Zugegeben: Die Lehramtsausbildung ist eine ganz besondere Ausbildung. Ich gebe auch zu, dass dieses Ziel im Bereich der Lehramtsausbildung größere Probleme aufwirft, als es in anderen Ausbildungsabschnitten der Fall sein wird. Aber das darf uns nicht daran hindern, an diesem Ziel festzuhalten. Ich sage noch einmal: Wenn wir ganz ehrlich sind, gibt es bis auf diesen Punkt einen Grundkonsens.
Damit bin ich bei der Kultusministerkonferenz angelangt. Auch da ist dieser Grundkonsens im Prinzip gefunden. Dass die Staatssekretärsebene bisher noch kein Ergebnis erzielen konnte, liegt eher an Detail- und Nebenfragen. Ich will Ihnen dazu ein Beispiel nennen.
Mir reicht es immer, wenn die zuhören, die sich mit dem Thema befassen. - Dass z. B. die Bayern akzeptiert haben, dass die entsprechende Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene von Herrn Dr.
Lange geleitet wird, war, da die Bayern unsere Position kennen, schon ein Indiz dafür, dass die Bayern kompromissbereit sind. Sie sind in der Tat kompromissbereit. Es gibt über die Grundfragen - also die gegenseitige Anerkennung usw. - keinen Streit mehr. Offene Fragen gibt es, die z. B. die Länge des Referendariats betreffen, also die Frage, ob wir das Referendariat um ein halbes Jahr kürzen, um dieses halbe Jahr der universitären Ausbildung zuzuschlagen. Diese Fragen werden aber nach meinem Dafürhalten auf Ministerebene gelöst werden, sodass ich ziemlich zuversichtlich bin, Frau Heinen-Kljajić, Frau Andretta und die lieben Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, dass wir in Kürze auf Ministerebene die letzten Fragen werden beantworten können und es vermutlich schon in der nächsten Vollversammlung der KMK einen Beschluss geben wird, sodass dann sichergestellt ist, dass wir das, was wir angeschoben haben, um bei Beibehaltung der Qualität den Bologna-Prozess auch im Lehramtsbereich zum Erfolg zu führen, in Deutschland erfolgreich realisieren können.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sein der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, mitberatend sollen sein der Kultusausschuss und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.
Tagesordnungspunkt 36: Einhaltung des grundgesetzlich gesicherten Gleichheitsgrundsatzes ohne zusätzliche bürokratische Vorschriften - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1622
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass dieser Punkt ohne Beratung in die Ausschüsse überwiesen wird.
Entgegen der Verabredung im Ältestenrat sind die Fraktionen übereingekommen, dass federführend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein soll und mitberatend der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein sollen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 37: Verbraucherschutz unteilbar - keine Differenzierung zwischen „erwünschten“ und „unerwünschten“ Tierhaltungssystemen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/1623
Die Fraktionen sind übereingekommen, auch diesen Antrag ohne Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sein, mitberatend sollen sein der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie der Umweltausschuss. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor ich nun zu dem Hinweis zur Festlegung der Zeit und der Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnittes komme, möchte ich den Kollegen Bartels aus dem Landtag verabschieden.
Herr Kollege Bartels, Sie sind seit 1978 in diesem Hause gewesen - nicht immer als Abgeordneter, sondern auch in Regierungsverantwortung. Ich wünsche Ihnen für Ihre neue Tätigkeit als Bürgermeister in Vechta viel Glück und viel Erfolg zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Der nächste Tagungsabschnitt ist vom 23. bis zum 25. Februar 2005 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
Die 1999 eingeführte Insolvenzordnung ermöglicht es auch privaten Haushalten, ohne Verteilungsmasse Insolvenz anzumelden. Im Rahmen des anschließenden Restschuldbefreiungsverfahrens wird ein Sechsjahresplan zur Entschuldung erarbeitet. Bei Wohlverhalten des Schuldners in dieser Phase erlöschen die verbleibenden Verbindlichkeiten des Schuldners ohne weitere Prüfung, wenn die Gläubiger keine Versagungsgründe geltend machen.
Nach Schätzungen sachverständiger Institutionen werden in Deutschland in diesem Jahr rund 48 500 Haushalte ihre persönliche Zahlungsunfähigkeit erklären und Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einreichen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme von fast 50 %.
Das Entschuldungsinstrument der Privatinsolvenz steht grundsätzlich jedem Betroffenen offen. Gegen Missbrauch ist das System praktisch nicht abgesichert. Es existieren keine allgemeinen Anforderungen an den Schuldner, eine Überwachung findet abgesehen von dem Treuhänder nicht statt. Auch zulasten kleiner und mittelständischer Betriebe können sich Privatpersonen ohne nennenswerte Prüfung ihrer Erlasswürdigkeit der angehäuften Schulden entledigen. Eine eidesstattliche Versicherung für die Richtigkeit der im Antragsverfahren getätigten Angaben wird vom Schuldner nicht verlangt.
1. Wie viele Personen haben im laufenden Jahr in Niedersachsen einen Antrag auf Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens mit anschließendem Restschuldbefreiungsverfahren gestellt?
2. Von welchem durchschnittlichen Restschuldbetrag ist künftig auszugehen, der dem Schuldner erlassen wird?
In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg von überschuldeten Privathaushalten zu verzeichnen. Diesen Schuldnern wurde im Jahr 1999 der Weg zur Entschuldung über das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht. Waren es im Jahr 2001 noch 9 070 eröffnete verfahren in Deutschland, von denen 2 552 mangels Masse abgewiesen wurden, so schnellten im Jahr 2002 die Zahlen auf 19 857 und 2003 auf 32 131 Verfahren hoch, die Fälle der Abweisung mangels Masse schrumpften dagegen auf 489 (2002) und 244 im Jahr 2003.
Ein wesentlicher Grund für diesen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen liegt u. a. in der 2002 eingeführten Stundung der Verfahrenskosten für vermögenslose Antragsteller. Darüber hinaus ist der Kreis der im Rechtssinne vermögenslosen Schuldner mit Wirkung vom 1. Januar 2002 noch erweitert worden, und zwar durch eine beträchtliche Anhebung der Pfändungsfreigrenzen, die das der Vollstreckung zugängliche Schuldnervermögen weiter reduziert. Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Kombination von Verfahrenskostenstundung und Vorlage eines „Null-Plans“ - d. h. eines Schuldenbereinigungsplanes, der keinerlei Zahlungsangebot an die Gläubiger enthält - mittlerweile der Regelfall geworden. Sie macht schätzungsweise zwei Drittel aller Fälle aus, bei steigender Tendenz. Bei der großen Mehrzahl der seit 2002 eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren dürfte es sich um masselose Verfahren handeln, die nur mithilfe der Kostenstundung zur Eröffnung gelangt sind. Dieser Entwicklung ist zu begegnen. Es bedarf gesetzgeberischer Maßnahmen, die dem Interessenausgleich zwischen Gläubigern auf der einen und überschuldeten Personen auf der anderen Seite Rechnung trägt.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Zahl der Restschuldbefreiungsverfahren bzw. der Insolvenzverfahren, denen ein Restschuldbefreiungsverfahren nachfolgt, wird statistisch bisher nicht isoliert erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass fast alle Privatpersonen, die Insolvenz beantragen, auch in die Restschuldbefreiungsphase gehen wollen. Im Jahre 2004 hatten bis einschließlich Oktober 2004 in Niedersachsen 8 935 Privatpersonen einen Antrag auf Eröffnung eines (Regel- und Verbraucher-)Insolvenzverfahrens gestellt. Abschließende Zahlen für das Jahr 2004 liegen dem Landesamt für Statistik noch nicht vor. Es wird auf eine Zahl von mehr als
10 000 Anträgen von Privatpersonen auf Eröffnung eines (Regel- und Verbraucher-)Insolvenzverfahrens für 2004 hinauslaufen. Das bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von ca. 30 %.
Zu 2: Zahlen über den durchschnittlichen Restschuldbetrag, der den Schuldnern erlassen wird, liegen bisher nicht vor. Eine Statistik ist erst dann aussagekräftig, wenn seit In-Kraft-Treten der InsO 1999 die Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren abgelaufen ist, an deren Ende im Restschulbefreiungsverfahren die restlichen Forderungen erlassen werden. Zuverlässige Angaben können dazu aber auch deshalb noch nicht gemacht werden, weil nicht abzuschätzen ist, in welchem Umfang Schuldner während der Wohlverhaltensperiode „in Lohn und Brot“ stehen oder verwertbares Vermögen erwerben, das zur Schuldtilgung zur Verfügung steht. Bei ungünstigem Verlauf liegt der Restschuldbetrag so hoch wie der Ausgangsschuldbetrag, wenn der Schuldner nämlich kein Einkommen über der Pfändungsfreigrenze erzielt.
Zu 3: Die Landesregierung hält Änderungen des Verfahrens für dringend notwendig und beteiligt sich an den dazu bereits aufgenommenen Arbeiten. Die Frage, wie die Masse im Rechtssinne vermögensloser Individualschuldner angemessen und effizient zu behandeln ist, stellt das wichtigste ungelöste Strukturproblem der Insolvenzordnung dar. Die derzeitige Konzeption der Insolvenzordnung, die nicht nur die zwingende Durchführung eines Insolvenzverfahrens auch bei fehlender oder ungenügender Masse, sondern daran anschließend ein weiteres aufwendiges, teures und langandauerndes Verfahren zur Entschuldung überschuldeter natürlicher Personen vorsieht, ist insolvenzrechtlich, sozialpolitisch und volkswirtschaftlich nicht zweckmäßig. Sie läuft den Interessen aller am Verfahren beteiligten Parteien zuwider und bindet unnötig qualifizierte Arbeitskraft in der Justiz. Eine Entwicklung, die in ihrem Ausmaß noch gar nicht abzusehen ist. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meine im November 2004 im Plenum gegebene Antwort auf die Anfrage Nr. 9 (LT-Drs. 15/1435) des Abgeordneten Oppermann wegen der erforderlichen finanziellen Ausgestaltung der Schuldnerberatungsstellen.
Um Aufwand und Ertrag im Rahmen der sozialpolitisch und volkswirtschaftlich sinnvollen Entschuldung überschuldeter natürlicher Personen für die Parteien, die Justiz und den Fiskus in eine angemessene Relation zu bringen, bedarf es der Entkoppelung der Restschuldbefreiung vom Insol
venzverfahren. Daneben ist eine grundlegende Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens selbst nötig. Dass diese Verfahren die Justiz mindestens sechs Jahre, in masselosen Verfahren bis zu zehn Jahre beanspruchen, ist ebenso wenig hinnehmbar wie der auch in diesen Verfahren meist außer Verhältnis stehende Aufwand und die damit verbundenen Kosten, die den Fiskus und die am Verfahren beteiligten Parteien belasten. Deshalb wird geprüft, ob es nicht einfachere und sachgerechtere Wege zur Entschuldung von überschuldeten natürlichen Personen gibt.
Die Konferenz der Justizminister hat im November 2004 beschlossen, bis zur Frühjahrskonferenz der Justizminister im April 2005 eigene Lösungsvorschläge für die Probleme bei der Abwicklung von Insolvenzen natürlicher Personen und bei der Restschuldbefreiung zu erarbeiten.
Das Land hält es nach wie vor für sachgerecht, redlichen Schuldnern den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu ermöglichen. Die Entschuldung soll also weiter möglich bleiben. Für den Regelfall hat sich allerdings der eingeschlagene Weg zu diesem Ziel als Irrweg herausgestellt, auf dem sich alle - also Schuldner, Gläubiger und Justiz - mühsam bergauf quälen, ohne recht voranzukommen. Deshalb muss im Interesse aller Beteiligten ein anderer, einfacherer Weg zu diesem Ziel gefunden werden, der nicht zwangsläufig über den Berg des Insolvenzverfahrens führen muss. Denn diesen zu besteigen, ist sinnlos, wenn es sich mangels Masse nicht lohnt. Außerdem muss auch über weitere Maßnahmen außerhalb der Insolvenzordnung nachgedacht werden, um langfristig die Zahl der überschuldeten Haushalte zu senken und die Wirtschaft zu stärken.