Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurzeit gibt es erhebliche Diskussionen um die zukünftig mögliche touristische Entwicklung der Bergstadt Bad Grund und die Finanzierung aus EU-Mitteln und Landesmitteln.
2. Wie und in welcher Höhe sind im Vergleich zu Bad Grund andere Heilbäder in Niedersachsen gefördert worden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Seeringer, von 1980 bis 2003 sind die Übernachtungszahlen in Bad Grund von 236 000 auf 57 000, also um 75 %, zurückgegangen. Im Vergleich dazu musste der gesamte Landkreis Osterode am Harz einen Rückgang von 36 % hinnehmen. In Niedersachsen ist in diesem Zeitraum - das nur als Vergleich - die Zahl der Übernachtungen um etwa 32 % gestiegen. Das macht die gesamte Dramatik deutlich.
Diese extrem gegenläufige Entwicklung in den Übernachtungszahlen zeigt, dass Bad Grund im Wettbewerb nicht nur erheblich an Boden, sondern – so muss man sagen - den Anschluss verloren hat. Als erstes Anzeichen des Abschieds aus dem Verbund der niedersächsischen Kurorte und Heilbäder werte ich deswegen als bedenkliches Zeichen die Nichtteilnahme an der „Vergleichenden Kurortanalyse Niedersachsen“ des Europäischen Tourismusinstitutes in Trier, einer für die zukünftige niedersächsische Tourismuspolitik sehr aufschlussreichen Untersuchung.
Angebot und Qualität der touristischen Produkte - das muss man leider sagen - genügen offensichtlich nicht den gestiegenen Ansprüchen der Kunden. Bei der in Bad Grund vorhandenen Tourismusinfrastruktur besteht in vielen Fällen erheblicher Sanierungs-, Modernisierungs- und Umstrukturierungsbedarf. Die Kurbetriebsgesellschaft und die Bad Grund Touristik GmbH befinden sich in Insolvenz, und die Haushaltslage der Samtgemeinde Bad Grund ist sehr angespannt. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass Kofinanzierungsmittel für zukünftige Projekte seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden können.
Zu 1.: Im Rahmen der Tourismusförderung in Niedersachsen sind im Zeitraum von 1989 bis 2004 Mittel in Höhe von 3,8 Millionen Euro in die Stadt Bad Grund geflossen. Daten für den davor liegenden Zeitraum sind nicht verfügbar und können ohne größeren Aufwand kurzfristig nicht beschafft werden.
Zu 2.: Aufgrund der Kürze der Zeit konnte nicht ermittelt werden, wie und in welcher Höhe alle anderen Heilbäder in Niedersachsen im Vergleich zu Bad Grund gefördert worden sind. Ermittelt werden
konnten die Daten für den Harzbereich. Im Rahmen der Tourismusförderung in Niedersachsen sind im Zeitraum von 1989 bis 2004 Mittel in nachfolgender Höhe an folgende Heilbäder und Kurorte im Harz geflossen - ich erinnere dabei noch einmal daran, bei Bad Grund waren es 3,8 Millionen Euro -: Bad Harzburg 1,94 Millionen Euro, Bad Lauterberg 2,44 Millionen Euro, Wildemann 0,14 Millionen Euro, Altenau 6,41 Millionen Euro, Braunlage/Hohegeiß 0,63 Millionen Euro, Clausthal-Zellerfeld 0,54 Millionen Euro, Goslar/Hahnenklee 0,34 Millionen Euro, Bad Sachsa 1,66 Millionen Euro, St. Andreasberg 0,13 Millionen Euro.
Daten für den davor liegenden Zeitraum sind nicht verfügbar und können nicht ohne größeren Aufwand beschafft werden.
Zu 3.: Mit den Landräten der Landkreise Goslar und Osterode habe ich die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe verabredet, die ein zielgruppenspezifisches und funktional ausgerichtetes Infrastrukturentwicklungskonzept erarbeiten soll. Die Ergebnisse werden dann mit dem Niedersächsischen Innenministerium - vor dem Hintergrund der Bemühungen um eine kommunale Haushaltskonsolidierung - abgestimmt. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sollen im November 2004 vorgestellt werden.
Konkrete Aussagen zu Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven, insbesondere der Gesundheitswirtschaft in Bad Grund, können daher erst nach Vorlage der Arbeitsgruppenergebnisse getroffen werden. Die Landesregierung wird den notwendigen Konsolidierungsprozess nachhaltig unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Diskussion um Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung hat die Landesjägerschaft Niedersachsen dem Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Beginn dieses Jahres einen Aufgabenkatalog überreicht, in dem Aufgaben aufgelistet sind, die nach Meinung der Landesjägerschaft problemlos übernommen werden könnten. Der Aufgabenkatalog umfasst die Bereiche Wildtiermanagement, Jagdbezirke, Prüfungen und jagdbehördliche Aufgaben. Den politischen Gremien wurde dieser Vorschlag der Landesjägerschaft bisher noch nicht vorgestellt, und auch die Landesjägerschaft hat noch keine abschließende Antwort erhalten.
1. Wie beurteilt sie den Vorschlag der Landesjägerschaft auf Übertragung hoheitlicher Jagdaufgaben auf die Landesjägerschaft Niedersachsen in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen?
2. Da auch kommunale Aufgaben betroffen sind, hat die Landesregierung schon Gespräche mit dem Landkreistag geführt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Ist die Landesregierung bereit, der Landesjägerschaft Niedersachsen hoheitliche Aufgaben zu übertragen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landkreise und kreisfreien Städte und die Region Hannover nehmen als Jagdbehörden nach dem Bundesjagdgesetz und dem Niedersächsischen Jagdgesetz eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Übersichtsweise genannt sind dies Aufgaben in den Bereichen:
Dazu kommen Aufgaben aus der Bundeswildschutzverordnung und der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung.
Bei den Planungen zur Auflösung der Bezirksregierungen ist vorgesehen, weitere - bisher bei den oberen Jagdbehörden angesiedelte - jagdhoheitliche Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Region Hannover zu übertragen.
Die nach § 40 des Niedersächsischen Jagdgesetzes anerkannte Landesjägerschaft ist bereits jetzt jagdhoheitlich in folgende Aufgaben eingebunden. Es sind dies: die Falknerprüfung nach § 22 der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung, die Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde gemäß Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz und, zugeordnet mit Runderlass, die Ausstellung einer Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang als Aufgabe im Bereich des Jagdschutzes.
Die Landesjägerschaft hat mit Schreiben vom 12. November 2003 angeboten, weitere jagdbehördliche Aufgaben zu übernehmen. Genannt hat sie dabei die Bereiche: