Protocol of the Session on September 16, 2004

eine Zusammenführung nachdenken; in diesem Falle hätten alle Beteiligten mehr Klarheit. Außerdem könnten die Mittel effizienter eingesetzt werden. Schließlich wären die Strukturen weniger umfassend mit der Folge, dass Mittel eingespart werden könnten. Die Debatte, die hier geführt wird, ergibt für mich, dass eine Zusammenführung sehr ernsthaft geprüft werden muss.

Zweite Bemerkung. Die Bingo-Lotterie entwickelt sich positiv, was viele Ursachen hat. Ich führe diese Entwicklung auch darauf zurück, dass wir in Niedersachsen ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement in besonderer Weise fördern. Die Einnahmen der Bingo-Lotterie beliefen sich im Jahr 2001 auf 4,2 Millionen Euro, im Jahr 2002 auf 7,4 Millionen Euro, im Jahr 2003 auf 7,0 Millionen Euro und im ersten Halbjahr 2004 auf 4,25 Millionen Euro. Hochgerechnet ergeben sich daraus möglicherweise Jahreseinnahmen von mehr als 8 Millionen Euro. Deswegen müssen wir mit dieser Lotterie sorgfältig umgehen. Ich jedenfalls werde in diese Debatte verschiedene Gesichtspunkte einbringen und vorschlagen, überschießende Beträge möglicherweise speziell für die Bereiche Umwelt und Entwicklung zur Verfügung zu stellen.

Eine dritte und letzte Bemerkung, die in allen Debatten eine Rolle spielt und die ich Ihnen auch jetzt nicht ersparen kann. Wenn wir über Entwicklung reden, können wir auch bestimmte Lebenserfahrungen übernehmen. Ich sage Ihnen jetzt einmal eine Weisheit der Dakota-Indianer. Bei denen gibt es den schönen Spruch: Steig ab vom Pferd, bevor es tot ist. - Es gibt auch einen Roman, den wir Ihnen schon einmal überreicht haben: Es ist so einsam im Sattel, wenn das Pferd tot ist. - Wenn das Niedersachsenross am Boden liegt, wenn die Finanzlage des Landes also nichts mehr zulässt, dann kann das Land weder in den Bereichen Umwelt und Entwicklung noch in anderen Bereichen gegenfinanzieren oder kompensieren. Deshalb stehen wir jetzt angesichts der Tatsache, dass uns im nächsten Jahr weniger Einnahmen zur Verfügung stehen werden als im Jahr 1998, vor der Notwendigkeit, die Ausgaben den zurückgehenden Einnahmen anzupassen.

Jetzt können wir eine große Debatte darüber führen, dass die Einnahmen im kommenden Jahr geringer sein werden als im Jahr 1998. Wir können jetzt über Berlin sprechen, über das Vertrauen in die Bundesregierung oder das Misstrauen gegenüber der Bundesregierung oder über die wirtschaftliche Lage. Insgesamt werden auch Sie als

Opposition sich genauso wenig wie wir der Tatsache entziehen können, dass dieses Land quasi vor der Pleite steht. Daraus sind Konsequenzen zu ziehen. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Anträge, die Sie im Dezember anlässlich der Verabschiedung des Haushalts stellen werden. Angesichts all dessen, was Sie hier fordern und vorschlagen, bin ich sehr gespannt darauf, ob Sie Vorschläge zur Gegenfinanzierung haben oder ob Sie weiterhin den Weg über Verschuldung und Steuererhöhungen gehen wollen. Das wird hier eine spannende Frage sein. Insofern freuen wir uns hochgradig auf die Haushaltsdebatte.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu dieser Dringlichen Anfrage liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. - Bevor ich die nächste Dringliche Anfrage aufrufe, möchte Frau Ministerin von der Leyen entsprechend § 76 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung machen. Ich erteile ihr dazu das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte entsprechend § 76 der Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung zu Tagesordnungspunkt 12 machen. Vom Oppositionsführer Sigmar Gabriel ist gesagt worden - ich zitiere aus dem Protokoll -:

„Ihre Sozialministerin sitzt da vorne ganz ruhig, weil sie weiß, dass sie dem Niedersächsischen Landtag exakt diese Zahl einmal vorgestellt hat. Am 10. März 2004 - das ist noch nicht sehr lange - hat sie, anders als der Ministerpräsident dieses Landes, hier wörtlich gesagt - ich zitiere -:

‚Die Landesregierung rechnet... mit einer faktischen Entlastung in Höhe von 150 bis 155 Millionen Euro. Abgezogen sind in dieser Rechnung bereits die ca. 95 Millionen Euro, die an die östlichen Bundesländer transferiert werden sollen.‘“

Ich weise dieses auf das Schärfste zurück. Dies ist eine Unterstellung. Es ist richtig. Diese Aussage ist gefallen, nämlich in der Plenarsitzung am 10. März 2004. Allerdings habe nicht ich diese Aussage

gemacht, es hat auch kein Mitglied der Landesregierung diese Aussage gemacht, es hat auch kein Mitglied der Regierungsfraktionen diese Aussage gemacht, sondern diese Aussage hat wortgetreu Frau Ursula Helmhold von Bündnis 90/Die Grünen gemacht.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erwarte deshalb eine Richtigstellung. Wir haben zwar den gleichen Vornamen, Frau Helmhold, und uns verbindet auch Einiges, in diesem Fall aber war es Ihr Zitat. Laut Protokoll hat Frau Helmhold in der Plenarsitzung am 10. März 2004 gesagt:

„Die Landesregierung rechnet - darauf bezieht sich wohl auch der SPDAntrag - mit einer faktischen Entlastung in Höhe von 150 bis 155 Millionen Euro. Abgezogen sind in dieser Rechnung bereits die ca. 95 Millionen Euro, die an die östlichen Bundesländer transferiert werden sollen.“

- Vielen Dank. Ich erwarte eine Richtigstellung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu persönlichen Bemerkungen nach § 76 der Geschäftsordnung gibt es normalerweise keine Debatten. Herr Gabriel hat aber um das Wort gebeten. Ich gehe davon aus, dass auch er eine persönliche Bemerkung machen will.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, mir liegt eine Abschrift des Protokolls vor. Darauf steht: Ursula von der Leyen am 10. März 2004 im Landtag. Wie Sie wissen, gibt es einen Stenografischen Bericht, der angefertigt wird, bevor das veröffentlicht wird. Wenn das, was Sie gesagt haben, stimmen sollte, habe ich überhaupt kein Problem, mich bei Ihnen zu entschuldigen. Wenn nicht, Frau Ministerin, sind Sie dran.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort.

(Unruhe)

- Kommen Sie bitte zur Ruhe. - Ich rufe jetzt auf die zweite Dringliche Anfrage:

b) Mangelnde Kontrollen und Lohndumping auf niedersächsischen Baustellen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1289

Zur Einbringung dieser Dringlichen Anfrage hat sich Herr Hagenah zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mangelnde Kontrollen und Lohndumping auf niedersächsischen Baustellen? Trotz des Landesvergabegesetzes sind auf mindestens einer niedersächsischen Baustelle Bauarbeiter weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn der Baubranche von 12,47 Euro beschäftigt worden.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Herr Hagenah, warten Sie bitte einen Augenblick, bis etwas mehr Ruhe eingekehrt ist. - Ich bitte alle diejenigen, die Gespräche führen wollen, nach draußen zu gehen, damit man hier den Frageverlauf verfolgen kann. Das gilt auch für die ersten Reihen.

Jetzt können Sie fortfahren, Herr Hagenah.

Danke. - Am Beispiel des Baus der Justizvollzugsanstalt Rosdorf bei Göttingen ist im vergangenen Juli deutlich geworden, dass die Einhaltung des Landesvergabegesetzes auf landeseigenen Baustellen nicht gewährleistet ist. Finanzministerium und Staatliches Baumanagement sind offenbar völlig überfordert. Zwei polnische Bauarbeiter waren es schließlich, die beim Hauptzollamt Braunschweig aussagten, dass sie unterbezahlt würden. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen ein. Das Subunternehmen der Auricher Baufirma entließ die polnischen Arbeiter noch an dem Tag, an dem die Bauarbeiter ihre Aussagen gemacht hatten.

20 weitere polnische Bauarbeiter sagten inzwischen unabhängig voneinander aus, dass sie massiv unterbezahlt wurden und zum Teil nur 3,80 Euro Stundenlohn erhielten. Auch diese 20 Bauarbeiter entließ das Subunternehmen der vom Land beauftragten Firma aus Aurich kurz nach deren Aussagen.

Am Beispiel des Baus der Justizvollzugsanstalt wird deutlich, dass trotz auffallender Unstimmigkeiten bei einer vom Land beauftragten Firma bzw. bei deren Subunternehmen das Land die Zusammenarbeit zunächst völlig unbeeinflusst fortsetzte. Massive Unterbezahlung in der Baubranche als unzulässiges Konkurrenzinstrument zerstört jedoch Arbeitsplätze bei den niedersächsischen Handwerksfirmen und mittelständischen Baufirmen, die ihren Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

Einen Monat, nachdem die mögliche Unterbezahlung der polnischen Bauarbeiter in Rosdorf bekannt geworden ist und die Bauarbeiter gemeinsam mit Gewerkschaftsvertretern begannen, ihre noch ausstehenden Löhne einzuklagen, kündigte das Auricher Unternehmen Ende August die Zusammenarbeit mit dem Land auf. Erst eine Woche später kündigte auch das Land die Verträge und machte erstmals Schadenersatzforderungen geltend.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gibt die Landesregierung nach der Erfahrung in Rosdorf die bisherigen Bestrebungen auf, das Landesvergabegesetz mit höheren Grenzwerten aufzuweichen?

2. Welche Kosten entstehen voraussichtlich dem Land durch eine neue Auftragsvergabe der Rohbauarbeiten und durch nicht mehr einzuhaltende Termine beim Bau der Justizvollzugsanstalt?

3. Wer ist dafür verantwortlich, dass das Land als Auftraggeber, das Staatliche Baumanagement und das Zollamt als Kontrollinstanz den Skandal in Rosdorf nicht aus eigenen Kräften aufgedeckt haben?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung antwortet Herr Möllring. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juli 2003 hat das Staatliche Baumanagement Göttingen Leistungen für den Rohbau für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rosdorf ausgeschrieben. Da das Projekt den laut Vergaberecht maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von 5 Millionen Euro überschreitet, waren die Arbeiten gemäß VOB/A europaweit auszuschreiben. Selbstverständlich wurden alle Bauleistungen für den Neubau der JVA, wie im Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen vorgeschrieben, gewerkeweise ausgeschrieben und vergeben. An der Ausschreibung der Rohbauarbeiten beteiligten sich 14 Bauunternehmen, die überwiegend den mittelständischen Unternehmen zuzurechnen sind. Neun dieser Firmen haben ihren Sitz in Niedersachsen, einige auch in der Region Göttingen. Wie Sie sehen, wurde damit alles, was vergaberechtlich möglich und zulässig ist, zur Förderung des Mittelstandes getan.

Günstigster Anbieter im Ausschreibungsverfahren war die Firma Wilbers. Die Angebotssumme der Firma Wilbers lag bei rund 9 830 000 Euro. Vor der Auftragserteilung wurden vom Land die Nachweise der Firma Wilbers bezüglich ihrer Eignung, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, gemäß VOB überprüft. Dazu gehören der Umsatz des Unternehmens, die Ausführung von Leistungen und die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Laut Auskunft der Firma Wilbers beschäftigte die Firma zu diesem Zeitpunkt 80 bis 100 Mitarbeiter und hatte einen Jahresumsatz in Höhe von 45 bis 50 Millionen Euro. Die Firma legte eine umfangreiche Referenzliste vor. Die so genannten einheitlichen Formblätter zur Kalkulation des Angebotes wurden ebenfalls vorgelegt, und diese wurden in einem Gespräch in der Landesbauabteilung nochmals erörtert. Anhaltspunkte für eine Unterschreitung der Tariflöhne fanden sich hierbei nicht.

Die Firma Wilbers hat in einem weiteren Aufklärungsgespräch vor Auftragserteilung die Auskunft erteilt, dass sie beabsichtige, die Stahlbeton- und Maurerarbeiten von einem polnischen Subunternehmer erbringen zu lassen. Sie hat zugesagt zu überprüfen, dass die nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz zulässigen Kontingente ausländischer Arbeitnehmer eingehalten werden.

Die überprüften Unterlagen und Angaben der Firma Wilbers gaben dem Land Niedersachsen keinen Anlass, an der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Firma Wilbers zu zweifeln. Sie berechtigten schon gar nicht zu einem Ausschluss des Angebots der Firma Wilbers, da die laut § 5 Landesvergabegesetz zu einer Überprüfung der Kalkulation verpflichtende Differenz von mehr als 10 % zum Nächstbietenden nicht gegeben war. Es gab eine Differenz; sie lag aber unter 10 %, wenn auch nur knapp unter 10 %, aber wir müssen uns ja an Recht und Gesetz halten. So ist das vorgesehen. Der Auftrag war deshalb der Firma Wilbers zu erteilen. Andernfalls hätte diese das Recht zur Überprüfung des Vergabeverfahrens vor der Vergabekammer des Landes Niedersachsen bzw. dem Oberlandesgericht gehabt. Wäre in einem solchen Überprüfungsverfahren der unberechtigte Ausschluss des Angebotes festgestellt worden, hätte die Firma Wilbers dem Land gegenüber Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns des Auftrags geltend machen können. Wir glauben, sie wäre damit erfolgreich gewesen.

Am 20. Oktober 2003 wurde der Firma Wilbers der Auftrag für den Rohbau für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rosdorf erteilt. Vor Auftragserteilung hatte die Firma Wilbers die nach dem Landesvergabegesetz geforderte Einhaltung der Tariftreue schriftlich erklärt und auch für die Abgabe einer entsprechenden Erklärung ihres Nachunternehmers, der polnischen Firma PKZ, gesorgt. Anhaltspunkte dafür, dass die auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer des polnischen Subunternehmers PKZ nicht tarifgerecht entlohnt würden, gab es aus Sicht der Bauleitung in der Folgezeit nicht. Mit der Bauleitung hat das Staatliche Baumanagement Göttingen das Büro Obermeyer beauftragt.

Da der Neubau einer Justizvollzugsanstalt unter umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen erfolgt, unterliegt dieser einer Überwachung durch Mitarbeiter der Justizverwaltung. Ein Zutritt zur Baustelle wird den Mitarbeitern der beauftragten Firmen erst nach einer polizeilichen Überprüfung durch Ausstellung eines entsprechenden Ausweises ermöglicht. Alle von der Firma PKZ auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer verfügten über einen solchen Ausweis. Die Überprüfung erfolgte auf Veranlassung des Auftraggebers, des Staatlichen Baumanagements Göttingen.

Unabhängig hiervon, also zusätzlich, hat die Arbeitsverwaltung im Rahmen der Erteilung der Arbeitserlaubnis für die polnischen Arbeitnehmer die

von der Firma PKZ angegebenen Arbeitslöhne überprüft und dabei keine Auffälligkeiten festgestellt. Darüber hinaus hat das Hauptzollamt Braunschweig bereits am 27. Januar 2004 - lange also vor den von der IG BAU veranlassten Ermittlungen – die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer überprüft. Hierbei wurden die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse kontrolliert und die Arbeitnehmer u. a. hinsichtlich ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und ihrer Verdienste befragt. Auch hier hat es keine Auffälligkeiten gegeben.

Sie sehen also, dass nicht die Rede davon sein kann, dass das Land trotz auffallender Unstimmigkeiten die Zusammenarbeit unbeeinflusst fortsetzte. Auffallende Unstimmigkeiten gab es bis dahin nicht.

Am 22. Juli 2004 wartete Herr Schminke außerhalb des bewachten Bereichs der Baustelle vor der Anstaltsmauer. Als zwei der polnischen Arbeitnehmer den gesicherten Baustellenbereich verließen, nahm Herr Schminke mit diesen beiden polnischen Arbeitnehmern das Gespräch auf. Herr Schminke hatte sich begleiten lassen durch einen polnisch sprechenden Kollegen vom polnischen Gewerkschafts-Verbindungsbüro, der als Dolmetscher fungierte. Beiden gelang es, die polnischen Arbeitnehmer zu einer Aussage zu veranlassen, dass ihnen keine Tariflöhne gezahlt würden.

Ich danke Herrn Schminke ausdrücklich dafür, dass er diese Ermittlungen aufgenommen hat. Obwohl auch wir mehrfach Befragungen durchgeführt haben, ist uns das, was ihm gelungen ist, nicht gelungen. Ihm ist es gemeinsam mit dem Dolmetscher bzw. dem Mitarbeiter des polnischen Gewerkschafts-Verbindungsbüros offensichtlich gelungen, das Vertrauen dieser beiden Bauarbeiter zu gewinnen und von ihnen die entsprechende Aussage zu bekommen. Es wäre schön gewesen, wenn Herr Schminke umgehend uns informiert hätte, dann hätten wir nämlich sofort etwas veranlasst,