Er hat mich seinerzeit kritisiert, weil ich ein so vorbildliches Projekt wie den Landwirtschaftlichen Naturverein gefördert habe. Aber dann hat er sich
davon überzeugt und ist sogar Mitglied geworden. Ich fände es honorig, wenn Sie das auch einmal anerkennen würden.
Meine Damen und Herren, wir können es auch gegenüber unserem Personal in der Landesverwaltung nicht vertreten, dass dort Sach- und Personalaufwendungen drastisch gekürzt werden, während gleichzeitig die institutionelle Förderung unangetastet bleibt; denn die institutionelle Förderung dient vor allem der Finanzierung der Sachund Personalkosten dieser Einrichtungen.
Die Landesregierung hat deshalb bei der Verbraucherzentrale eine schrittweise Kürzung der Zuwendungen eingeleitet. Damit soll dieser Einrichtung die Möglichkeit gegeben werden, die Verringerung der Förderung organisatorisch und auch inhaltlich umzusetzen.
Was die Umwelt- und Naturschutzverbände betrifft, stellt sich die Frage, ob bei einer weiteren Absenkung des Förderplafonds eine institutionelle Förderung überhaupt noch Sinn macht. Diese Frauge müssen wir in diesem Jahr beantworten, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Umweltverbände und nicht nur der vier, die im Augenblick von uns gefördert werden. Möglicherweise wäre es im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes viel wirkungsvoller, die knappen Ressourcen auf einzelne Projekte zu konzentrieren, die sich dann im Wettbewerb untereinander durchsetzen müssen. Darüber werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutieren. Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Antrag befasst werden, mitberatend der Umweltausschuss, der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Dann ist das so beschlossen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass vereinbart worden ist, den Tagesordnungspunkt 34 heute nicht mehr zu beraten, sondern ihn direkt zu überweisen.
Tagesordnungspunkt 34: Eigenkapitalsituation im Mittelstand verbessern; umgehende Klarstellung des § 8 a des Körperschaftssteuergesetzes geboten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1046
Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? Dann ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Regierung Wulff blockiert Investitionen und gefährdet Arbeitsplätze in Niedersachsen - Erneuerbare-Energien-Gesetz muss schnell in Kraft treten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1042
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch Niedersachsen profitiert sehr stark von einer wirtschaftlichen Entwicklung, die völlig anders verläuft als der allgemeine Trend. Die Branche der erneuerbaren Energien boomt. Im Bereich Windenergie ist die Bundesrepublik die Nummer eins in der Welt, im Bereich Fotovoltaik die Nummer zwei.
Das führt umweltpolitisch dazu, dass wir in der Bundesrepublik heute schon 50 Millionen t CO2 einsparen. Das führt wirtschaftspolitisch dazu, dass diese Branche inzwischen einen Umsatz von 10 Milliarden Euro erzielt und 120 000 Beschäftigte hat, Tendenz steigend. Diese Branche hat eine ungeheure Triebkraft. Gerade in strukturschwa
chen Regionen wie Ostfriesland oder rund um Magdeburg kann auf diese Branche und ihre Triebkraft nicht verzichtet werden.
Aber was tut die Niedersächsische Landesregierung, meine Damen und Herren, auch gestützt auf andere konservative Landesregierungen? - Sie blockieren im Bundesrat die Grundlage für die Fortsetzung dieser gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen erfolgreichen Entwicklung.
Sie blockieren erstens eine niedrigere Einspeisevergütung. Aufgrund der technischen Entwicklung im Bereich Windenergie wäre es jetzt möglich, die Einspeisevergütung abzusenken. Warum Sie das blockieren, obwohl Sie es doch eigentlich wollten, ist Ihr Geheimnis.
Sie blockieren mehr Landschaftsschutz und mehr Planungssicherheit, weil in der Neuregelung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz auch das Repowering verankert wird.
Sie blockieren die Grundlagen für die OffshoreWindenergie, obwohl gerade das niedersächsische Unternehmen Enercon darauf setzt, dass das jetzt in Gang kommt. Ich glaube, dass im Zusammenhang mit Offshore mehrere 10 000 Arbeitsplätze für die Küstenregion zu erwarten sind. Sie muss der Teufel reiten, dass Sie diese Entwicklung aufs Spiel setzen!
Meine Damen und Herren, Niedersachsen kann es sich aber nicht leisten, eine so erfolgreiche wirtschaftliche und umweltpolitische Entwicklung zu blockieren. Dass Sie das aber eigentlich auch gar nicht wollen, zeigen mir einige Ereignisse, von denen ich nur eines ansprechen möchte.
Ich finde es geradezu schizophren, dass der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen mit großen Worten hier in Niedersachsen ein Biomassekraftwerk eröffnet, großes Lob für diese Technologie findet und dann fast zeitgleich im Bundesrat die gesetzliche Regelung blockiert, die die ökonomischen Grundlagen für die Biomasse und für dieses Kraftwerk sichert. Ich habe dafür keinerlei Verständnis.
be gekämpft. Auch diese Härtefallregelung wird in dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Warum Sie das jetzt blockieren und zu neuen Härten beitragen, das bleibt tatsächlich, Herr Kollege Dürr, auch Ihr Geheimnis. Vielleicht können Sie uns ja darüber aufklären.
Ich glaube, dass diese Blockadepolitik im Bundesrat rein ideologisch motiviert ist. Sie wollen nicht zur Fortsetzung dieser erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Sie wollen auch nicht zur Fortsetzung dieser erfolgreichen umweltpolitischen Entwicklung beitragen.
Sie haben jetzt dazu beigetragen, dass eine Arbeitsgruppe gegründet wird. Meine Damen und Herren, wann sollen diese notwendigen Neuregelungen im Bereich erneuerbare Energien eigentlich in Kraft treten?
Danke schön, Frau Kollegin Harms. - Für die CDUFraktion erteile ich nunmehr Frau Kollegin Zachow das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Es gibt so ein energiepolitisches Zieldreieck: Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltverträglichkeit. Diese drei Dinge müssen austariert werden. Wenn das nicht passiert, dann gibt es eben Berliner Energietheater. Das erleben wir seit Monaten. Hauptdarsteller ist Herr Trittin.
Wenn sich Trittin und Clement nicht einigen können, dann wird das EEG eben mit irrsinniger Verspätung in den Bundestag eingebracht. So entsteht Zeitdruck.
Zur Versorgungssicherheit. Wir leben in einer hochtechnisierten Welt. Wir können uns Schwankungen im Netz nicht und Ausfälle schon gar nicht
erlauben. Dass es so etwas überhaupt gibt, haben wir im letzten Sommer in anderen Ländern gesehen. Genau diese Frage, die Frage des sicheren Netzbetriebes, ist z. B. ein Streitpunkt im Bundesrat gewesen. Es ist z. B. ungeklärt, was die Bundesregierung oder die sie tragenden Fraktionen unter einem wirtschaftlich zumutbarem Netzbetrieb verstehen. Das muss geklärt werden.
Zur Preiswürdigkeit. Dies war im Bundesrat kaum ein Thema. Aber lassen Sie mich eines sagen: Seitdem der Stromhandel liberalisiert worden ist, wir wirklich günstige Strompreise bekommen haben und damit wieder wettbewerbsfähiger geworden sind, sind die Preise durch Ökosteuer, KWK und EEG enorm belastet worden. Damit bekommen wir Probleme mit der Wettbewerbsfähigkeit. Wir haben auch die Sorge, dass wir irgendwann zum Stromimportland werden.
Nun zur ökologischen Verträglichkeit. Das ist ja Ihr eigentliches Thema. Sie setzen Energie- und Klimapolitik immer gleich. Natürlich ist die Klimapolitik ein Teil der Energiepolitik, aber eben nur ein Teil.
- Wir sind doch der beste Beweis dafür! Wer hat denn 1992 das Stromeinspeisungsgesetz auf den Weg gebracht? - Das waren FDP und CDU. Dieses Gesetz war der Durchbruch für regenerative Energien.
Diesen Durchbruch haben wir alle politisch gewollt; darüber hat es keine Uneinigkeit gegeben. Wir haben ihn uns auch leisten können. Wir können uns die regenerativen Energien leisten, weil wir einen Energiemix aus Steinkohle, Braunkohle, Kernkraft, Gas und regenerativen Energien haben.
Meine Damen, meine Herren, deshalb ist uns unverständlich gewesen - Ihnen ja auch, wie wir im Ausschuss gemerkt haben -, dass im Bundestag plötzlich die 65 %-Referenzgrenze bei der Windenergie gefallen ist. Wir alle haben damit gerechnet, dass sie kommen wird, aber plötzlich fiel sie. Ich denke, das war ein Ausgleich zwischen Clement und Trittin: Der eine bekommt seine Millionen Tonnen CO2, und der andere bekommt dafür die Grenze weg.
Meine Damen, meine Herren, ein weiterer Punkt - Frau Harms, mich wundert, dass Sie das an dem Gesetz nicht stört - ist die weitere Erschwernis für die Kleinwasserkraft. Auch das ist im Bundesrat angeschnitten worden.
Und dann sagen Sie, wir würden beim Thema Biomasse den Landwirten schaden. Das verstehe ich überhaupt nicht mehr. Wenn man ins EEG guckt, dann sieht man, dass Sie für Biomasseanlagen in den ersten Jahren einen Bonus von 2,5 Cent gewähren. Die B-Länder möchten diesen Bonus bei rein pflanzlicher Verwertung auf 3 % heraufsetzen. Sie müssten mir mal erläutern, wo wir da landwirtschaftlichen Interessen schaden.
Meine Damen, meine Herren, ferner heißt es, das wird auf die lange Bank geschoben, der Zeitrahmen wäre nicht mehr einzuhalten. - Am 11. Juni tagt der Bundesrat. Dann kann das Gesetz verabschiedet werden. Das Problem Härtefallregelung werden wir rechtzeitig lösen.
Ein weiterer Punkt, der bei uns sehr umstritten ist: Sie wollen in dem Gesetz festschreiben, dass der Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf 20 % erhöht wird. Wir halten das zwar als Ziel für richtig,