Zur Sache möchte ich gerne ein paar Dinge zitieren, weil Sie eben das Thema Straßenbauamt erwähnt haben. Es ging um Übertragung von Aufgaben. Das illustriert ein bisschen den Umgang des Landes mit den Kommunen in der Frage, welche Aufgaben denn übernommen werden. In dem Brief aus dem Landkreis Celle heißt es: Im September 2003 trat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Frage an uns heran, ob das Pilotprojekt „Kommunalisierung des Straßenunterhaltungsdienstes“ durchgeführt werden soll. - Von der Landesregierung wurde mit Erlass festgelegt - ich zitiere aus dem Brief -: Vollständige Übernahme des Personals, Landkreise müssen für die Durchführung des Unterhaltungsdienstes die alten Standards aufrecht erhalten, nach Ablauf des Pilotprojektes ist der Ist-Zustand wiederherzustellen, derzeitige landeseinheitliche Aufteilung bzw. Abrechnung müssen bleiben.
„Diese Regelungen sind für mich mit der Organisation eines wirtschaftlichen Betriebsdienstes nicht vereinbar und können daher in dieser Form nicht akzeptiert werden. Bei der geforderten vollständigen Übernahme des Personals und durch Festlegung der Standards gibt es keinen Spielraum für wirtschaftliche Verfahrensabläufe und Synergieeffekte. Organisatorische Veränderungen sind unmöglich. Es dürfte verständlich sein, wenn sich der Landkreis Celle vor diesem Hintergrund nicht an dem Pilotprojekt ‚Kommunalisierung Landesstraßenmeisterei‘ beteiligen kann.“
Soviel zum Umgang mit den Kommunen und zur Frage, wie kommunalisiert werden soll. Das ist ein schönes Beispiel.
Nunmehr liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deswegen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 19: Nachhaltige Pflanzenernährung fördern Wettbewerbsfähigkeit erhalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP – Drs. 15/1010
direkt an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Mit dem Thema „Nachhaltige Pflanzenernährung fördern - Wettbewerbsfähigkeit erhalten“ sollen sich der Ausschuss für den Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz federführend und der Umweltausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mitberatend beschäftigen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Außerdem möchte ich bekannt geben, dass wir jetzt noch die Tagesordnungspunkte 17 und 18 – vereinbarungsgemäß zusammen beraten und nach der Mittagspause mit dem Tagesordnungspunkt 20 fortfahren.
Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/957
Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Patientenrechte und Patientensouveränität stärken, Patientenbeauftragte(n) berufen, Patientinnen und Patienten stärker beteiligen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1043
Herr Klare, ich bin Ihnen so dankbar für Ihre Unterstützung. Es hilft mir sehr, dass Sie das noch wissen und dass Sie solchen Optimismus ausstrahlen. Danke, Herr Klare.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz drei Fallbeispiele für das, was Patientinnen und Patienten in diesen Tagen erleben, nennen.
In dem ersten Beispiel geht es um eine Wurzelbehandlung. Beim Zahnarzt heißt es als erstes: Bei diesen kleinen Bohrern, die ich anwenden muss, wenn wir den Satz der Krankenkasse nehmen, besteht die Gefahr, dass sie abbrechen; das führt zu Komplikationen. Aber schauen Sie sich diese einmal an: Sie sind aus Titan und biegsam. - Sie kosten allerdings 80 Euro aus ihrem Portmonee.
Das zweite Fallbeispiel betrifft eine Vorsorgeuntersuchung. Vorsorgeuntersuchungen sind frei. Auf die Frage hin, ob die Patientin eine Überweisung mitgebracht hätte, bekommt sie die Auskunft: Aber wenn Sie keine Überweisung haben, dann gibt es
Die Krönung ist die Haltung der Kieferorthopäden bezüglich des Behandlungsmodus. Das beschäftigt uns schon seit Wochen; die SPD hat die Ministerin schon zum Handeln aufgerufen. Darüber werden wir morgen noch einmal ausführlich diskutieren. Wir hoffen, dass es nun endlich zu einer Lösung kommt und die Ministerin bitte einmal die Position der Patientinnen und Patienten vertritt, sodass in der Öffentlichkeit nicht immer nur der Eindruck entsteht, als gehe es nur um die Kieferorthopäden und die Krankenkassen. Es geht vielmehr um Menschen, die behandelt werden müssen.
Meine Damen und Herren! Ich will damit sagen: Es herrscht eine ziemliche Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten. Wann, wenn nicht heute, wollen wir uns darüber unterhalten, Patientenbeauftragte in Niedersachsen einzusetzen. Patientenbeauftragte gibt es u. a. gemäß Artikel 104 des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes auf Bundesebene. Patientenbeauftragte sind eine Vertretung für Patientinnen und Patienten, die unabhängig und nicht weisungsgebunden ist. Neutral sollen die Belange der Patientinnen und Patienten vertreten werden.
Was auf Bundesebene gilt, meine Damen und Herren, muss genauso gut auch auf Landesebene gelten. Da Sie, Frau Ministerin, sich im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz so engagiert haben und immer sagen, wie viel Positives Sie dabei eingebracht haben, ist es schon unverständlich, wenn Sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion sagen, wir brauchen bei der Verschlankung der Verwaltung keine Beauftragten und wir brauchen auch keine Patientenbeauftragten. Diesen Spagat können Sie, denke ich, nicht lange aushalten. Denn was auf Bundesebene gilt, muss auch auf Landesebene gelten.
Des Weiteren verweisen Sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf die Verbraucherberatung und sagen, die Verbraucherberatung führe Patientenberatung durch. Nur entspricht das nicht den Tatsachen. Denn aufgrund der akuten Kürzung, die das Wirtschaftsministerium bei den Fördermitteln für die Verbraucherberatung vorgenommen hat, ist auch der letzte Referent, der sich mit diesen Din
gen beschäftigt hat, entlassen worden. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, das machen die schon, während man auf der anderen Seite die Mittel kürzt und damit diese Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten vernichtet.
Die wissenschaftliche Begleitung der unabhängigen Patientenberatung in Bremen erfolgte durch die Universität Oldenburg. Das Ergebnis ist u. a., dass gerade ein niedrigschwelliges Angebot, wie es die Patientenberatungen darstellen, dazu geeignet ist, Patientinnen und Patienten dazu zu bewegen, diese Stellen aufzusuchen. Die Erwartung der Menschen an die Patientenberatung besteht zum einen in der Hilfe bei Rechtsersuchen, zum anderen aber auch in großem Maße in Information und in Wegweisung, wo sie mit welchen Problemen hingehen sollen. Zu den Erwartungen der Menschen gehört auch - ganz erstaunlich, für Laien jedenfalls - eine psychologische Beratung.
Alles in allem hat sich gezeigt, dass Patientenbeauftragte das richtige Mittel sind, um Patientinnen und Patienten den Weg zu weisen, ihnen Informationen zukommen zu lassen und sie in ihren Rechten zu stärken.
Wir fordern auch, Patientenvertretungen in die Schlichtungsstellen einzubeziehen, wohl wissend, dass wir damit auf Konfrontationskurs zu den Schlichtungsstellen stehen. Ich denke aber, die Beratungen werden zeigen, dass es durchaus Möglichkeiten für Strukturen gibt, um auch dort die Patientinnen und Patienten stärker zu verankern.
- Das passiert, wenn man nicht mit einer ausgefeilten Rede nach vorn kommt. Dann hängt man eben einmal; es sei denn man ist schon 20 Jahre lang im Parlament.
Frau Ministerin, in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage verweisen Sie auf die Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen. Aber die Struktur dieser Landesvereinigung ist nicht dazu geeignet, Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten zu sein. Deshalb sagen wir alles in allem: Das ist der richtige Weg. Was auf Bundesebene gilt, muss auch für Niedersachsen gelten.
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Patientenvertretungen in den Krankenhäusern zu installieren: Es ist völlig klar: Wer im Land eine Patientenberatung haben will, der möchte das auch auf das Krankenhaus ausdehnen. Ich verweise auf die Erfahrungen der Kollegin Weddige-Degenhard, die das fünf Jahre lang in einem Krankenhaus gemacht hat. Das sind Strukturen, die es heute schon gibt.
Den Sozialdienst im Krankenhaus verbindlich zu verankern, ist ein Antrag von uns im März 2000 gewesen. Es ist völlig klar, dass wir auch das unterstützen. Ich hoffe, dass Sie stringent das Ziel verfolgen, das, was auf Bundesebene gilt, auch auf Landesebene einzuführen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vergangenen vier Wochen haben mehr als deutlich gemacht, welchen Stellenwert Patientinnen und Patienten in Niedersachsen haben. Sie haben nämlich bis dato gar keinen Stellenwert. Die Kieferorthopäden und mit ihnen die Kassenzahnärztliche Vereinigung starten in meinen Augen einen kollektiven Frontalangriff auf die Patientenversorgung und spielen auf den Rücken von Kindern und ihren Familien ein ganz böses Foulspiel.
Sie planen den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung, und nicht nur das. Landtagsabgeordnete aus den Regierungsfraktionen spielen auch noch ihre Karten als Lobbyistenvertreter aus, jonglieren mit offensichtlich falschen Zahlen über bevorstehende Insolvenzen und drohen, die Ärzteschaft aufzurufen, ihre Kassenzulassung kollektiv zurückzugeben.
Meine Damen und Herren, so kann das in Niedersachsen nicht weitergehen. Die Rechte von Patientinnen und Patienten müssen massiv gestärkt werden. Fangen wir doch einmal in den niedersächsischen Krankenhäusern an. Elementare Voraussetzung für eine auf Gleichbehandlung beruhende Arzt-Patienten-Beziehung ist die Berück
sichtigung der Interessen der Patienten und ihrer Belange im Verlauf einer stationären Behandlung. Verbraucherschutz muss es grundsätzlich auch für Patienten in niedersächsischen Krankenhäusern geben, und nicht nur sporadisch und freiwillig, wie das Beispiel der Kollegin Hemme eben aufgezeigt hat.
Wenn es dieser Landesregierung ernst ist mit den Patientenrechten, ist der erste Schritt die Absicherung von Patientenfürsprechern im Niedersächsischen Krankenhausgesetz, eine Absicherung also genauso wie in anderen Bundesländern. Ich verweise auf Hessen - dorthin haben Sie sehr gute Kontakte -, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen. Diese Länder haben das alle längst getan.
Das, was wir wollen, sind Personen in den Krankenhäusern, bei denen Beschwerden und Anregungen von Patienten vorgebracht werden können, die dann an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet werden.
Meine Damen und Herren! Viele Krankenhäuser außerhalb Niedersachsens, aber auch einige wenige im Land praktizieren ein solches Ombudsamt seit Jahren mit Erfolg. Es ist mittlerweile ein Qualitätsmerkmal und auch ein Werbefaktor für diese Krankenhäuser. Sie haben eine hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten, und es dient letztlich auch der internen und externen Qualitätssicherung des Betriebes Krankenhaus.
In Niedersachsen scheinen die Uhren ziemlich langsam zu gehen. Schon unter der SPDgeführten Regierung gelang es nicht, die Patientenfürsprecher im Niedersächsischen Krankenhausgesetz zu verankern. Dank an Herrn Bruckenberger, aber diese Zeiten haben wir hoffentlich hinter uns. Jetzt haben wir eine andere Situation. Auf Bundesebene haben wir im Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz wichtige Bausteine zur Verbesserung von Patientenrechten und Patientensouveränität durchgesetzt. Dazu gehört auch die Berufung von Patientenbeauftragten.
Das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz ist aber ein Gemeinschaftswerk mit allen Stärken und auch allen Schwächen, die in den letzten Monaten durch die Zeitungen gingen und von denen insbesondere die Patienten betroffen sind. Gemeinsam sollten wir zumindest auf Landesebene die Patientenfürsprecher gesetzlich verankern, um die positiven Optionen, die das Gesundheitssys