Der Konsultationsprozess wird dazu führen, dass endlich nur noch Gesetze und Rechtsvorschriften beschlossen werden können, wenn sich die Beteiligten, z. B. Land und Kommunen, darüber einig sind, wer die Kosten zu tragen hat. Das wird ein neuer Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen dem Land und unseren Kommunen. Die Übertragung kostenträchtiger Aufgaben vom Bund oder von den Ländern auf die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich ist eine wichtige Ursache für die Schwierigkeiten vieler Städte, Gemeinden und Kreise. Sie hat auch zur Konsequenz, dass die Kommunen deshalb auf freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben verzichten müssen, weil sie diese nicht mehr finanzieren können. Das beeinträchtigt die kommunale Selbstverwaltung. Die Berücksich
tigung des Prinzips der Konnexität ist deshalb eine Chance, um Städte, Gemeinden und Kreise als unterste Ebene unseres Staates in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Meine Damen und Herren, das ist Subsidiarität.
Unser Staat leidet darunter, dass den Kommunen viele Lasten aufgetragen worden sind, ohne für die Finanzierung zu sorgen. Um es bildlich auszudrücken: Der kommunale Esel bricht unter der Last der Aufgaben fast zusammen, aber niemand hat jemals daran gedacht, ihn vernünftig zu füttern.
Konnexität hat auch mit Verantwortung zu tun. Es reicht nicht aus, einfach ein Gesetz oder eine Verordnung zu beschließen. Stets sind auch die finanziellen Folgen für die ausführenden Ebenen zu berücksichtigen und mit einzuplanen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, CDU und FDP in Niedersachsen wollen dieser Verantwortung gegenüber Städten und Gemeinden gerecht werden. Endlich, denn das hätte man schon früher machen können, auch während Ihrer Regierungszeit.
Nun liegen wir in der Sache bekanntlich kaum auseinander. Sowohl die Antragsteller als auch wir von der CDU sind anscheinend bekennende Befürworter eines strikten Konnexitätsprinzips und eines Konsultationsmechanismus. Einverstanden. Aber, Herr Wenzel, bei der Geschwindigkeit, mit der Sie jetzt einen Antrag vorlegen, sage ich Ihnen: Eile mit Weile. Oder wie meine Eltern immer zu sagen pflegen: Qualität kommt deutlich vor Geschwindigkeit.
Die Änderung der Niedersächsischen Verfassung ist keine Angelegenheit, die man einfach so nebenbei beschließen sollte. Die Verfassung ist, zumindest nach meiner Meinung, ein sehr hohes Gut. Und weil das Konnexitätsprinzip bislang nicht in der Verfassung steht, ist bei seiner Einführung handwerklich ordentlich zu arbeiten und mit den Beteiligten zu sprechen.
Das passiert zurzeit. Wenn der rundblick vom 13. Februar 2004 titelt „Die Grünen machen der Regierung Beine“, dann entspricht das nicht der Wahrheit. Diese Regierung läuft selber sehr erfolg
Sie fordern die Landesregierung jetzt zu einem Zwischenspurt auf, den ich für unnötig halte, denn ein Zwischenspurt ist sowohl beim Marathon als auch hier nicht vernünftig. Warten wir doch gemeinsam in Ruhe ab, was die Landesregierung uns in den kommenden Wochen vorlegen wird. Lassen Sie uns das dann sorgfältig gemeinsam beraten und beschließen. In der Sache sind wir ja - das habe ich schon gesagt - gleicher Meinung. Ich werbe schon heute dafür, dass wir das dann einstimmig beschließen. An uns wird es nicht scheitern.
Es bleibt aber abschließend die Frage zu stellen, warum Konnexität sowohl im Bund - für den Bund und für die Regierung in Berlin könnten Sie auch einmal eine entsprechende Anregung geben - als auch im Land nicht schon länger ein Leitbild politischen Handelns ist. Der Grundgedanke der Konnexität steht schließlich schon in der Bibel. In der Apostelgeschichte heißt es in Kapitel 20 Vers 35 - das kennen Sie vielleicht -: Geben ist seliger denn nehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Dank an die Antragsteller. Danke, dass Sie so fürsorglich sind und uns an unsere Koalitionsvereinbarung erinnern, und sehr schön, dass Sie sich auch so vehement für das Konnexitätsprinzip einsetzen. Allerdings da schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Bäumer an - ist Ihre Fürsorge völlig überflüssig, denn wir sind schon viel weiter, als Sie offensichtlich mitbekommen haben. Ich werde das gleich im Einzelnen ausführen.
(Reinhold Coenen [CDU]: Das haben die noch gar nicht bemerkt! - Katrin Trost [CDU]: Die Grünen müssen ei- nen Zwischenspurt einlegen!)
- Sie sagen es. - Von Anfang an verfolgte die Regierungskoalition einen strikten Weg der Konsolidierung. Wir sind immer sehr darauf bedacht, den Kommunen und Gemeinden die von der jetzigen Bundesregierung auferlegten Bürden erträglicher zu gestalten. Schon heute, auch ohne dass es bisher in die Verfassung geschrieben wurde, verhält sich unsere Regierungskoalition entsprechend den Grundsätzen der Konnexität. Wir pflegen einen sehr umsichtigen Umgang mit den kommunalen Spitzenverbänden, unseren Partnern in den Kommunen. Wir sprechen mit ihnen schon vor kostenintensiven Gesetzesnovellierungen, um die kommunale Finanzgarantie zu bewahren.
Meine Fraktion verfolgt das Ziel der Kosteneinsparung in allen vertretbaren Bereichen, allerdings nicht zulasten der Gemeinden und Landkreise. Insofern stimmen wir auch im Ziel völlig überein. Die Gleichung „Haushaltskonsolidierung des Landes = Mehrfachbelastung der Kommunen = endgültiger Ruin der Gemeinden“ ist mit uns als FDP nicht zu machen.
Herr Wenzel, wenn Sie behaupten, das Konnexitätsprinzip sei durch die neue Landesregierung verletzt worden, dann ist das schlicht falsch. Wir lassen uns von Ihnen nichts herbeireden. Im Gegenteil: Indem wir versuchen, alle Träger hoheitlicher Gewalt auf ihre Kernkompetenzen zu reduzieren, tragen wir zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Das sollten Sie irgendwann einmal erkennen.
Es reicht aber nicht, nur die Konnexität festzuschreiben. Gleichzeitig muss ein Modell eingeführt werden, das die Beteiligung der Kommunen an kostenträchtigen Entscheidungen regelt. Nur dann, wenn den Kommunen Beteiligungsrechte eingeräumt werden, gibt es einen partnerschaftlichen Umgang zwischen ihnen und dem Land. Ich meine, daran sind wir alle interessiert. Das gebieten meines Erachtens die institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und die Finanzhoheit der Gemeinden. Auch hierbei dürften wir uns im Grunde einig sein. Wir brauchen u. a. eine Regelung zur Art und Weise der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Genau hierin liegt der Grund, warum das Konnexitätsprinzip noch nicht eingeführt wurde.
Der Abstimmungsprozess zwischen dem Land und den Kommunen ist noch im Gang. Es finden bereits seit langer Zeit Gespräche zwischen dem Land und den zu beteiligenden Verbänden statt. Ein abschließendes Ergebnis liegt allerdings noch nicht vor. Es ist also nicht so, dass wir im Koalitionsvertrag eine Vereinbarung getroffen und dann die Hände in den Schoss gelegt haben. Nein, wir handeln. Wir sind dabei, unser Programm abzuarbeiten. Das ist schon in vielen Debattenbeiträgen gesagt worden:
Wir tun etwas. Genau diese Arbeits- und Handlungsmentalität unterscheidet uns von der vorherigen Landesregierung und der derzeitigen Bundesregierung, meine Damen und Herren.
Im Übrigen wäre es schön - da schließe ich mich dem an, was meine Vorredner gesagt haben -, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, sich auf Bundesebene genauso schwungvoll für die Beachtung der Konnexität einsetzen würden. Das könnten Sie Ihren Bundestagsfraktionen durchaus einmal ins Stammbuch schreiben.
Das wäre ein wichtiger Schritt, um das föderale System der Bundesrepublik Deutschland zu stärken. Auch hieran sollten wir, insbesondere auf Landesebene, interessiert sein.
Kurz und gut, ich fasse zusammen: Wir arbeiten an der Umsetzung des Konnexitätsprinzips zusammen mit einem Konsultationsmodell. Die Vorbereitungen sind in vollem Gang. Das habe ich dargelegt. Ihre zusätzliche Erinnerung dafür brauchen wir wirklich nicht. Wir wissen, was wir zu tun haben. Wir tun etwas. Ich meine, das ist genau der richtige Weg. - Ich danke Ihnen.
wartet, wie die Fraktionen der FDP und der CDU darauf reagieren, dass hier ein konkreter Vorschlag gemacht wird. Ich hätte eigentlich erwartet, dass sie sagen: Jawohl, toll, da machen wir mit. Da stimmen wir zu. - Dann haben wir das Konnexitätsprinzip, von dem Sie im Lande so lauthals eine ganze Menge verkünden. So richtig klug bin ich aber daraus nicht geworden.
Meine Damen und Herren, wenn wir einmal nachfragen, wie die Landesregierung z. B. mit der Verlagerung von Aufgabenstellungen der Bezirksregierungen auf die kommunale Ebene verfahren will, dann wird uns immer wieder gesagt: Ja, warten Sie einmal auf das zu erwartende Konnexitätsprinzip. - Das hatten Sie den Kommunen im Wahlprogramm für die ersten 100 Tage Ihrer Regierungszeit zugesagt. Nach diesen 100 Tagen hat die Landesregierung einen Bericht vorgelegt. Sie hat gesagt, dass sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Das ist durchaus eine starke Leistung: Sie versprechen sofortige Konnexität und einen sofortigen Konsultationsmechanismus, brauchen aber 100 Tage, um einen Arbeitskreis einzusetzen, von dem man 250 Tage lang nichts hört.
Wenn man sich das konkrete Handeln ansieht, dann muss man feststellen, dass Sie sich nicht gerade von diesen hehren Zielsetzungen leiten lassen, die Sie so lauthals ankündigen. Nur einige Beispiele:
Die Änderung der Schulstruktur verlangt von den Kommunen Schulneubauten in einer Größenordnung von zig Millionen Euro. Hier wurde schon zitiert, was Herr Eveslage in der Resolution des Kreistages von Cloppenburg dazu zum Ausdruck gebracht hat.
Sie wollen z. B. die Flüchtlingskosten kommunalisieren, indem Sie den Kommunen die Erstattung der bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen entstehenden Kosten im Aufnahmegesetz verweigern. Das sind weitere 19 Millionen Euro.
Sie geben den Entwurf eines Tierkörperbeseitigungsgesetzes ins Verfahren, mit dem Sie den Kommunen erneut Kosten aufbürden - diesmal ungefähr 5 Millionen Euro.
Ein weiteres Beispiel: Die Streichung der Lernmittelfreiheit, die der Ministerpräsident gerade verteidigt hat, wird von den kommunalen Haushalten weitere 9 bis 10 Millionen DM für die Sozialhilfe erfordern.
- Ich glaube, Euro, Herr Kollege. Aber Sie können das gerne einmal nachprüfen, das werden Ihnen andere auch sagen können.
Vielleicht ist ja gerade darin der Grund zu sehen, dass Sie mit den groß angekündigten Vorhaben nicht so recht vorankommen. Wenn Sie konkret so handeln würden, wie Sie es immer ankündigen, bräuchten Sie überhaupt kein in der Verfassung verankertes Konnexitätsprinzip.