Protocol of the Session on June 24, 2004

Beim Arbeitsrecht kommt neben dem materiellen Recht ein besonders wichtiger Ausschnitt der Lebenswirklichkeit zum Tragen: die Wirklichkeit des Arbeitslebens. Hierfür braucht man hochspezialisierte Richter; denn hier wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in Deutschland geleistet.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Was würde denn passieren, wenn Sie sich mit Ihren Vorstellungen durchsetzen und die Integration der Arbeitsgerichte in die Zivilgerichte vollziehen würden? Wie wollten Sie sicherstellen, dass Entscheidungen in einer so komplizierten Materie mit vielfach unbestimmten Rechtsbegriffen und Richterrecht vorhersehbar vor allem für unsere Arbeitgeber bleiben? Welcher Richter, der sonst mit Betreuungsoder Speditionsrecht befasst war, weiß vom BAT, vom BMT-G, dem kollektiven Arbeitsrecht oder gar der betrieblichen Altersversorgung genug, sodass es nicht zu einer Vielzahl von Fehlentscheidungen kommen würde?

Stellen Sie sich einfach einen Betrieb vor, der gezwungen ist, einem Teil seiner Belegschaft betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, um die möglicherweise drohende Insolvenz abzuwenden. Wenn er sich nicht auf die Entscheidung verlassen kann, wird ein verlängertes Verfahren für diesen Betrieb zum Überlebensrisiko. Wollen Sie das in Kauf nehmen? Wollen Sie das verantworten, und das nur, um sich mit einer so genannten Justizreform ein Denkmal zu setzen?

(Beifall bei der SPD)

Wir haben gemeinsam im Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen eine Anhörung zu dem Thema der Zusammenlegung von Arbeitsgerichtsbarkeit mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchgeführt. Eingeladen waren Experten aus Gewerkschaften, Anwaltschaft, Arbeitgeberverbänden, Wissenschaft und Richterschaft. Die Anhörung ergab, dass die Arbeitsgerichte als eigenständige Gerichtsbarkeit erhalten bleiben sollen. Besonders wichtig sind mir dabei die Stellungnahmen der für Niedersachsen wichtigsten Arbeitgeberverbände, der Gesamtmetall, dem Verband der chemischen Industrie und der Unternehmerverbände in Niedersachsen. Sie haben eindrucksvoll dargelegt, wie wichtig für ihre Mitgliedsunternehmen der Erhalt einer eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit ist. Glauben Sie nicht auch, dass diese einflussreichen Wirtschaftsverbände in der Lage sind, für sich und ihre Mitgliedsunternehmen zu entscheiden, was für sie richtig ist?

An dieser Stelle möchte ich lobend die gestrige Äußerung von Minister Schünemann zitieren, der sagte: „Was gut ist für die Wirtschaft, hilft dem Standort Niedersachsen.“ Warum schließen Sie sich nicht einfach dieser Auffassung an? Nein, stattdessen geben Sie eine Pressemitteilung heraus, in der Sie sich auf die Äußerungen eines Professors für Wirtschaftsrecht beziehen, der weder mit Arbeitsrecht noch mit Justizorganisation Erfahrung hat. So kann man das machen. Das hilft aber in der Sache nichts.

Mich erstaunt schon sehr, wieso eine CDU-geführte Landesregierung die Meinung der maßgeblichen Wirtschaftsvertreter ignoriert. Wollen Sie unserer Wirtschaft wissentlich schaden? Es sollte Ihnen zu denken geben, dass auch der Richterbund, der von der ordentlichen Gerichtsbarkeit dominiert wird, aus vielen Gründen zu der Erkenntnis gelangt ist, dass es keinen Grund für eine Zusammenle

gung gibt. Eine Kostenersparnis ist weit und breit nicht zu erzielen.

Dass in der Literatur sowie in dem vorliegenden Gutachten des renommierten Wissenschaftlers für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Professor Hanau, verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken gegenüber Ihrem Vorhaben erhoben werden, stört Sie scheinbar auch nicht. Aber Sie werden das Grundgesetz vorab ändern müssen, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Im Übrigen teilt selbst Bayern Ihre Auffassung nicht.

Uns geht es darum, ein falsches Vorhaben im Vorfeld zu verhindern - ich will das noch einmal zusammenfassend verdeutlichen -, erstens weil die Arbeitsgerichtsbarkeit eine ausgezeichnet funktionierende Justizorganisation ist, die durch Zusammenlegung nicht verbessert werden kann und Sie Kosten nicht sparen können, zweitens weil das materielle Arbeitsrecht und die Arbeitswirklichkeit hohe Anforderungen an die Rechtsanwender, insbesondere an die entscheidenden Richter, stellt, sodass es der Beibehaltung der Spezialisierung dringend bedarf, drittens weil die Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit der eindeutig formulierten Interessenlage der niedersächsischen Wirtschaft widerspricht.

Sollten Sie den von Ihnen eingeschlagenen Weg dennoch weiterverfolgen, muss man annehmen, dass es Ihnen in Wirklichkeit gar nicht um die Arbeitsgerichte, sondern um die Anwendung des materiellen Rechts geht, dass Ihnen die Rechtsprechung an sich nicht gefällt. Aber Sie werden Arbeitnehmerinteressen und Arbeitnehmerrechte nicht dadurch schwächen, dass Sie bestehendes Recht schlecht anwenden lassen. Wenn Sie das vorhaben, dann seien Sie wenigstens so ehrlich und sagen Sie, was Sie wirklich erreichen möchten. Verändern Sie das materielle Recht

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

und basteln Sie nicht an der Organisation herum. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Dr. Biester von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind kurz vor Ende des heutigen Plenartages. Deshalb bitte ich Sie, sich einmal Folgendes vorzustellen: Sie sind Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Sie sind Juristin bzw. Jurist in einem Verband - sei es nun in einem Unternehmerverband, sei es in einer Gewerkschaft -, und Sie sind dort der Prozessvertreter für arbeitsrechtliche Fragen vor dem Arbeitsgericht. Sie haben Ihren Dienstsitz in Hannover, der Stadt, in der das einzige Landesarbeitsgericht Niedersachsens angesiedelt ist. Dann stellt man Ihnen die Frage: Wie stehen Sie denn dazu, die Arbeitsgerichtsbarkeit mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu vereinen?

Wenn Sie mit dem zufrieden sind, was Sie haben, und gefragt werden, ob Sie eine Veränderung wollen, dann denken Sie sicherlich, dass eine Veränderung eigentlich nur ein Risiko für Sie sein kann, dass es höchstens so gut bleiben kann, wie es ist, dass es aber immer noch eine Veränderung hin zum Schlechten geben kann. Also sagen Sie erst einmal, dass Sie das nicht gut finden, weil Sie mit dem Arbeitsgericht hier zufrieden sind.

Bei richtiger Betrachtung ist das, was die Anzuhörenden im Ausschuss gesagt haben, letztlich nichts anderes als ein Lob für die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit und weniger ein Bedenken gegen die Zusammenlegung beider Gerichtsbarkeiten.

(Zuruf von der SPD: Oh doch! - Fried- helm Helberg [SPD]: Waren Sie nicht da, Herr Dr. Biester?)

- Herr Helberg, das Problem ist Folgendes: Diejenigen, die angehört worden sind, haben ihr Fachgebiet, das Arbeitsrecht, die Arbeitsgerichtsbarkeit, im Blick. Sie haben auch nur damit etwas zu tun. Aber sie haben - und das ist das Entscheidende keine Gesamtverantwortung für die Justiz im Ganzen. Diese Gesamtverantwortung aber haben wir. Deshalb können wir uns nicht darauf beschränken zu sagen, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit gut ist und dass wir deshalb nichts anderes machen; vielmehr müssen wir die Justiz im Ganzen im Blick haben. Deshalb müssen wir uns, meine ich, solchen Überlegungen stellen.

(Beifall bei der CDU)

Das kann man meiner Ansicht nach nur dann tun, wenn man sich zwei Fragen stellt: Erstens. Was

bringt die Veränderung? Zweitens. Birgt eine solche Veränderung eventuell Gefahren?

Die erste Frage ist relativ schnell beantwortet. Natürlich bringt eine Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten einen erheblichen Zugewinn an Flexibilität. Da können Sie nun sagen - das tun Sie teilweise ja auch -: Es hilft uns nicht so furchtbar viel, wenn wir mehr Flexibilität bekommen. Was nützt uns Flexibilität, wenn wir jeweils arbeitsmäßig hoch belastete Gerichtszweige zusammenlegen, bei denen ohnehin kein Spielraum vorhanden ist? - Das aber ist natürlich eine Momentaufnahme. Sie wissen, dass fast jedes Gesetz unmittelbare Auswirkungen auch auf die Belastung der Gerichte hat. Ich möchte an dieser Stelle einige Beispiele nennen. Denken Sie an Hartz IV und die Auswirkungen dieses Gesetzes auf das Verhältnis zwischen Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Denken Sie an die Änderungen des Berufungsrechtes. Sie haben dazu geführt, dass es in Niedersachsen innerhalb kürzester Zeit 10 % weniger Berufungen gab. Das hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Belastung der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hoffen wir, dass der Bundesgesetzgeber irgendwann auch einmal die Strafprozessordnung ändert. Auch dies würde unmittelbare Auswirkungen auf die Belastungssituation der Gerichte haben. Irgendwann werden wir uns sicherlich auch darüber unterhalten, ob der Wegfall eines Widerspruchrechtes oder der Pflicht, vorher einen Widerspruch einzulegen, Auswirkungen auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat. All das, was auf uns zukommt, hat also unmittelbare Auswirkungen auf die Belastung der Gerichte. Von daher nützt es nichts, nur eine Momentaufnahme zu machen, sondern wir müssen uns dieser Frage insgesamt stellen.

Wenn man genau hinschaut, dann sieht auch die SPD die Notwendigkeit, zu einer größeren Flexibilität zu kommen. Das verrät auch die Begründung Ihres Antrages. Ich möchte einmal eine Stelle zitieren:

„Die personalwirtschaftlichen Spielräume könnten durch eine maßvolle Änderung dienstrechtlicher Vorschriften für Abordnungen erweitert werden, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu gefährden.“

Dahinter steckt natürlich - so lese ich das; andernfalls müssten Sie das bei Gelegenheit einmal klarstellen - eine Änderung des Richtergesetzes

mit dem Ziel leichterer Abordnungen möglicherweise auch gegen den Willen der betreffenden Richter. Das ist ein Weg, den wir wiederum mit Sicherheit nicht mitmachen würden, weil er den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit berührt.

Nächste Frage: Birgt es denn Gefahren? - An dieser Stelle wird immer die Spezialisierung hoch gehalten, was ich, wenn ich ehrlich bin, kaum nachvollziehen kann. Wir sagen doch nicht, dass durch die Zusammenlegung der Gerichtsbarkeit die Spezialisierung wegfallen soll. Wir wollen auch weiterhin spezielle Kammern, die Arbeitsgerichtssachen behandeln. Wir wollen sie letztendlich nur nicht in einem Konstrukt Arbeitsrecht, sondern in einer zusammengelegten Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Spezialisierung bleibt aber erhalten.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Nein, nein, nein!)

- Selbstverständlich! Wie können Sie das verneinen? Das ist so. Eine Spezialisierung gibt es doch auch in anderen Bereichen. Familienrechtler sind Spezialisten im Familienrecht. Auch Kammern für Handelssachen sind spezialisiert. Es ist doch überhaupt kein Problem, die Spezialisierung auch bei vereinten Gerichtsbarkeiten aufrechtzuerhalten.

Dann sagen Sie immer: Die soziale Kompetenz ist ganz besonders im Arbeitsrecht bedingt. - Dazu sage ich Ihnen ganz ehrlich: Jeder Richter muss, wenn er seinen Beruf richtig ausüben will, soziale Kompetenz haben. Ein Richteramt ohne soziale Kompetenz ist ausgeschlossen.

(Beifall bei der CDU)

Zusammenfassend will ich sagen: Wir sehen in einer möglichen Zusammenlegung keine Gefahren. Das, was sich verfassungsrechtlich darum herum rankt, ist gesetzlich regelbar. Wir von der CDUFraktion wollen deshalb die Entwicklung begleiten. Wir wollen den Diskussionsprozess, der inzwischen bundesweit insbesondere im Bereich Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Gang gekommen ist, begleiten und mit der Fragestellung Arbeitsgerichtsbarkeit/ordentliche Gerichtsbarkeit anreichern.

Würden wir Ihrem Antrag zustimmen, dann bedeutete dies im Ergebnis ein Denkverbot, dann bedeutete dies, in der laufenden Diskussion abseits zu stehen. Das aber wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Als Nächstes erteile ich Herrn Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt nicht allzu viele Argumente, die für eine Zusammenführung von Arbeitsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit sprechen. Vor allem werden Einspar- und Synergieeffekte als Grundmotiv angeführt. Diese Effekte sind in unseren Augen aber mehr als fraglich; denn wenn Sie in Niedersachsen wirklich einheitliche Justizzentren schaffen wollen, dann wird diese Maßnahme mehrere Millionen Euro kosten. Wenn Sie dies aber nicht machen, dann bleibt die Reform eben nur Stückwerk. Man fragt sich natürlich, ob die Justizministerin beim Finanzminister schon vorstellig geworden ist und dieses Geld beantragt hat, und was er dazu sagt.

(Jens Nacke [CDU]: Was für Kosten?)

- Wenn Sie einheitliche Justizzentren schaffen wollen, Herr Nacke, dann müssen Sie an- und umbauen. Das ist vergleichbar mit dem, was Sie jetzt im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform machen. Sie müssen zahlreiche neue Gebäude errichten; denn anders funktioniert das nicht.

(Jens Nacke [CDU]: Ihr denkt immer nur an Beton! Das kann doch nicht wahr sein!)

- Wenn Sie das nicht glauben wollen, will ich Sie einmal darauf hinweisen, dass es für Oldenburg ähnliche Pläne gibt, die ebenfalls mehrere Millionen Euro kosten werden. Wenn Sie Gerichtsbarkeiten zusammenführen wollen, müssen Sie anund umbauen. Wenn Sie das nicht glauben wollen, dann verweigern Sie sich schlicht und einfach der Realität.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das wird Ihnen auch jeder Fachmann so erzählen. Auch in der Anhörung haben Sie das schon gehört. Wenn Sie das nicht glauben wollen und negieren, dann blenden Sie die Realität schlicht aus.

Fachgerichtsbarkeiten sollen aufgelöst werden in einer Zeit der immer mehr wachsenden Komplexität und Spezialisierung. Sie wollen also ein Stück

weit Spezialisten wieder zu Generalisten machen. Herr Biester, ich will Ihnen sagen: Wenn Sie in dieser Sache wirklich ein großes Rad drehen wollen, dann müssen Sie auch an die Verfahrensordnungen herangehen. Das sagt Ihnen auch jeder Verwaltungsrichter. Das sagt Ihnen auch jeder Finanzrichter. Das sagt Ihnen auch jeder Sozialrichter. Wenn Sie wirklich eine Verschlankung, eine Vereinfachung und eine Verschnellerung wollen, dann ist das natürlich richtig. Nur dann werden Sie es schaffen, dass alles schneller und effizienter erledigt werden kann. Wenn Sie alles so lassen wollen, wie es momentan ist, und nur hier und da etwas verändern wollen, dann werden Sie eine schnellere und bessere Justiz jedoch nicht erreichen. Das bleibt dann schlicht und ergreifend nur Stückwerk.

(Christian Dürr [FDP]: Aber einen ersten Schritt muss man doch gehen dürfen, Herr Kollege Briese!)

Meine Damen und Herren, ich gebe gern zu, dass wir in dieser Frage noch nicht festgelegt sind. Ich finde es spannend, darüber prinzipiell einmal nachzudenken. Das will ich Ihnen einmal ganz ehrlich sagen.

(Christian Dürr [FDP]: Nachdenken ist ganz wichtig, Herr Briese! Wir denken immer nach!)

Man kann in der Debatte ruhig einmal darüber nachdenken, ob die bundesdeutschen Gerichtsstruktur derzeit gut organisiert ist oder ob es vielleicht Reibungsverluste oder auch einen übersteuerten Perfektionismus gibt, oder ob wir vielleicht auch zu viel Einzelfallgerechtigkeit haben. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Maßstab und Ausgangspunkt in der ganzen Debatte muss aber immer der Rechtsuchende sein. Der Rechtsuchende ist unser Maßstab, aber nicht das alleinige Diktat des Finanzministers, hier Kosten einzusparen.