Protocol of the Session on May 26, 2004

Damit ist der Auftrag der Stiftung klar beschrieben. Es geht um Erinnerung und Gedenken. Ebenso aber geht es darum, aus den menschenverachtenden und menschenvernichtenden nationalsozialistischen Gräueltaten völkerverbindend für das Zusammenleben in Gegenwart und Zukunft zu lernen. Lernen heißt, Lehren ziehen, und die Lehre kann nur heißen: So etwas darf nie wieder geschehen, weder in Bergen-Belsen noch in Wolfenbüttel, noch irgendwo.

Meine Damen und Herren, ich habe die einstimmigen Beschlüsse des Landtags zur Neugestaltung der Gedenkstätte Bergen-Belsen und zur Förderung der Gedenkstättenarbeit sowie zur Einrichtung einer Dokumentationsstelle erwähnt. Mir wäre sehr daran gelegen, dass wir diesen Weg gemeinsam fortsetzen. Es ist mir ein politisches und - das sage ich durchaus mit Bedacht - auch ein persönliches Anliegen, dass wir bei allem tagespolitischen Streit die Gemeinsamkeit der Demokraten in fundamentalen Fragen deutlich machen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bitte daher jeden Einzelnen von Ihnen um seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Ein einstimmiger Beschluss dokumentiert unsere gemeinsame Verantwortung und stärkt die Arbeit der zu errichtenden „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“, damit eben nicht vergessen wird, was nicht vergessen werden darf.

Nun habe ich vielleicht noch zwei Anmerkungen aufzugreifen, die man im Vorfeld gehört hat, weil es auch Sinn einer Stiftung ist, möglicherweise durch Zustiftungen Kapital für Weitergehendes zu bewegen. Das muss sehr deutlich getrennt bleiben. Wir haben Pflichten zu erfüllen und haben einen Vertrag mit dem Bund zu erfüllen. Niemand wird in der Welt umhergehen und bei den Opfern um Geld bitten, damit wir unsere Gedenkstättenarbeit erledigen können. Das haben wir gefälligst selbst zu erledigen, und das werden wir auch schaffen. Ob wir gemeinsam z. B. auch mit Opferverbänden, zu denen mittlerweile ein hervorragender Kontakt gepflegt wird, zu Weitergehendem kommen, bleibt abzuwarten.

Der zweite Punkt, an dem es da und dort einige Fragestellungen gab, ist die Frage der Gremienstruktur. Wir haben einen Stiftungsrat und einen Stiftungsbeirat. Ich würde sagen, man kann noch in aller Unbefangenheit in den Ausschüssen prüfen, wie wir diese Gremien zusammensetzen und wie wir dort sozusagen auch die parlamentarische Begleitung sicherstellen. Das wollte ich noch feststellen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Korter das Wort. Bitte schön, Frau Korter!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ heute dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Die Grünen-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit der Einrichtung dieser Stiftung die erfolgreiche und vielfältige Arbeit der niedersächsischen Gedenkstätten und der Initiativen gewürdigt wird und dass sie in eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Form mit rechtlicher Absicherung gebracht wird.

Meine Damen und Herren, die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen ist von außerordentlicher Qualität, insbesondere weil sie seit 1990 - damals von der rot-grünen Landesregierung - stark vorangetrieben wurde. In den vergangenen Jahren sind deshalb z. B. von der Gedenkstätte Bergen-Belsen zahlreiche Kontakte zu Verbänden ehemaliger

Häftlinge aufgebaut worden. Diesen Kooperationspartnern sollen auch Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten eingeräumt werden, wenn es um den auch aus ihrer Sicht legitimen Ort der Aufbewahrung der schriftlichen und mündlichen Zeugnisse aus der Zeit ihrer Verfolgung geht. Die besondere Struktur des Lagers Bergen-Belsen, in dem z. B. etwa 3 000 Kinder lebten und wo ungefähr 2 000 Kinder geboren wurden, lässt noch über lange Zeit eine weitgehende Beteiligung der Überlebenden erwarten, und das ist auch gut so.

Meine Damen und Herren, zahlreiche Initiativen der Erinnerungsarbeit sind in Niedersachsen durch bürgerschaftliches Engagement gewachsen und werden in unterschiedlicher Weise vom Land oder von den Kommunen gefördert. Die neu zu gründende Stiftung des öffentlichen Rechts soll jetzt die rechtliche Grundlage und den institutionellen Rahmen für Kooperationen schaffen, aber auch die Möglichkeit eröffnen, unabhängig vom Landeshaushalt und auch darüber hinaus weitere Mittel für die Erinnerungsarbeit einzuwerben.

Die bis jetzt bundesweit beispielhafte Förderung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen muss sich jedoch durch die Umwandlung in die Stiftung in gleicher Qualität und Vielfalt weiterentwickeln können und darf nicht als verdeckte Einsparmaßnahme funktionalisiert werden. Der Minister hat darauf bereits hingewiesen; da bin ich guten Mutes.

Besonderes Augenmerk werden wir deshalb in den Beratungen darauf richten, dass die bisher im Haushalt bereitgestellte Summe auch weiterhin erhalten bleibt und dass sie für das breite Spektrum der Gedenkstätten und der beteiligten Initiativen und Projekte eingesetzt wird.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Unterrichtung des Landtages vom März 2004, in der klargestellt wird, dass eine jährliche Finanzhilfe des Landes in Höhe der bisherigen Aufwendungen für Personal- und Betriebskosten und für die Förderung der regionalen Gedenkstättenarbeit weiterhin gewährt werden soll. Diese Erklärung sollte auch im Gesetz ihren Ausdruck finden.

In § 2 des Gesetzentwurfes sind die beiden Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel ausdrücklich genannt. Die zahlreichen anderen, mehr als 60 Einrichtungen und Initiativen in Niedersachsen, zum Teil in freier Trägerschaft, darunter insbesondere Moringen, die Emsland-Lager, Salzgit

ter-Drütte und Sandborstel, finden keine explizite Erwähnung. Wir werden darauf dringen, dass der Vielfalt der Erinnerungsarbeit in Niedersachsen auch im Gesetzestext Rechnung getragen wird.

Die Freistellung der Lehrkräfte - ich komme zum Schluss - aus dem Kultusministerium, die bisher von großer Bedeutung für die Durchführung des Besucherangebotes war, wird klar zu regeln sein.

Meine Damen und Herren, wir werden sicherlich über alle Fraktionen hinweg an diesem von uns allen für wichtig befundenen Thema konstruktiv arbeiten. Wir sind dazu bereit. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Korter. - Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Frau Vogelsang das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem uns von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ will und wird die Regierung einen Meilenstein zur verlässlichen und abgesicherten Förderung der Erinnerungs- und Lernarbeit, die an den Stätten unvorstellbarer Grausamkeiten, unvorstellbarer Verbrechen in Niedersachsen seit vielen Jahren geleistet wird, sichern, und das auch in Zeiten leerer Kassen, in denen sonst jede freiwillige Leistung nicht nur auf den Prüfstand gestellt wird, sondern häufig auch dem Rotstift zum Opfer fällt.

Mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf bekräftigt der Landtag seinen einstimmig gefassten Beschluss vom 18. April 1985, den der Minister und auch Frau Korter bereits zitiert haben, die Gedenkstätte Bergen-Belsen neu zu gestalten und Besucher insbesondere durch die Erarbeitung einer umfassenden Ausstellung und durch die Einrichtung eines Besucherdienstes über die Geschichte des Lagers zu informieren. Ebenso sollen mit dem Gesetz die nachfolgenden Beschlüsse des Landtages umgesetzt werden.

Wir sind sehr froh darüber, dass es in der Zwischenzeit nicht nur zu einem erheblichen Ausbau der Gedenkstätte Bergen-Belsen gekommen ist,

sondern dass auch die Forschungsarbeit einen breiten Raum eingenommen hat.

Das Bemühen, den Toten Namen zu geben, sie quasi im Buch der Namen festzuhalten, hat nach dem Fall des eisernen Vorhangs eine besondere Beschleunigung erfahren. Plötzlich öffneten sich Archive, Kontakte zu ehemaligen Häftlingen und Insassen des Lagers und deren Angehörigen in aller Welt konnten geknüpft werden, und das nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass in BergenBelsen viele junge Menschen waren, dass dort allein 2 000 Kinder geboren wurden - Kinder, die dort aufgewachsen sind, die dort leben mussten, weil ihre Eltern dort leben mussten oder keine Chance hatten, wieder den Rückweg anzutreten.

Heute sind die damaligen Kinder in alle Welt verstreut. Sie wissen - zum Teil aus eigenem Erleben, zum Teil aus Erzählungen ihrer Eltern und Verwandten - um die Grausamkeiten während der Zeit des Hitler-Terrors beispielsweise in BergenBelsen. Sie wissen aber auch um die erbärmliche Lebenssituation in den Zeiten danach.

Bergen-Belsen steht in seiner ersten Phase als Kriegsgefangenenlager, in der zweiten Phase als Aufenthaltslager für Austauschjuden, die das Ausland freikaufen sollte. Bergen-Belsen diente als Durchgangslager für viele Häftlinge, die in andere KZ geschickt wurden. Es wurde zynischerweise als „Erholungslager“ bezeichnet, während es in Wahrheit nichts anderes als ein Todeslager für nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge war. Bergen-Belsen war in seiner letzten Phase Endstation für Evakuierungstransporte und Todesmärsche. BergenBelsen heißt: 70 000 Tote aus 40 Nationen. Bergen-Belsen heißt: 40 000 überlebende Menschen mit tiefsitzenden körperlichen und seelischen Schäden. Bergen-Belsen, das sind Millionen von Angehörigen. Bergen-Belsen, das ist die ständige Mahnung, niemanden aus der menschlichen Gesellschaft auszustoßen, dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder geschieht.

Daneben gab es die vielen vom Hitler-Regime eingerichteten Lager und Arbeitsstätten im Land. Wir hörten schon die Auflistung von den EmslandLagern über den Augusta-Schacht bis hin zu Moringen, Sandbostel und vielen weiteren, die hier ohne Priorität genannt werden sollen.

Darüber hinaus gab es Wolfenbüttel, eine Haftanstalt, in der tausende von Menschen, insbesondere aus dem westlichen Europa, die geistige Füh

rungselite einer ganzen Region, im Minutentakt hingerichtet wurden.

Ich führe diese Beispiele bewusst an, um deutlich zu machen, dass die Erinnerungs- und Lernarbeit, die an diesen Orten des Schreckens geleistet wird, auf keinen Fall den finanziellen Engpässen, unter denen wir gegenwärtig auf allen Ebenen schwer zu leiden haben, zum Opfer fallen darf. Noch leben frühere Häftlinge, ihre Kinder und Verwandten noch leben sie. In wenigen Jahren aber werden wir nur noch auf Archive zurückgreifen können. Ich meine, das macht deutlich, dass hier und jetzt verlässlich gehandelt werden muss und dass diese Arbeit keinen Aufschub bis zu einem Zeitpunkt duldet, an dem es uns vielleicht finanziell wieder besser geht.

Ich begrüße deshalb namens der CDU-Fraktion ausdrücklich die Absicht der Landesregierung, durch ein Gedenkstättengesetz der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen in der Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts eine neue Zukunft zu ermöglichen, einer Stiftung, in die die nicht unerheblichen Mittel des Bundes einfließen sollen. Diese Mittel laufen bislang leider nur als Projektförderung; wir hoffen aber, dass es eine institutionelle Förderung werden wird. Es sollen aber auch Mittel vom Land in die Stiftung eingespeist werden, die darin bestehen, dass nicht nur hunderttausende von Quadratmetern an Grund und Boden in das Vermögen der Stiftung einfließen werden, sondern auch die Gebäude übertragen werden sollen. Ebenso werden die Gelder übertragen, die heute schon für den Bereich der Gedenkstättenarbeit aufgewendet werden. Das heißt sehr deutlich: Es wird nicht gekürzt. Im Gegenteil: Es wird langfristig festgeschrieben, dass die Mittel für diese wichtige Arbeit weiter in vollem Umfang fließen sollen.

Die geplante Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts - auch das wurde bereits deutlich ermöglicht es, Drittmittel einzuwerben. Auch das ist ein guter Ansatz, um zu zeigen, dass die Förderung der Gedenkstättenarbeit, die Förderung des Erinnerns, des Lernens aus der Vergangenheit eine Angelegenheit nicht nur des Staates, sondern aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist, also wir alle betroffen sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir hörten vorhin, dass die Gedenkstättenarbeit mit dem Weg in die Selbständigkeit das Dach der Landeszentrale für politische Bildung verlassen

wird. Ich muss gestehen, dass es mir, obwohl ich seit einiger Zeit als Vorsitzende dem Kuratorium angehöre, in keiner Weise schwer fällt, zu sehen, dass die Gedenkstättenarbeit jetzt in eine neue Zukunft entlassen wird und von daher nicht mehr durch die Haushaltsordnung und ähnliche Dinge gebunden ist. Ich finde es sehr gut, dass sich die gleichen Aufgaben in neuen Strukturen weiterentwickeln können.

Bislang - lassen Sie mich das noch kurz erwähnen - umfasste die Aufgabe des Kuratoriums die inhaltliche Begleitung der Arbeit der Gedenkstätten. In der Vergangenheit war nicht angedacht, den Stiftungsrat entsprechend zu ergänzen. Der Minister hat vorhin gesagt - darüber bin ich sehr froh -, dass es für ihn überhaupt keine Frage ist, dass man darüber sprechen kann und sollte und dass auch das Landtagsplenum - in welcher Form auch immer - daran beteiligt sein sollte.

(Beifall bei der CDU)

Denn eines ist sicher: In dem Moment kann sich auch der Landtag aus dieser außerordentlich wichtigen Arbeit nicht zurückziehen und sie in Richtung Stiftung abschieben, sondern muss sich auch weiterhin damit beschäftigen.

Ich bin froh darüber, dass wir auf diesem Weg ein gutes Stück vorangegangen sind, und bin sicher, dass die Zukunft der Gedenkstättenarbeit, die Zukunft von Erinnern, von Lernen, von Nichtvergessen auch künftig in guten Händen ist. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Frau Vogelsang. - Für die SPDFraktion spricht Frau Kollegin Seeler. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, die Gedenkstätten in eine Stiftung zu überführen, hat uns auch schon in der vergangenen Legislaturperiode beschäftigt. Damals hat das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung, zu deren Zuständigkeit auch die Gedenkstättenarbeit gehört, einstimmig beschlossen, die Überführung in eine Stiftung erst dann zu konkretisieren, wenn die Ausbaumaßnahmen in Bergen-Belsen abgeschlossen sind. Alle Fraktionen waren damals der Meinung,

dass beim Bund nicht der Eindruck entstehen sollte, dass sich nun, wo der Bund Millionen Euro an Zuschüssen gibt, das Land aus seiner Verantwortung zurückzieht. Angesichts der derzeitigen Finanzlage des Landes hat aber auch meine Fraktion vollstes Verständnis dafür, wenn schon vom jetzigen Zeitpunkt an der Aufbau einer Stiftung forciert wird, um so besser Geld aus der Wirtschaft und von Privatpersonen für die Gedenkstätten einwerben zu können. Außerdem unterstützen wir das Ziel, durch die Einrichtung einer Stiftung und die daraus resultierenden Möglichkeiten die Gedenkstättenarbeit in einer breiteren Öffentlichkeit zu verankern und deren Engagement dann auch herauszufordern.

Über das Ob einer Stiftung gibt es keinerlei Dissens. Über das Wie, über die gesetzliche Ausgestaltung, muss allerdings noch ausführlich beraten werden.

Wie vorhin erwähnt - auch Frau Vogelsang hat es eben ausgeführt -, hat das Kuratorium der Landeszentrale als Beratungs- und Aufsichtsgremium bisher darüber gewacht, dass die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit stets überparteilich und sachgerecht blieb. Im Kuratorium war es üblich, dass alle Beschlüsse einvernehmlich gefasst wurden. Differenzen wurden in Gesprächen ausgeräumt, und Kompromisse wurden gefunden. Dies hat dem Ansehen der Gedenkstätten und deren Arbeit nur gut getan und sollte beibehalten werden.

So wurden durch diese Regelung unterschiedliche Auffassungen der Fraktionen eben nicht durch die für die Medien oft notwendige Zuspitzung verschärft, sondern sachgerecht ausdiskutiert und durch Kompromisse Lösungen gefunden.

In dem Entwurf zum Gedenkstättengesetz ist eine Beteiligung des Landtages und der verschiedenen Fraktionen nicht vorgesehen, weder im Stiftungsrat noch im Stiftungsbeirat. Die Möglichkeit einer solchen konstruktiven Zusammenarbeit wird damit abgeschafft ebenso wie die Aufsicht durch Vertretung des gewählten Parlamentes. Meiner Meinung nach könnte sich das eher kontraproduktiv auswirken und möglicherweise zu einer Parteipolitisierung führen. Die Landesregierung hat sich nämlich demgegenüber gleich drei Plätze im Stiftungsrat reserviert, und zwar für das Kultus-, das Finanzund das Justizministerium.

Als ich Herrn Busemann in der vergangenen Woche darauf ansprach und auf dieses Missverhältnis

aufmerksam gemacht habe, hat er genauso wie eben im Plenum gleich Kompromissbereitschaft signalisiert. Ich freue mich darüber, weil das zeigt, dass wir wohl auch hier einen Kompromiss hinbekommen werden.