Protocol of the Session on September 17, 2004

Meine Damen und Herren, was soll man davon halten, wenn das Sozialministerium im Juli mal eben erklärt, dass bei der Abschaffung 80 bis 90 % der Betroffenen Blindenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe erhalten würden? Dieser Aussage wurde sofort widersprochen. Auf meine Kleine Anfrage habe ich heute die Antwort erhalten, dass darüber gar keine Aussage gemacht werden kann.

Wissen Sie eigentlich nicht, dass Blinde kein Geld aus der Pflegeversicherung erhalten - die übrigens, wie auch das Kindergeld, einkommensunabhängig gezahlt wird -, sondern nur über das Blindengeld in die Lage versetzt werden, ein halbwegs selbstbestimmtes Leben zu führen? - Sie selbst haben doch im letzten Jahr ein Blindengeld in Höhe des Betrages der Pflegestufe 2 der Pflegeversicherung für angemessen gehalten. Wissen Sie denn wirklich nicht, dass durch die Möglichkeit, Assistenzleistungen einzukaufen, erhebliche Mehrkosten durch Heimunterbringung eingespart werden können und dass das Leben im Heim wirklich nichts mit einem von den Behinderten gewollten selbständigen Leben und Wohnen zu tun hat?

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Blinden müssen aus dem NDR das empörende Papier der CDU kennen lernen, das Falschinformationen und auch eine Reihe von nahezu zynischen Hinweisen auf angebliche Privilegien von Blinden enthält. Als Beispiel mag hier der Hinweis auf einen Steuerfreibetrag gelten. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, wenn man bedenkt, dass nur 4 % der Blinden überhaupt berufstätig sein können. Der Gipfel ist der Hinweis darauf, dass Blinde für Hunde keine Hundesteuer zahlen müssen. Sie sollten ehrlicherweise dazusagen, dass das nur für das Hilfsmittel des Blindenhundes gilt.

Meine Damen und Herren, wenn die Ministerin und die Regierungskoalition noch einen Rest an Vertrauen retten wollen, dann sollten Sie endlich mit den Betroffenen reden, aber nicht unter der Maßgabe des Möllring‘schen Diktats, sondern unter Anerkennung der wichtigsten Forderungen der Blinden, nämlich dass diese nicht zu lebenslangen

Bittstellern werden wollen, nicht von der Wiege bis zur Bahre der Armenfürsorge anheim gegeben werden wollen, sondern auf jeden Fall den Nachteilsausgleich erhalten möchten.

Ich möchte Ihnen abschließend zwei Zitate aus Briefen an Betroffene über das damalige Vorhaben der SPD-geführten Landesregierung, das Blindengeld zum zweiten Mal zu kürzen, vorlesen. Erstes Zitat:

„Im Hinblick darauf, dass nun das Landesblindengeld um weitere 60 DM auf 900 DM abgesenkt werden soll, kann ich nur feststellen, dass hier eine rücksichtslose Sparpolitik der sozialen Härte auf Kosten unserer blinden Mitmenschen durchgeführt wird, die ich nicht akzeptieren kann und werde.“

Dies schrieb 1998 Ihre Landtagsvizepräsidentin Astrid Vockert.

Zweites Zitat:

„Die erneute Kürzung des Landesblindengeldes ist ein empörender Vorgang. Bestürzt nehme ich die unsoziale Politik der SPD in Niedersachsen zur Kenntnis. Das Blindengeld hat sich seit 35 Jahren bewährt, weil es den Betroffenen hilft, blindenbedingte Mehraufwendungen zu finanzieren und so am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das Verhalten der Landesregierung ist absurd.“

Dies schrieb, ebenfalls 1998, Ihr Fraktionsvorsitzender David McAllister. Diesen, Ihren eigenen Worten ist nun wirklich nichts hinzuzufügen. - Ich danke Ihnen.

(Starker, anhaltender Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Meißner das Wort. Bitte schön!

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, Sie haben verschiedene Briefe und Aussagen von CDU-Politikern vorgelesen. Daran kann man merken, dass in diesem Be

reich wirklich eine große Betroffenheit herrscht. Die Briefe machen betroffen; ich habe sie auch bekommen. Sie haben gemerkt, dass sich auch in der CDU viele Menschen schon in der Vergangenheit darüber Gedanken gemacht haben. Unser Problem ist jetzt nur, dass wir versuchen müssen, den Haushalt zu konsolidieren. Denn die Schulden, die wir übernommen haben, führen auch bei Einsparungen dazu, dass wir im nächsten Jahr noch eine Deckungslücke von über 2 Milliarden Euro haben werden. Eines kann man feststellen: Die unsozialste Entscheidung, die wir treffen können, ist, noch weitere Schulden zu machen noch mehr, als notwendig ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Hans-Joachim Janßen [GRÜNE])

- Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Ich habe Frau Helmhold und alle anderen auch ausreden lassen. Ich meine, das Thema ist auch nicht für Zwischenrufe geeignet.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Am Sparen führt also kein Weg vorbei. Wir müssen in allen Ressorts sparen. Ich werde immer gefragt, warum ein Sozialpolitiker nicht sagen kann: Sparen wir doch bei der Wirtschaft oder der Landwirtschaft. Natürlich kann man überlegen, wo im Landeshaushalt andere Einsparpositionen wären, aber Sie - alle, die lange dabei sind -, wissen aus früheren Zeiten, dass man in der Regel versuchen sollte, im eigenen Haushalt zu sparen. Frau Jahns hat es bereits gesagt, im Sozialhaushalt ist sehr viel bundesrechtlich festgeschrieben. Wir haben nicht viel Bewegungsspielraum. Jetzt müssen wir überlegen, was wir wollen. Wollen wir z. B. einen Kahlschlag? - Das wollen wir alle sicherlich nicht. Wir könnten auch sagen, wir könnten weiter bei Aids, Drogen, beim Täter-Opfer-Ausgleich und bei Frauenhäusern kürzen.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Aber das machen Sie doch! - Heike Bockmann [SPD]: Aber da kürzen Sie ja!)

- Nein, diese Kürzungen fände ich nicht richtig. Genau das muss man abwägen. Wir müssen überlegen, welche Möglichkeiten wir haben und wofür wir uns entscheiden. Ich habe eben schon darum gebeten, keine Zwischenrufe zu machen. Wir haben keine gemacht. Ich fände es fair, das nicht zu machen.

Blinde Menschen haben sicherlich ein schweres Schicksal; das sehen wir alle so. Deswegen ist auch die Bevölkerung bei diesem Thema so betroffen. Blinde Menschen brauchen Assistenz und teure Geräte, um halbwegs selbstbestimmt leben zu können. Das wissen wir alle, und es ist auch wichtig, sich darum zu kümmern. Bisher haben die Blinden die 409 Euro Blindengeld genau dafür genutzt. Das Problem ist, dass wir diese 409 Euro jetzt nicht mehr bezahlen können. Wir müssen überlegen, wie wir jetzt vorgehen. Ich habe schon viele Gespräche mit dem Landesblindenverband, mit Herrn Finke und vielen anderen, die mich angesprochen haben, geführt. Ich habe die optimale Lösung noch nicht gefunden; das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Bis jetzt ist in der Verhandlung Folgendes gesagt worden: Es soll weiterhin einen Nachteilsausgleich geben, den die Blinden vermögensunabhängig bekommen. Die Frage ist nur, ob es sozial gerecht ist, eine Leistung vermögensunabhängig zu gewähren, wenn man dafür an anderer Stelle einen Kahlschlag machen muss. Ich finde das nicht sozial gerecht. Für bedürftige Blinde wäre auf jeden Fall über die Bundesblindenhilfe gesorgt. Das heißt, wer gar nichts hat, dem stehen über die Bundesblindenhilfe auf jeden Fall 1 300 Euro pro Monat zur Verfügung. Genauso viel hat eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern. Die Sozialministerin hat schon verschiedentlich darauf hingewiesen.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Das kann man doch gar nicht vergleichen!)

- Wir müssen notwendigerweise Vergleiche ziehen.

Ein weiterer Punkt ist: Als das SGB IX auf Bundesebene beschlossen worden ist, hätten alle Parteien die Möglichkeit gehabt, ein Nachteilsausgleichsgesetz zu schaffen. Das ist nicht gemacht worden, weil sich die politisch Handelnden unter rot-grüner Bundesregierung einvernehmlich dagegen entschieden haben. Es gibt also kein Nachteilsausgleichsgesetz, sondern auch da hat man sich für den Fortbestand von Sozialhilferecht entschieden. Das wird künftig im SGB XII geregelt. Im SGB XII sind erhöhte Freibeträge bei der Blindenhilfe nicht mehr generell vorgesehen. Das muss man auch einmal zu bedenken geben.

Wir müssen sehen, welche Möglichkeiten wir haben, um mit dieser Situation klarzukommen, und was wir künftig für blinde Menschen tun können. Viele Punkte sind in der Diskussion. Zum einen sagen die Blinden, sie möchten ihr Vermögen auf

keinen Fall aufdecken, weil sie das nicht für würdig halten. Das kann ich verstehen. Zum anderen wurde gesagt: Der Sockel muss erhalten bleiben, vielleicht reduziert. Das muss man überlegen. Wir haben auf jeden Fall die 25 Millionen. Es ist immer betont worden, dass diese auf jeden Fall über das Quotale System kommen werden. Nun müssen wir überlegen, was wir damit machen. Man könnte z. B. die Kinder und Jugendlichen von vornherein anders stellen als die Erwachsenen. Beispielsweise Sachsen-Anhalt macht das so. Das wäre eine Möglichkeit. Sollten wir vielleicht Sonderzahlungen für teure Hilfsmittel gewähren, die Blinde zur Lebensbewältigung brauchen? Können wir den weiteren Spielraum vom SGB XII ausnutzen? - Einkommensfreibeträge können nach § 86 in Niedersachsen erhöht werden, wenn wir das wollen. Bei der Vermögensanrechnung gibt es auch eine Härteklausel nach § 90. Man könnte überlegen, ob diese greifen soll. Die Kommunen müssen letztlich entscheiden, wie sie über das Quotale System mit dem Geld umgehen. Wir als Land könnten überlegen, wie man Interpretationshilfen gibt. Das ist eine von vielen Möglichkeiten. Ich meine, ganz wichtig ist, dass wir dieses Thema noch nicht abgeschlossen haben, dass wir den Sparzwang berücksichtigen, dass wir weiterhin viele Gespräche führen werden - das haben wir auch dem Blindenverband versprochen - und dass wir uns die Entscheidung in keiner Weise leicht machen werden.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Von der Landesregierung erteile ich nunmehr Frau Dr. von der Leyen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Anfang klarstellen: Zu keinem Zeitpunkt hat die Landesregierung versprochen, das Landesblindengeld in seiner Höhe und einkommensunabhängig fortzuschreiben. Das ist vom Landesblindenverband auch so nie gesagt worden. Ich will aber nicht ausschließen - das ist menschlich verständlich -, dass sich nach der Kürzung im vergangenen Jahr die Erwartungshaltung beim Blindenverband eingestellt hat, damit sei das Thema Landesfinanzen und Landesblindengeld erledigt. Der Landesverband hat seine Argumentation an die Höhe der Pflegestufe 2 geknüpft. Diese Er

wartungshaltung kann es aber nicht geben. Sonst müssten wir auch auf der Erwartung bestehen, dass sich das Jahr für Jahr zu hoch prognostizierte Wirtschaftswachstum einstellen würde. Sonst müssten wir auch auf der Erwartung bestehen, dass sich die bundesseitig eingeplanten Steuermehreinnahmen endlich einstellen oder zumindest konstant bleiben. Dies ist, wie wir wissen, nicht der Fall.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Also, meine Damen und Herren, müssen wir uns den Tatsachen stellen. Das Land kann nur ausgeben, was es einnimmt. Die SPD macht es sich sehr einfach, wenn sie dessen völlig ungeachtet nur den Erhalt des Landesblindengeldes fordert. Das ist schnell gesagt, aber das beantwortet nicht die grundsätzlichen Fragen. Wie erklären Sie unter dem Aspekt der Subsidiarität des Sozialstaates, dass jeder blinde Mensch unabhängig davon, ob sein Einkommen groß, mittel oder klein ist, denselben Betrag Landesblindengeld bekommt? Ich kenne sehr wohl das Argument des Nachteilsausgleichs. Vor diese Frage stellen uns auch andere Behindertenverbände, gekoppelt mit der Forderung, auch ihnen einen einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich zu zahlen. Wie argumentieren Sie, dass der Nachteilsausgleich zwischen den Bundesstaaten variiert, von 266 Euro in Brandenburg und 585 Euro in Bayern und Hamburg. Wenn solch eine Lücke zwischen benachbarten Bundesländern klafft, wie ist es möglich, dass der Nachteilsausgleich seine Funktion effektiv, zielgerichtet und sozial gerechtfertigt erfüllt?

Wir wissen quasi nichts darüber, wie wir heute die 46 Millionen Euro Landesblindengeld einsetzen. Wir wissen, dass mehr als drei Viertel der Blinden über 60 Jahre alt sind. Viele von ihnen sind erst im Alter erblindet z. B. als Folge eines Diabetes. Wir wissen nicht, ob in solchen Fällen lange Erwerbsbiografien mit gesicherten Altersansprüchen bestehen oder nicht. Es gibt Fälle von jüngeren Ehepaaren, bei denen beide Ehepartner blind sind und auf besondere staatliche Hilfe angewiesen sind, weil sie sich gegenseitig nicht helfen können. Es gibt blinde Kinder und Jugendliche, die sich für den Start ins Leben rüsten müssen. Es gibt Fälle von Altersblindheit, bei der fabelhafte Hilfe innerhalb der Familie geleistet wird. Es gibt Blinde in Beamtenpositionen und Blinde mit Zeitverträgen. Das Land zahlt an alle den gleichen Beitrag, für Kinder und Jugendliche die Hälfte. Ist das nach Sozialstaatsprinzipien gerecht?

Hinzu kommt - das ist mehrfach erwähnt -, dass hinter dem Landesblindengeld noch die Blindenhilfe steht. Ein blinder Mensch, der monatlich 2 000 Euro netto verdient, wird nach dem SGB XII immer noch einen Anspruch auf mindestens 185 Euro Blindenhilfe haben. Sie wissen, einem blinden Menschen, der ausschließlich auf staatliche Hilfe angewiesen ist, werden nach den Regelungen des SGB XII rund 1 300 Euro netto zu Verfügung stehen.

Lassen Sie mich noch etwas verdeutlichen, weil das in der Diskussion der letzten Wochen öfter zur Sprache kam. Die neuen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen im SGB XII eröffnen Beurteilungsspielräume, in denen die besondere Situation blinder Menschen berücksichtigt werden kann und muss. Kein blinder Mensch muss seine Riester-Rente hergeben oder das selbst genutzte Haus verkaufen. Zur Frage des Vermögens sagt das SGB XII ab 2005 in § 90 Abs. 3 ganz klar, dass die Blindenhilfeleistung nicht vom Einsatz eines Vermögens abhängig gemacht werden darf, soweit dies eine Härte bedeutet. Im Gegenteil: Es präzisiert an dieser Stelle auch, dass kein Vermögen eingesetzt werden muss, wenn der Einsatz eine angemessene Lebensführung oder eine angemessene Alterssicherung wesentlich erschweren würde.

Unser SGB XII - ich halte das nicht für eine Armenfürsorge - regelt damit alle Fälle der Bedürftigkeit auch für den Nachteilsausgleich und berücksichtigt jeden Einzelfall.

Jetzt hat es immer wieder Fragen nach einem Kompromiss gegeben. 25 Millionen Euro können wir im nächsten Jahr als Hilfe für Blinde zur Verfügung stellen. Dieses Geld ist da. Nun könnte man es bei der heutigen Struktur belassen. Aber ist es tatsächlich gerecht, dass dieses Geld ohne Kenntnis der Vermögens- und Einkommensverhältnisse pauschal in einem dann abgesenkten Betrag verteilt wird? Ich denke, es ist gerechter, die 25 Millionen Euro so zu investieren, dass diejenigen, die bedürftig sind, davon profitieren. Man kann natürlich immer auch, leicht gesagt, vorschlagen, die 21 Millionen Euro an anderer Stelle einzusparen. Dies würde dann aber niemanden vor der Frage bewahren, warum bei Altenpflege, Familie, Jugend oder Behinderten gekürzt würde, solange eine andere Leistung noch einkommensunabhängig ausgezahlt wird.

(Beifall bei der CDU)

Welche Alternative gibt es noch? Angenommen, wir ignorieren die fehlenden 21 Millionen Euro und nehmen sie als Schulden auf, und zwar nicht nur im Jahr 2005, sondern auch im Jahr 2006 und in den folgenden Jahren. Wer das vorschlägt, sollte im gleichen Atemzug auch benennen, was Schulden bedeuten. Jede Woche zahlt dieses Land mehr Zinsen an seine Schuldner, als das Landesblindengeld pro Jahr beträgt, nämlich jede Woche 49 Millionen Euro. Wir spüren jetzt Tag für Tag, was dieser Staat nicht mehr kann, weil er überschuldet ist. Jeder, der mehr Schulden verlangt, prellt die Zeche zulasten der nächsten Generation.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, dann muss er der nächsten Generation auch erklären, wie wir ihr zumuten wollen, unsere Schuldzinsen zu bezahlen, unsere Renten und Pensionen zu bezahlen, uns zu pflegen, wenn wir alt sind, ihren sozialen Pflichten in ihrer Generation nachzukommen, für sich selber zu sorgen und noch möglichst viele Kinder zu erziehen, damit auch sie das Wort „Zukunft“ weiterhin bemühen können.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen, meine Damen und Herren. Es fiel hier das Wort „Nächstenliebe“. Dieser Begriff ist der Bibel entlehnt. Verantworten vor Gott muss sich jeder und jeder alleine. Verantworten vor dem Parlament und den Menschen müssen wir uns zu Themen wie Gerechtigkeit, Subsidiarität und Transparenz des Sozialstaates über die Verwendung der knappen Ressourcen. Ich wünsche mir eine Diskussion darüber, wie wir bedürftigen Blinden helfen können, wie wir den 350 blinden Kindern und Jugendlichen ein weitgehend selbständiges Leben auch in Zukunft ermöglichen können, wie wir Härtefälle beachten, z. B. die blinden Paare, und wie wir eine Lösung finden, um zielgerichtet bei großen Anschaffungen zu helfen. - Ich danke Ihnen.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat sich noch einmal der Kollege Schwarz zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann hat mir eben gesagt, er habe das nicht

gesagt. Dann muss ich mich verhört haben. Ich bitte um Entschuldigung, Herr Althusmann.

Frau Ministerin, wenn Sie sagen, Sie haben in den Gesprächen nichts versprochen, dann können wir das nur zur Kenntnis nehmen. Das müssen Sie mit dem Landesblindenverband ausmachen, denn dieser sagt uns, ohne diese Aussage von damals hätte es nie eine Zustimmung zu der 20-prozentigen Kürzung gegeben. Ich kann nicht glauben, dass die Gespräche so harmonisch verlaufen sind, dass der Blindenverband mit 10 000 Menschen gegen Ihre Politik demonstrieren musste.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn ich mir Ihre Argumente und das, was die Kollegin von den Grünen eben zitiert hat - schon damals bei den 60 DM von Herrn McAllister -, vor Augen führe, dann bringen Sie das bitte in Einklang. Er ist ja vorsichtshalber schon hinausgegangen. Sie haben zum Schluss doch deutlich gesagt, worum es Ihnen geht. Sie haben es auch in zahlreichen Presseverlautbarungen gesagt. Ihnen geht es nicht um selbstbestimmtes Leben mit einem eigenständigen Budget, sondern Ihnen geht es um das Fürsorgeprinzip, und zwar um das Fürsorgeprinzip - in Klammern gesprochen - à la USA, und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)