann und mancher anderer Justizminister. Es heißt, niemand wolle die Justiz kaputt sparen, nachhaltige Strukturverbesserungen seien das Ziel. - Nichts davon finden wir in Ihrer Justizpolitik wieder, Frau Ministerin.
Für jemanden, der aus der gerichtlichen Praxis kommt, hören sich viele Ihrer Äußerungen sehr bekannt an. Da ist von Verschlankung der Justiz, von mehr Transparenz und Effizienz, von Aufgabenübertragung und Deregulierung die Rede. Was von solchen Schlagworten zu halten ist, hat Norbert Blüm einmal auf den Punkt gebracht: „Hätte ich einen Papagei, würde ich ihn drei Wörter lehren: Kostensenkung, Deregulierung, Privatisierung.“ Damit, meinte Blüm weiter, sei das neoliberale Programm ausreichend beschrieben. Heribert Prantl meinte im November 2004 in der Süddeutschen Zeitung angesichts der genannten Schlagwörter, Blüm habe diesen Papagei nun offenbar an die Landesjustizministerkonferenz ausgeliehen.
Man kann nur hoffen, dass die Bedenken in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, und die Skepsis im Bundestag - und zwar quer durch die Parteien -, die schlimmsten und manchen Vorschlägen innewohnenden Fehlentwicklungen in der Justiz verhindern. Einige von Ihnen, Frau Ministerin, vehement verfolgte Vorschläge scheinen zum Glück schon wieder vom Tisch zu sein: zuerst die Auslagerung der Registersachen, dann der Rechtsmittelabbau oder die Einbindung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Auf die Schwachpunkte Ihrer Absichten haben wir sehr frühzeitig hingewiesen.
Man muss hoffen, meine Damen und Herren, dass vor einer Verlagerung von Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Folgen einer solchen Maßnahme seriös untersucht werden. Es reicht nicht, Frau Ministerin, wenn Ihnen die freiwillige Gerichtsbarkeit lediglich ein Dorn im Auge ist. Sie müssen sich schon der Frage stellen, warum Sie mit den Nachlasssachen einen Aufgabenbereich der Gerichte, der Überschüsse erwirtschaftet, der Justiz entziehen wollen. Auf meine Mündliche Anfrage in der Drucksache 15/1720 mussten Sie einräumen, dass sich der durchschnittliche Kostendeckungsgrad bei Testamentsachen auf 114 % und, durch die Kosten-Leistungs-Rechnung belegt, beim Erbschein sogar auf 185 % beläuft. Diese Werte sind durch optimierte Binnenabläufe in Verbindung mit der von uns beantragten Aufgabenübertragung auf den Rechtspfleger noch deutlich zu steigern.
Damit ist doch nachhaltig belegt, dass die effektivste und gleichzeitig für den Staat und die Gesellschaft günstigste Bearbeitung der Nachlasssachen in den Gerichten selbst erfolgt. Es gibt damit keine erkennbaren sachlichen Gründe für die Auslagerung dieser Aufgaben aus der Justiz, die Sie nicht müde werden zu fordern. Sie müssen sich deshalb schon fragen lassen, ob es eventuell sachfremde Erwägungen sind - und gegebenenfalls welche -, die Sie so hartnäckig darauf hinwirken lassen, den Notaren diese Aufgaben anzudienen. Fiskalische Gesichtspunkte können es nicht sein, die Sie bei Ihrem Bemühen leiten, denn dadurch, dass Sie die Nachlasssachen ausgliedern, entziehen Sie dem Justizhaushalt die in dieser Abteilung erzielten erheblichen Überschüsse. Die Folge wäre, dass das Defizit im Justizhaushalt nicht kleiner, sondern größer würde.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung verbietet sich die Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare. In den Nachlassabteilungen der Amtsgerichte werden pro Jahr Hunderte von Verfahren bearbeitet. Das schafft Routine, auch für schwierige Fälle. Der dadurch erreichte hohe Qualitätsstandard würde ohne Not aufgegeben, wenn man die Sachen auf die Notare verschöbe. Es gibt durchaus Sachgründe gegen eine Ausweitung der Notarkompetenzen, und zwar gerade in Ländern wie Niedersachsen, in denen bis vor einigen Jahren über die Zulassung zum Notar lediglich eine Warteliste entschied. Wenn Sie sich das Ergebnis mancher Notarprüfungen einmal kritisch ansehen, dann wissen Sie, welche Bedenken gemeint sind. Über eine Öffnungsklausel würden
doch alle Notare Zugang zur Bearbeitung der Nachlasssachen erhalten. Können Sie sich vorstellen, welcher Qualitätsstandard gesichert werden kann, wenn ein Notar im Jahr nur wenige Nachlasssachen bearbeitet und dann einen komplizierten Fall mit Auslandsberührung abzuwickeln hätte?
Auch gesamtgesellschaftlich würden die Kosten bei der Übernahme der Aufgaben durch die Notare sicherlich erheblich steigen, denn eine Notarstunde ist zweifellos erheblich teurer als eine Rechtspflegerstunde, und Gebührenanhebungen würden sicherlich bald die Folge sein.
Nimmt man den Amtsgerichten die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so hat dies eine erhebliche Schwächung und Bestandsgefährdung kleiner Amtsgerichte zur Folge. Wer - wie es die Justizministerin dieser Landesregierung erkennbar beabsichtigt - den Amtsgerichten die Bereiche entzieht, die kostengünstig arbeiten, der legt es offenbar darauf an, sie so sehr zu verkleinern, dass über die Schwächung bald die Auflösung droht.
- Das ist überhaupt nicht herbeigezogen. Dieser von der Justizministerin verfolgte Weg hat insbesondere für die Gerichtsstandorte im ländlichen Raum verhängnisvolle Folgen.
Trotz aller Beteuerungen der Ministerin: Hinter solchen Maßnahmen ist ganz klar das Fernziel erkennbar, kleine Justizstandorte auszudünnen und dann abzuschaffen. Wenn die Justiz in wichtigen Teilbereichen nicht auf der Strecke bleiben soll, Herr Nacke, dann muss vor den Entscheidungen sorgfältig geprüft werden, was überhaupt durch eine Änderung überkommener und bewährter Strukturen gewonnen werden kann.
Meine Damen und Herren, im Moment habe ich eher den Eindruck, dass insbesondere die Erfahrungen der Praxis völlig ignoriert werden. Kein Wunder, dass man in den Gerichten und Staatsanwaltschaften Ihre so genannten Reformbemühungen mit großer Sorge betrachtet. Der Richterbund hat seine Gesprächsbereitschaft bei sinnvol
len - ich wiederhole: bei sinnvollen - Reformvorschlägen erklärt, aber zu Recht darauf hingewiesen, dass Sparmaßnahmen, durch die die Standards gesenkt werden, weder das Prädikat „Reform“ verdienen noch die Unterstützung durch die Richterschaft finden.
Wer sich aufmacht, der Justiz die Aufgaben zu nehmen, die dort mehr als kostendeckend bearbeitet werden, der will die Gerichte offenbar nicht sinnvoll reformieren, sondern schwächen. Das werden wir nicht mitverantworten.
Noch ein Problem, das in diesem Zusammenhang zu bedenken und auf das hinzuweisen ist: Beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg gibt es eine Zuständigkeit für Fälle, in denen der Erblasser Deutscher war, der aber im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt hatte. Ich frage Sie: Welcher Notar soll denn dafür zuständig werden? Oder sollen diese teuren Verfahren beim Gericht verbleiben? Bei Rechtsmitteln gegen Notarentscheidungen bleiben ebenfalls die Gerichte zuständig. Die Folge ist: Die personalintensiven und teuren Zuständigkeiten verbleiben in der Justiz; die lukrativen Aufgaben, bei denen gute Einkommen zu erzielen sind, werden den Notaren zugeschustert.
Wir stellen fest: Die Justiz hat bei dieser Regierung keine Fürsprecher. Aber Notare und Rechtsanwälte haben offenbar eine Lobby. Gleiches gilt - so schätze ich es ein - für die Regierungsfraktionen. Als sichtbaren Ausdruck dessen werden wir als Redner der Fraktionen der CDU und der FDP sicherlich gleich Notare und Rechtsanwälte sehen, die für die neuen Pfründe der Notare streiten werden.
Mit unserem Antrag, meine Damen und Herren, wollen wir die öffentliche Diskussion über die falschen Ansätze der Justizpolitik hier im Lande rechtzeitig fortführen, damit - wie bei den Registern und Arbeitsgerichten falsche Entscheidungen möglichst verhindert werden. - Ich bedanke mich.
Von Göttingens Philosophen Lichtenberg stammt der Satz: Es muss sich Vieles ändern, damit es so bleibt, wie es ist. - In der Tat: Die Justiz, die seit den Reichsjustizgesetzen von vor nahezu zwei Jahrhunderten ständig neuen Reform- und Erneuerungsschüben ausgesetzt war, sieht sich heute angesichts steigender Verfahrenszahlen, aber auch ausufernder Gesetzestätigkeit und neuer Gesetze, insbesondere im europäischen Raum, vor der Notwendigkeit einer tief greifenden Strukturreform.
Es ist ein großes Verdienst unserer Justizministerin, dass sie seit ihrem Amtsantritt im März 2003 diese Strukturprobleme aufgegriffen hat und insbesondere durch Einbeziehung von externem Sachverstand Lösungsansätze herbeiführt, so z. B. durch das Gutachten „Zukunftsfähige Justiz Strukturreform durch Konzentration auf ihre Kernaufgaben.“ Es geht nämlich darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir eine einheitliche und ganzheitliche Justizreform und keine Patchwork-Reform anstreben. Es geht nicht darum, an kleinen Stellschrauben zu drehen, sondern wir müssen uns der Herausforderung dieser Zeit zur Neustrukturierung der Justiz stellen. Der Justizministerin gilt unser Dank dafür, dass sie das so beherzt und zukunftsweisend aufgegriffen hat.
Die Justizministerin hat insbesondere auch auf Bundesebene im Verein der Justizminister eine neue Dynamik in die Diskussion hineingebracht. Sie werden urplötzlich den Namen Niedersachsen und den Begriff „niedersächsische Reformvorschläge“ in Justizfachzeitschriften und auch in den entsprechenden Fachkommentaren lesen. Das ist für unser Land von großer Bedeutung. Wir verharren nicht, sondern wir setzen uns an die Spitze dieser Reformbemühungen. Die heutigen Ausführungen der SPD-Fraktion zu diesem Thema sind eher bedauerlich.