Protocol of the Session on April 30, 2004

Oldenburg ist Sitz eines Gewerbeaufsichtsamtes.

Vermessung und Kataster:

Oldenburg ist Sitz eines Katasteramtes.

Agrarstruktur:

Oldenburg ist Sitz eines Amtes für Agrarstruktur.

Verbraucherschutz:

Oldenburg ist Sitz des Landesamtes für Verbraucherschutz.

Verkehr:

Oldenburg ist Sitz eines Straßenbauamtes, einer Autobahn- und einer Straßenmeisterei und wird damit Standort des zukünftigen Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr.

Ausländerangelegenheiten:

Oldenburg ist Sitz einer Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber.

Altregistratur:

Oldenburg ist Sitz eines Staatsarchivs.

In der Diskussion über Standorte muss darüber hinaus berücksichtigt werden, dass durch Kommunalisierung von Aufgaben die örtliche Ebene gestärkt wird. Als Beispiel nenne ich den Denkmalschutz: Die hoheitlichen Aufgaben der Bezirksregierungen werden der kommunalen Ebene und damit der Stadt Oldenburg übertragen. Ich nenne die Stärkung der Verbandsebene in der Kulturförderung: Aufgaben der Bezirksregierungen werden auf die Landschaftsverbände und damit auch der Oldenburgischen Landschaft übertragen. Ich erinnere daran, dass Oldenburg Sitz einer Polizeidirektion und einer Außenstelle der NBank wird. Nicht zuletzt unterstreicht auch das künftige Regierungsbüro als regionale Repräsentanz die Bedeutung des Standortes Oldenburg als Verwaltungssitz. Schließlich befinden sich in Oldenburg noch über zwanzig weitere Landesbehörden: fünf Gerichte (Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsge- richt, Verwaltungsgericht und Sozialgericht), drei Finanzämter, zwei Staatsanwaltschaften, eine Justizvollzugsanstalt, je eine Universität und Fachhochschule, ein Staatliches Baumanagement, eine Betriebsstätte des Landesbetriebs Messund Eichwesen, eine Außenstelle des Landesrechnungshofes, zwei Museen, ein Staatstheater, eine Landesbibliothek, sowie eine Außenstelle des Landesliegenschaftsfonds.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Landesregierung hat am 23. März 2004 in Aussicht genommen, dass die zentralen Aufgaben der Oberfinanzdirektion im Bereich Steuern am Standort Oldenburg konzentriert werden. Da die Oberfinanzdirektion einen im Vergleich zu den Finanzämtern überproportionalen Beitrag zur Personaleinsparung innerhalb der Steuerverwaltung erbringen muss, werden derzeit die Besitzund Verkehrssteuerabteilungen neu organisiert. Nach dem derzeitigen Entwicklungsstand wird eine geänderte Aufgabenverteilung zwischen den Standorten Hannover und Oldenburg erfolgen. Der Standort Oldenburg soll aus den Umstrukturierungsmaßnahmen mit einem eindeutigen Aufgabenschwerpunkt im Bereich Steuern hervorgehen.

Zurzeit ist es zwar noch nicht möglich, eine konkrete Beschäftigtenzahl zu nennen, um die der Standort Oldenburg verstärkt wird. Vor dem Hintergrund erheblicher Personaleinsparungen am Standort Hannover lässt sich aber jetzt schon sagen, dass der Standort Oldenburg relativ gesehen personell erheblich gestärkt wird.

Alle Maßnahmen zur Umstrukturierung der Besitzund Verkehrsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektion erfolgen im ständigen Dialog mit der Behördenleitung, der Personalvertretung und den Beschäftigen.

Die Landesregierung hat am 23. März 2004 ebenfalls in Aussicht genommen, dass Oldenburg Sitz der zu erwartenden Vereinigten Landwirtschaftskammer wird. Die Gespräche der beiden Landwirtschaftskammern Hannover und Oldenburg laufen zurzeit.

Zu 3: Das Konnexitätsprinzip wird für die Niedersächsische Landesregierung Grundlage bei der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben sein. Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist in einer Arbeitsgruppe eine Einigung über die monetäre Bewertung von Aufgabenverlagerungen im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung erzielt worden. Der von der gemeinsamen Arbeitsgruppe Konnexität vorgelegte Vorschlag wird derzeit geprüft. Die Bewertung wird Eingang in den kommunalen Finanzausgleich finden.

Anlage 2

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 6 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Bremer Häftlinge nach Niedersachsen

Das Land Bremen plant eine Verlegung der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen-Blockland inhaftierten Jugendlichen in die Jugendanstalt (JA) Hameln. Dort soll laut Aussage des zuständigen Bremer Justizsenators ein Anbau geschaffen bzw. gebaut werden, um die Bremer Jugendlichen aufzunehmen. Vorab, d. h. noch für 2004, ist in Bremen geplant, die Jugendlichen aus der JVA Bremen-Blockland in der JVA Oslebshausen unterzubringen, um die JVA Blockland schließen zu können. Über die Unterbringung der Jugendlichen aus der JVA Bremen-Blockland in die JA Hameln soll es bereits Vorverträge zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen geben. Von dem Neubau einer JVA im Raum Verden-Soltau ist offenbar derzeit in Bremen keine Rede mehr.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorverträge und Absprachen bestehen zwischen den Bundesländern Bremen und Niedersachsen zur Planung eines Neubaus und/oder einer Erweiterung bestehender niedersächsischer Justizvollzugsanstalten zwecks Aufnahme von Inhaftierten aus Bremer Justizvollzugsanstalten?

2. Wann und unter welchen Bedingungen wird das Land Niedersachsen die in der JVA Bremen-Blockland inhaftierten Jugendlichen in der JA Hameln aufnehmen?

3. Welche Investitionskosten und Personalverstärkungen sind zu diesem Zweck für die JA Hameln vorgesehen?

Seit 1980 kooperieren die Bundesländer Niedersachsen und Bremen erfolgreich im Bereich des Strafvollzugs. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit in einer Vollzugsgemeinschaft begann mit dem Frauenvollzug und wurde fortlaufend ausgebaut.

Niedersachsen nimmt männliche und weibliche Gefangene mit langen Freiheitsstrafen, gefährliche und kranke männliche Gefangene, sozialtherapeutisch behandlungsbedürftige Gefangene sowie männliche und weibliche Jugendarrestanten auf. Bremen übernimmt vorwiegend erwachsene und jugendliche männliche Gefangene aus dem Bremer Umland. Die Kosten werden über einen Hafttagesausgleich verrechnet. Punktuell werden Investitionskosten und laufende Hafttageskosten erstattet.

Auf Initiative Bremens wird zurzeit über eine Erweiterung der Kooperation im Bereich des Jugendstrafvollzuges beraten. Konkret geht es um die Übernahme von bis zu 60 Bremer Jugendgefangenen in die zentrale geschlossene Jugendanstalt Niedersachsens in Hameln.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Gespräche zwischen den Bundesländern sind noch nicht in die Phase von Vorverträgen oder Verträgen eingetreten. Niedersachsen hat Bremen ein Angebot zur Unterbringung von bis zu 60 Jugendgefangenen in der Jugendanstalt Hameln unterbreitet. Dazu müssten Haftplätze in der JA Hameln saniert und das Haftplatzangebot erweitert werden.

Zu 2: Niedersachsen wird die Bremer Jugendstrafgefangenen übernehmen, wenn Bremen die erforderlichen Investitionen und die tatsächlichen Haftkosten zahlt. Das Staatliche Baumanagement Ha

meln rechnet mit ca. 27 Monaten von der Beauftragung bis zur Fertigstellung der Haftplätze.

Zu 3: Nach Kostenschätzungen des Staatlichen Baumanagements Hameln sind Investitionen in Höhe von 7,2 Millionen Euro erforderlich. Die Personalverstärkungen richten sich nach den einheitlichen niedersächsischen Personalbemessungskennzahlen. Diese werden im Einzelfall durch Organisationsuntersuchungen überprüft. Für 60 zusätzliche Haftplätze werden voraussichtlich 30 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 25 des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes, benötigt.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 7 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Niedersächsische Studien zur gesundheitlichen Belastung durch Stallemissionen

Seit geraumer Zeit wartet die interessierte Öffentlichkeit auf die Ergebnisse eines mehrjährigen niedersächsischen Gutachtenprojekts, mit dem bessere Informationen über die gesundheitlichen Belastungen durch Stallemissionen gewonnen werden sollen. Zu den drei Teilprojekten gehören eine epidemiologische Untersuchung an Schulkindern, eine solche bei erwachsenen Personen und die Erstellung eines aus der Praxis entwickelten Emissionsausbreitungsmodells, das zur Grundlage künftiger Abstandsauflagen werden könnte.

Spätestens seit der Morbusstudie gibt es Anhaltspunkte für gesundheitliche Belastungen, und seitdem ist ein Defizit in der Datenlage bekannt. Obwohl Niedersachsen mit seinen Intensivtierhaltungsgebieten besonders betroffen ist, hat die Landespolitik immer nur zögerlich reagiert. Schon die Beauftragung der Studien erfolgte mit erheblichen Verspätungen, und auch im Verlauf der Studien kam es zu weiteren Verzögerungen. Jetzt ist der Endbericht für Ende 2004 angekündigt. Intern abgeschlossen werden konnten jedoch die epidemiologischen Untersuchungen an Schulkindern. Hier sind Teilergebnisse verfügbar.

Angesichts anhaltender Nutzungskonflikte bei der fortschreitenden Entwicklung der Intensivtierhaltung ist eine verbesserte Datenbasis unverzichtbar für die Genehmigungen für den Bau und Betrieb weiterer Ställe. Grünen-Forderungen nach einem Moratorium bei strittigen Fällen haben frühere Landesregierungen immer eine Absage erteilt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stand hat die Bearbeitung der einzelnen Gutachteraufträge, und wann ist mit der Vorlage des Endberichts zu rechnen?

2. Welche Ergebnisse hat die Studie zu den Gesundheitsbelastungen von Kindern erbracht?

3. Welchen Einfluss werden die vorliegenden Zwischenergebnisse auf die Genehmigungspraxis für den Bau und Betrieb von Stallbauten haben?

Niedersachsen hat eine der Regionen mit einer sehr hohen Viehdichte in Deutschland. Der starke Ausbau der Veredelungswirtschaft speziell im Regierungsbezirk Weser-Ems hat zu Befürchtungen Anlass gegeben, dass es bei den Anwohnerinnen und Anwohnern von Intensivtierhaltungsanlagen zu gesundheitlichen Nachteilen kommen könnte. Im Landkreis Aurich werden negative Auswirkungen von Intensivtierhaltungsbauten auf das Tourismusgewerbe an der Küste befürchtet. Dieser Raumnutzungskonflikt ist in einer von allen Parteien gemeinsam getragenen Entschließung des Niedersächsischen Landtags vom 11. November 1999 aufgegriffen worden (LT-Drs.14/1157). Unter der Überschrift: „Konfliktlösung durch planerische Steuerung von Standorten für Tierhaltungsanlagen - Entwicklungspotenziale der niedersächsischen Veredelungswirtschaft sinnvoll nutzen" wird darin u. a. gefordert, die „wissenschaftlichen Untersuchungen zur Frage der Gesundheitsbeeinträchtigungen durch luftgetragene Emissionen aus der Tierhaltung fortzusetzen und zu intensivieren”.

In Umsetzung dieser Landtagsentschließung hat das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit dem federführenden Sozialministerium Mitte 2000 ein dreigliedriges Untersuchungsprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen das Ausbreitungsverhalten und die gesundheitlichen Auswirkungen der Stallabluft auf die Anwohnerinnen und Anwohner von Anlagen der Intensivtierhaltung im Regierungsbezirk Weser-Ems untersucht werden.