Protocol of the Session on October 28, 2004

Meine Damen und Herren, wir werden neben der Ermöglichung von mehr Naturerleben - Frau Bertholdes-Sandrock hat darauf hingewiesen - auch stärker mit dem Beirat zusammenarbeiten. Nur, ich führe Gespräche mit dem Beiratsvorsitzenden, möchte Ihnen den Inhalt dieser Gespräche aber nicht wiedergeben. Und was das gute Verhältnis angeht, Frau Kollegin Steiner - hören Sie gut zu! -: Ich werde den Bericht gerne an den Beiratsvorsitzenden senden.

Insofern: Was Sie hier wahrnehmen, Frau Steiner, entspricht nicht den Vorstellungen der Bevölkerung vor Ort, sondern sind reine Wunschvorstellungen von Ihnen. Wir werden im nächsten Jahr gerade den Beirat in seiner Arbeit und in seiner Kompetenz stärken müssen, damit seine Beschlüsse von der Verwaltung auch ernst genommen werden und damit die Menschen merken, dass sie in diesem Gremium auch etwas zu sagen haben und ihnen nicht nur etwas vorgesetzt wird.

Meine Damen und Herren, ich stelle mir vor, dass wir bis spätestens Mitte 2005 hierzu eine Zielvereinbarung schließen. Dies sollte zwischen der bestehenden Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland der Kommunen, der Biosphärenreservatsverwaltung, dem neuen Referat des MI - Regierungsvertretung Lüneburg - und dem MU geschehen. Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg.

Dann, Herr Dehde, bin ich auch gerne bereit, mit Ihnen weiter zu diskutieren. Arbeiten Sie in dem Biosphärenreservat im Landkreis Lüchow-Dannenberg lieber mit den Menschen zusammen. Das wird der Sache mehr dienen, als wenn Sie hier Reden halten, die zu nichts führen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die SPD-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gewähre ihr zwei Minuten. Herr Dehde, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern hat Minister Sander hier einen großen Sozial

demokraten genannt, nämlich „Ben Wisch“. Ich sage Ihnen: Wenn es den Titel „Ben Wischiwaschi“ gäbe, dann hätten wir hier heute eine große Auswahl.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, ich möchte gerne auf zwei Punkte eingehen.

Das, was wir jetzt hier gehört haben, ist wieder nur: vertagen, verzögern, verhindern, weil es offensichtlich keine Konzeptionen gibt. Bis heute ist in der Schutzgebietsverwaltung eben nichts passiert, sondern sie läuft mit halber Kraft, und dann wird auch noch gesagt: Wenn wir aus der Auflösung der Bezirksregierungen noch eine Stelle dorthin expedieren, die aus dem Bereich Forst kommt; dann haben wir das Problem gelöst. - Nein, meine Damen und Herren. Daran wird vielmehr deutlich, dass in diesem Umweltministerium gerade kein Engagement besteht, diesen Raum zu entwickeln. Das wird beiläufig mitgemacht.

Einen letzten Satz möchte ich noch zu dem sagen, wie hier die Dialogprozesse beschrieben worden sind. Wenn Sie meinen, dass der Antrag tatsächlich so unschädlich ist, dann stimmen Sie ihm doch zu und unterstreichen Sie gegenüber dieser Landesregierung noch einmal, dass das Parlament zu seinem Beschluss aus dem Jahre 2002 steht. Dann, meine Damen und Herren von der CDU, bleiben Sie glaubwürdig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nun hat auch die CDU-Fraktion um zusätzliche Redezeit nach § 71 der Geschäftsordnung gebeten. Frau Bertholdes-Sandrock, ich erteile Ihnen das Wort für zwei Minuten.

Da wir letzten Endes alle die Entwicklung des Biosphärenreservates wollen, sollte man noch zwei Punkte klarstellen.

Der Redebeitrag der Kollegin Steiner gibt Anlass, einmal deutlich darauf hinzuweisen, welche Fehleinschätzung gelungener Umweltpolitik in Niedersachsen mindestens bei den Grünen, aber auch bei anderen Teilen dieses Hauses vorliegt. Man

geht nämlich davon aus, dass, wenn man ein Gesetz hat und wenn man sich im Landtag darauf geeinigt hat - wir haben ja gehört: aufgrund gerichtlicher Richtungsentscheidung -, das bereits Politik sei. Wenn Sie davon ausgehen, dann kann ich Ihnen für den Fall, dass Sie jemals wieder als Landesregierung zum Agieren kommen, prophezeien: So werden Sie den Geist des Biosphärenreservatsgesetzes niemals zum Leben erwecken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie müssen mit den Menschen vor Ort reden. Das heißt: nicht mit Verbandsvertretern. Ich kann mich an eine Veranstaltung mit 140 Leuten in Quickborn an der Elbe erinnern; vorhin ging es um den Kollegen Wojahn: Das ist sein Heimatort. Dort mussten noch 100 Leute weggeschickt werden. So muss es sein! Alle die, die Sorgen und Bedenken haben - Landwirte, Deichverbandsvertreter, Umweltschützer, die Bürgerinitiative -, waren da. Daran zeigt sich die Dialogbereitschaft, die Sie zwar vier-, fünfmal in Ihrem Antrag erwähnen, die Sie aber nie gelebt haben.

Mit diesen Leuten müssen Sie reden. Mit den anderen, die überzeugt sind, brauchen Sie sich nicht permanent gegenseitig auf die Schulter klopfen. Da müssen Sie Politik machen. Noch heute ist die Akzeptanz des Biosphärenreservates in LüchowDannenberg nicht zu 100 % durchgesetzt. Wenn man sie theoretisch akzeptiert, dann muss sie auf Dauer haltbar sein, und daran fehlt es.

Das letzte Wort richte ich an den Kollegen Dehde. Er mahnt wie so häufig Konzeptionen an. Sie wollen einen Plan mit Unterpunkten und Zeitabschnitten. Wissen Sie, was das ist? - In meinen Augen ist das eine Art Planwirtschaft. Aber so macht man Umweltpolitik im Biosphärenreservat gerade nicht. Da muss man tun und reden und nicht Gesetze machen und Pläne verabschieden. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der SPD ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 27: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren Verfahren über den Antrag festzustellen, dass das schleswig-holsteinische Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003) in der Fassung des Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 vom 11. Dezember 2003 (GVOBl Schl.-H. S. 617) wegen Verstoßes gegen Regelungen der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein nichtig ist - Antragsteller: 33 Mitglieder der CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts Zweiter Senat vom 08.09.2004 - 2 BvK 1/04 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1367

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Perspektiven für die Küstenfischerei in Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1327

Zur Einbringung hat sich Herr Thümler von der CDU-Fraktion gemeldet. Er kann mit seiner Rede beginnen, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Herr Thümler, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich für die CDULandtagsfraktion dem Landwirtschaftsminister ganz herzlich meinen Dank dafür aussprechen, dass er sehr schnell nach Übernahme der Regierungsgeschäfte, nämlich im Juli 2003, das Gutachten „Die Küstenfischerei Niedersachsen - Stand und Perspektiven“ - in Auftrag gegeben hat.

(Beifall bei der CDU)

Dieses sehr gute und umfängliche Gutachten bildet eine gute Grundlage für die anstehenden Diskussionen und bildet die Situation der Küstenfischerei Niedersachsens sehr gut ab.

Lassen Sie mich gleich zu Beginn betonen, dass die Küstenfischerei in Niedersachsen für uns eine herausragende Bedeutung hat und wir alles dafür tun sollten und wollen, dass die Küstenfischerei eine gute Zukunftsperspektive in Niedersachsen hat.

(Beifall bei der CDU)

Keine Meeresnutzung durch Menschen ist älter als die Küstenfischerei. In der „Naturalis historia“ des Römers Gaius Plinius Secundus wird beschrieben - ich fasse ein wenig zusammen -: In gewaltiger Strömung ergießt sich dort der Ozean zweimal bei Tage und bei Nacht auf ein ungeheures Gebiet, von dem man im Zweifel sein kann, ob es zum Lande gehört oder Teil des Meeres ist. Dort hat ein elendes Völkchen hohe Hügel im Besitz, die von Menschenhand errichtet sind: auf sie sind Hütten gesetzt. Ihre Bewohner machen Jagd auf die mit dem Meer fliehenden Fische.

Die Küstenfischerei ist zwar die älteste Form der Meeresnutzung durch den Menschen, aber gleichzeitig auch die, die am wenigsten Rechte hat. Das ist weltweit so und daher der Grund, aus dem der FAO-Verhaltenskodex für verantwortliche Fischerei an alle Küstenstaaten appelliert, sie zu erhalten und zu fördern. Der WWF gar hat die Küstenfischerei als gefährdete Art bezeichnet, die es zu schützen gilt.

(Beifall bei der CDU)

Deutlich wird dieses Problem vor allem daran, dass die konkurrierende Meeresnutzung sehr vielfältig ist. Sie reicht von Schutzgebieten wie dem Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ über die EU-Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richt

linie, die Ramsar-Konvention, das UNESCO-Programm „Man and Biosphere“, die Agenda 21, das Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer, das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale bis hin zur Ausweisung des Wattenmeeres als PSSA.

Die Windenergiegewinnung, die bisher mit über 20 000 km2 zu Buche schlägt, wird weitere Einschränkungen bringen. Stichpunkte sind hier, für alle klar erkennbar, Borkum-Riffgat und Nordergründe. Lassen Sie mich hier anfügen - den Bereich Nordergründe kenne ich besser als Borkum-Riffgat -: Ich lehne es ab, hier weitere Einschränkungen für die Küstenfischerei vorzusehen. Dadurch wird nämlich das Fanggebiet der Krabbenfischer weiter erheblich eingeschränkt. Das sollten wir in dieser Form nicht zulassen.

Weitere Einschränkungen ergeben sich durch die Schifffahrt, die notwendig ist und zunehmen wird, aber für die Fischer zu zusätzlichen Verlusten von Fanggründen führen wird, das Baggergutmanagement, den zunehmend an Bedeutung gewinnenden Meeresbergbau - genannt seien hier sowohl Sand- und Kiesentnahmen als auch die Förderung von Öl und Gas -, die Seekabelleitungen und nicht zuletzt auch durch die militärische Meeresnutzung.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass für die Küstenfischerei nach Abzug aller konkurrierenden Nutzungen von 588 900 ha Gesamtfläche des niedersächsischen Küstenmeeres unter Beachtung der Gebietsüberschneidungen rund 137 000 ha, mithin nur 23 %, nicht mit einer anderen Nutzung beschrieben und damit nicht eingeschränkt sind. Dies zeigt deutlich den Handlungsdruck, zumal sich die freien Flächen überwiegend im Jade-, Weser- und Elbeeinzugsbereich befinden, die als verkehrsreichste Reviere gelten. Somit ist festzustellen, dass es ausschließlich der Fischerei vorbehaltene Gebiete leider nicht gibt.

Da für uns die Küstenfischerei eine sehr wichtige Rolle spielt - ich erinnere an unseren Koalitionsvertrag vom März 2003 -, wollen wir daran arbeiten, der Küstenfischerei die notwendigen Rechtspositionen einzuräumen, wie es Artikel 6.9 des FAO-Verhaltenskodex vorgibt. Ich zitiere:

„Die Staaten sollen sicherstellen, dass ihre Fischereiinteressen, einschließlich der Notwendigkeit zur Erhaltung der Ressourcen, bei den vielfältigen

Nutzungszwecken der Küstengebiete berücksichtigt und in die Bewirtschaftung, Planung und Entwicklung der Küstengebiete einbezogen werden.“

Analog dazu gelten die Artikel 6.18 und 10.1.3.

Ich freue mich auf die Beratung in den zuständigen Ausschüssen und beantrage für die CDU-Fraktion, dass der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ ebenfalls mitberatend eingebunden wird. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Werner Buß [SPD]: Das wollten auch wir vorschlagen!)