Protocol of the Session on March 11, 2004

Herr Minister Busemann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir wird gerade gesagt, die Schulen seien schon sehr emsig dabei, sich Reader anzulegen und so das Problem zu beheben. Aber wenn nicht ausreichend Bücher für die Jahrgänge 5 und 6 da sein sollten, müssen sie gekauft werden. Wir haben im Haushalt Restbestände von 5 bis 6 Millionen Euro. Aus diesem Bestand heraus wären Bücher zu beschaffen.

Wenn Eltern aufgrund einer örtlichen Regelung in Vorlage treten und Bücher für die Jahrgänge 5 und 6 kaufen wollen, würde ich anbieten, dass wir dann den Eltern - wenn sie meinen, das wäre der bessere Weg - die Bücher wieder abkaufen und sie ins

Leihsystem zurückführen. Die Eltern sollen also keinen wirtschaftlichen Schaden daran nehmen.

Frau Seeler, bitte!

Herr Busemann, Sie gehen ja davon aus, dass die Schulen durch das Ausleihen von Schulbüchern Gewinne erwirtschaften können. Dieses Geld sollen sie für die Anschaffung neuer Schulbücher oder anderweitig verwenden können. Sind diese Gewinne eigentlich steuerpflichtig?

Herr Minister Busemann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Seeler, wir wollen ein funktionierendes Leihsystem haben, damit alle Kinder an entsprechend gute Bücher kommen. Wenn wir Gelder einnehmen, dann sollen sie wieder für die Anschaffung von neuen Büchern verwendet werden. Außerdem müssen mit diesen Geldern auch die Kosten für den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand bestritten werden. Es gibt - ich möchte mich jetzt aber nicht auf eine steuerrechtliche Debatte einlassen - irgendwo eine Grenze bei 30 000 Euro, die nicht überschritten werden darf. Ich sage hier: Unser vorrangiges Ziel ist keine Erwirtschaftung von Gewinnen. Wir werden die Schulen anhalten, nicht oberhalb von 30 000 Euro Geld zu horten, damit sie nicht in steuerrechtliche Konflikte kommen. Der Finanzminister möge mir das nachsehen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Tinius, bitte!

Herr Minister, ich frage Sie: Sind Ihnen die Bedenken des Dachverbandes des Buchhandels gegen das Ausleihsystem bekannt? Dieser Verband weist darauf hin, dass die Bücher seinerzeit mit Rabatten an die Schulen abgegeben worden sind und dass die Schulen jetzt über das Leihsystem - damit schließe ich an die Frage von Frau Seeler an

zusätzliche Einnahmen erwirtschaften. Meine erste Frage ist, wie gesagt: Ist Ihnen das bekannt? Zweitens. Haben Sie das schon rechtlich prüfen lassen?

Herr Minister Busemann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Tinius, die Bedenken der Schulbuchverlage sind uns komplett bekannt. Die rechtlichen Bedenken der Verlage teilen wir nicht.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Meinhold, Sie stellen die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Herr Minister, dass Sie mit der Lernmittelfreiheit so umgehen müssen, ist aus meiner Sicht eine Ihrer bedeutenden Niederlagen in der Bildungspolitik.

(Beifall bei der SPD)

Warum sagen Sie nicht in aller Klarheit, das ist der Preis für Ihr Wahlversprechen, das Sie mit Bildung finanzieren?

(Zurufe von der CDU: Frage! - Weite- re Zurufe)

Ich würde es gut finden, wenn Sie das eindeutig klarstellen würden.

Wie lautet Ihre Frage, Herr Meinhold?

(Unruhe)

Sie sollten hier einmal eindeutig klarstellen, warum Sie auf ein solches Krückenmodell zurückgreifen, anstatt einen anderen klaren Weg zu gehen.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Seine eige- nen Genossen lassen ihn nicht zu Wort kommen!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen dieses Leihsystem ein, um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern - am besten allen - dabei zu helfen, möglichst kostengünstig an gute Bücher zu kommen.

(Widerspruch bei der SPD)

- Ob Sie das glauben, sei dahingestellt. - Ich würde daraus für die Qualität und den Mitteleinsatz eines Landes bzw. einer Regierung für die Bildung keine Kardinalfrage machen; denn der kostenlose Bezug von Büchern generell und überall macht nicht unbedingt die Qualität eines Bildungssystems aus. Ich erinnere mich an Zeiten, in denen wir in Deutschland bildungsmäßig international ganz weit vorn waren. Seinerzeit kannte man den Begriff „Lernmittelfreiheit“ überhaupt nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hat der Kollege Klein.

Herr Minister, meiner Meinung nach ist es nach wie vor nicht schlüssig, wenn Sie auf der einen Seite behaupten, der Arbeits- und Zeitaufwand für Ihr System sei vernachlässigbar, auf der anderen Seite aber darauf hinweisen, dass es darüber überhaupt noch keine Erkenntnisse und Erhebungen gebe, d. h. dass Sie sich um diese Frage überhaupt noch nicht gekümmert haben. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen: Haben Sie die Absicht, diese Frage zu klären, um feststellen zu können, wie viele Lehrerstunden aufgewendet werden müssen, damit die Unterrichtsversorgung materiell nicht abgesenkt wird?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Klein, diese Frage hat vorhin schon einmal eine Rolle gespielt. Der bisher an den Schulen geleistete und auch künftig zu leistende Verwaltungsaufwand ist bekannt. Vorhin ist danach gefragt worden, ob wir schon einmal statistisch er

fasst haben, wie viel Arbeits- und Verwaltungsaufwand angefallen ist und wie viele Entlastungsstunden dafür gewährt worden sind. Diese Frage habe ich vorhin verneint. Ich verneine jetzt auch Ihre Frage. Nun geht es darum, ob das neue System zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen wird. Diese Frage habe ich bejaht. Ich habe jedoch auch gesagt: Wir erwarten zusätzlichen Verwaltungsaufwand, aber nur in geringem Umfang. - Wir befinden uns seit einigen Monaten mit Experten in einem regen Gedankenaustausch über die Frage, ob unser System funktionieren kann, wie es sich auswirken wird usw. Ich kann Ihnen sagen: In Zukunft brauchen wir jeden Lehrer in der Klasse. Es muss im Lande mehr unterrichtet werden.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen nicht, dass in dieses System Entlastungsstunden gesteuert werden, um damit die Arbeit, die jemand verrichtet, entsprechend zu begleiten. Wir bieten mit dem Erlass ja ausdrücklich an, dass dann, wenn ein bestimmter Arbeitsaufwand entsteht, geeignete Leute aus der Schule oder von außerhalb der Schule hinzugewonnen und entsprechend bezahlt werden sollten. Das ist doch ein gutes Angebot.

Frau Korter hat das Wort zu ihrer zweiten Zusatzfrage.

Herr Minister, ich stelle zunächst fest, dass Ihre Antworten zeigen, dass Ihr Mietmodell offensichtlich völlig unausgegoren ist; denn Sie haben auf mindestens vier Fragen keine Antworten geben können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich möchte die Frage der Kollegin Tinius aufgreifen, da Sie auch diese nicht beantwortet haben. Noch einmal: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat erklärt, dass er nach dem Gesetz zur Buchpreisbindung keinen Rabatt von 12 % gewähren darf, wenn die Bücher nicht aus - -

Frau Korter, Fragen dürfen nicht abgelesen werden.

(Heiner Bartling [SPD]: Das ist ein Zi- tat! Sie müssen einmal lernen, wie man präsidiert! - Weitere Zurufe)

Das ist ein Zitat, Frau Kuhlo. - Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat erklärt, dass er nach dem Gesetz zur Buchpreisbindung keinen Rabatt von 12 % gewähren darf, wenn die Bücher nicht aus öffentlichen Mitteln, sondern über die Mieteinnahmen von den Eltern selbst finanziert werden. Das Kultusministerium hingegen geht davon aus, dass die Schulen diese 12 % Rabatt bekommen werden. Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sie ihre Rechtsauffassung, dass dieser Rabatt doch zu gewähren ist.

Herr Minister Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meines Erachtens habe ich die Frage der Kollegin Tinius hinlänglich beantwortet. Ich habe gesagt, dass mir die Bedenken der Verlage klar sind. Ich teile sie aber nicht. Das war die Frage. Mit Ihnen fange ich jetzt keine steuerrechtliche Debatte an. Ich kann Ihnen nur sagen: Was den Rabatt von 12 % angeht, so liegen die Schulbuchverlage diesbezüglich falsch. Wir liegen richtig. Es geht dabei um Landesmittel.

(Beifall bei der CDU)

Die Kollegin Steiner hat das Wort zu ihrer zweiten Zusatzfrage.

Herr Minister, ich frage die Landesregierung noch einmal zum Thema Belastung der Kommunen und Konnexität. Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie damit rechnen, dass 10 bis 15 % der Eltern als Sozialhilfeempfänger von den Kommunen als den Trägern der Sozialhilfe Mietentlastungen einfordern werden. Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass Sie zunächst einmal abwarten wollen, welche Entlastungen auf die Kommunen durch Hartz IV zukommen werden, um ihnen dann diese Entlastungen anzurechnen, anstatt den Kommu

nen als den Trägern der Sozialhilfe die Kosten für die Miete direkt zu erstatten?

Herr Minister Busemann, bitte!