Ich komme zur Abstimmung. Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 auf, die wir vereinbarungsgemäß zusammen behandeln:
Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1121 b) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1122 c) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1123 d) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1124 e) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Kultusministeriums Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1125 f) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Raumordnung - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1126 g) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1127 h) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Umweltministeriums Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1128 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1360
Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drs. 15/1277 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1361
Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Widerspruchsverfahren beibehalten - Prozessflut vermeiden - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1268 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1362
Die zu Tagesordnungspunkt 3 vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drucksache 1360 Nrn. 1 bis 9 lautet auf Annahme mit Änderungen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drucksache 1361 zu Tagesordnungspunkt 4 lautet auf Ablehnung.
Die zu Tagesordnungspunkt 5 vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechtsund Verfassungsfragen in der Drucksache 1362 lautet auf Ablehnung.
Berichterstatter zum Tagesordnungspunkt 3 ist der Abgeordnete Hiebing von der CDU-Fraktion. Danach hat zur Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 4 die Abgeordnete Frau Leuschner von der SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Drucksache 1360 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport die in den Drucksachen 1121 bis 1128 enthaltenen Gesetzentwürfe der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Rechtsund Verfassungsfragen sowie für die Drucksachen 1123 bis 1128 jeweils zusätzlich mitberatende Fachausschüsse haben diesen Emp
fehlungen jeweils zugestimmt. Die Beschlüsse sind im federführenden Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gefasst worden. Die mitberatenden Ausschüsse haben keine abweichenden Empfehlungen abgegeben. Alle acht Gesetzentwürfe sind in der 38. Sitzung des Plenums am 24. Juni dieses Jahres ohne erste Beratung an die Ausschüsse überwiesen worden. Erlauben Sie mir deshalb einige zusammenfassende Worte zu ihrem Anlass und Inhalt.
Ausgangspunkt der vorliegenden Gesetzentwürfe der Landesregierung ist die in Artikel 1 § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs in der Drucksache 1121 vorgesehene Auflösung der Bezirksregierungen und die damit einhergehende Veränderung des Aufbaus der Landesverwaltung. Während die Niedersächsische Landesverwaltung bislang noch einem dreistufigen Aufbau mit den Bezirksregierungen als Mittelinstanz folgt, soll nunmehr zu einem grundsätzlich zweistufigen Verwaltungsaufbau übergegangen werden. Die bislang von den Bezirksregierungen wahrgenommenen staatlichen Aufgaben sollen, soweit sie nicht gänzlich entfallen können, künftig von anderen Behörden und Stellen wahrgenommen werden. Diese Neustrukturierung der Erfüllung staatlicher Aufgaben hat eine Reihe von Folgewirkungen. So werden insbesondere im Personalbereich Stellen abgebaut oder vom Land auf andere Institutionen verlagert. Außerdem sollen einige neue Behörden geschaffen oder bestehende Behörden neu organisiert werden. Das alles bedingt auch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen, die Ihnen in der Beschlussempfehlung nunmehr zur Entscheidung vorliegt.
Als einen Teilschritt zur Neustrukturierung der Landesverwaltung hat die Landesregierung am 7. September 2004 beschlossen, zum 1. Januar 2005 vier Regierungsvertretungen als gewissermaßen ins Land hinaus ausgelagerte Referate des Ministeriums für Inneres und Sport einzurichten. Die Regierungsvertretungen sollen durch Moderation im weitesten Sinne die Entwicklung der jeweiligen Region unterstützen und verschiedene Verwaltungsaufgaben mit regionalem Bezug sowie Serviceund Unterstützungsaufgaben übernehmen. Auch wenn dieser Beschluss der Landesregierung keine zusätzliche Gesetzesänderung zur Folge gehabt hat, ist er Gegenstand der Beratungen zu den einzelnen Gesetzentwürfen gewesen.
Meine Damen und Herren, im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport sind die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 1121 bis 1128 unterschiedlich bewertet worden. Während sie von den Angehörigen der CDU- und der FDP-Fraktion uneingeschränkt unterstützt worden sind, haben sich die der SPD-Fraktion angehörigen Ausschussmitglieder gegen eine Abschaffung der Bezirksregierungen ausgesprochen: Es gebe andere Erfolg versprechende Wege, die niedersächsische Verwaltung zu verschlanken und leistungsfähiger zu machen. Die Bezirksregierungen selbst hätten in der Vergangenheit sehr viele Konzepte vorgelegt, die geeignet gewesen seien, eine Modernisierung innerhalb der bestehenden dreistufigen Struktur zu bewirken.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Auffassung der Landesregierung und der Regierungsfraktionen bezweifelt, dass allein die Auflösung der Bezirksregierung eines Gesetzes bedürfe. Es sei zu fragen, ob nicht nach Artikel 56 Abs. 2 der Niedersächsischen Landesverfassung auch die neu in Aussicht genommene neue Grundstruktur und die Gesamtkonstruktion der Landesverwaltung durch Gesetz geregelt werden müssten. Was die Schaffung von Regierungsbüros angehe, handele es sich um einen Schritt in die richtige Richtung. Sie sollten aber mehr Zuständigkeiten bekommen, die Zahl solle nicht vier, sondern neun betragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat zu allen Gesetzentwürfen eine Gesetzesfolgenabschätzung vorgelegt. Hierzu hat der Landesrechnungshof unter dem 30. September dieses Jahres einen Bericht nach § 99 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung erstellt. Dieser lag auch den Ausschüssen vor. Der Bericht des Landesrechnungshofes kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass das von der Landesregierung errechnete jährliche Kosteneinsparpotenzial von 360,5 Millionen Euro im Ergebnis um mindestens 55,9 Millionen Euro zu vermindern sei. Demgegenüber sei aber das von der Landesregierung errechnete, langfristig erzielbare haushaltsrelevante Einsparpotenzial von jährlich 192,8 Millionen Euro um rund 19,8 Millionen Euro zu erhöhen.
Die Gesetzesfolgenabschätzung der Landesregierung und der Bericht des Landesrechnungshofes mit ihren unterschiedlichen Betrachtungsweisen waren insbesondere Gegenstand der Beratungen
im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Dort haben die Landesregierung und der Landesrechnungshof ihre jeweiligen Berechnungen noch einmal ausführlich erläutert. Der Haushaltsausschuss hat die unterschiedlichen Sichtweisen zur Kenntnis genommen. Er beabsichtigt, sich hiermit im Zusammenhang mit den anstehenden Haushaltsberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung noch einmal zu befassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, dass die Beschlussempfehlung die Gesetzentwürfe in zahlreichen Punkten ändert. In meinem mündlichen Bericht möchte ich auf diese vielen Einzeländerungen nicht eingehen. Das wird Aufgabe des umfassenden schriftlichen Berichtes sein, der zu den einzelnen Gesetzentwürfen erstellt wird.
Ich möchte nun noch einen Regelungskomplex erörtern, weil er von fachübergreifender Bedeutung ist. Das ist die befristete Teilabschaffung des Widerspruchsverfahrens, die in den Artikeln 2 bis 4 des Gesetzentwurfes in der Drucksache 1121 vorgesehen ist. Auf Vorschlag der Regierungsfraktionen soll der Ausnahmekatalog der Verfahren, in denen weiterhin ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss, verkleinert werden. Bei Verwaltungsakten von Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts soll abweichend vom Entwurf kein Widerspruchsverfahren stattfinden, sofern nicht eine der sonstigen Ausnahmen eingreift. Diese Änderung hat in erster Linie für die Selbstverwaltungsangelegenheiten Bedeutung. Auch in sämtlichen Abgabenangelegenheiten soll es künftig kein Widerspruchsverfahren mehr geben. Demgegenüber hat sich die SPD-Fraktion gegen die Abschaffung dieses Widerspruchsverfahrens ausgesprochen. Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte zumindest der Katalog der von der Abschaffung ausgenommenen Verwaltungsakte erweitert werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages, einem Dank an das Innenministerium und insbesondere einem Dank an den Innenminister sowie an Staatssekretär Meyerding mit seinen Staatsmodernisierern schließen. Ich habe den Eindruck, dass wir in recht kurzer Zeit sehr erfolgreich zusammengearbeitet haben. Herzlichen Dank dafür.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eine persönliche Bemerkung machen. Manches Mal ist die Berichterstattung für mein Empfinden recht frei.
In der Drucksache 1361 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Mitglieder der SPDFraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen und für Haushalt und Finanzen haben sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen.
Die Vertreter der SPD-Fraktion begründeten den Gesetzentwurf mit der Notwendigkeit, aus Kostengründen die durch § 109 NBG eröffnete Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgelöster Behörden in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, im Sinn der vorgeschlagenen Regelung einzuschränken.
Demgegenüber blieben die Vertreter der Regierungsfraktionen bei ihrer Auffassung, im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsreform müsse die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in unverändertem Umfang zulässig bleiben.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Inneres und Sport, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 1361 zu beschließen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Landesregierung hat von Anfang an keine Zweifel daran gelassen, dass sie Bürokratie abbauen, Verwaltung verschlanken und auf diese Weise Einsparungen ermöglichen wird.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Bislang waren das in der Tat nur Worte!)
In den zurückliegenden 18 Monaten hat die Stabstelle für Verwaltungsmodernisierung im Ministerium für Inneres und Sport mit Unterstützung der Fachressorts die umfangreichste Aufgabenkritik in der niedersächsischen Landesgeschichte durchgeführt. Sie hat zugleich ein völlig neues und beispielhaftes Modell für die künftige Aufbauorganisation einer flächenbezogenen Landesverwaltung entwickelt. Mit der Abschaffung der Bezirksregierungen verbinden sich Funktional- und Strukturreformen. Der Übergang von einem dreistufigen zu einem zweistufigen Verwaltungsaufbau ist dabei ein in der bundesdeutschen Verwaltungslandschaft beispielloser Systemwechsel. Er wird Nachahmer finden. Die Nordrhein-Westfalen erkundigen sich danach, und im nächsten Monat werde ich in München sein und das Modell vorstellen. Wir werden das Alleinstellungsmerkmal zwar sehr schnell verlieren. Aber wir können für uns in Anspruch nehmen, dass wir es entwickelt haben. Es ist wirklich zukunftsträchtig.
Mit dieser Verwaltungsreform setzt Niedersachsen Maßstäbe. Das ist nicht nur die Auffassung dieser Landesregierung, sondern auch die Meinung führender Vertreter aus den Verwaltungs- und Finanzwissenschaften, die sich in den vergangenen Monaten mit unserem Modell beschäftigt haben.
Meine Damen und Herren, es ist mir ein ganz besonderes Bedürfnis, mich an dieser Stelle, auch wenn das vielleicht etwas ungewöhnlich ist, ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Stabstelle für Verwaltungsmodernisierung im Innenministerium zu bedanken. Sie haben, mit Staatssekretär Meyerding an der Spitze, ausgezeichnete Arbeit geleistet. Innerhalb von gut einem Jahr ist aus dieser Stabstelle ein Team geworden, das etwas erarbeitet hat, was wirklich zukunftsträchtig ist. Dafür
Die Bezirksregierungen in Niedersachsen haben sich überlebt. Die Bündelungsfunktion, die in den Diskussionen immer wieder eine Rolle spielt, wird seit langem nicht mehr adäquat erfüllt. Es gibt Doppelarbeiten, Schnittstellen, beträchtlichen Ressourcenverschleiß und ein sehr traditionelles Verwaltungsverständnis. Die Anforderungen an modernes Verwaltungshandeln sind Projektorientierung, flexibles, schnelles Reagieren und anderes mehr. Ich halte, was die Zukunftsfähigkeit von Landesadministration generell angeht, den Weg zur Zweistufigkeit für richtig. Dieses Zitat stammt nicht von mir, sondern von Professor Dr. Joachim Hesse, dem Leiter des Internationalen Institutes für Staats- und Europawissenschaften in Berlin aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Sport am 31. August dieses Jahres.
Lassen Sie mich diesen führenden Experten auf dem Gebiet der Verwaltungsmodernisierung in der Bundesrepublik Deutschland ein zweites Mal zitieren. Den Gesamtansatz, so Professor Dr. Hesse, schätze ich positiv ein. Das ist auch deutschlandweit inzwischen die Wahrnehmung. Es gehört politischer Mut dazu, das umzusetzen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns diesen Mut zugetraut, weil wir nicht glauben, dass Reformen aus immer neuen Kommissionen erwachsen, sondern weil wir wissen, dass es vor allem politischer Entscheidungen bedarf, um Reformen solcher Art in Niedersachsen durchzusetzen.
Unser Weg ist auch alternativlos. Das sieht man schon daran, dass von der Opposition zu der Verwaltungsreform keine eigenen Vorstellungen eingebracht worden sind. Was haben Sie nicht alles an die Wand gemalt? Sie haben für den Fall, dass wir diese Verwaltungsreform umsetzen, von dem Untergang des Abendlandes - so kann man das durchaus sagen - gesprochen. Sie, Herr Bartling, haben mich sogar als Lügner und Betrüger bezeichnet. Aber wenn man weiß, dass man auf dem richtigen Weg ist, ficht einen so etwas überhaupt nicht an.
Wirklich berührt hat mich aber, dass Sie mit Ihren Kampagnen, mit Ihren Unterstellungen, die in keiner Weise der Realität entsprechen, die Mitarbeite
rinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung, die sich durchaus in einer schwierigen Situation befinden, auch noch zusätzlich verunsichert und verängstigt haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Sigrid Leuschner [SPD]: Das machen Sie selbst, Herr Minister!)