Protocol of the Session on April 30, 2004

Daher muss ich Sie auf eine Schwäche in Ihrem Antrag aufmerksam machen. Was ist dieses eigentlich für ein Antragsthema? Die wesentlich Entscheidenden sind die Gemeinden. Sie haben Spielraum. Wenn Sie schon den § 149 des Wassergesetzes zitieren, dann weise ich darauf hin, dass dort steht, dass die Gemeinden das regeln könnten. Sie müssen das aber nicht tun. Das heißt, man muss tatsächlich mit den Gemeinden reden und versuchen, den Gemeinden, wo man es kann, ansatzweise Vorgaben zu machen.

Die andere Seite ist: Angesichts der Initiativen, die alle sehr verdienstvoll sind und die wir schon vor zwei Jahren angestoßen haben, hier der Landesregierung etwas per Bitte aufzutragen, sage ich: So etwas hätte man als Landesregierung schon lange auf den Weg bringen können.

(Beifall bei der SPD)

Insofern ist dieser Antrag irgendwie überflüssig wie nochmal was. Man kann über ihn abstimmen, man kann es bleiben lassen. Dass die Angelegenheit im Wesentlichen über die Gemeinden zu klären ist, ist die eine Sache. Ich will aber noch sagen: Sie sollten einmal überprüfen, wie sich Anspruch und Vollzug bei diesem Thema unterscheiden. Ich habe in einer Stegreifumfrage bei zehn Kleinkläranlagenbesitzern gefragt: Wann war eure letzte Wartung, wann war die letzte Kontrolle, vor einem

Jahr, vor zwei Jahren? Und einer sagte: Vor vier Jahren war wohl zum letzten Mal einer da. - Da liegt der Hund begraben!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Bode von der FDP-Fraktion das Wort.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die Rede zu Protokoll geben!)

Das geht nicht. Ich habe keine ausformulierte Rede. Ich mache mir nur Stichworte, Herr Jüttner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange gleich mit dem letzten Punkt an. Denn sowohl die Fraktion der FDP als auch die Fraktion der CDU sind mit einer sofortigen Abstimmung über diesen sehr schönen Antrag einverstanden.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Ich sage das gleich am Anfang, Frau Steiner, denn dann können Sie sich überlegen, ob Sie darüber abstimmen möchten oder nicht. Sie waren da ja in einem Zwiespalt.

Wasser ist der Rohstoff unserer Zukunft. Daher ist die Aufbereitung des Abwassers ein wichtiger Bestandteil beim Umgang mit diesem Rohstoff.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Das geht kürzer, Herr Kollege!)

Liebe Freunde von den Grünen, es ist nun einmal so: Nicht nur Großanlagen erreichen notwendige Qualitätsstandards, sondern auch Kleinkläranlagen haben einen technischen Sprung gemacht, der eine manchmal sogar bessere Qualität sicherstellt. Herr Klein, ich sage Ihnen, Kleinkläranlagen schaffen heutzutage sogar schon die Aufbereitung von Gülle zu trinkbarem Wasser. Großanlagen scheitern daran.

(Uwe Harden [SPD]: Wir wollen sofort abstimmen! - Unruhe)

- Bleiben Sie doch ganz ruhig. - Wir sind der Meinung, dass wir in Niedersachsen die Kleinkläranlagen mit den Großanlagen gleichstellen sollten, damit sie eine faire Chance haben und im Flä

chenland Niedersachsen die dezentrale Wasseraufbereitung sicherstellen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Da ich feststelle, dass die SPD-Fraktion gerne ins Wochenende gehen möchte und an weiteren parlamentarischen Beratungen kein Interesse hat, werde ich Ihnen den Gefallen tun und bedanke mich trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit. Ich beantrage sofortige Abstimmung.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Sie haben es gehört. Es liegt ein Antrag der antragstellenden Fraktionen auf sofortige Abstimmung vor. Hiermit lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Beifall bei allen Fraktionen - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Meine Damen und Herren, wir sind noch nicht ganz am Ende. Ich möchte Sie bitten, sich noch kurz hinzusetzen.

Es geht noch um die Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnittes. Der nächste, der 13. Tagungsabschnitt findet vom 26. bis zum 28. Mai 2004 statt. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich schließe die Sitzung und wünschen Ihnen einen angenehmen Heimweg.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Schluss der Sitzung: 15.03 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 28:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/950

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 5 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Kompensation für die Auflösung der Bezirksregierung in Weser-Ems

Die Verwaltungsreform der Landesregierung nimmt sukzessive Konturen an. Der Abbau der Bezirksregierungen scheint beschlossene Sache zu sein. Damit fallen in den entsprechenden Regionen viele hochwertige und hoch qualifizierte Arbeitsplätze weg. In der Bezirksregierung Weser-Ems arbeiten über 1 000 Menschen. Anstelle der Bezirksregierungen sollen zukünftig Regierungsbüros wie auch immer geartete Aufgaben in der Region übernehmen. Allerdings wird der Personalbedarf für die Regierungsbüros derzeit mit 50 bis maximal 100 Mitarbeitern quantifiziert. Sie stellen daher in wirtschaftlicher Hinsicht keine angemessene Kompensation für eine große Regionalbehörde dar.

Der CDU-Abgeordnete Friedhelm Biestmann aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems hat kürzlich als Kompensation für die Bezirksregierung Weser-Ems eine Verlagerung der Oberfinanzdirektion Hannover nach Oldenburg ins Gespräch gebracht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit teilt sie die Vorschläge des Abgeordneten Biestmann hinsichtlich einer Verlagerung der OFD Hannover nach Oldenburg, bzw. wie weit sind diese Vorschläge gediehen, und in welcher Anzahl sollen OFD-Mitarbeiter von Hannover nach Oldenburg wechseln?

2. Falls die Vorschläge des Abgeordneten Biestmann verworfen werden, wie soll die Stadt bzw. Region Oldenburg anderweitig angemessen für die Auflösung der Bezirksregierung kompensiert werden?

3. Wird die Landesregierung nach dem Konnexitätsprinzip verfahren, falls zukünftig Mitarbeiter von den Bezirksregierungen durch die teilweise beabsichtigte Kommunalisierung bei den Kommunen arbeiten werden?

Mit der Auflösung der Bezirksregierungen wird eine grundlegende Voraussetzung geschaffen, aus der bisher im Wesentlichen dreistufigen Landesver

waltung einen weitgehend zweistufigen Verwaltungsaufbau zu formen.

Das Konzept zur Auflösung der Bezirksregierungen sieht vor, die nach der Aufgabenkritik beim Land verbleibenden Aufgaben im Wesentlichen den schon vorhandenen übrigen Landesbehörden zu übertragen. Mit der Abschaffung der Bezirksregierungen wird eine Hierarchieebene entfallen. So werden beispielsweise die Verkehraufgaben der Bezirksregierungen überwiegend im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr zusammengefasst, die Aufgaben der Dezernate Wasserwirtschaft und Naturschutz in dem Landesbetrieb für Naturschutz und Wasserwirtschaft. Das Prinzip lautet: Es wird zusammengefasst, was fachlich zusammengehört.

Bei der Diskussion über Standorte ist leider häufig außer Acht gelassen worden, dass an den Standorten der Bezirksregierungen eine große Zahl von Landesbehörden unterhalb dieser Hierarchieebene vorhanden ist. Sie werden verbleibende Aufgaben und damit auch das Personal der Bezirksregierungen übernehmen.

Ich nenne weitere Beispiele für Dezernate der Bezirksregierungen und den unterhalb dieser Ebene vorhandenen Landesbehörden.

Soziales:

Oldenburg ist bereits ein Standort der Landessozialverwaltung.

Abfallwirtschaft und Immissionsschutz: