„Die Förderung der sozialen und rechtlichen Integration von Menschen anderer ethnischer oder kultureller Herkunft unterstützt ein Klima der Offenheit und ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Prävention von Fremdenhass und Rassismus.“
In einem demokratisch verfassten Staat, dessen Verfassung auch im Kontext der UN-Menschenrechtscharta steht, ist kein Platz für ausländerfeindliche Hetze. Das Grundgesetz beschreibt aber auch eindeutig die Grenzen der Meinungsfreiheit, die dann erreicht sind, wenn einzelne Menschen oder Gruppen von Menschen in ihrer Würde oder persönlichen Ehre verletzt werden. Herr Bregulla hat diese Grenzen weit überschritten, weil er Minderheiten, weil er Gruppen von Menschen das Existenzrecht abgesprochen hat. Das, was dort an Äußerungen gefallen ist, entsprach dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten.
fessors, eines Linguistikers, der die Einschätzung, die ich eben geäußert habe, geteilt hat. Auch das Schreiben, das von dem Propst der katholischen Kirche für den Arbeitskreis der Religionen unterschrieben wurde und das, wie ich denke, Ihnen allen in Kopie zugegangen ist, zeigt, dass die Bevölkerung von diesen Äußerungen, die dort gefallen sind, durchaus betroffen ist.
Welche Reaktion ist angemessen? - Herr Ripke, Sie haben Ihre Äußerung, die auch auf Ihrer Website steht, zitiert und gesagt: Herr Bregulla hat sich von seinen menschenverachtenden Einlassungen distanziert und sich dafür entschuldigt. - Das war am 6. April. Herr Wulff, Sie haben in der Presse am 17. April geäußert: Der Fall ist abgeschlossen. Die Äußerungen Bregullas waren missverständlich und haben zu Interpretationen Anlass gegeben, die nicht okay sind.
Ich weiß, Herr Wulff, dass Sie das Thema sehr ernst nehmen. Ich will Ihnen Ihr Engagement in dieser Frage, beispielsweise auch bei der gemeinsamen Veranstaltung von Menschen jüdischen, muslimischen und christlichen Glaubens vor kurzem in der Volkshochschule, nicht absprechen. Ich bin aber doch sehr erstaunt, wie milde Ihre Reaktion ausfällt. Solche Debatten kochen immer mal wieder in der Provinz hoch. Es gibt dann öffentlichen Druck und eine öffentliche Auseinandersetzung. Der Fall Hohmann war ein Beispiel, der Fall Klett ein anderes. Es gibt dann eine Entschuldigung. Die Frage ist aber: Ist der Fall damit aus der Welt? - Ich meine, man kann sich für den Tatbestand der Volksverhetzung - so haben Sie es genannt, Herr Jüttner - nicht einfach entschuldigen. Bei anderen strafbewehrten Delikten geht das auch nicht. Eine Entschuldigung schafft hinterher zwar ein Klima, das es ermöglicht, darüber zu diskutieren, aber die Tat als solche ist mit der Entschuldigung nicht aus der Welt.
Solche Äußerungen wie die, über die wir hier sprechen, sind geeignet, Rechtsextremisten zu inspirieren und indirekt auch zu Taten zu motivieren, die wir alle gemeinsam hier in diesem Hause verabscheuen. Meine Frage, Herr Wulff, ist, warum Sie sich dann noch so taktisch äußern. Warum äußern Sie sich nicht deutlicher? Warum wurde nicht deutlicher verurteilt? Warum hat Herr Bregulla noch sein Amt inne? Letztlich stellt sich auch die Frage: Warum ist er noch in der Partei?
auch - ich bin der festen Überzeugung, dass das der richtige Weg ist - glasklare Reaktionen und klare Grenzen, und zwar auch in der Partei, in der dieser Fall aufgetreten ist, damit uns solche Debatten künftig hier in diesem Hause erspart bleiben. Falsch verstandene Toleranz ist meines Erachtens fehl am Platze. Das hat auch die Antisemitismus-Konferenz der OSZE in den letzten Tagen gezeigt, die wir alle beobachtet haben. - Herzlichen Dank für das Zuhören.
Meine Damen und Herren, wie mir die Fraktionen mitgeteilt haben, sind sie übereingekommen, über den Antrag sofort abzustimmen. Es gibt aber noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Runkel nach § 76 der Geschäftsordnung. Ich schlage vor, dass wir jetzt über den Antrag abstimmen und dann Herr Dr. Runkel die Gelegenheit zu seiner persönlichen Erklärung bekommt.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich nun um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Herr Dr. Runkel, bevor Sie das Wort erhalten, weise ich Sie auf § 76 unserer Geschäftsordnung - Persönliche Bemerkungen - hin. Dort heißt es:
„Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zum Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen.“
Ich verurteile Ausländerfeindlichkeit und Gewalt, und ich möchte für Integration arbeiten. In meinem ganzen Leben, Herr Jüttner, hatte und habe ich
eine innere Überzeugung, die dem Geist unserer eben verabschiedeten gemeinsamen Entschließung entspricht. Daher habe ich sie auch unterstützt. In meinem privaten, beruflichen und politischen Handeln habe ich mich auch stets bemüht, im Sinne dieser Geisteshaltung zu handeln.
Von Inhalt und Wortwahl der inakzeptablen Rede des Ortsverbandsvorsitzenden aus Pohle habe ich mich mehrfach distanziert. Bevor diese Rede allerdings vorgelesen wurde, hatte ich als Gast der Veranstaltung ein Grußwort gesprochen, in dem ich, ohne zu wissen, was dann anschließend unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Ortsverbandsvorsitzenden“ kommen würde, zur EUErweiterung, zur Umstrukturierung des Arbeitsmarktes, zu Wettbewerb mit dem Ausland und zur Integration von Ausländern Stellung genommen hatte. In meinem Grußwort hatte ich - allerdings noch in Abwesenheit der Presse, die erst später dazugekommen ist - bereits eine klare Position bezogen, die den nachfolgenden Redepassagen des Ortsverbandsvorsitzenden unmissverständlich entgegenstand.
Daher und weil ich die inakzeptable Rede nicht noch über Gebühr aufwerten wollte, hielt ich es im Anschluss an die Rede nicht für notwendig, in die Versammlungsleitung einzugreifen und eine entsprechende Gegenrede nochmals vorzutragen. Diese meine damalige Einschätzung war falsch. Ich bedaure das.
Ich weise jedoch jegliche auch nur unterschwellig geäußerte Unterstellung, ich hätte damit stillschweigend Zustimmung zu ausländerfeindlichen Äußerungen signalisiert, ganz entschieden zurück. Jeder, der mich auch nur ein klein wenig kennt, weiß, dass die rechte, ausländerfeindliche Ecke diejenige Ecke ist, in die ich nun am allerwenigsten hineinpasse. Ich werde mich aber in Zukunft noch intensiver darum bemühen, dass auch diejenigen, die mich nicht kennen, dies in Zukunft noch besser mitbekommen. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein und treffen uns um 15 Uhr hier wieder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Nachmittagssitzung. Wir beginnen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß mit
Tagesordnungspunkt 19: Einzige (abschließende) Beratung: Frühkindliche Bildung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen ausbauen und sicherstellen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/796 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/969
Die Beschlussempfehlung des Kultusausschusses lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, ein SPD-Redner bei mir auch noch nicht.
- Ich habe hier nur die Wortmeldung von Frau Ursula Ernst. Die gehört noch der CDU an. Das kann ich Ihnen versichern. - Aber jetzt haben wir Ihre Wortmeldung gefunden. Frau Trauernicht-Jordan, bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Februar hat die SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag vorgelegt mit dem Titel „Frühkindliche Bildung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen ausbauen und sicherstellen“. Jetzt, im April, einen Tag vor dem Landtagsplenum, hat Minister Busemann einen so genannten Orientierungsplan vorgelegt.
Meine Damen und Herren, offensichtlich aber mal wieder zu schnell für die Regierungsfraktionen. Diese nämlich lehnen unseren Entschließungsantrag ab.
Herr Minister, ich hoffe, Sie haben Ihre Fraktion inzwischen davon überzeugt, dass ein Orientierungsplan einen Sinn und auch einen Zweck hat und die Fraktionen Ihren Arbeiten auch zustimmt. Für unsere Seite ist es jedenfalls klar: Das war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Auch das Verfahren war in Ordnung, also Runder Tisch, dialogorientiert. Ich bin mit dem sehr einverstanden, was Sie gemacht haben, Herr Minister. Damit dann aber auch schon genug des Lobes; denn es stehen wichtige Aufgaben auf der Tagesordnung. Ich möchte einige beispielhaft nennen.
Die Debatte, die gestern Herr Schünemann wieder einmal begonnen hat, macht deutlich, dass er nicht weiß, was Verfügungszeiten sind. Er versteht unter dem Begriff „Verfügungszeiten im Kindergarten“ Zeiten, die zur freien Verfügung des Finanzministers stehen. Sie als Fachminister wissen das aber besser. Kümmern Sie sich darum, dass die Verfügungszeiten für Erzieherinnen ausgeweitet und nicht abgesenkt und zur Disposition gestellt werden. Überlassen Sie dieses Feld nicht dem Innenminister.
Zweitens. Sorgen Sie für Verteilungsgerechtigkeit und für Anreize zum Ausbau der Ganztagsplätze sowie der Krippen- und Tagespflege. Kippen Sie die ungerechte Kinderkopfpauschale. Auch hier bitte ich Sie: Überlassen Sie auch dieses Feld nicht Herrn Minister Schünemann.
Drittens. Korrigieren Sie die Einsparungen im Bereich der Sprachförderung. Sie haben bereits jetzt die Mittel von 8 Millionen auf 6 Millionen abgesenkt. Im Bereich der Fortbildung für die Sprachförderung sollen die Mittel von 2003 bis 2005 auf 10 % des ursprünglichen Ansatzes gekürzt werden. Überlassen Sie das Feld nicht dem Finanzminister Herrn Möllring. Kümmern Sie sich darum, dass die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Viertens. Herr Minister Busemann, nutzen Sie die demografische Entwicklung, und sorgen Sie mit dafür, dass das durch frei werdende Kindergartenplätze frei werdende Geld nicht zur Disposition steht, sondern für den Ausbau von Ganztagsplätzen und für den Ausbau von Plätzen für Null- bis Dreijährige. Auch hier kann ich nur darauf aufmerksam machen, dass das Modell von Herrn Schünemann ein Sparmodell ist, weil die Kinderzahlen zurückgehen. Das ist Absicht und kein Zufall.
Dazu eine Anmerkung. Das weiß auch der Landrat Bröring. Er ist ein wirklich fitter Landrat. In seinem Gebiet steigt die Zahl der Kinder. Nach dem neuen Verteilungsmodell würde er mehr Geld für das Emsland bekommen. Wenn Herr Bröring dies geschafft und in seinem Landkreis gleichzeitig die geschlossene Unterbringung verhindert hat, dann sollte man das Emsland in „Bröring-Land“ umtaufen.