2. Wie beurteilt sie die Auswirkung einer solchen Maßnahme auf die Motivation der niedersächsischen Lehrkräfte im Hinblick auf einen Vertrauensvorschuss?
3. Ist sichergestellt, dass die Wahrnehmung der bisher im Rahmen der Präsenztage vorgesehenen Dienstaufgaben künftig definitiv zur unterrichtsfreien Zeit erfolgen wird, sodass die Aufhebung der Präsenztage nicht zu zusätzlichem Unterrichtsausfall führt, sondern zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schule?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ministerpräsident Wulff hat bereits in seiner Regierungserklärung am 4. März 2003 die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Abschaffung der umstrittenen verbindlichen Arbeitstage für Lehrkräfte in den Ferien, der so genannten Präsenztage, angekündigt. Diese Maßnahme soll ein Schritt zu mehr Eigenverantwortung der Schulen sein und zugleich deutlich machen, dass den Lehrkräften für ihre schwierige Arbeit wieder mehr Vertrauen entgegengebracht wird.
Zu 1: Der Erlass über die Festlegung verbindlicher Arbeitstage für Lehrkräfte in den Ferien wird zum 1. August 2003 aufgehoben, sodass es die so genannten Präsenztage schon am Ende der diesjährigen Sommerferien nicht mehr geben wird.
Zu 2: Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass das dadurch zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in die eigenverantwortliche Arbeit der einzelnen Schulen dazu beitragen wird, die Motivation der niedersächsischen Lehrkräfte zu erhöhen.
Zu 3: Im Zusammenhang mit der Abschaffung der so genannten Präsenztage wird sichergestellt, dass die bisher an diesen Tagen vorgesehenen Dienst
aufgaben und Veranstaltungen auch künftig ausschließlich in der unterrichtsfreien Zeit wahrgenommen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Aufhebung des erwähnten Erlasses nicht zu Unterrichtsausfall führt.
Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass diejenigen Dienstaufgaben, die auch vorher schon in der unterrichtsfreien Zeit stattgefunden haben, nach wie vor in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden müssen, frage ich Sie: Welche weiteren Erlasse werden aufgehoben und das darin Geregelte den Schulen zur eigenen Gestaltung selbst überlassen, damit wir auch wirklich mehr Eigenverantwortung für die Schulen bekommen und das nicht nur eine Schaunummer ist?
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Die Schau- nummer waren die Präsenztage! – Reinhold Coenen [CDU]: Das hätten Sie auch früher machen können!)
Herr Kollege, ich bin Ihnen für diese Frage außerordentlich dankbar, denn wir haben im Zusammenhang mit der Neugestaltung unserer Schulstruktur und der mehr inhaltlichen Ausfüllung unseres Schullebens zu klären, ob Dinge wie z. B. die Selbständige Schule - ich möchte lieber von der eigenverantwortlichen Schule sprechen - weiter befördert werden sollen und, wenn ja, wie wir das miteinander erreichen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe gestaunt, als ich gehört habe, dass es einen Erlass gibt, der einer Schulleitung vorschreibt, Selbstverständlichkeiten zu regeln. Es war auch vorher schon so, dass Dienstbesprechungen außerhalb der Unterrichtszeit stattgefunden haben. Bis auf wenige Fauxpas - so will ich es einmal sagen - war es auch immer so, dass die Betriebsausflüge in der unterrichtsfreien Zeit stattgefunden haben, und so soll es auch in Zukunft sein. Das zu regeln traue ich einem Schulleiter schon zu, und wer das nicht kann, der ist für die Selbständige oder die eigenverantwortliche Schule nicht geeignet.
Sie werden anerkennen müssen, dass wir eine außerordentliche schwierige Aufgabe übernommen haben. Wir müssen bis zur Sommerpause, bis zum Juni, unsere Schulstrukturfragen, insbesondere das Schulgesetz, miteinander geklärt haben. Wir wollen einen großen Kraftakt unternehmen, diese nicht hinnehmbare Situation der Unterrichtsversorgung aufzuarbeiten, und wollen schon im Laufe des Jahres 2 500 neue Lehrer einstellen, sodass es an den Schulen wieder eine gute Fundamentierung für vernünftige Arbeit gibt.
Dann, meine ich, sollte es für uns alle ein gutes Thema sein, zu gucken, wie viel Erlasse, wie viel Verwaltungskram usw. wir den Schulen noch wegnehmen können. Hier bitte ich einfach um Ihre Mithilfe und um Ihre Vorschläge, welcher Erlass, welche Verordnung und welche Vorschrift noch entbehrlich sein könnten.
Ich habe ein hoch qualifiziertes Haus übernommen. Dort ist auch schon der Arbeitsauftrag unterwegs, festzustellen, welche Erlasse vielleicht entbehrlich sind, was man hier miteinander machen kann. Ich möchte Sie als Parlamentarier - egal, ob Sie nun dem Kultusausschuss angehören oder nicht - bitten: Wenn Sie eine Idee haben, wenn Sie einen Hinweis geben können, welchen Erlass wir abschaffen können, weil er nicht nötig ist oder weil eine gute Schulleitung das alleine regeln kann, dann sagen Sie es mir. Sie können sicher sein, wir werden uns bemühen, dem nachzukommen.
Herr Minister, ich habe eine Frage zu der Selbständigen Schule. Können Sie sagen, wie viele Schulen den Antrag gestellt haben, Selbständige Schule zu werden? Hierzu ist im Kultusministerium ja ein riesiger Aufwand getrieben worden. Können Sie sagen, wie viele Schulen bis zur Wahl Anträge gestellt haben?
Herr Kollege, es war ja nun so, dass das Thema der Selbständigen Schule von der Vorgängerregierung einen außerordentlich hohen Stellenwert erhalten hatte. Ich will das Thema als solches auch durchaus würdigen. Aber Sie werden es an der Politik der Fingerzeichensprache bemerkt haben: Die letzten Hochrechnungen schwanken nach meinem Kenntnisstand zwischen zwei Anträgen und bis zu zehn Anträgen für den Bereich der allgemein bildenden Schulen. Gleichgültig, welche die letztgültige wahre Zahl ist, die tatsächliche Situation bei den Antragstellungen ist außerordentlich sparsam. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis, weil die Schulen möglicherweise erkannt haben, dass hier eine politische Falle angelegt war, nämlich dass möglicherweise Selbständigkeit bedeutet, dass man in Zukunft als Schulleiter selbst entscheiden muss, wofür kein Geld und keine Lehrer da sind.
Ich meine, dass die Schulen hierbei ganz vernünftig reagiert haben. Deswegen sehe ich mich durchaus in unserer Politik bestätigt. Wir sagen, erst die Fundamentierung des Schulwesens vernünftig miteinander bilden, um dann in der nächsten Stufe, der Eigenverantwortlichkeit, zu schauen, was die Schulen - um noch einmal auf Sie, Herr Kollege, zurückzukommen - miteinander eigenverantwortlich regeln können.
Zum Bereich der berufsbildenden Schulen will ich die Fragestellung nach Antragstellung der Selbständigen Schule einmal auf das Projekt ProReKo ummünzen: Da haben wir 19 beteiligte Schulen. Die können sich darauf verlassen, dass wir durchaus auf der Ebene weitermachen.
Herr Busemann, ich habe die Frage, ob bei Ihnen Stellungnahmen von Betroffenen oder Verbänden vorliegen, die sich skeptisch mit der Abschaffung der Präsenztage beschäftigen.
Ich kann Ihnen das jetzt nicht beantworten, ob auf der behördlichen Ebene etwas Schriftliches vorliegt. Wenn dazu etwas vorliegt, werden wir es Ihnen gerne kundtun. - Es wäre ein Wunder, wenn man etwas macht, und sich dann niemand findet, der etwas dagegen hat.
Herr Minister, wie will die Landesregierung gewährleisten, dass die vielen sehr positiven Ansätze, die es im Zusammenhang mit den Präsenztagen, z. B. zwischen dem ersten und dem zweiten Halbjahr, gegeben hat, und die sehr vielen schulinternen, zum Teil auch externen und Schulform übergreifenden Fortbildungen, die dort stattgefunden haben, auch in Zukunft nicht gefährdet werden? Konkret gefragt: Werden die unterrichtsfreien Tage zwischen den Halbjahren wegfallen oder nicht?
Die Frage, Herr Kollege, ist etwas sehr allgemein gestellt. Ich weiß nicht, worauf Sie hinaus wollen. Ich kann nur sagen: Wir sind insbesondere daran interessiert, dass der Unterricht, nach Möglichkeit zu 100 %, mit allen Vorgaben erteilt wird.
Im Übrigen unterstützen wir jede Schulleitung, jeden, der sich um die Schule Gedanken macht, bei der Weiterentwicklung von Schule - ob es nun Schulbetrieb, Dienstbesprechungen, von mir aus auch das Thema Betriebsausflüge, oder ob es Fortbildungsmaßnahmen sind. Dort findet man jederzeit unsere Unterstützung.
Herr Minister, wir haben uns im Ausschuss darüber unterhalten, was der Unterschied zwischen Selbständiger Schule und Schule in Eigenverantwortung ist. Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Eigenverantwortung eine Vorstufe
Frau Kollegin! Herr Jüttner, Sie haben vielleicht den richtigen Ansatz widergegeben. Ich würde mich jedoch nicht dazu versteigen - so wie wir es hier im Hause schon früher einmal gehört haben, als es um Lehrervergütung, vor allem für besondere Leistungen, ging -, dass es eine semantische Spielerei gewesen sein soll. Wir nehmen das schon sehr ernst. Aber es ist ein philosophischer Ansatz, wenn man fragt, was Selbständige Schule und was eigenverantwortliche Schule ist.
Wenn Selbständige Schule der Vorgängerregierung vielleicht das gleiche bedeutet, aber rechtliche Verankerung usw. schon mit beinhaltete, dann ist es nicht identisch. Ich bin der Meinung, dass Eigenverantwortlichkeit sogar ein Überbegriff in dem gesamten Zusammenhang ist, sodass wir dann schauen müssen, wie wir Eigenverantwortlichkeit, die wir am Ende in den Schulen durchaus haben wollen, mit Leben füllen – durch praktisches Tun, notfalls durch Gesetze und Regularien.
Herr Minister, es wurde vorhin eine konkrete Frage gestellt. Die haben Sie noch nicht beantwortet. Die Frage lautete, ob es bei den beiden unterrichtsfreien Tagen zwischen den Halbjahren bleibt.
Diese Frage ist noch nicht entschieden. Wir werden erst einmal den Erlass zu den Präsenztagen aufheben. Ziel ist, wie ich das vorhin gesagt habe, der 1. August. Sie wissen übrigens auch, dass zu dem Erlass, auch wenn er aufgehoben werden soll, noch Anhörungen, die vorgeschrieben sind, statt
finden müssen. Dazu habe ich auch keine Bedenken. Aber zu der Frage, die Sie gestellt haben, ist noch keine Entscheidung getroffen worden.
Danke, Herr Busemann. - Es ist jetzt 10.15 Uhr. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.