Das wird auch eine befruchtende Diskussion sein. Ich frage mich, wer sonst Ewigkeitscharakter hat außer den Beamten.
Frau Ministerin, nachdem zunächst Herr Ministerpräsident Wulff und jetzt auch Sie auf die Verantwortung der Kommunen hingewiesen haben, frage ich Sie: Wie erklären Sie mir die Ansicht des damaligen Oppositionspolitikers Christian Wulff, der im Kindertagesstättenbereich dieses Zutrauen in die Kommunen nicht hatte und dafür gekämpft hatte, dass die Veränderungen im Kita-Gesetz durch die damalige Regierung Glogowski in einer Volksinitiative letztendlich gescheitert sind? Denn genau das - vor Ort entscheiden zu lassen, was in den Kitas passieren muss und was nicht - hat damals die Landesregierung Glogowski vorgehabt. Und jetzt drehen Sie das bei den Gleichstellungsbeauftragten wieder um! Wie wendig sind Sie eigentlich?
Wir haben vor der Wahl gesagt, dass wir uns die Standards insgesamt ansehen werden, die die Kommunen belasten. In diesem Prozess sind wir. Während eines Pressefrühstücks habe ich bekannt gegeben, dass wir das in verschiedenen Bereichen untersuchen. Ein Bereich waren die Frauenbeauftragten. Auch im Bereich der Kindertagesstätten ist es so. Selbstverständlich - das haben wir auch immer wieder gesagt - ist der pädagogische Standard sehr wichtig, das wird auch von allen so anerkannt. Deshalb müssen wir in diesem Bereich Vorgaben machen. In allen anderen Bereichen, was
vor allem Ausstattungsstandards angeht, halte ich es aus meiner Sicht für überflüssig. Darüber werden wir auch mit den kommunalen Spitzenverbänden noch reden. Über alle anderen Dinge, die die Kommunen belasten, werden wir uns austauschen. Sie werden schon sehen: Wir vertrauen wirklich den Kommunen. Das haben Sie leider in den letzten 13 Jahren nicht bewiesen.
Bevor die Diskussion vielleicht in den Bereich Kindertagesstättenstandards oder Ähnliches abgleiten könnte, weise ich darauf hin, dass die ursprüngliche Frage lautete: „Landesregierung bläst zum Sturm auf die kommunalen Frauenbeauftragten“. Ich werde nicht zulassen, dass sich die Diskussion durch weitere Zusatzfragen auf andere Gegenstände ausdehnt.
Frau Ministerin von der Leyen, Sie haben festgestellt, dass es aus Ihrer Sicht ein Akzeptanzproblem bei den Frauenbeauftragten gegeben hat. Meine Frage: In welchem Kreis haben Sie dieses Akzeptanzproblem festgestellt? Im Kreis der 4 Millionen Frauen, die in Niedersachsen wohnen, oder im Kreis der Hauptverwaltungsbeamten, die nur eine Größenordnung von vielleicht wenigen hundert ausmachen und zum größten Teil männlich sind?
Weil ich gesehen habe, wie weit die Emotionen gehen, war der Emotionalisierungsgrad der Diskussion - das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen für mich als jemand, der relativ neu in der Politik ist, beunruhigend. Bereits die Anzahl der anonymen und hoch emotionalisierten Briefe - entweder in dem einen Extrem oder in dem anderen Extrem;
dazwischen lag nichts -, die ich erhalten habe, hat mir gezeigt, dass dieses Thema weiß Gott nicht einfach ist, sondern eines, das mit vielen Verletzungen, vielen Feindbildern und vielen Vorurteilen auf allen Seiten belegt ist. Auch ich habe lange Zeit hin und her überlegt - das wissen Sie auch -, wie die richtige Antwort aussehen könnte. Deshalb bin ich der Meinung, dass gerade der Kompromiss zwischen den Extremen, die wir unter ein Dach bringen mussten, sehr gelungen ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ministerin von der Leyen hat in ihrer Antwort das bisherige Quorum zur Abwahl von Frauenbeauftragten mit Zweidrittel als vordemokratisch bezeichnet und das als Begründung herangezogen, warum jetzt einfache Mehrheiten gelten sollen. Ich frage die Landesregierung, ob diese neue Form, die offensichtlich jetzt Stil der CDU ist, mit dem gleichen Gesetz für alle Wahlbeamten im Lande eingeführt wird, weil das andere ja vordemokratisch ist.
Ich habe gesagt: Es mutet vordemokratisch an. Aber auch der Hauptverwaltungsbeamte wird in Zukunft von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewählt. Das ist eine klare demokratische Mehrheitsentscheidung.
Wir haben hier zwei politische Ämter, wenn man die so nehmen möchte, bei denen ohne weiteres politische Mehrheiten entscheiden, wie sie besetzt werden.
- Keineswegs. Gleichstellungsbeauftragte können sehr wohl Männer oder Frauen sein. Das ist nicht unbedingt an das Geschlecht gebunden. Hauptverwaltungsbeamte können sehr wohl Männer und Frauen sein.
Wie erklärt sich die Landesregierung, dass der Niedersächsische Städteund Gemeindebund ausdrücklich aus finanziellen Gründen auf eine Änderung der Gemeindeordnung Wert gelegt hat, wenn doch, wie wir gerade gehört haben, der Ministerpräsident davon ausgeht, dass die Kommunen an der Hauptamtlichkeit nichts ändern werden?
Der Städte- und Gemeindebund, genauso wie die anderen kommunalen Spitzenverbände, hat immer gefordert, dass man den Kommunen die Freiheit überlässt, wie sie mit einer Aufgabe tatsächlich umgehen. Es ist jetzt ausdrücklich vom Städteund Gemeindebund begrüßt worden, dass diese Landesregierung dieses Prinzip endlich erkannt hat und durchsetzen will.
Meine Damen und Herren, ansonsten ist doch klar, dass wir davon ausgehen, dass jetzt die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Kommunen selbst sehr verantwortlich mit dieser Freiheit umgehen. Das haben wir auch in allen anderen Bereichen erlebt. Deshalb ist es meiner Ansicht nach auch überhaupt keine Festlegung darauf, dass die Hauptamtlichkeit bei den über 20 000 Einwohner zählenden Kommunen abgeschafft wird. Das kann man daraus überhaupt nicht sehen. Wir wollen, dass die Kommunen auch in der Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diese Frage vernünftig umsetzen. In der Vergangenheit war das schwieriger, weil es genau vorgegeben worden war.
Des Weiteren legt die Landesregierung ein Gesetz vor und nicht die kommunalen Spitzenverbände. Aber wir befinden uns immer in einem hervorragenden Dialog mit ihnen.
Mir liegen noch zwei weitere Zusatzfragen vor. Die Nächste stellt Frau Kollegin Helmhold, es ist Ihre Letzte.
Frau Ministerin, am Montag dieser Woche haben die Frauenbeauftragten Niedersachsens 30 000 in kürzester Zeit gesammelte Postkarten mit Unterschriften in der Staatskanzlei übergeben. Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass dies ein nachdrücklicher Beweis für die Akzeptanz der hauptamtlichen Frauenbeauftragten bei den niedersächsischen Frauen ist.
Ich frage die Landesregierung, ob sie diesen nachdrücklichen Akzeptanzbeweis der Betroffenen in ihre weiteren Überlegungen einbeziehen wird.
30 000 Unterschriften müssen in Relation zu 4 Millionen Frauen und 8 Millionen Einwohnern insgesamt in Niedersachsen - diese Zahlen wurden mir eben vorgehalten - gesehen werden: Diese Relation muss in den Raum gestellt werden. Ich persönlich finde die Unterschriftenaktion richtig, denn gleich ist nicht gleich gleich. Insofern ist das alles in Ordnung. Sie sind dem Ministerpräsidenten übergeben worden. Das ist ein völlig normaler Vorgang, den wir des Öfteren haben. Insofern muss man den nicht weiter kommentieren.
Frau Ministerin, wäre es, wenn das mit der von Ihnen unterstellten mangelnden Akzeptanz zutrifft, nicht sachgerechter gewesen, die Frauenbeauftragten noch für eine gewisse Zeit durch ein erhöhtes Abwahlquorum vor dieser mangelnden Akzeptanz zu schützen, als jetzt eine Strategie zu verfolgen, die Akzeptanz dadurch schafft, dass der Rat sich so lange neue Frauenbeauftragte wählen kann, bis er eine gefunden hat, die nicht mehr stört?