Auch bei diesem Thema steht die Verantwortung der Eltern ganz vorn. Für den Umgang mit Gesundheit im Erwachsenenalter spielt die Prägung in der Familie eine wichtige Rolle. Diese scheinbar ganz banalen Dinge des täglichen Lebens spielen auch eine zentrale Rolle bei dieser Kleinen Anfrage: Wenn in Anwesenheit von Kindern als Zeichen von Coolness geraucht wird, wenn Kindern täglicher Alkoholkonsum vorgelebt wird, wenn signalisiert wird, dass nach dem Sport die Fluppe und ein Bier entspannend wirken, dann müssen wir gerade da ansetzen.
Männer als Zielgruppe in der Gesundheitsförderung müssen besser angesprochen werden. Ganz sicher kann dies nur geleistet werden, wenn vor der Planung von Maßnahmen schon in der Beschreibung der Eckdaten von Gesundheit die geschlechtsspezifischen Besonderheiten bekannt sind und Berücksichtigung finden. So ist das in unserem Entwurf zum Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst auch vorgesehen. Das geplante Präventionsgesetz, für das wir im letzten Jahr maßgeblich mit begleitet haben, soll Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verankern. Der Entwurf wurde vor einer Woche in der ersten Lesung eingebracht. Wie ein roter Faden zieht sich hindurch, dass geschlechterspezifische Unterschiede zu beachten sind und Ungleichheiten vermieden werden müssen.
Ich bin entschlossen, dieses Präventionsgesetz für das Land Niedersachsen effizient umzusetzen, und mein Augenmerk soll sich gezielt auf diese Besonderheiten richten.
Wir dürfen nicht vergessen, dass zurzeit die Aufgabenträger in Prävention und Gesundheitsförderung meist Frauen sind. Männer müssen positiv erfahren, dass Engagement für Gesundheit nicht im Widerspruch zum eigenen Rollenverständnis steht. Diesen Ansatz verfolgte die Landesvereinigung für Gesundheit schon mit den ersten beiden Männergesundheitstagen 2003 und 2004. Auch in diesem Jahr findet eine auf Männergesundheit ausgerichtete Multiplikatorenschulung statt. Auch die Bundesärztekammer hat sich dieses Themas angenommen. Sie thematisiert dieses Problem vor allem anlässlich der Präventionstage zusammen mit den Vertretern der Länder. Die so genannte Andrologie ist seit dem vergangenen Jahr Bestandteil der Musterweiterbildungsordnung für das Fachgebiet der Inneren Medizin. Die Ärztekammer Niedersachsen prüft derzeit, wie das Thema in Patientenforen auf Ebene der Bezirksstellen aufgegriffen werden kann.
Abschließend, meine Damen und Herren, damit es keine Missverständnisse gibt: Es wäre der Bedeutung der Prävention und Gesundheitsförderung nicht angemessen, wenn wir jetzt alle Kräfte auf die Gesundheitschancen der Männer richteten. Hier bleibe ich bei der Linie, die ich in der Gleichstellungspolitik vertrete: Wir dürfen gute Ideen nicht der Geschlechterkonkurrenz opfern, sondern wir müssen uns um eine konstruktive Diskussion bemühen, die in der Sache einen Schub bringt. Danke schön.
Frage 4: Risiken für Kommunen wegen rechtswidriger Finanzierung von so genannten kommunalen Entlastungsstraßen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Niedersächsischen Landesrechnungshof hat jetzt auch der Bundesrechnungshof die Verwendung von Geldern für kommunale Entlastungsstraßen kritisiert, die vom Bund den Kommunen für Investitionen im Bereich kommunaler Verkehrsinvestitionen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) zur Verfügung gestellt werden. Die Kritik bezieht sich konkret auf die in Niedersachsen praktizierte Finanzierung von kommunalen Entlastungsstraßen, die als Ortsumgehungen im Zuge von Landesstraßen gebaut werden bzw. Landesstrassen ersetzen und dabei mit Mitteln aus dem GVFG finanziert werden.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes und des Landesrechnungshofs hat das Land hier ein Finanzinstrument der Kommunen missbraucht. Deshalb sei eine weitere Förderung dieser verkappten Landesstraßen aus dem GVFG nicht mehr zulässig. Aufgrund der Stellungnahme hat das Bundesverkehrsministerium jetzt auf eine Beendigung der rechtswidrigen Förderung durch das Land Niedersachsen gedrängt und mit einer Umverteilung der Gelder auf andere Bundesländer gedroht, wenn die rechtswidrige Finanzierungspraxis aufrechterhalten wird.
Die vom Land offenbar mit den Kommunen nachträglich getroffene Vereinbarung, dass die betroffenen Straßen nunmehr dauerhaft in der Baulast der Kommunen bleiben sollen, kann den rechtswidrigen Fördertatbestand vermutlich nicht heilen. Den betroffenen Kommunen entstehen jetzt Belastungen aus der damit - entgegen den ursprünglichen Zusagen - entstandenen dauerhaften Unterhaltspflicht für diese Straßen, und es drohen zusätzliche Rückzahlungsansprüche des Bundes.
Unklar ist auch, wie nun mit den diversen, noch in Planung befindlichen Ortskernentlastungsstraßen verfahren werden soll und wie deren Finanzierung zukünftig aussehen soll.
1. Welche konkreten Veränderungen am GVFGFörderprogramm hat sie dem Bundesverkehrsministerium zugesagt, um sicherzustellen, dass rechtswidrige Projektförderungen künftig unterbleiben?
2. Welches Fördervolumen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist in so genannte Ortskernentlastungsstraßen im Zuge von Landesstraßen geflossen?
3. Welches Förderbudget steht in der Mittelfristplanung des Haushaltes für welche bereits geplanten und/oder baureifen Ortskernentlastungsstraßen insgesamt und im Einzelnen zur Verfügung?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Ihrem Hinweis, Herr Wenzel, auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom November 2004 zur Frage der kommunalen Entlastungsstraßen greifen Sie ein Thema auf, das zwischenzeitlich zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen längst geklärt ist.
Weil gestern so viel auf Plattdeutsch gesagt wurde, verweise ich auf Fritz Reuter, der das „olle Kamellen” genannt hat.
Richtig ist, dass das Bundesverkehrsministerium zu Beginn des Jahres 2004 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Förderung der kommunalen Entlastungsstraßen im Rahmen des GVFG-Mehrjahresprogramms 2003 bis 2007 geltend gemacht und die entsprechenden Bundesmittel zunächst gesperrt hatte. Das Land Niedersachsen wurde aufgefordert, bis November 2004 ein überarbeitetes Programm vorzulegen, ansonsten würden entsprechende Mittel anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden. In den folgenden Verhandlungen meines Hauses mit dem Bundesverkehrsministerium konnte jedoch eine Verständigung erreicht werden, die dann bereits Mitte 2004 die Freigabe der GVFG-Mittel durch das Bundesverkehrsministerium zur Folge hatte. Dabei wurde dem Bundesverkehrsministerium dargelegt, dass es sich bei dem Bau der infrage kommenden kommunalen Entlastungsstraßen um Straßen handelt, die den Ortskern der jeweiligen Gemeinden entlasten sollten. Es handelt sich dabei um verkehrswichtige Straßen in gemeindlicher Baulast, die nach den Bestimmungen des GVFG zuwendungsfähig sind, nicht aber um Ortsumgehungen im Zuge von Landes- und Bundesstraßen. Eine zweckwidrige Ver
wendung der Mittel sei deshalb auch nicht gegeben. Dies wurde im Folgenden durch entsprechende Erklärungen der betroffenen Kommunen hinsichtlich der künftigen Einstufung dieser Straßen unterlegt.
Im Ergebnis hat das Bundesministerium diese Auffassung akzeptiert und von weiteren Auflagen hinsichtlich des Mehrjahresprogramms abgesehen. Dadurch, dass die Kommunen die von ihnen gebauten und mit GVFG-Mitteln geförderten Straßen in der eigenen Baulast behalten werden, entsteht den Kommunen nur eine sehr geringe zusätzliche Belastung; denn es handelt sich um neue Straßen, für die in den nächsten Jahren kaum Unterhaltungslasten anfallen. Im Gegensatz dazu würde bei einer Umstufung, also Aufstufung der neuen Straße zur Landesstraße mit gleichzeitiger Abstufung der alten Ortsdurchfahrt, den Kommunen für die durchweg älteren und schadhaften Straßen des Landes ein erheblich höherer Unterhaltungsaufwand entstehen.
Zu 3: Bis zum Jahr 2010, dem Jahr der letztmaligen Förderung von kommunalen Entlastungsstraßen, sind nach derzeitigem Stand für 35 neue Vorhaben und 25 Fortsetzungsmaßnahmen rund 144 Millionen Euro eingeplant. Die Aufzählung der einzelnen Vorhaben würde den Rahmen dieser Ausführungen sprengen; sie sind übrigens sämtlich im Einzelnen in der Landtagsdrucksache 14/2999 aufgeführt. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Vielen Dank, dass Sie nicht danach gefragt haben!)
Allerdings enthält die Drucksache, die Sie genannt haben, 99 Vorhaben. Jetzt haben Sie von nur noch 60 Vorhaben gesprochen. Es gibt also eine Differenz.
Nachdem Sie, Herr Hirche, erklärt haben, dass alle Bedenken des Bundesverkehrsministeriums ausgeräumt seien, frage ich Sie, warum der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht, der wohl Ende letzten Jahres erschienen ist, noch eine ganze Reihe von offenen Fragen gesehen hat und die offenen Konflikte in seinem Jahresbericht so dargestellt hat, dass man den Eindruck gewinnen konnte und musste, dass es noch Fragen gibt, die nicht abschließend geklärt sind.
Erstens. Die Liste bzw. Landtagsdrucksache stammt aus dem Jahre 2001. Damals waren es 99 Maßnahmen. Jetzt haben wir bekanntlich das Jahr 2005, und jetzt sind es noch 44 Maßnahmen. Es sind keine dazugekommen, sondern es sind unter der Verantwortung meiner Vorgängerin und unter meiner Verantwortung Maßnahmen aus dieser Liste abgearbeitet worden; Das ist ein ganz normaler Vorgang. Ich hoffe auch, dass das so weitergeht.
Zweitens. Ich habe Ihnen dargestellt, wie das Rechtsverhältnis und das Betrachtungsverhältnis zwischen Landesregierung bzw. Landesverkehrsministerium und dem Bundesverkehrsministerium in diesem Zusammenhang aussieht. Ich trete nicht in die Ursachenforschung ein, warum der Bundesrechnungshof trotzdem der Meinung war, öffentlich eine andere Auffassung zu vertreten. Manchmal vertreten z. B. die Grünen in diesem Landtag eine andere Auffassung als die anderen drei Fraktionen.
Herr Minister, darf ich aus Ihren Vorbemerkungen den Schluss ziehen, dass die Verwendung von GVFG-Mitteln für Baumaßnahmen an Landesoder Bundesstraßen zweckwidrig und damit letztendlich auch rechtswidrig wäre? Wenn das so ist, dann würde ich dazu gerne die genaue Ableitung hören.
Herr Abgeordneter, es gibt dazu streitige Auffassungen. Solange etwas streitig ist, halten wir uns auf der sicheren Seite auf. Im Übrigen habe ich etwas zum Thema Entlastungsstraßen gesagt und davon keinen Halbsatz zu korrigieren.