Meine Damen und Herren, diese allgemeine Aussage - und nichts anderes hatte ich in Gorleben ausgeführt - gilt, obwohl die CASTOR-Behälter selbst bei den betrachteten Szenarien wie dem gewollten Absturz eines Großflugzeuges oder dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen einen hinreichenden Schutz bieten.
Dies hatte ich auch schon bei Ihrer letzten Anfrage ausgeführt. Insofern wundere ich mich darüber, dass Sie noch einmal danach fragen.
Mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe, die zu einer erheblichen Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung führen, haben wir wegen der hohen Sicherheit der CASTOREN nicht zu rechnen. Das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz hat im Zuge der Genehmigungsverfahren alle diese Fragen geprüft und die Sicherheit bestätigt. Trotzdem und gerade wegen der generell nachteiligen Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort halte ich den Bau von Standortzwischenlagern, auf den sich die Energieversorgungsunternehmen gegenüber der Bundesregierung in der Vereinbarung über den KernenergieAusstieg eingelassen haben, für falsch, für kostspielig und für unnötig.
Meine Damen und Herren, sehr viel wichtiger wäre es, die Endlagerfrage zügig voranzubringen. Der radioaktive Abfall würde für immer von der Biosphäre isoliert und müsste nicht über Jahrzehnte in Zwischenlagern mit hohem Sicherungsaufwand lagern.
Hier besteht heute Handlungsbedarf; denn unsere Generation, die den radioaktiven Abfall verursacht, muss die Probleme angehen und darf sie nicht aus Bequemlichkeit in die Zukunft verschieben.
Auf Ihre Anfrage hin sage ich noch einmal ganz deutlich: Die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten auch bei terroristischen Angriffen die CASTOR-Behälter selbst. Deshalb ist es nicht von sicherheitstechnischer Bedeutung, in welchem Zwischenlager die Behälter aufbewahrt werden oder ob sie gerade transportiert werden.
Frage 3: Drohende Schließung des Studiengangs „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ in der Fachrichtung Textil- und Bekleidungstechnik an der Universität Hannover
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu befürchten, dass unter dem Druck der im Rahmen des HOK beschlossenen Kürzungsmaßnahmen die Universität Hannover die Fortführung des Studiengangs „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ in der Fachrichtung Textil- und Bekleidungstechnik zur Disposition stellen wird.
Dieser Studiengang ist bundesweit der einzige dieser Art. Die Wissenschaftliche Kommission hat in ihrem Evaluationsbericht zur Forschung vom 19. Dezember 2001 auf die bundesweite Ausstrahlung und Bedeutung der Ausbildung in Hannover hingewiesen: „Als Ausbildungszentrum der beruflichen Fachrichtung Textiltechnik ist die Arbeitsgruppe von bundesweiter Bedeutung und für die Lehrerbildung in diesem Segment unverzichtbar.“
Der Fachverband Textilunterricht e. V. hat auf Bundes- und auf Länderebene den Erhalt der Ausbildungseinheit gefordert, ebenso die Verbände der Textilindustrie.
1. Trifft es zu, dass die Schließung des Studienganges Gegenstand der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen ihr und der Universität Hannover ist?
2. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Zukunft des Studiengangs LbS Textil- und Bekleidungstechnik, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Wissenschaftliche Kommission diesen Studiengang als unverzichtbar für die Lehrerbildung ansieht?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um den Erhalt des Studiengangs am Standort Hannover sicherzustellen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Niedersachsen bildet an fünf Universitäten Studierende im Lehramt an berufsbildenden Schulen aus. Der Schwerpunkt der Angebote liegt bei der Universität Hannover in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektrotechnik, Gartenbau, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik, Lebensmittelwissenschaft, Metalltechnik sowie Textil- und Bekleidungstechnik.
Das Institut für Textil- und Bekleidungstechnik und ihre Didaktik an der Universität Hannover leistet durch die Berufsschullehrerausbildung wichtige Beiträge für die meisten Berufsausbildungen in der Textil- und Bekleidungsherstellung.
Die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben in Niedersachsen jedoch leider wirtschaftlich keine herausragende Bedeutung mehr; der Bedarf an entsprechend qualifizierten Fachkräften ist seit vielen Jahren rückläufig. Der Bedarf an Lehrkräften für die berufsbildenden Schulen ist nach den Ermittlungen des Kultusministeriums auf etwa zwei bis drei Lehrkräfte pro Jahr begrenzt. Diese geringe Größenordnung wirft die Frage nach der Rechtfertigung eines eigenständigen Studienganges auf. Bei Verzicht auf den Studiengang müsste auf so genannte Seiteneinsteiger, namentlich Fachkräfte aus der Textil- und Bekleidungsindustrie mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation, zurückgegriffen werden. Eine Entscheidung muss daher sorgfältig auch im Lichte der Arbeitsteilung zwischen den Ländern abgewogen werden.
Dies vorausgeschickt, meine sehr verehrten Damen und Herren, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 2 und 3: Die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen hat in der Forschungsevaluation zu den Berufswissenschaften der Lehrerbildung den Wert der Ausbildung am Institut für Textil- und Bekleidungstechnik und ihre Didaktik hervorgehoben. Hinsichtlich der Forschungsleistungen kommt sie jedoch zu dem Schluss, dass „unter berufswissenschaftlichen Gesichtspunkten... das Forschungs
profil die institutionellen Spezifika des Feldes allerdings nur begrenzt“ abbilde und eine Profilbildung ausschließlich im kulturgeschichtlichen Bereich erfolgt sei.
Die Landesregierung sieht in einer fachlichen Kooperation des Instituts mit dem Fachbereich Design und Medien der Fachhochschule Hannover, insbesondere dem sehr erfolgreichen Bereich Kostüm- und Modedesign, Frau Dr. Andretta, eine Möglichkeit, die Ausbildungssituation durch Nutzung von Synergien zu stabilisieren. Die dazu erforderlichen Anstrengungen der beiden Hochschulen können jedoch nur gerechtfertigt werden, wenn bundesweit dafür ein entsprechendes Bedürfnis im Zuge der länderübergreifenden Arbeitsteilung besteht. Die Landesregierung wird daher in den zuständigen Gremien der Kultusministerkonferenz die Bedarfsfrage untersuchen lassen und nach deren Auswertung in erneute Beratungen mit den beiden Hochschulen eintreten.
Die Frage wird gestellt von Frau Dr. Andretta und Frau Hemme. Frau Hemme trägt sie jetzt vor. Bitte schön, Frau Hemme!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen des HOK hat die Landesregierung die Schließung der Fachhochschulstandorte Buxtehude und Nienburg beschlossen. Für beide Standorte sind die mit der Schließung einhergehenden Einsparungen im Haushalt 2004 umgesetzt worden. Inzwischen sind für beide Standorte neue Konzepte entwickelt worden, mit denen der Fortbestand der FH-Standorte gesichert werden soll - am Standort Buxtehude als private „Hochschule 21“ und am Standort Nienburg als so genanntes „Nienburger Modell“.
Der Presse ist nun zu entnehmen, dass die Landesregierung den FH-Standort Buxtehude erhalten und sich an der Finanzierung der „Hochschule 21“ mit 49 % der Etatkosten für die nächsten fünf Jahre und langfristig mit 40 % beteiligen will. Für Nienburg steht die Entscheidung noch aus.
1. Wird die Landesregierung dem zukunftsweisenden „Nienburger Modell“ zustimmen, das im Rahmen der Zielvereinbarungen als eine Option von der FH Hannover vorgelegt worden ist?
2. Wenn nein, wie rechtfertigt die Landesregierung diese Ungleichbehandlung vor dem Hintergrund, dass der FH-Standort Nienburg die beste Evaluierung vorweisen kann und, im Gegensatz zur FH Buxtehude, der FH-Standort Nienburg das Land in den nächsten zehn Jahren mit keinen zusätzlichen Kosten belasten würde?
3. Wie und in welcher Höhe wird die Landesregierung die im Haushalt nicht vorgesehenen zusätzlichen Mittel für die Finanzierung des FH-Standortes Buxtehude aufbringen?
Frau Präsidentin! Liebe Frau Hemme! Zu Frage 1: Im Rahmen der Zielvereinbarung 2004 hat die Hochschule leider kein zukunftsweisendes „Nienburger Modell“ vorgelegt. Richtig ist vielmehr Folgendes:
Nach dem Beschluss der Landesregierung vom 21. Oktober 2003, die monostrukturierten Baufachstandorte Nienburg und Buxtehude aufzugeben, habe ich im November und Dezember 2003
- warten Sie doch erst einmal meine Antwort ab, vielleicht wird ja Ihre Frage schon beantwortet - mit der Region Nienburg und insbesondere mit dem Dekan des Fachbereichs intensive Gespräche geführt. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass die Existenz als staatlich verantworteter Fachhochschulstandort nur gesichert werden kann, wenn es
gelingt, die Bau-Monostruktur zu überwinden. Wir erinnern uns alle an die Diskussion. Dies ist dem Fachbereich leider nicht gelungen, weil die geplante Ausweitung um die Studiengänge Wirtschaftsingenieur/Bau, grundständig, und um den weiterbildenden Studiengang Baurecht und Bauökonomie fachlich in dieser Monostruktur blieb. Darüber hinaus waren die Konzepte unausgereift und im Rahmen der vorgegebenen und vom Fachbereich akzeptierten personellen Ressourcen nicht zu realisieren.
Von der Möglichkeit, das Konzept nachzubessern, hat der Fachbereich Gebrauch gemacht. Allerdings sind die ergänzenden Unterlagen zum Masterstudiengang nicht an mich weitergeleitet worden, weil diese über einen Entwurfsstand nicht hinaus gekommen waren. Auch waren die Quantitäten der grundständigen Studiengänge zwar kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden, die sich aus dem Personalbestand ergebenden Gruppengrößen jedoch nicht zu vertreten. Ebenso konnte seitens des Fachbereichs und der Hochschulleitung nicht dargelegt werden, wie aus dem Fachbereich Wirtschaft am Standort Hannover die Dienstleistungen für den in Nienburg neu einzurichtenden Studiengang Wirtschaftsingenieur/Bau erbracht werden können. Ich musste daher feststellen, dass am Standort Nienburg mit den einplanbaren personellen Ressourcen die dringend benötigte nachhaltige Veränderung der Ausbildungsstruktur nicht herbeigeführt werden kann.
Zu Frage 2: Die Gründe, warum die staatlich verantworteten Fachhochschulstandorte Nienburg und Buxtehude aufgegeben werden sollen, werden im Anhang des Hochschuloptimierungskonzeptes sorgfältig abgewogen. Sie stellen ein komplexes Gefüge dar, bei dem die vorhandene Studienstruktur und Entwicklungspotenziale, regionale Lage, auch im Verhältnis zu anderen Hochschulstandorten des Bauwesens, sowie vorhandene Ausstattung und künftige Investitionsbedarfe eine wesentliche Rolle spielen. Die Abwägung all dieser Parameter hat zu der Standortentscheidung geführt, die vom Niedersächsischen Landtag mit dem Beschluss über das Haushaltsgesetz 2004 vom 12. Dezember 2003 monetär umgesetzt wurde.