Protocol of the Session on February 18, 2004

In diesem Zusammenhang wird selbstverständlich auch eine mögliche Aufgabenverlagerung, was die Abteilungen in Hannover und in Oldenburg angeht, mit dem Ziel der Nutzung von Synergieeffekten konsequenter als in der Vergangenheit geprüft. Auch die schwierige Frage einer länderübergreifend organisierten Zusammenarbeit kann in diesem Zusammenhang geprüft werden.

Aus all diesen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen, so wie wir dies bereits im Haushaltsausschuss am 11. Februar getan haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hat Frau Geuter von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Auflösung der Oberfinanzdirektion mit dem Ziel, die Personalsituation in den einzelnen Finanzämtern zu verbessern, ist auf den ersten Blick eine faszinierende Idee, zumal auch der Begriff „Oberfinanzdirektion“ eher mit einem bürokratischen Monster als mit einer effizient arbeitenden Behörde in Verbindung gebracht wird. Welche Folgen es allerdings haben kann, wenn zunächst das Ergebnis, nämlich die Auflösung einer Behörde, beschlossen wird, bevor man sich mit deren Strukturen und Aufgaben beschäftigt hat, sehen wir an der Diskussion um die Abschaffung der Bezirksregierungen und an deren Folgen.

(Beifall bei der SPD)

Der sensible Bereich der Steuerverwaltung ist viel zu wichtig, um sich dort eine ähnlich unübersichtliche und chaotische Situation leisten zu können.

(Beifall bei der SPD)

Wir begrüßen daher, dass bei der Diskussion im Fachausschuss deutlich wurde, dass dieser Fehler in diesem Fall zumindest vermieden worden ist. Die bereits im Rahmen des Projekts „Finanzamt 2003“ begonnene Aufgabenkritik wird fortgesetzt, um die vorhandenen Strukturen zu optimieren.

Wir dürfen dabei ja nicht vergessen, dass von einem Teil der Beschäftigten in der Oberfinanzdirektion des Landes Niedersachsen nicht nur Landesaufgaben, sondern auch Bundesaufgaben, und zwar übergreifend für mehrere Bundesländer, erledigt werden. Bei einer Auflösung der Oberfinanzdi

rektion wäre damit zu rechnen, dass diese Abteilung in ein anderes Bundesland verlegt würde.

Es ist zwar nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Föderalismusreform mittelfristig eine Neustrukturierung der Finanzverwaltung des Bundes erfolgt. Dieser Gesichtspunkt kann aber bei der derzeitigen Diskussion noch keine Rolle spielen, weil konkrete Ergebnisse noch nicht vorliegen.

Es ist auch daran zu erinnern, dass Niedersachsen als das zweitgrößte Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland doppelt so viele Einwohner hat wie Schleswig-Holstein und das Saarland zusammen. Die Erfahrungen in diesen beiden Bundesländern können und dürfen wir nicht ungeprüft übernehmen. Insofern ist der Verweis auf das Vorgehen anderer Bundesländer in dem Antrag der Grünen etwas unvollständig.

(Zustimmung von Sigrid Leuschner [SPD])

Mit Interesse haben wir im Fachausschuss zur Kenntnis nehmen können, dass auch die Vertreter des zuständigen Ministeriums im Bereich der Steuerverwaltung zurzeit einen dreistufigen Verwaltungsaufbau für unverzichtbar halten und der Oberfinanzdirektion als Bündelungsbehörde eine wichtige Rolle im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zuweisen.

Stelleneinsparungen werden auch nicht unbedingt dadurch erreicht, dass man z. B. die Personalverwaltung für die insgesamt mehr als 12 000 Beschäftigten lediglich an das zuständige Ministerium abgibt, wobei sich dann zu Recht die Frage stellt, ob ein dadurch entstehendes Mammutministerium tatsächlich effektiver arbeiten kann.

Selbstverständlich wird es im Bereich der Oberfinanzdirektion nicht beim Status quo bleiben können. Diese Behörde wird sich wie alle anderen im Land Niedersachsen einer ständigen Aufgabenkritik und Effizienzprüfung unterziehen müssen. Es sei daran erinnert, dass sich das Staatliche Baumanagement als Teil der Oberfinanzdirektion seit längerer Zeit in einem Umstrukturierungsprozess befindet. Es ist sicherlich sinnvoller, die Umsetzung der bereits begonnenen und beschlossenen Maßnahmen in der bestehenden Struktur weiterzuführen, statt mit einer bloßen Aufgabenverschiebung Verwaltungsmodernisierung und Effizienzsteigerung lediglich vorzugaukeln.

Besonders wichtig ist im Bereich der Oberfinanzdirektion eine Neustrukturierung der Finanzrechenzentren. Es ist der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, mehr als bisher ihre steuerlichen Angelegenheiten per EDV erledigen zu können. Eine Optimierung der derzeitigen Angebote ist also ein zwar kleiner, aber wichtiger Schritt zur Steuervereinfachung.

Die Berichte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung haben deutlich gemacht, dass die IuK-Unterstützung der Beschäftigten noch verbesserungsbedürftig ist, damit eine Effizienzsteigerung der Arbeit in den Finanzämtern erreicht werden kann.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, bitte seien Sie noch ein bisschen aufmerksam! Es ist schwierig für die Rednerin, bei diesem trockenen Thema überhaupt noch etwa herüberzubringen.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Das ist doch kein trockenes Thema!)

Mit dem Projekt „Finanzamt 2003“ der ehemaligen Landesregierung sollte die Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen grundlegend modernisiert werden. Der Oberfinanzdirektion kommt in diesem Verfahren eine wichtige Koordinierungsfunktion zu, wie der jetzt vorliegende erste Bericht zu Umsetzung dieses Projektes zeigt. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen in diesem Projekt als Folge eines ergebnisoffenen Diskussionsprozesses findet unsere Unterstützung.

Die Vertreter der Landesregierung haben im Fachausschuss deutlich gemacht, dass bei allen notwendigen Veränderungen versucht werden soll, die beiden Standorte der OFD in Hannover und Oldenburg zu erhalten, allerdings unter der Vorgabe, dass jede Aufgabe grundsätzlich nur an einem der beiden Standorte erfüllt werden soll. Dazu sind entsprechende Prüfaufträge erteilt worden.

Dieser grundsätzlich sinnvolle Ansatz entbindet allerdings die Landesregierung nicht von ihrer Verantwortung, nicht nur Einzelstandortdiskussionen, wie in diesem Fall, zu führen, sondern ein Gesamtkonzept dafür vorzulegen, wie sie sich die

Verteilung aller zukünftigen Verwaltungsstandorte im Flächenland Niedersachsen vorstellt.

(Beifall bei der SPD)

Zu dem Antrag der Fraktion der Grünen bleibt noch zu sagen, dass eine bloße Abschaffung der OFD ohne vorherige Aufgaben- und Strukturkritik sicherlich öffentlichkeitswirksam darzustellen wäre. Sie hätte aber nicht unbedingt einen Stellenabbau zur Folge. Von daher können wir den Antrag in dieser Fassung nicht unterstützen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Möllring, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich mich dafür bedanken, dass die Sprecher der drei Fraktionen von CDU, FDP und auch SPD hier mit großem internen Sachverstand vorgetragen haben.

Herr Wenzel, es ist reiner Populismus, zu sagen, wir müssen die OFD auflösen. Schließlich werden wir im Rahmen der Verwaltungsreform nicht nur im Ministerium, sondern auch in der OFD überproportional mehr Stellen streichen als in der Finanzamtsebene, also unmittelbar an der Front. Das ist doch selbstverständlich.

Erstens. Wir brauchen - das ist hier deutlich hervorgehoben worden - die OFD dafür, die Personalverwaltung zu erledigen und die Bauverwaltung zu koordinieren. Wir könnten natürlich diese beiden Bereiche als zwei neue Abteilungen ins Ministerium holen. Aber ist es sinnvoll, statt einer Oberfinanzdirektion im Ministerium zwei zusätzliche und damit sechs statt vier Abteilungen zu haben, wo ich die Anzahl der Abteilungen gerade von fünf auf vier reduziert habe? Das scheint mir nicht der Fall zu sein.

Zweitens. Die Steuerverwaltung ist keine klassische zweistufige Verwaltung. Alle Einsprüche - die Beschwerden sind abgeschafft worden - werden jetzt schon von dem Finanzamt, also von der Bescheid gebenden Stelle erledigt. Nach diesem Vorbild soll in der gesamten restlichen Landesverwaltung die Zweistufigkeit abgeschafft werden. Das heißt, die OFD ist hier vorangegangen; das will ich auch einmal sagen.

Das letzte Argument ist das mit der Bundeszollverwaltung. Selbstverständlich steht nirgendwo geschrieben, dass, wenn wir den OFD-Bereich der Landesverwaltung ins Ministerium ziehen und den OFD-Bereich der Bundeszollverwaltung als Solitär in Hannover haben, Letzterer von einem Tag auf den anderen verlagert wird. Aber wenn ich sehe, dass wir in Hamburg und in Magdeburg eine starke Bundeszollverwaltung haben und hier der OFDBereich der Landesverwaltung nicht mehr mit dem OFD-Bereich der Bundeszollverwaltung zusammen ist, dann kann ich mir gut vorstellen, dass die Organisatoren in Berlin darüber nachdenken, einen der drei Standorte Magdeburg, Hamburg oder Hannover aufzugeben. Dann bin ich der Überzeugung, dass derjenige, der seine eigene Landesverwaltung aufgegeben hat - nämlich in diesem Fall wir in Hannover -, das schlechteste Argument hat, um sich dagegen zu wehren, dass seine 500 Mitarbeiter an einem anderen Standort konzentriert werden. - Ich sage nur, was ich alles aus Berlin befürchte, wogegen man nicht mit vernünftigen Argumenten angehen kann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir müssen auch bedenken, dass uns 50 % der Ausgaben der Oberfinanzdirektion - eben weil die Zollverwaltung dabei ist -, vom Bund erstattet werden. Diese Mittel würde ich ungern in ein anderes Bundesland fließen sehen.

Zum Schluss, Herr Wenzel: Ich habe Sie heute Morgen schon gebeten, nicht etwas Falsches zu wiederholen, wenn Sie es eigentlich besser wissen. Herr Franke hat in der Anhörung gesagt, wir würden bei der Frage der Personalreduzierung in der Oberfinanzdirektion keinen externen Sachverstand einholen. Schließlich kennt niemand die Oberfinanzdirektion besser als unsere Fachleute im Ministerium. Jeder externe Sachverstand stünde hinter dem unserer eigenen Leuten zurück. Das ist Ihnen im Ausschuss gesagt worden; deshalb sagen Sie hier bitte nicht Falsches.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! -Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Ausschussempfehlung entsprochen worden.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich bedanke mich für die zügige Beratung und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 18.59 Uhr.