Meine Damen und Herren, wie sieht es nun aber mit der Förderung derjenigen Produktionen aus, die unmittelbar nichts mit der Entwicklung des Medienstandortes Niedersachsen zu tun haben oder die nicht besonders anspruchsvoll bzw. nicht imagefördernd sind? Ich meine Produktionen, die viel eher aus den Etats der betroffenen Rundfunkanstalten, in diesem Falle des NDR, bezahlt werden sollten. Hier ist in Zukunft verstärkt darauf zu achten - darin bin ich mit Herrn Briese völlig einig -, dass vor allem solche Produktionen, die sich qualitativ deutlich vom alltäglichen Programmangebot des Senders abheben, in die Förderung kommen, also Produktionen, die von kleineren und mittleren Produktionsfirmen in Niedersachsen erstellt werden und tatsächlich den Medienstandort Niedersachsen stärken.
Diese Stärkung des Medienstandorts Niedersachsen ist die Kernaufgabe der nordmedia. Darauf muss sie sich konzentrieren, und dafür wurde sie gegründet. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verantwortungsbewusste, transparente, finanzierbare, zukunftsorientierte und vor allen Dingen auch nachvollziehbare Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens - das ist das Markenzeichen dieser Landesregierung und dieser CDU/FDP-Koalition. Diese Adjektive sollten auch die Basis im Bereich der Filmförderung sein. In unserem Änderungsantrag wird deutlich, dass hier teilweise noch Handlungsbedarf besteht.
Als die nordmedia 2001 gegründet wurde, wurden ihr gleichzeitig auch die Aufgaben der kulturellen Filmförderung übertragen. Wie Sie unserem Ände
rungsantrag entnehmen können, ist uns durchaus bewusst, dass die nordmedia sich selbst unter den notwendigen finanziellen Einschnitten des letzten Haushalts bemüht, den in sie gesetzten Erwartungen zu entsprechen. Leider wurden diese Erwartungen bis heute noch nicht vollständig erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Förderung der Film- und Fernsehproduktionen unabhängiger Produzenten.
Deshalb bitten wir in unserem Änderungsantrag auch um eine Prüfung, ob durch eine Änderung des niedersächsischen Mediengesetzes künftig festgelegt werden sollte, dass aus dem Vorab für die Filmförderung in Zukunft mehr unabhängige Produktionen gefördert werden sollen.
Dies ist immens wichtig für den Medienstandort, und dies ist auch ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor.
Aber die Förderung von Produktionen von Fernsehanstalten, die sonst üblicherweise aus dem eigenen Etat finanziert werden, sehen auch wir als sehr problematisch an. Kollegin Graschtat hat das Beispiel „Fett-weg-Show“ schon erwähnt. Ich möchte dazu noch einiges ergänzen. Diese Staffel wird mit 852 000 Euro aus Mitteln der nordmedia gefördert - bei einem Gesamtetat der nordmedia von 11,1 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für diese Staffel belaufen sich auf 1,5 Millionen Euro. Natürlich werden auch Sponsorengelder eingeworben, unter anderem von einer Krankenkasse und von einem Mineralwasserhersteller.
Dass der NDR gute Zuschauerquoten braucht, ist in Ordnung. Dass Herr Thürnau diese Sendung moderiert, ist auch in Ordnung. Auch dass der NDR es sich nicht leisten kann, am Publikum vorbei zu produzieren, ist in Ordnung. Die Frage ist nur: Muss eine solche Produktion mit unseren nordmedia-Mitteln gefördert werden? Eine private Fernsehgesellschaft, bei der Werbung zugelassen ist, hätte überhaupt keine Schwierigkeiten, eine derartige Sendung zu finanzieren, ohne in den Topf für die kulturelle Filmförderung greifen zu müssen.
Auch bei der finanziellen Unterstützung zum Beispiel der „Tatort“-Produktionen - dieser Punkt ist in dem Antrag der Grünen ja explizit angesprochen worden - sehe ich noch Handlungsbedarf. Ich zitiere noch einmal - heute Morgen ist auch schon daraus zitiert worden aus dem Interview im
„Und wenn im NDR-Staatsvertrag enthalten ist, dass Sendungen des NDR auch im gesamten Sendegebiet produziert werden, dann wird das Argument, was wir jetzt immer hören, dass die Produktion in Niedersachsen teurer sei als in Hamburg und deswegen Niedersachsen Geld dazu geben muss, damit ein ‚Tatort‘ auch in Niedersachsen produziert wird, unerträglich. Es muss normal sein, dass der Norddeutsche Rundfunk eine Vierländeranstalt ist und das Programm in den vier Ländern auch produziert wird.“
Wir würden es begrüßen, wenn sich der NDR dazu entschließen würde, bei der Förderung durch die nordmedia eine gesunde Mischung aus experimentellen und zuschauerattraktiven Projekten zu erreichen. Nicht zuletzt die experimentellen Projekte eröffnen in der Kultur oft neue Wege.
Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, den Herr Briese hier noch einmal vorgetragen hat, nämlich einen unabhängigen Vertreter in den Vergabeausschuss zu entsenden, sollte langfristig auf jeden Fall geprüft werden.
Zur Förderung der Filmfestivals ist schon viel gesagt worden. Ich führe nur ganz kurz noch aus: Auch wir fordern ein Mindestmaß an Transparenz bezüglich der Verfahren und der Evaluationskriterien bei der Vergabe der Mittel. Deshalb bitten wir die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass diese Informationen gegenüber dem Landtag offengelegt werden. Denn wir, die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags, sind für die Organisatoren der Festivals die Ansprechpartner vor Ort, und wir können im Interesse dieser Menschen die Entscheidungen bezüglich der Förderung durch die nordmedia nur dann ausreichend begründen, wenn wir auch die Hintergründe der jeweiligen Entscheidungen kennen. Dabei liegt das Interesse der CDU ganz klar darin, eine regional ausgewogene Festivallandschaft in Niedersachsen zu in
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass alle vier Fraktionen des Niedersächsischen Landtages dem Änderungsantrag von CDU und FDP zustimmen wollen. Damit setzen wir alle gemeinsam ein Signal, dem sich die nordmedia und der NDR eigentlich nicht verschließen können. Der Landtag beschließt einstimmig, dass dringender Handlungsbedarf besteht, und ich weiß, dass die Landesregierung unseren nun gemeinsamen Antrag in den Gremien entsprechend vertreten wird. Ich hoffe sehr, dass dieses Signal auf fruchtbaren Boden fällt und zu den entsprechenden Verbesserungen führt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Debatte nicht unnötig verlängern. Von allen vier Fraktionen ist viel Kluges gesagt worden, und in der Zielrichtung sind wir uns ja auch einig. Ich bekenne offen, dass ich mir diese Unterstützung aller vier Fraktionen gegenüber dem NDR im Vergabeausschuss auch bei der Frage des Staatsvertrags gewünscht hätte, denn da liegen die Probleme ganz ähnlich.
- Sie können zwar rufen „anderes Thema“ und „na ja“; aber im Kern ist es in der Tat ganz ähnlich. Es geht darum, welches Verhältnis der NDR in Hamburg zu der Filmförderung in der Fläche des VierLänder-Verbreitungsgebietes hat. Was zu den Regierungszeiten der Sozialdemokraten „Lieb und struppig“ war, heißt heute „Fett weg“. Wir haben so gut wie keine Möglichkeit, den Wünschen des NDR bei der Vergabe seiner Mittel aus seinen Gebühreneinnahmen zu widersprechen. Das ist die Wahrheit und die Realität innerhalb des Vergabeausschusses der nordmedia.
Die Filmförderung wird ihren erfolgreichen Weg trotz der Kürzungen weitergehen. Das sollte auch nicht schlecht geredet werden. Es gibt keine erfolgreichere Filmförderung als die der nordmedia. Ich erinnere nur an Produktionen wie „Das Wunder von Lengede“, „Gegen die Wand“, „Im Schatten der Macht“ und andere. Ich erinnere auch an die niedersächsischen Filmfestivals, die weit über Niedersachsen hinaus außerordentlich große Reputation genießen und die trotz der Kürzungen auch in Zukunft ein Superprogramm aufstellen werden. Beispielsweise wird das European Media Art Festival, Frau Graschtat, weiter durch eine ganze Menge Geld gefördert.
Wir müssen uns allerdings überlegen, ob wir es den Veranstaltern zumuten können, dass der Großteil dieser Gelder aus neuen Schulden finanziert wird, dass wir die Festivals, die wir heute feiern, also von denen finanzieren lassen, die in zehn oder 20 Jahren Steuern zahlen. Das halte ich nicht gerade für die eleganteste Art, mit öffentlichem Geld umzugehen.
Würden wir im Moment nicht 7 Millionen Euro täglich bzw. 50 Millionen Euro wöchentlich Zinsen zahlen müssen, dann könnten wir jeden Tag mehrere Festivals und mehrere Filmförderungen versprechen. Das haben unsere Vorgängerregierungen aber schon in einem Übermaß getan, sodass wir einfach weg müssen von dieser Art der Verschuldungspolitik.
Meine Absicht ist es, die in der vorliegenden Beschlussempfehlung gestellte Forderung umzusetzen. Gleichwohl möchte ich Sie auffordern, den Landtagsbeschluss einstimmig zu fassen, weil das die Verhandlungen der Landesregierung mit den anderen Gesellschaftern der nordmedia stärken würde. Frau Kollegin Kuhlo hat darauf hingewiesen, dass diese Punkte wichtig sind und bei der nordmedia Veränderungen vorgenommen werden müssen. Dazu brauchen wir aber auch die Rückendeckung des Parlaments. Die bekommen wir hier - vielleicht bekommen wir sie dann auch für den Staatsvertrag -, und damit können wir niedersächsische Interessen so vertreten, dass die Förderung vor allem Niedersachsen zugute kommt. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Landesblindengeld als Nachteilausgleich erhalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1258 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/1627
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Landesblindengeld neu strukturieren Nachteilsausgleich erhalten - Leistungsrecht für sehbehinderte Menschen weiterentwickeln - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1354 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Drs. 15/1628
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwischen dem öffentlichen Reden und dem tatsächlichen Handeln klaffen bei dieser Landesregierung riesengroße Schluchten.
Ich finde bei der Beurteilung dessen, was die Landesregierung da an personeller Kompetenz entwickelt hat, der Herr Ministerpräsident Wulff und die Frau Sozialministerin haben eine Leistungsdichte
erreicht, die schon staunen lässt. Beide erwecken den Eindruck, man würde mit den Betroffenen reden und sich als der sachwaltende Gesprächspartner zur Verfügung stellen. Die Angehörten gingen aus diesen Gesprächen meistens mit dem Gefühl nach Hause, dass sie mit ihrem Anliegen in guten Händen waren und dass ihrem Anliegen auch Nachdruck verliehen wird. Wenn das Anliegen später allerdings umgesetzt worden ist, wenn die Entscheidungen im Landtag oder im Kabinett getroffen worden sind, dann ist das genaue Gegenteil von dem herausgekommen, was man mit den Betroffenen vereinbart hatte. Das ist schlicht unanständig, meine Damen und Herren.
So hat z. B. die Niedersächsische Sozialministerin den Wohlfahrtsverbänden erläutert, dass die Eingriffe in die Toto/Lotto-Mittel dieser Wohlfahrtsverbände im Jahre 2003 einmalig waren und dass sie darum kämpfen und sich dafür einsetzen würde, dass sich dies nicht wiederholt. Tatsächlich haben die Landesregierung und dieser Landtag das genaue Gegenteil beschlossen, meine Damen und Herren.
So sagte die Ministerin dem Landesblindenverband, dass die Kürzung des Landesblindengeldes im Jahre 2003 auf 406 Euro eine einmalige Angelegenheit gewesen sei und dass damit für diese Wahlperiode das Landesblindengeld nicht nochmals angepackt wird. Meine Damen und Herren, das genaue Gegenteil haben Sie hier im Dezember beschlossen.