Das Land hält es nach wie vor für sachgerecht, redlichen Schuldnern den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu ermöglichen. Die Entschuldung soll also weiter möglich bleiben. Für den Regelfall hat sich allerdings der eingeschlagene Weg zu diesem Ziel als Irrweg herausgestellt, auf dem sich alle - also Schuldner, Gläubiger und Justiz - mühsam bergauf quälen, ohne recht voranzukommen. Deshalb muss im Interesse aller Beteiligten ein anderer, einfacherer Weg zu diesem Ziel gefunden werden, der nicht zwangsläufig über den Berg des Insolvenzverfahrens führen muss. Denn diesen zu besteigen, ist sinnlos, wenn es sich mangels Masse nicht lohnt. Außerdem muss auch über weitere Maßnahmen außerhalb der Insolvenzordnung nachgedacht werden, um langfristig die Zahl der überschuldeten Haushalte zu senken und die Wirtschaft zu stärken.
Laut Presseberichterstattung will die Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) die Niedersächsische Landesentwicklungsgesellschaft (NILEG) „als Ganzes“ veräußern. Als mögliche Käufer werden international tätige Investmentgesellschaften wie Terra Firma, Cerberus, Lone Star u. a. genannt, deren Ausrichtung als rein renditeorientiert gilt. Der Deutsche Mieterbund befürchtet bei Verkauf eine erhebliche Beeinträchtigung der Mieterschutzrechte.
2. Welche rechtlich wasserdichten Schutzklauseln für die Mieterinnen und Mieter wird die NORD/LB bei einem Verkauf zur Bedingung für den Kaufvertrag machen?
Bei der NILEG Immobilien-Holding GmbH (NILEG) handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (NORD/LB) , an der wiederum das Land Niedersachsen zu 40 % beteiligt ist.
Der Verkauf der NILEG erfolgt im Rahmen des neuen Geschäftsmodells der NORD/LB, das eine Konzentration auf die Kernkompetenzen der Bank vorsieht. Es handelt sich somit um eine geschäftspolitische Entscheidung des Vorstands der Bank. Sie liegt nicht im Einflussbereich der Niedersächsischen Landesregierung.
Ungeachtet dessen hat die Niedersächsische Landesregierung die NORD/LB um Stellungnahme zu der gestellten Anfrage gebeten. Sie hat den folgenden Antwortentwurf übermittelt:
Die Veräußerungsabsicht der NORD/LB umfasst die NILEG Immobilien-Holding GmbH, die zu 100 Prozent der NORD/LB gehört, mit ihren wesentlichen Beteiligungen:
- 79,6 Prozent an der NILEG Norddeutsche Immobiliengesellschaft mbH - weitere 10 Prozent gehören der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg Girozentrale (Anteil der NORD/LB: 92,5 Prozent)
- 94,9 Prozent an der Wohnungsgesellschaft Norden mbH (Eisenbahnerwohnungsgesell- schaft mit Beständen hauptsächlich in Ham- burg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern)
Die Veräußerung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem neuen Geschäftsmodell der NORD/LB und dem Fortfall der Gewährträgerhaftung ab dem 19.07.2005. Die NORD/LB konzentriert sich auf ihr Kerngeschäft, das Bankgeschäft.
Bau, Ankauf und Vermietung von Immobilienbeständen binden Kapital und Ressourcen der Bank außerhalb des eigentlichen Bankgeschäftes.
Die Befürchtungen, dass es durch den Verkauf zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Mieterschutzrechte kommen könnte, sind unbegründet:
- Das deutsche Mietrecht gilt zu Recht als eines der mieterfreundlichsten der Welt und schützt jeden Wohnungsmieter vor Kündigung und unberechtigter Mieterhöhung, unabhängig davon, ob er Mieter eines öffentlichen oder eines privaten Wohnungsbestands ist.
- Im Zuge des Ankaufs der beiden Eisenbahnerwohnungsgesellschaften und der OWG sind in den Vertragswerken zu Gunsten der Mieter weit reichende Schutzrechte vertraglich vereinbart, die ein Erwerber übernehmen muss.
- Beim Wohnungsbestand der NILEG Norddeutsche Immobiliengesellschaft handelt es sich bei einem nicht unwesentlichen Teil um ohnehin mit Belegungsrechten verknüpfte Sozialwohnungen.
- Abgesehen von der rechtlichen Situation sind zufriedene Mieter für den Erfolg eines Wohnungsunternehmens von zentraler Bedeutung. Jeder Erwerber wird im eigenen Interesse um die Gunst der Mieter werben müssen, weil er sie entweder als Mieter behalten oder als mögliche Käufer gewinnen will.
Es sei ferner darauf verwiesen, dass in den vergangenen sieben Jahren viele öffentliche Wohnungsbestände mit großem Erfolg in private Hände gegeben wurden.
- So hat der Bund Mitte des vergangenen Jahres über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die GAGFAH mit einem Wohnungsbestand von etwa 73 000 Wohnungen an die Fa. Fortress verkauft.
- In 2001 konnte das Bundeseisenbahnvermögen insgesamt 64 000 Wohnungen in 10 Eisenbahnerwohnungsgesellschaften an die Deutsche Annington verkaufen, deren Geschäftstätigkeit von der britischen Terra Firma verantwortet wird.
- Darüber hinaus haben sich viele Kommunen mit Erfolg und zur Zufriedenheit aller Anspruchsgruppen von ihren Wohnungsbeständen teilweise oder ganz getrennt.
Sowohl für das Bundeseisenbahnvermögen, die Bundesversicherung für Angestellte, die Bundesrepublik Deutschland als auch die genannten Kommunen waren die genannten Käufer aus guten Gründen akzeptabel.
Die NILEG führt aus ihren Beständen immer wieder Verkäufe an Mieter durch. Allerdings zeigen die Erfahrungen hieraus, dass der Versuch eines partiellen oder generellen Einzelverkaufs nicht zu der mit dem jetzigen Verfahren angestrebten umfassenden Lösung des Verkaufs der gesamten Beteiligung führen würde.“
Was tut die Landesregierung, um die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen?
In der Regierungserklärung vom 4. März 2003 hat Ministerpräsident Christian Wulff erklärt: „Wir wissen um die Schulen in freier Trägerschaft und werden auch mit ihnen über eine unbürokratische Bedarfsermittlung reden, damit das den Schülern und Lehrern zugute kommt und nicht etwa der Schulbürokratie“ (Stenogra- fischer Bericht, S. 41).
stellen, die für diese für die Vielfalt unserer Bildungslandschaft unverzichtbaren Schulen endlich Planungssicherheit schafft, kürzt die Landesregierung von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr immer weiter an den Zuwendungen. Schon lange deckt die Finanzhilfe des Landes nicht annähernd die Personalkosten der freien Schulen
Im Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt 2005 sind weitere massive Kürzungen bis 2008 um ca. 12 Millionen Euro geplant, indem der Faktor, mit dem nach § 150 Abs. 7 des Niedersächsischen Schulgesetzes das Mittelgehalt für die Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft berechnet wird, schrittweise auf 12 abgesenkt wird. Damit bringt die Landesregierung die ersten privaten Schulen in Existenznöte. Sie gefährdet auf diese Weise das durch private Schulen breiter gefächerte Bildungsangebot in Niedersachsen. Im Falle der Schließung von Schulen muss das Land deren Aufgaben übernehmen, was zu Mehrkosten führen kann.
In anderen Bundesländern - Hamburg, BadenWürttemberg - ist die Berechnung der Finanzhilfen bereits auf ein neues, transparentes und gerechtes System umgestellt worden.
1. Wann wird sie die versprochene Arbeitsgruppe zur Neuberechnung der Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft einrichten, und werden die Fraktionen des Landtages sowie Vertreterinnen und Vertreter der freien Schulen daran beteiligt?
2. Wann soll die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft auf ein neues System umgestellt werden, das analog zum Modell in Baden-Württemberg die Pro-KopfGesamtkosten für die Beschulung einer Schülerin/eines Schülers an einer öffentlichen Schule zur Grundlage macht?
3. Ist die Landesregierung bereit zuzusichern, dass das im Haushaltsbegleitgesetz 2005 beschriebene Stufenmodell zur Absenkung des Faktors nach § 150 Abs. 7 des Niedersächsischen Schulgesetzes bis 2006 befristet wird, weil später, ab 2007, ein neues Finanzhilfemodell zum Tragen kommt?
Die Landesregierung hat zugesagt, gemeinsam mit den Trägern der freien Schulen die Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Finanzhilfe zu einem möglichst noch gerechteren und auch transparenteren System zu erörtern. In Gesprächen mit den Trägern habe ich die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe für den Beginn dieses Jahres vereinbart. Die Arbeiten dazu haben bereits - wie Sie es vom Kultusministerium gewohnt sind begonnen.