Zu diesem Antrag findet keine Beratung statt. Wir kommen damit gleich zur Antragsüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sein, mitberatend sollen der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, der Ausschuss für Inneres und Sport sowie der Umweltausschuss tätig werden. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dann ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Europawahl am 13. Juni 2004; Europa stärken Wählen gehen! Gemeinsamer Aufruf für eine hohe Wahlbeteiligung aus 25 Staaten - Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/964
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Fraktionen übereingekommen, im Hinblick auf die ausführliche Debatte des Themas auf der Basis des Antrages der Fraktion der SPD in der Drucksache 15/849 in der Plenarsitzung am 11. März dieses Jahres und im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien heute auf Redebeiträge zu verzichten. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal hervorheben, dass alle Fraktionen mit der Verabschiedung dieses Antrages den Wunsch verbinden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger zahlreich an der Europawahl beteiligen und auf diese Weise zugleich den europäischen Integrationsprozess unterstützen werden.
Da die Fraktionen ferner Einigkeit darüber erzielt haben, über den Antrag sofort abzustimmen, kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Wer der Entschließung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig zugestimmt worden.
Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung: Wartungsintervalle bei Kleinkläranlagen verlängern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/966
Dieser Antrag, in dem es u. a. um die Verlängerung von Wartungsintervallen bei Kleinkläranlagen geht, hat schon im Vorfeld viel Interesse von Kommunen und Landkreisen, gerade im ländlichen Bereich, hervorgerufen. Es ist festzustellen, dass es bei der Wartungshäufigkeit große Unterschiede gibt. Deshalb haben die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion diesen Antrag eingebracht.
Frau Schröder, bitte warten Sie einen kleinen Moment! - Die Kollegen, die zuhören wollen, setzen sich bitte hin, und die, die sich unterhalten möchten, gehen bitte nach draußen. - Bitte!
In unserem Flächenland gibt es neben dem zentralen Abwassersystem die dezentrale Abwasserbeseitigung. Gerade für den Außenbereich und für kleine dörfliche Siedlungen ist dieses besonders wichtig, da dort der Bau eines zentralen Abwassersystems nicht bezahlbar war und nicht bezahlbar ist.
Diese Kleinkläranlagen haben in den letzten 15 Jahren eine rasante Entwicklung durchgemacht von der Pflanzenkläranlage hin zu einem vielfältigen Angebot von technisch hoch entwickelten und ausgetüftelten Systemen zur Wasserklärung. Die Wartung der technischen Anlagen, z. B. der Tropfkörper- oder der Belebungsanlagen, ist nach wie vor drei- bis viermal jährlich durchzuführen. Wir halten eine Reduzierung der Wartung nicht nur für möglich, sondern für nötig,
da der technische Stand dieser Anlagen heute wesentlich besser ist als früher. In den DINVorschriften heißt es: Die Wartung soll von einem Fachmann durchgeführt werden. - Wir sind überzeugt, dass die Kleinkläranlagenbetreiber, die eine dementsprechende Schulung erhalten, auch die Eigenwartung ihrer Anlagen selber und verantwortungsbewusst durchführen können.
sächsischen Wassergesetzes überprüfen. In diesem Paragrafen ist geregelt - vielleicht weiß das die SPD oder Herr Aller schon -, dass die Betreiber von Kleinkläranlagen sicherzustellen haben, dass diese durch geeignetes Personal fachgerecht betrieben und gewartet werden.
Das Gleiche - die Überprüfung der Notwendigkeit gilt auch für den § 149 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes, wonach die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass die Kleinkläranlagen auf Kosten der Nutzungsberechtigten durch die Gemeinde oder durch von ihr bestimmte Dritte zu warten sind.
Die modernen Anlagen, die seit 2002 zugelassen werden, verfügen z. B. nach EU-Richtlinien bereits über Warnvorrichtungen, die es möglich machen, Fehler im System sofort zu erkennen und sie gegebenenfalls auch selbst zu beheben, wie z. B. einen Rückstau im System, den Ausfall der Pumpe oder dergleichen. Bei diesem hohen Standard ist es an der Zeit, die Häufigkeit der Wartung zurückzufahren,
Der Normenausschuss und die Hersteller sind aufgefordert, ihre Anlagen in Zukunft wartungsfreundlicher zu konzipieren. Wir in Niedersachsen brauchen wartungsfreundlichere Anlagen, die trotz Abweichung von der DIN-Vorschrift zulassungsfähig sind. Deshalb ist es wünschenswert, dass das Deutsche Institut für Bautechnik seine Zulassungsgrundsätze entsprechend überprüft.
Meine Damen und Herren, eines sage ich hier ganz deutlich - und zwar ganz deutlich, damit Sie alle das zur Kenntnis nehmen -: Die Anforderungen an die Qualität des ablaufenden Wassers und des geklärten Wassers werden nicht heruntergefahren, in keiner Weise.
Das erreichte und erforderliche Reinheitsniveau wird gehalten. Das bedeutet für Kleinkläranlagenbetreiber einen hohen Aufwand, denn sie müssen ihre Anlagen ständig auf den neuesten Stand der Technik bringen und diesen halten.
baut werden müssen. Von einer Billiglösung bei der dezentralen Abwasserentsorgung kann von daher wirklich nicht gesprochen werden.
Wenn die Kleinkläranlagen ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein sollen, dürfen wir den Betreibern keine unnötigen Erschwernisse und Kosten auferlegen. Schon nach den Pressemitteilungen vieler Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion kommt anscheinend Bewegung in die Angelegenheit. Der DIN-Ausschuss und das Deutsche Institut für Bautechnik wollen sich mit dem Thema beschäftigen. Das, meine Damen und Herren, ist höchst erfreulich.
Meine Damen und Herren, niemand braucht Angst zu haben, dass bei weniger Wartung womöglich im Trüben gefischt werden könnte. Im Gegenteil: Das sind klare Aussichten für unser Land. Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein bilden hier eine gute Grundlage. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Schröder, lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen - jawohl!
Wir wollen ihn gemeinsam gehen. Sie haben hier eine Erläuterung in der Sache vorgenommen. Besser könnte ich es nicht. Deshalb muss ich nichts wiederholen.
Die vier Spiegelstriche, wie Sie sie formuliert haben, sprechen für sich und können eine sehr gute Arbeitsgrundlage sein, wozu wir nur sagen können: Das Ministerium möge beginnen!
bitten, die sofortige Abstimmung hier im Parlament Ihrerseits zu beantragen, und zwar heute und hier nach Ihrem Vortrag. Wir würden es ja hinterher auch so machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Problem ist seit längerem bekannt, und wir haben es im Umweltausschuss anhand von unzähligen Petitionen diskutiert, in denen es eigentlich immer darum ging, dass die Gemeinden den Spielraum, den sie vor allem in diesen Bereichen haben, oft zulasten der Betreiber von Kleinkläranlagen ausnutzen.