- Ja, richtig. - Wir haben gesagt: Nein, wir müssen an dieser Stelle staatliche Rahmen setzen. Deswegen sprach ich von staatlicher Ordnung, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, was die Fraktionen von FDP und CDU, getrieben alleine von einer - so sehe ich es jedenfalls - interessengeleiteten Ideologie, mit der Privatisierung wollen, stößt also nach der eigenen rechtlichen Würdigung, die Sie am Anfang der Beantwortung der Anfrage vorgenommen haben, an Grenzen. Der uneingeschränkte wirtschaftliche Betrieb nach den Gesetzen des Marktes ist also unzulässig. Die für diese Landesregierung typische, aus meiner Sicht jedenfalls rein ideologisch bestimmte Vorgehensweise,
die keinen Raum für die notwendige Sachdiskussion lässt, wird hier, wie auch bei der Auflösung der Bezirksregierungen, überdeutlich: Zerschlagen und platt machen, ohne zu wissen, wie das Modell der Zukunft aussieht. Aber wenn man dann für die eigene Klientel noch etwas übrig hat, dann ist das ja auch kein Schaden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich die wirtschaftliche Entwicklung der staatlichen Spielbanken in Niedersachsen seit 1990 anschauen, dann wird deutlich, dass es sich um eine Erfolgsgeschichte handelt. Bis zum Wirtschaftsjahr 2001/2002 stieg der Bruttospielertrag von unter 75 Millionen Euro im Jahre 1990/91 auf 120 Millionen Euro. Dieser Anstieg des Bruttospielertrages ist mit steigenden Abgaben an das Land verbunden, die von 64 Millionen Euro im Jahre 1990 auf 95 Millionen Euro im Jahre 2001 angestiegen sind. Erst im letzten Wirtschaftsjahr kippte diese Entwicklung - aber doch nicht, weil die Spielbankge
sellschaft plötzlich staatlichem Missmanagement unterfallen wäre, sondern weil die Glücksspielentwicklung generell - insbesondere auch im Automatenbereich - negativ war. Das ist übrigens kein niedersächsisches Phänomen; bundesweit sind die Zahlen rückläufig. Die unmittelbar oder mittelbar staatlichen Gesellschaften in anderen Ländern, z. B. in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, sind im Ländervergleich die umsatzstärksten und auch die erfolgreichsten. Das mag dann auch der Grund sein, warum BadenWürttemberg und jetzt auch Sachsen-Anhalt wieder staatliche Unternehmen präferieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend einen dritten Punkt ansprechen, der uns bei der politischen Diskussion über Spielbanken immer begleitet hat: den der Sicherheit. Weil die Landesregierung nicht weiß, wohin mit den ganzen Aufgaben der Bezirksregierungen, wird nun die Spielbankenaufsicht beim Finanzminister angesiedelt. Zur Erinnerung: Eine täglich in den Spielbanken präsente Finanzaufsicht hat es auch 1990 gegeben. Sie hat, wie wir wissen, nicht ausgereicht. Deshalb ist Anfang der 90er-Jahre eine besondere, mit weiteren Befugnissen ausgestattete Organisationseinheit der Spielbankenaufsicht des Innenministeriums bei der Bezirksregierung Hannover eingerichtet worden. Diese soll zukünftig entfallen und in der Finanzverwaltung angesiedelt werden.
Der Finanzminister beklagt sich darüber, dass die Spielbankengesellschaft in den Wirtschaftsjahren 1998/99 bis 2001/02 - übrigens nicht mehr im Wirtschaftsjahr 2002/03 - geringfügige Verluste gemacht hat - nicht das Land, das über die Abgaben durchaus gut verdient. Wenn Sie sich einmal die Zahlen ganz genau anschauen, werden Sie sehen, dass gerade die jährlichen Mehraufwendungen der Gesellschaft in den letzten Jahren mit 4 bis 5 Millionen Euro für die Sicherheit deutlich höher liegen als die Defizitbeträge. Die höheren Sicherheitsanforderungen der Spielbankenaufsicht, die bisher das Innenministerium verantwortet hat, haben sich also beim Finanzminister, also im Haushalt schmerzlich bemerkbar gemacht. Gleichwohl ist das in den vergangenen Jahren durchgesetzt worden, weil das Land insgesamt die Verantwortung für den gewinnorientierten Betrieb der Spielbanken hat.
Heute muss die CDU-geführte Landesregierung auf unsere Frage selbst erklären, dass der Sicherheitsstandard in den Spielbanken des Landes sehr gut ist und im Bundesvergleich eine Spitzenposition einnimmt. Ob das künftig auch gilt, möchte ich mehr als bezweifeln, meine Damen und Herren. Sicherheit ist ein Kostenfaktor und belastet den Unternehmer und das Land kostenmäßig. Das Interesse daran dürfte also nicht sehr ausgeprägt sein. Für das Land ist die Aufgabe Spielbankenaufsicht eine ordnungsrechtliche; die finanziellen Erwägungen haben dabei zurückzustehen.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Fraktionen der CDU und der FDP wollen eine Privatisierung der Spielbanken, koste es - im wahrsten Sinne des Wortes -, was es wolle. Die Sicherheitsstandards in den Spielbanken werden wieder auf das Niveau des Jahres 1989 zurückgeschraubt. Eine sachliche Rechtfertigung für die Privatisierung legt die Landesregierung nicht vor. Eine eventuelle kurzfristige Haushaltsentlastung, deren Größenordnung völlig unklar ist, weil alle Rahmenbedingungen, wie gesetzliche Grundlagen, normierte Sicherheitsstandards oder laufende gerichtliche Verfahren gegen die allein wertbildenden Konzessionen noch offen sind, lässt sich jedenfalls nicht belegen. Meine Damen und Herren, Sie gehen hier einen falschen Weg. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bartling, ich muss schon mit etwas Verwunderung zur Kenntnis nehmen, dass Sie Ihre Abwesenheit damit begründet haben, dass Sie gedacht haben, auf Ihre Frage käme erst die Antwort, und Sie sich diese gar nicht anhören wollten, sich hinterher aber beklagen, dass die Antwort nicht vollständig sei. Dann sollten hier gar nicht erst Fragen stellen, sondern einfach sagen: Lassen Sie uns hier etwas anderes machen.
Sie haben sich sowohl in der Großen Anfrage als auch mit Ihrer Wortmeldung gegen die inzwischen von der Landesregierung beschlossene und bereits auf den Weg gebrachte Privatisierung der
Spielbanken Niedersachsen GmbH ausgesprochen. Wenn Sie solche Großen Anfragen stellen, dann können Sie alles fragen. Aber wenn Sie fragen, wie der Innenminister 1988 hieß - etwas, was jeder hier im Raum weiß; Sie können meinetwegen auch fragen, welcher Wochentag der 29. April 1988 war; dann schauen wir in alte Kalender und sagen Ihnen auch das -, dann müssen Sie bedenken, dass es in den Ministerien auch Beamte gibt, die in der SPD sind und die sich für Sie schämen, wenn sie diese Art Fragen beantworten müssen.
Wie in der Antwort der Landesregierung ausführlich dargestellt - Herr Bartling hatte eben darauf hingewiesen -, haben doch gerade Sie sich von der SPD - und ganz besonders auch der Unterzeichner dieser Anfrage als Mitglied der damaligen Landesregierung - bereits während Ihrer Regierungszeit im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über das Konzept zur Haushaltskonsolidierung für die Jahre 2003 bis 2007 und durch den Ansatz entsprechender Einnahmen aus dem Verkauf von Landesbeteiligungen de facto für eine Privatisierung der Spielbanken in Niedersachsen entschieden. Jedenfalls haben Sie das so in die mittelfristige Finanzplanung hineingeschrieben.
Herr Bartling, wenn Sie heute sagen „Das haben wir da zwar hineingeschrieben, aber das war gar nicht so gemeint“, dann weiß ich nicht, wie Sie mit diesem Parlament umgegangen sind. Ich hatte immer gedacht, dass Sie das, was Ihnen Herr Berger für 600 000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung hineingeschrieben hat, als Regierung verinnerlicht und auch als Meinung der Regierung rübergebracht hätten. Aber wenn Sie heute sagen „Das haben wir damals zwar geschrieben, und wir wollten das auch prüfen, aber machen wollten wir das auf keinen Fall“, dann hätten Sie damals ehrlich sein und diesen Punkt herausnehmen sollen; denn es war explizit hineingeschrieben worden, dass Sie die Spielbanken privatisieren und entsprechend veräußern wollen.
Sie haben ja sogar schon einen Ertrag in die Mipla hineingeschrieben. Sie haben sogar hineingeschrieben, was Sie aus diesem Verkauf erwarten. Wenn Sie sich hinterher hinstellen und sagen „Wir haben das zur Deckung der Mittelfristigen Planung gemacht, aber gemeint und gewollt haben wir das gar nicht“, dann haben Sie sich hier selbst entlarvt.
Auch die Notwendigkeit der Restrukturierung der Spielbanken Niedersachsen GmbH haben Sie - bzw. Roland Berger für Sie - bereits 2002 erkannt. Leider haben Sie trotz dieser richtigen Erkenntnis die Restrukturierungsschritte nicht eingeleitet. Im Gegenteil: Noch im Frühjahr 2002 wurde unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden - das war Ihr Staatssekretär, Herr Bartling; auf den hätten Sie einmal als Minister einwirken sollen; der hat nämlich im Wesentlichen Schuld an den Verlusten, die die Spielbanken im Moment machen - ein Tarifvertrag abgeschlossen, der wesentliche Restrukturierungsmaßnahmen bis Ende 2004 gerade verhindert. Das, was der Aufsichtsratsvorsitzende in diesen Tarifvertrag hineingeschrieben hat, hindert uns gerade, Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, und ist verantwortlich für die Verluste, die die Spielbanken im Moment machen. Das ist unverantwortlich. Gut, er ist jetzt nicht mehr Aufsichtsratsvorsitzender, weil wir ihn abgelöst haben. Aber Sie hätten damals als Innenminister handeln können, indem Sie Ihren Staatssekretär entsprechend angewiesen hätten.
Wenn die neue Landesregierung diese schon lange bekannten Notwendigkeiten im Rahmen der Privatisierung, u. a. durch die vorgesehenen Teilschließungen in Bad Pyrmont und Hittfeld, jetzt umsetzen möchte, dann kann dieses von Ihnen doch nicht ernsthaft kritisiert werden. Herr Bartling, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, man könne in Bad Pyrmont das Große Spiel erhalten, dann sage ich Ihnen: Das ist betriebswirtschaftlich nicht möglich. Wenn mehr Croupiers anwesend sind als Spieler, dann ist das wirtschaftlich nicht haltbar. Dies mussten wir leider feststellen. Deshalb haben wir auch entsprechend reagiert.
Unabhängig davon entbehren die von Ihnen im Zusammenhang mit der Großen Anfrage erhobenen Vorwürfe, dass der geplante Verkauf nur dazu dienen solle, kurzfristig Haushaltslöcher zu stopfen oder gar die Klientel der Regierung - dies ohne Rücksicht auf Sicherheitsinteressen - sowie die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bedienen, jeder Grundlage.
Da Sie die Sicherheitsinteressen angesprochen haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es erforderlich war, die Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern. Sie haben zwar eine Videoüberwachung eingeführt, nachdem sie gefordert worden war. Gleichzeitig haben Sie aber die Objektive der Kameras abgeklebt, sodass man mit den Aufnah
men gar nichts anfangen konnte. Diese Abklebung war auch noch im März letzten Jahres vorhanden. Herr Schünemann und ich haben uns davon vor Ort überzeugt. Erst als wir an die Regierung gekommen sind, ist das entfernt worden. Was wollen Sie denn mit einer Überwachungskamera, wenn das Objektiv abgeklebt ist?
Wie Sie wissen, sieht die Landesregierung in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Landesrechnungshof keine Notwendigkeit, die Anteile an der Spielbanken Niedersachsen GmbH weiter durch das Land Niedersachsen bzw. durch die HanBG für das Land Niedersachsen zu halten. Von daher ist es folgerichtig, wenn sich das Land entsprechend den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung durch Veräußerung der über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft gehaltenen Beteiligung auf den Kernbereich seiner zwingend notwendigen Aufgaben zurückzieht.
Wie in der schriftlichen Antwort ausführlich dargestellt, wird der Verkauf der Beteiligung auch im Rahmen eines europaweiten und für jeden potenziellen Investor offenen und transparenten Veräußerungsverfahrens durchgeführt.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle in Ergänzung der Antwort auf die Große Anfrage mitteilen, dass wir nach Redaktionsschluss zur Beantwortung der Großen Anfrage mit Ernst & Young/Luther Menold einen externen Dienstleister zur Begleitung des Veräußerungsverfahrens gewonnen haben, der neben Referenzen im Privatisierungsbereich insbesondere durch Beratung anderer Landesregierungen unter Beweis gestellt hat, dass er im deutschen Spielbankrecht über einschlägige Erfahrungen verfügt. Auf Ernst & Young sind wir im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung gestoßen, an der sich - wenn ich mich recht erinnere - bis zu 15 interessierte Unternehmen beteiligt haben. Auf der Grundlage eines sauberen Punktsystems haben wir den Kreis der Interessenten auf nur noch einige wenige zurückgeführt. Schließlich sind entsprechende Auswahlgespräche geführt worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass Ernst & Young der Richtige ist. Ernst & Young wird jetzt in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren nach einer geeigneten Investorengruppe oder einem geeig
neten Investor suchen. Dieses Verfahren wird jeder offen und transparent begleiten können. Auch Sie können dieses Verfahren mit verfolgen. Wenn Sie dann Antworten auf Ihre Fragen haben wollen, werden wir Ihnen diese gerne geben.
Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass die natürlich zu beachtenden Sicherheitsinteressen des Landes beim Betrieb einer Spielbank durch einen privaten Betreiber genau so berücksichtigt werden können wie im Falle einer unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafterstellung des Landes selbst. Selbstverständlich wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass der Spielbetrieb und die Spielkontrolle auch nach der Privatisierung nach dem Stand der Technik ordnungsgemäß gewährleistet sein werden. Ich habe eben gesagt, dass die Sicherheitsüberprüfungen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Staat noch selbst gespielt hat, zum Teil ad absurdum geführt worden sind. Dazu gehört insbesondere die vollständige sicherheitstechnische Überwachung. Dazu gehört natürlich auch, Herr Bartling - anders, als dies unter Ihrer Leitung bzw. unter der Aufsicht durch Ihr Haus passiert ist -, dass ein Kessel, wenn an ihm einmal ein technischer Mangel festgestellt wird, ausgetauscht wird und nicht auf Wunsch der Spieler wieder eingebaut wird, wie es ja in einer Spielbank passiert ist, dass man auf Wunsch der Spieler einen Kessel mit Kesselfehler wieder eingebaut hat. Sie wissen, was das bedeutet.
Mir ist bewusst, dass die mit der Restrukturierung voraussichtlich verbundenen notwendigen betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der beabsichtigten Teilschließung des Großen Spiels in Bad Pyrmont und Hittfeld schmerzhafte Einschnitte für die direkt betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringt. Gleichwohl gibt es aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Spielbanken, die ganz wesentlich durch das defizitäre und nach wie vor rückläufige Tischspiel bedingt ist, keine Alternative, um nicht das Unternehmen als Ganzes und damit alle Arbeitsplätze zu gefährden.
Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit an dieser Stelle nicht auf alle Einzelfragen der Großen Anfrage eingehen kann. Die Fragen sind umfassend beantwortet worden. Es versteht sich von selbst, dass Einzelfragen zu wesentlichen Eckpunkten der Veräußerung und zu dem Verkaufspreis derzeit wegen des laufenden Privatisierungsverfahrens nicht beantwortet werden können. Das ist logisch. Wir haben ja gerade erst das Unternehmen beauf
tragt, das für uns Investoren suchen soll. Deshalb können wir jetzt noch nichts über den Kaufpreis sagen. Das ist doch selbstverständlich.
Ich möchte noch eines sagen: Wenn Sie mit den von uns nach bestem Wissen und Gewissen erarbeiteten Antworten auf Ihre Fragen nicht zufrieden sind, müssen Sie beim nächstes Mal genauer fragen. Wenn Sie danach fragen, welche Auffassung die Landesregierung von Baden-Württemberg vertritt, dann können wir Ihnen nur sagen, dass wir die Auffassungen anderer Landesregierungen nicht kommentieren. Das haben wir auch in anderen Fällen nicht getan; denn es ist nicht die Aufgabe der Niedersächsischen Landesregierung, z. B. Fraktionen zu kritisieren und zu bewerten, schon gar nicht Fraktionen anderer Landtage und auch nicht Regierungen anderer Länder. Sie müssen andere Fragen stellen; die werden dann auch beantwortet. Das ist doch selbstverständlich.
Ich versichere Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, die Privatisierung noch in diesem Jahr zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieses Haus der dafür noch erforderlichen Änderung des Niedersächsischen Spielbankgesetzes zustimmen wird. Ich habe diesen Zweifel insbesondere deshalb nicht, weil wir die erforderlichen Änderungen gemeinsam mit diesem Haus besprechen und auch alle Wünsche der Fraktionen mit berücksichtigen werden. Wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen, werden wir vom nächsten Jahr an eine erfolgreiche Spielbankgesellschaft in privater Hand haben. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs einen Satz zu Herrn Bartling sagen. Besuchergruppen, die hier parlamentarische Auseinandersetzungen erlebt haben, haben immer wieder den Eindruck gewonnen, dass jeder mit seinen vorgefertigten Meinungen daherkommt, diese vorliest und dann wieder geht. Mit der Entschuldigung, die Sie gerade angeboten haben, erweisen Sie dem Parlament al
lerdings einen schlechten Dienst; denn Sie haben hier gesagt, dass Sie die Antworten des Ministers zu Beginn der Debatte erwartet hätten und dass Sie dabei nicht unbedingt zuhören müssten. Die Frage ist, was wir mit den öffentlichen Debatten hier in diesem Hause bewirken, wenn wir sie so führen wie Sie und sagen: Ich trage meinen Part vor, und das, was die anderen sagen, interessiert mich nicht.
Im Übrigen haben Sie ja 120 Einzelfragen gestellt. Darauf ist der Minister schon weitgehend eingegangen. Einige dieser Einzelfragen waren sehr originell. So haben Sie zum Beispiel danach gefragt, wie weit ein Spielbankbesucher in Zukunft fahren muss, wenn bestimmte Standorte geschlossen werden. Die Antwort des Finanzministers auf diese Frage war gut. Ich möchte sie einmal kurz verlesen:
„Inwieweit durch Schließungen tatsächlich weitere Anfahrten entstehen würden, hängt vom jeweiligen Wohnort der Gäste ab.“
Das ist logisch, und Sie hätten sich diese Frage auch selbst beantworten können. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Fragen, die die gleiche Qualität aufweisen.
Herr Bartling, Sie sind natürlich der richtige Kronzeuge dafür, dass man an eine Privatisierung nicht denken darf. Als Sie verantwortlicher Minister waren, haben wir im Haushaltsausschuss, im Innenausschuss und bei Besichtigungen von Spielbanken über Monate und Jahre hinweg immer wieder intensiv erleben müssen, wie die Spielbankenaufsicht einfach nicht funktioniert hat. Dabei ging es auch immer wieder um die Frage, mehr Sicherheit beim Spiel durch Überwachungskameras sicherzustellen. Darüber ist jahrelang verhandelt worden, aber man hat es letztendlich nicht hingekriegt. Wenn Sie dann hier so schlicht und einfach sagen, dass all das, was die Landesregierung jetzt vorhabe, nicht zum Erfolg führe, dann weiß ich nicht, ob dies der Richtige gesagt hat. Sie sollten sich das als Fraktion insgesamt noch einmal überlegen und sich nicht von der Befangenheit des ehemaligen Innenministers beeindrucken lassen.